18 dem regionalen Zentrum Merseburg verbunden er scheint. Damit ergibt sich für die Durchsetzung der Struktur des frühfeudalen deutschen Staates ein räumliches Beziehungsgefüge in annähernd genauer West-Ost-Richtung. Dabei erscheinen die Flußläufe von Elster, Pleiße und Mulde in einer gewissen Staffelung. Die Verdichtung der Burgwarde an den Flußläufen ergibt sich natürlich aus den Siedlungs gefilden und aus den vorhandenen sorbischen Burgen und Burgbezirken (vgl. Beilage 2). Von besonderer Bedeutung erscheint die Beziehung der Ekkehardin- ger zwischen ihrem Stammbesitz um Naumburg und dem Zentrum der Mark Meißen in der namengeben den frühen Landesburg. In dieser räumlichen Vertei lung eine zeitliche Folge zu sehen, verbietet der Blick auf die Oberlausitz, die mit der Urkunde von 1007 voll ins Blickfeld der frühfeudalen Landesorganisa tion tritt. Mit den Polenkriegen bahnt sich der beson dere Weg dieser Landschaft an, der auch in der Ver dichtung der späten Burgwarderwähnungen im Zu sammenhang der Oberlausitzer Grenzurkunde und anderer Vorgänge seinen Ausdruck findet. Die Gebiete an Elster und Pleiße erscheinen dabei der Basislandschaft an der Saale eng verhaftet. Der Blick auf die Karte zeigt aber auch in aller Klarheit, daß die Erscheinung der Burgwarde im Arbeitsgebiet ihre Grenze findet und sich hier die Südgrenze ins gesamt in den Landschaften Plisni, Rochlitz, Dale- minzien und Nisan markiert. In der Oberlausitz wird die südöstliche Eckposition deutlich sichtbar. Es wird zu begründen sein, daß die Erscheinung der Burg warde das Flußgebiet der beiden Schöps nach Osten hin nicht überschritt. Im Zusammenhang der fließen der erscheinenden Südweslgrenze liegt offensichtlich auch der Südwestteil des Arbeitsgebietes außerhalb der Verbreitung der Burgwarde. Damit liegt in der Raumverteilung der Burgwarde zwischen Leipzig, Wurzen und Groitzsch und den entsprechenden An lagen in Altenburg, Rochlitz, Döbeln, Ziegra, Dres den-Briesnitz und Pesterwitz die Wechselbeziehung zwischen Normalausprägung und Randerscheinung, die in der Interpretation zu beachten sein wird. 10 10 Die Einordnung der Burgwarde für die sächsischen Ter- ritorialgeschichte bei Unger/Brankack (1982, S. 203) er scheint unscharf und im Beziehungsgefüge vage. Das Ver hältnis Burgward — civitas — Siedlungskammer ist diffe renziert (Billig 1986, S. 69 f., S. 96 ff.). Wenn generell das „Burgwardsystem ... sich an die slawischen Siedlungs kammern, die civitates, anlehnte“, wäre in hohem Maße Entwicklungskontinuität vorauszusetzen. Dem wider spricht die im folgenden Satz postulierte fast durchgän gige Zerstörung der slawischen Burgen. Ebenso unbewie sen erscheint die Übernahme „ökonomischer Funktionen als Grundherrsdiaftszentren“. Die urkundlich beleuchte ten Beispiele zeigen, daß die Entwicklung grundherr schaftlicher Verhältnisse ein halbes bis ein ganzes Jahr hundert nach der Einführung der Burgwardorganisation lag. Die Beispiele der königlichen Schenkungen von Gött- witz 1028 (D KII 122) und Mutzschen 1081 (D HIV 328) zeigen, daß damit der beginnende Zerfall der Burgward organisation verbunden war. Regionale und entwick lungsmäßige Vielfalt darf auch in Überblicksdarstellun gen nicht übergangen werden.