Volltext Seite (XML)
S. 54, Nr. 59; zum Umfang der Schenkung s. u. a. Helbig 1955, S. 194). Eine wei tere Nachricht muß abschließend erwähnt werden: 1017 übereignet Heinrich II. den Merseburger Kanonikern das gerade durch Tausch von dem miles Hathold erwor bene Gut Röglitz (Thietmar 1957, S. 427; Kehr 1899, S. 47, Nr. 47), das sicher lich ebenfalls im Burgwardbezirk Schkeuditz gelegen hat. Bleiben auch viele Fragen unbeantwortet, so ist es doch offensichtlich, daß wir zu Beginn des 11. Jh. im Schkeuditzer Burgwardbezirk neben weltlichem Besitz der Kirche weiterhin mit unmittelbarem Königsbesitz und wohl auch schon mit adligen Gütern zu rechnen haben. In unserem Zusammenhang erscheint es er wähnenswert, daß Wahren nicht in den aufgeführten, das Merseburger Bistum be treffenden Quellen genannt wird (ebenfalls nicht in einer Nachricht zu 1091 - Kehr 1899, S. 71, Nr. 82), dagegen aber der einzige überlieferte Aufenthaltsort eines Königs im Burgbezirk ist. Der Sachverhalt kann infolge der wenigen schriftlichen Zeugnisse zwar nur sehr vorsichtig bewertet werden, spricht aber nicht für das Be stehen bedeutsamen bischöflichen Eigens im Ort. Lassen sich somit zur Art und zu den Besitzverhältnissen des Ausstellungsortes der Urkunde von 1004 aufgrund der ungenügenden Quellen keine eindeutigen Aus sagen machen, kann im folgenden Abschnitt ein topographisches Objekt vorgestellt werden, in dem der Verfasser die Lokalität des Königsaufenthaltes vermutet. Der Kirchberg Der den Nordwestteil des alten Dorfkerns einnehmende Kirchberg (Abb. 1, 2, Taf. 11-12) ist nämlich ein seit langem in seiner Deutung umstrittenes Bodendenk mal und steht seit 1936 unter Schutz (Kroitzsch/Quietzsch 1984, S. 61). Fehlen auch sichere Reste von einer Befestigung, so trägt doch die Geländeerhebung als solche mit den steilen Böschungen des westlichen, spornartigen Teils ziemlich ein deutigen Wehrcharakter, wobei die Anlage durchaus im Bereich des jetzigen Opfer wegs geteilt oder abgetrennt gewesen sein könnte. Seit Anfang unseres Jahrhunderts nahm man hier eine slawische Befestigungs anlage an (Radig 1940, S. 159; mit Angabe älterer Literatur). Z. T. verband sich mit dieser Auffassung noch die Vermutung einer slawischen Kultstätte, an deren Stelle später die Kirche errichtet worden sein sollte (so Richter 1925, S. 3); zur Unterstützung dieser Meinung wurde selbst der Ortsname eigenwillig interpretiert (Kohlmann 1920, S. 13 f. und S. 18 f.). An neueren Veröffentlichungen ist beson ders die erste Vorlage der mittelalterlichen Funde durch H.-J. Vogt (1985, S. 306 f. u. Abb. 147/21/22) zu nennen, der eine wahrscheinlich „jungslawische“ Burg (!) an nimmt. Erwähnt werden muß schließlich noch die Deutung als befestigter Kirch hof (H.-P. Ehrentraut 1982, S. 136), für die es aber keinerlei Hinweise gibt und die auch aus historischen Gründen abzulehnen ist. Grundlage einer Einschätzung des Kirchberges muß die Berücksichtigung aller gegenwärtig zur Verfügung stehenden Quellen sein. Deshalb ist zunächst eine