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zu erwägen sein, inwieweit - zumal für weniger typische (z. B. Fröbersgrün) und in neolithischer Manier gefertigte Exemplare (Noßwitz!) - nicht auch oder viel mehr jüngeres Alter in Betracht kommt. „Gewiß, die Palette mesolithischer Kulturäuße rungen . . . wäre farbenprächtiger, wenn man die Spitzhauen zu ihnen rechnen könnte und sie überdies mit den ... ,Walzenbeilen‘. .. oder gar noch mit den Ge röllkeulen zu einer mesolithischen Typenfront vereinigen könnte“, doch sind dies bezüglich „stärkste Zweifel“ anzumelden (Brandt 1976, S. 263 f.), zumindest was bei nicht zu strengen typologischen Maßstäben die Ausschließlichkeit dieser Ein ordnung betrifft: „mesolithische bis spätneolithische Datierung ist möglich ..(Mül ler 1980 a, S. 31). Außerdem unterliegen solche repräsentative Einzelstücke den selben fundkritischen Einschränkungen wie andere Steinbeile, -äxte und -keulen (vgl. z. B. Künstler 1973, S. 220), was selbst von G. Mildenberger (1959, S. 77) außer acht gelassen worden ist. Dennoch dürfen die meisten Stücke, den Fundum ständen nach, als primäre Bodenfunde gelten. 14 Neolithikum und Frühbronzezeit Am Nachweis regulärer Siedlungsplätze und Grabstätten, die vor die ausgehende Mittelbronzezeit datieren, mangelt es im Vogtland nach wie vor. Die Lücke kann weder durch einige unsichere Befunde, die, wie wir sehen werden, diese Festellung immerhin modifizieren, noch mit dem prinzipiell einleuchtenden Argument befrie digend geschlossen werden, die neolithische (und älterbronzezeitliche) Tonware sei unter den extremen Klima- und Bodenverhältnissen im Gebirgsraum stärker der Zerstörung und Überdeckung anheimgefallen als in jüngeren Perioden sowie im Altsiedelland. 15 Hingegen sind jungsteinzeitliche Felsgeräte, vor allem Beile, Dech- sel und Äxte, als Einzelstücke bekanntlich in größerer Anzahl überliefert (Billig 1954, S. 33 ff., 112). „Eine dauernde Besiedlung beweisen sie keinesfalls. Dazu wären Keramikfunde notwendig.“ (Ebenda, S. 37; noch schärfer Mildenberger 1959, S. 81; 1972, bes. S. 114.) Damit stellt sich natürlich die Frage, unter welchen Um ständen sie dann in den Boden gelangt sind. Die Palette möglicher Deutungen kann erst im zweiten Teil dieser Arbeit diskutiert werden; hier interessieren zunächst ihr Vorkommen und ihre Einordnung. Nicht alle Steinbeile können zudem als pri märe Sachzeugen gelten. Ein gewisser, seinem Umfang nach nicht ohne weiteres ab schätzbarer Teil von ihnen dürfte bekanntlich in wesentlich späterer Zeit einge schleppt und sekundär verwendet worden sein. 14 Zum Walzenbeil von Hohendorf vgl. S. 133 f. Das Exemplar von Fröbersgrün wurde 0,75 m tief ohne Beifunde im Acker gehoben (Loewe 1941, S. 40), dasjenige von Kemnitz beim Eingraben von Pfählen 0,50-0,75 m tief im Wald gefunden (Richter 1957, S. 13), die Spitzhaue von Noß witz bei Forstarbeiten in 0,50 m Tiefe entdeckt (Neumann 1929 c, S. 106). 15 Erstmals Lais 1937, S. 46; u. a. Mildenberger 1959, S. 83; Raddatz 1973, S. 346 ff.; zuletzt Mül ler 1982/83, S. 276; 1985, S. 53; Christl 1985, S. 54; Coblenz 1986 b, S. 90. Scheinbar zwingend, widerspricht dieser Argumentation in gewisser Weise die nahezu reguläre Überlieferung der jün- gerbronze- bis ältereisenzeitlichen Keramik im Vogtland.