Abb. 36. Helmsgrün, Kr. Plauen. Keramik. 1:2. Kesselungen18 fanden sich Scherben u. a. vom reliefverzierten Unterteil eines klei nen Schultertopfes (Hügel 37) und vom Rand einer Kragenrandterrine (Hügel 38) (Abb. 36). Anfangs „in die mittlere Bronzezeit“ gesetzt, 185 vertreten beide Scher ben gut späthallstättische Tonware. Die aus Feldern waagerechter und senkrechter glatter Leisten bestehende Kalenderbergverzierung kann heutzutage allerdings kaum mehr als „einwandfreies Hallstatt-D “-Merkmal und als Hinweis auf eine „Beeinflussung des Vogtlandes von Nordostbayern“ (Coblenz 1954 a, S. 387, 391; zuletzt 1987, S. 96) angesehen werden. Sie wirkt bereits degeneriert, so daß ebenso frühlatenezeitliches Alter in Erwägung zu ziehen ist (Simon 1982 c, S. 252). „Spu ren offenbar pflanzlicher Herkunft“ in der Kalenderbergscherbe erlauben wieder technologische Vergleiche mit der ebenso alten Eisenbergkeramik. Die Bestattungs art bleibt nach Lage der Dinge natürlich offen. 186 Reliefverzierte Scherben vermut lich der späten Hallstatt- bis frühen Latenezeit sind aus der Nachbarschaft noch von Schönberg (Vogtl.) 187 und Regnitzlosau, Kr. Rehau (Richter 1958, Höfner 1962, S. 59), bekannt. 184 Nicht, wie mehrfach angegeben (Billig 1954, S. 59; Karin Peschel 1962/63, S. 329), „aus der Umgebung“ der Hügel. 185 Brief von A. Haase (vgl. Anm. 183); später der jüngeren bzw. jüngsten Bronzezeit zugewiesen: Bierbaum 1940, S. 146; Coblenz 1950, S. 46; erneut Richter 1986, S. 71. 186 Nach einer neuerlichen Überprüfung des Fundplatzes, eines Diabashärtlings mit mehreren natür lichen hügelartigen Erhebungen, sind die beiden Stellen sogar „als Hügelgrab fraglich“ (Rich ter 1984, S. 113 f.). Am Charakter des Befundes ist indessen kaum prinzipiell zu zweifeln, zu mal eine Siedlung auf diesem Gelände sicher ausscheidet. Bei einer Begehung am 2-/3. 5. 1951 erschienen die Hügel Dr. W. Coblenz noch „in Ordnung“ (OAD). 187 M[oschkau] 1936, S. 23; 1954, S. 400; zuletzt dazu Simon 1989. Im Museum Hohenleuben- Reichenfels nicht auffindbar. Ausdrückliche Bestätigung durch Dr. R. Moschkau, Leipzig, am 22. 7. 1967.