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schon am 24. oder 25. Februar urkundlich in Magdeburg bezeugt (MGH, DH II., S. 76, Nr. 63). Zu Beginn dieses Kriegszuges muß am oder um den 8. Februar (das Datum ist in der Urkunde nachgetragen und nicht unbedingt exakt) eine Urkunde ausgestellt worden sein, in welcher Heinrich der Alten Kapelle zu Regensburg, deren bisheriger Probst der ihn begleitende neue Erzbischof Tagino von Magdeburg war, eine Schen kung macht (MGH, DH II., S. 75, Nr. 61). Als Ausstellungsort wird Vuarim ge nannt (eventuell ebenfalls nachgetragen, was aber an der Tatsache nichts ändert), das erstmals H. Bresslau (1895, S. 134) mit Wahren gleichsetzte. Diese Deutung des Ortsnamens wurde später in zahlreichen Veröffentlichungen zu Heinrich II. und Ereignissen seiner Regierungszeit übernommen (u. a. A. Eggers 1909, S. 12 u. 42; G. Artler 1913, S. 287; R. Holtzmann 1926, S. 66; H. J. Rieckenberg 1941, S. 74; J. F. Böhmer 1971, S. 895). Vollkommen unverständlich ist es deshalb, daß die frühe Nennung Wahrens in der gesamten regionalgeschichtlichen Literatur zum Leipziger Raum und speziell zum Ort unberücksichtigt bleibt und die erste Erwäh nung für 1185 angenommen wird. Lediglich M. Kohlmann (o. J., nachträglich ein gefügter Abschnitt) bildet gewissermaßen eine Ausnahme: Seine falsche Angabe, der Kriegszug Heinrichs II. im August 1004 nach Böhmen hätte ihn, „wie sein Geschichtsschreiber bemerkt, ,von Halle über Wahren“ nach Süden“ geführt, geht wahrscheinlich in irgendeiner Form auf die auf dem Kriegszug im Februar dessel ben Jahres ausgestellte Urkunde zurück. Die Lesung des Namens als Vuarim ist zweifelsfrei und wurde, trotz der gründ lichen Ausführungen von H. Bresslau (1895, S. 134 und in MGH, D II., S. 75), nochmals am Original überprüft. 2 Sieht man von der andersartigen Schreibung des Anfangsbuchstabens ab, bleibt als einziger Unterschied zu der späteren Schreib weise des Ortes (ab 1185 Warin) das m am Wortende. Sprachlich gesehen könnte „die Endung -im zu -in analogisch an andere in-Orte angeglichen worden sein.“ Der Name „läßt sich gut altsorbisch als ein *Varim, eine Partizipialbildung zu variti ,kochen, sieden, sprudeln, wallen“, also etwa ,die Stelle, wo der Fluß/die Elster spru delndes, wallendes Wasser aufweist“ “, erklären. 3 An der Identifizierung von Vuarim mit Wahren gibt es somit sowohl von den Er eignissen her (Lage des Ortes auf dem Marschweg und Zeitpunkt der Urkunden ausstellung) als auch bezüglich der Namensform selbst keinen Zweifel. Sehr schwie rig aber wird die Beantwortung der sich aus dem Sachverhalt ergebenden Fragen für die Ortsgeschichte, für deren Klärung die Urkunde selbst keine Anhaltspunkte bie tet. Vorrangig stellen sich solche nach dem Wesen der Aufenthaltsörtlichkeit von Heinrich II. in Wahren. Vor einer Auseinandersetzung mit diesem Problem erscheinen aber einige knappe Angaben zur Lage Wahrens nötig, da sie helfen, die Stellung des Ortes zu Beginn 2 Herrn Archivoberrat Dr. Leidel, Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, sei für diesbezügliche Bemühungen nochmals gedankt. 3 Prof. H. Walther, Karl-Marx-Universität Leipzig, in einer freundlichen brieflichen Mitteilung vom 25. 2. 1986 an den Verfasser; vgl. auch Eichler/Lea/Walther 1960, S. 95.