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Niß oder nach crsolgtcr öffentlicher Bekanntmachung des Per- Unterhalte besitzen, und welche in den Bezirken oder Ortschaften boteS als Mitglied sich belheiligt oder eine Tbätiakeit im In- einen UnterstützungSwohnsitz nicht erworben haben, aus den ¬ selben auszuweisen sind; 4) dass der Besitz, das Tragen, die Ein führung und der Verkauf von Waffen verboten, beschränkt oder füllt sein, welche die Reichsregierung sich stellt.r Der So- lichen Orten nicht stattfinken darf; 3) daß arbeitslose Personen, welche nicht nachweisen können, daß sie die Mittel zu ihrem türkischen Kaufleute gaben freiwillig bedeutende Summen zum Zwecke der Beschaffung von Mundvorräthen. Ein rasches Anrücken eines Theiles der Okkupationsarmee auf Novi-Bazar wäre demnach dringend geboten. Es wäre ja sehr bedenklich, den Leuten Muße zu gönnen, ihre Vor bereitungen zum Widerstande zu Ende zu führen. Diese werden aber mit um so mehr Zuversicht betrieben, als man dem Volke einredet, daß der Sieg den Insurgenten sicher sei. Man verbreitet seit einigen Tagen wahnwitzige Siegesbulletins aus Ost-Bosnien. Die Leute schließen hieraus, daß der Kampf kein so ganz ungleicher sei, als man anfänglich glaubte, ja daß sogar Chancen des Er folges winken. Dadurch wird Stimmung gemacht und die Kampfbegeisterung der Fanatiker gesteigert. — In der Herzegowina wartetJovanovich Verstärkungen ab. Denn wenn auch wohl kein Angriff der Insurgenten auf Mostar zu erwarten steht, so sind die Gerüchte umso ernster zu nehmen, daß von der montenegrinischen Grenze bis hin über zur serbischen die Fäden eines Aufstandsplanes laufen. Werth von Grund und Boden ist in Cypern seit der Be setzung durch die Engländer auf das Zehnfache gestiegen. Die englische Neuerung hat nun die Verordnung erlaßen, Zwischen England und der Pforte wird eine Spannung ' . Der leresse eines solchen Vereins auolibt, wird mit Geldstrafe bis zu fünfhundert Mark oder mit— drei Monaten bestraft. Eine gl über ihre G egner Ry bi u s ky und S chl ab er nd or f. Uebrigens kommt man aus den Überraschungen bei den Stichwahlen gar nicht mehr heraus. In Stettin ist vr. Schmidt unter legen, selbst nachdem Delbrück erklärt hatte, das Mandat in Jena anzunehmen. Für diejenigen Liberalen, welche bei der ersten Wahl Delbrück ihre Stimme gegeben hatten, um diese Finanzkapazität dem Reichstage zu sichern, war durch seine Ent schließung, in Stettin nicht anzunehmen, jeder Grund fortge fallen, ihn in der Stichwahl aufrecht zu erhalten. Das große, ihm zugefallene Votum erklärt sich in der That aus anderen Gründen. Die Sozialdemokraten haben nämlich für Dclbrück in der Absicht gestimmt, dadurch eine Nachwahl herbeizusühren und in derselben durch rührige Agitation vielleicht einen Sitz zu erobern Der erste Schritt ist ihnen len sind durch den „ReiwSanzeiger" bekannt zu irr denselben m,t Kcnntniß oder nacb enolgter öffent- mtmachung zuwiderbandclt, wird mit Geldstrafe bis behörde statt. 8 16. Wer an einem verbotenen Vereine (8 2) mit Kennt- daß alle kurz vor Bekanntwerdsn der Okkupation Cyperns durch England abgeschlossenen Landverkäufe ungiltig sind. Als Hauptgeschädigter durch diese Verordnung erscheint nun der Sultan. Er war natürlich der Erste, der von der Abtretung Cyperns an England wußte und luß durch seinen Bankier, die günstige Konjunktur benutzens, große Landeinkäuse machen. Daß Jemand an seinen eiginen Verlusten etwas profitiren, an seinem eigenen Ruin etwas verdienen will, ist doch neu. Ein spekulativer Herr, der Sultan! — Wie die „Morning Post" erfährt, hat die Regierung den definitiven Beschluß gefaßt, das Parlament nicht aufzulösen. zialismus wird unter tausend Masken fortwuchern, wird m Geheimen oder unter falscher Flagge wirken, und ein anger schwieriger Kampf gegen diese Mysterien ist un-- chwer vorauszusehen. Tagesschau. Freiberg, 16. August. Bundesgebiete ausgewiesen werden. Unter gleichen Voraus setzungen kann Buchdruckern, Buchhändlern, Leibbibliothekaren und Inhabern von Lesekabinctten, sowie Gastwirthen, Schank- wirthen und Personen, welche Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus treiben, der Betrieb ihres Gewerbes untersagt werden. Personen, welche es sich zum Geschäfte machen, die im K 1 bezeichneten Bestrebungen zu fördern, oder welche aus Grund einer Bestimmung dieses Gesetzes einmal rechtskräftig zu einer Strafe verurthcilt worden sind, kann der Legitimations schein zur gewerbsmäßigen öffentlichen Verbreitung von Druck schristen (8 43 der Gewerbeordnung» und der Legitimations schein zum Verkauf von Druckschriften im Umherziehen iS 55 a. a. O.) entzogen, sowie die nicht gewerbsmäßige öffentliche Verbreitung von Druckschristcn <8 5 deö Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 — Rcichsgeictzblatt 8 65» untersagt werden. Druckereien, welche geschäftsmäßig zur Förderung der im 8 1 bezeichneten Bestrebungen benutzt werden, können geschloßen werden. 8 21. Zuständig für die im 8 20 vorgesehenen Verfügungen ist die Lankes-PoNzeidehörde. Gegen dieselben steht den Be troffenen die Beschwerde an die Zentralbehörde und gegen deren Entscheidung die weitere Beschwerde an das Reichsamt für Vercinöwescn und Presse offen. Die Beschwerde und die wei tere Beschwerde sind innerhalb einer Woche nach Zustellung der Verfügung oder der Entscheidung bei der Behörde anzu bringen, welche die Verfügung oder die Entscheidung erlassen hat. -Weder die Beschwerde noch die weitere Beschwerde haben aufschiebende Wirkung. 8 22. Wer den auf Grund des 8 20 erlassenen Verfü gungen zuwiderbandclt, wird mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen eine auf Grund des K 20 Absatz 1 erlassene Verfügung tritt Gefängnißstrafe von einem Monat bis zu einem Jahre ein. 8 23. Für Bezirke oder Ortschaften, in welchen durch die im K 1 bezerchnetcn Bestrebungen die öffentliche Sicherheit be droht ist, können die Zentralbehörden der Bundesstaaten mit Genehmigung deö Bundcsrathö sür die Dauer von längstens einem Jahre Anordnung dahin treffen: 1) daß Versammlungen Kassirer betheiligen, oder welche mit Kcnntniß oder nach er folgter öffentlicher Bekanntmachung deS Verbotes zu einer ver botenen Versammlung auffordern, ist aus Gefängniß von einem Monat bis zu einem Jahre zu erkennen. 8 17. Wer für einen verbotenen Verein oder sür eine ver botene Versammlung mit Kenntniß oder nach erfolgter öffent licher Bekanntmachung deS Verbotes Räumlichkeiten hergiebt, wird mit Gefängniß von einem Monat bis zu eincin Jahre bestraft. 8 18. Wer eine verbotene Druckschrift sK 11) mit Kennt- nitz oder nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung des Ver bots oder wer eine von der vorläufigen Beschlagnahme be troffene Druckschrift (8 14) mit Kenntniß der Beschlagnahme verbreitet oder wieder abdruckt wird mit Gefängniß bis zu eintausend Mark oder mit Hast oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft. 8 19. Wer einem nach 815 erlassenen Verbote mit Kennt niß oder nach erfolgter Bekanntmachung desselben zuwiderhan delt, wird mit Geldstrafe bis zu fünfhundert Mark, mit Haft oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft. Außerdem ist das zufolge der verbotenen Sammlung oder Aufforderung Empfangene oder der Werth desselben der Armenkasse deS Orts der Sammlung für verfallen zu erklären. 8 20. Personen, welche es sich zum Geschäfte machen, die im 8 1 bezeichneten Bestrebungen zu fördern, oder welche nach rechtskräftiger auf Grund dieses Gesetzes erfolgter Verurthei- lung, wegen einer darauf begangenen Zuwiderhandlung gegen dasselbe rechtskräftig zu einer Strafe verurthcilt worden sind, gelungen. Die Nachwahl wird stattfinden. Leicht möglich also, daß auch Stettin das Schicksal anderer Städte ereilt. — Mit einer Unverfrorenheit sondern Gleichen erläßt der Landrath Stiel ow in Quedlinburg im dortigen Amts blatt« folgende Bekanntmachung: Der Herr Reichskanzler Fürst Bismarck hat mich durch Telegramm zu der öffentlichen Erklärung ermächtigt, daß er es beklagen würde, wenn der Amtörath Dietze zu Barby nicht wieder in den Reichstag gewählt werden sollte. Gewiß ein hübscher Beitrag zum Kapitel der Wahl beeinflussung, womit sich der Reichstag zu beschäftigen haben wird. Die österreichischen Truppen scheinen die bosnische Hauptstadt Serajewo noch nicht erreicht zu haben. Immer noch haben sie Gefecht auf Gefecht zu bestehen, obwohl eine friedliche Verständigung wegen der Okkupation zwischen Oesterreich und der Türkei zu Stande gekommen und ob wohl die Pforte ihre Manifeste zur Beruhigung des Auf standes wiederholt hat. Es wird sogar aus's Bestimmteste versichert, daß türkische Generalstäbler mit allem Eifer, der dem indolenten Türken überhaupt möglich ist, an der Or- ganifirung des Aufstandes sich betheiligen. Die Offiziere empfangen täglich aus Konstantinopel Waffen und ver- theilen dieselben unverzüglich an die Chefs der Aufstän dischen. Der reiche Namik Pascha hat aus eigenen Mitteln 4000 Gewehre gekauft und dorthin übersendet. Man will 40 Tabors zu 500 Mann bewaffnen und orga- nisiren. Jedes Bataillon Regulärer tritt je drei Offiziere an ein Tabor an. In Novi-Bazar wurden auch große Mengen Munition und Pulver aufgestapelt. Die angesehensten Wenn es einen Trost gewährt, im Unglück Genoffen u haben, so ist uns hrute dieser Trost geworden. Berlin hat gestern mit Freiberg das Schicksal qetbeilt, den sozialdemokratischen Kandidaten bei der Stichwahl siegreich aus der Urne hervorgehen zu sehen. Im dortigen vierten Wahlkreise wurde Fritzsche mit 22,0 !9 Stimmen gewählt. Der Gegenkandidat, Genchtsrath Zelle (Fortschritt), erhielt 20,182 Stimmen In Graudenz und Glogau siegten signalisirt. Unendlich komisch ist der Grund dazu, dagegen die liberalen Kandidaten Bieler und Brauns -- n-- , Vorstehendes Gesetz stellt sich eine Riesenaufgabe. Es will mit einem Schlage eine Partei vernichten, die so rasch zu Größe und Macht gelangt, und eine Gefahr ge worden ist für daS gesammte Staatsleben Eine solche Riesenaufgabe kann nicht ausgefühct werden ohne großartige Machtmittel, und diese eben verlangt die Regierung vom Reichstag. Die Konservativen werden sie ihr ohne Frage bewilligen und innerhalb der benachbarten Parteien werden sich Elemente genug finden, die sich nach einigem Sträuben, nach einigem Handeln und Abdingen ebenfalls zur Bei- sttmmung veranlaßt finden werden. Man mag diese That- sache wünschen oder fürchten, man mag über sie erfreut oder entsetzt sein, zugebe« muß man heute auf alle Fälle, daß die Regierungsoorlagt, mehr «der minder stark amen- dirt, eine Majorität im Reichstage finden wird. Die offizielle Sozialdemokratie darf heute fchon als unterdrückt gelten. Der „Vorwärts", die „Chemn. Freie Presse" und wie die offenkundig sozialistischen Blätter alle heißen, sie dürfen ihre Lebensdauer heute nur noch nach Wochen und Tagen zählen. Die notorisch sozialdemokratischen 'Vereine dürfen heute schon ihr Testament machen. Aber kann^e/Ä^ U bestimmtm'B^ der Vernichtung der offiziellen Sozialdemokratie wird sagt werden. Wenn sie Ausländer sind, können sie aus dem die Aufgabe erst zum kleinsten, zum leichtesten Theile er- fordcrung zur Leistung solcher Beiträge sind polizeilich zu ver- nur mit vorgängiger Genehmigung der Polizeibehörde statt bieten. Das Verbot ist öffentlich bekannt zu machen. Gegen finden dürfen; 2) daß die Verbreitung von Druckschriften auf das Verbot findet nur die Beschwerde an die AussichtS- öffentlichen Wegen, Straffen, Plätzen oder an anderen öffent- . t Haft oder mit Gefängniß bis zu sührung und der Verkauf von Waffen verboten, beschränkt oder drei Monaten bestraft. Eine gleiche Strafe trifft denjenigen, an bestimmte Voraussetzungen geknüpft wird. — Die getroffenen welcher an einer verbotenen Versammlung (8 9) mit Kenntniß Anordnungen sind durch den „ReiwSanzeiger' bekannt zu des Verbotes sich betheiligt, oder welcher nach polizeilicher Stuf- machen. Wer denselben mit Kcnntniß oder nach enolgter öffent- lösung einer Versammlung (8 9) sich nicht sofort entfernt, sicher Bekanntmachung zuwiderbandclt, wird mit Geldstrafe bis Gegen diejenigen, welche sich an dem Verein oder an der Ver- zu eintausend Mark oder mit Hakt oder mit Gnangmß brs zu sammlung als Vorsteher, Leiter, Ordner, Agenten, Redner oder sechs Monaten bestraft. -- - - g 2L Dieses Gesetz tritt sofort in Kraft. Eine Fürstenkrone. Roman von E. Heinrichs. (Nachdruck verboten.) (53. Fortsetzung.) De: König erkundigte sich dann nach den Kindern des verstorbenen Fürsten L<o und nahm mit sichtlicher Genug- thuung ihre Versicherung entgegen, sür dieselben wie für ihre eigenen Kinder sorgen zu wollen. Frau Leonard schien einen sehr günstigen Eindruck aus den Monarchen gemacht zu haben, da er ihr in den aller gnädigsten Ausdrücken sein Versprechen wiederholte und sie äußerst huldvoll wie eine geborene Fürstin entließ. Die Geschichte konnte natürlich jetzt nicht mehr geheim gehalten werden und war ganz geeignet, ein ungeheures Aussehen besonders in der vornehmen Welt hervorzurufen. Doch gewöhnte man sich, angesichts der jüngsten Verbrechen, welche den Namen der Reichenstein geschändet, bald daran, dieselbe als eine glückliche Loslösung des Bannes und Reini ¬ gung des fürstlichen Wappenschildes anzusehen, und war höchst begierig, den künftigen Majoratsherrn von Angesicht zu Angesicht zu sehen, zumal das Gerücht wissen wollte, daß derselbe zuerst als muthmaßlicher Mörder deS Prinzen Wulf ins Gefängniß geschleppt worden sei. Es schien dem König sehr daran zu liegen, den Sohn des Selbstmörders aus Schloß Reichenstein zu vertreiben, da schon nach drei Tagen ein königlicher Kommissär im Schlosse erschien, um den erstaunten Kurt, welcher von alledem, was die Residenz in Aufregung versetzte, noch keine Andeutung erfahren, daselbst diejenigen seiner Freunde, welche ihm fort und fort zugethan geblieben waren, um seine fürstliche Gastfreundschaft auszunützen, eS nicht gewagt, ihm irgend eine Mittheitung zukommen zu lassen, ein Dekret zu überreichen, in Folge dessen ihm augenblickliche Räumung des Sch osses und Nicderlegung seiner usurpirten Rechte besohlen wurde, mit dem Bedeuten, daß der Kom missär im Namen des Königs über die strikte Ausführung dieses Besehls zu wachen habe. Kurt stand erstarrt und stotterte ein „Warum?" hervor. Der Kommissär zuckle die Achseln und sprach von älteren Rechten, ließ sich aus Mitleid auch herbei, den Grafen auf- z »klären und einen leisen Wink hinzuzusügen, wonach Se. Majestät den Wunsch hätten ahnen lassen, daß Graf Kurt sich zur Auswanderung nach irgend einem fernen Welttheil entschließen möge. Es war selbstverständlich, daß er sich fügen mußte, ob wohl er von Betrügern sprach, welche den König frech dupirt hätten und schließlich feierlichst Protest einlegte gegen diesen Gewaltakt. Der arme Kurt, er ahnte ja nicht den Umfang aller blutigen Verbrechen, durch welche sein Vater ihm den Weg zum Majorat gebahnt und glaubte deshalb um so fester an sein gutes Recht. Dort lag die Hallig, vom heitersten Sonnenglanz über- fluthet. Lämmerwölkchen zogen langsam am blauen Himmel und unten blitzte das Meer in Millionen Diamanten. Von kräftigen Ruderschlägen getrieben, tanzte ein schlankes Boot über die ruhige Fluth. Am Steuer saß Paul wie einst in jenem verhängniß- vollen Gewittersturm und zu seinen Füßen eine Helle Ge stalt, das süße Antlitz in träumender Selbstvergessenheit dem Geliebten zugewendet, während Vater Lenz fröhlich die neuen Eindrücke in sich aufnahm. „Dort, meine Gertrud!" flüsterte Paul, die Hand aus streckend, und wie eleklrisirt erhob sich das junge Mädchen. „Meine Hallig, mein trautes Heim!" flüsterte sie, „end lich! — endlich!" Am User spielten Kinder, welche die Fremden anstarrten und mit den erhaltenen Münzen lustig voransprangen die hohe Werft hinauf. Gertrud spähte umher, ob die Fluth schon weiter ge fressen in der langen Zeit, — und seufzend erkannte sie die Macht des raubgierigen Elements. Droben im Dorfe saßen die Fischer vor den Thüren und bald ging es von Mund zu Mund: „die Pfarrers- Gertrud lebt, sie ist heimgekehrt!" Der Ruf drang ihr voran und erreichte die Pfarre, — von Alt und Jung umringt und umjubelt, konnte sich Gertrud all' der Liebe kaum erwehren und halb ohn mächtig von der tiefen Bewegung lehnte sie sich an Paul' sBrust. Da fühlte sie heiße Thränen auf ihrem Antlitz und blickte in ves Pfarrers treue Augen, der sie in die Arme feiner Schwester legte. Und wie eine Königin wurde das Ha9igkind umjubelt, bis die stille Pfarre, das treue Heim ihrer Kindheit» wo sie die erste Liebe empfangen und gegeben, sie umfing. Dann, als der Sturm des Wiedersehens sich gelegt, wurde erzählt und der Pfarrer pries die wunderbare Fügung, "welche diese beiden Menschen, die der Himmel mr einander geschaffen, wieder znsammengeführt. Er segnete ihren Entschluß, durch seine Priesterhand die Weihe zu empfangen und führte sie dann zu dem Grabe des Vaters, welches er selber pflegte und behütete. Mit welchem Gefühle stand Paul an diesem Grabhügel, unter dem ein so treues und reiches Herz schlief, und niederknieend, schwur er leise, im Geiste des Entschlafenen, sich des hohen Glückes, welches das gütige Geschick ihm be- scheert, würdig zu bezeigen. Es war eine rührende Trauung in der kleinen, schlichten Halligkirche und nimmer hatte man vom Pfarrer so schöne und erhabene Worte gehört als in dieser Stunde, wo Keiner zu Hause geblieben war, der nur eben noch zu kriechen vermochte, um die Gertrud zu sehen im schönsten Kranze, welcher je das Haupt der Jungfrau geschmückt. Von der fröhlichen Hochzeit sprach man noch jahrelang auf der Hallig. Und dann ging's wieder heim dem sonnigen Süden zu. So lange die Hallig im Sonnenlicht blinkte, grüßte es hüben und drüben, hoch oben auf der Werft flatterte eine hohe Flagge und winkte den Scheidenden ein Lebewohl nach. Gertrud aber drückte ihre vom Weinen gerötheten Augen an die Brust des geliebten Mannes und flüsterte: „Womit habe ich dielen Reichthum an Liebe, der wie ein Strom mich überfluthet, verdient?" „Mit dem Himmelsgescheuk der Schönheit und Liebe, der Seelengüte und Anmuth. welche die Gottheit in Dir vereint hat, um All s, was in Deine Nähe kommt, zu be zaubern, mein süßes Weib!" erwiederte Paul leise und zärtlich, und über ihr Antlitz zog es wie Rosenglut. Die Hallig verschwand endlich — hoch oben aber strahlte es sonnig wie in den Herzen der Neuvermählten. Schloß Reichenstein prangte im Festesschmuck grüner Reyer und Blumen; vom Thurm wehte eine große Fahne m»t dem fürstlichen Wappen und die Bewohner der um- liegenden zur Herrschaft gehörigen Dörfer, sowie die Unter gebenen und die Dienerschaft standen in Reih und Glied und in Festkleidern, um das junge Fürstenpaar würdig zn empfangen. (Schluß s,lgt