Volltext Seite (XML)
81 Edictalladnng. In Folge angestellter Erörterungen über den Vermögensbestand des abwesenden Weißgerbermeister Carl Eduard Gliemann von Riesa, hat sich dessen Uebersckuldung ergebe» und es ist daher auf Antrag des AbwesenheitsvvrmundS und mit obervormundschaftlicher Genehmigung die Eröffnung formellen Con- curscS beschlossen, auch in der Person des Herrn Advocat Ackermann in Riesa ein Güter« und Rechts vertreter bestellt worden. Alle bekannten und unbekannten Gläubiger GliemannS, sowie alle Diejenigen, welche an dessen Vermögen aus irgend einem RechtSgrunde Ansprüche zu habe» vermeine», werden daher hierdurch ge laden, bei Strafe des Ausschlusses von gegenwärtigem, Concurse und bei Verlust der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand den 29. Januar 1852 als anberanmten Meldungstermin in Person, oder durch zum Abschlüsse eines Hauptvergleichs beauf tragte Bevollmächtigte an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheine», ihre Forderungen anzumelden und zu be scheinigen, mit dem bestellten Concursvertreter, sowie des Vorzugs halber unter sich rechtlich zu ver fahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und den 19. März 1852 der Bekanntmachung eines Ausschließungsbeschcidcs, welcher rückstchtlich der Nichterschienenen, Mittag» 12 Uhr für publicirt erachtet werde» wird, gewärtig zu sein. Hiernächft werden die Concursgläubiger serncrweit geladen, den 14. April 1852 an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, gütliche Verhandlung zu pflegen und wo möglich einen Ver gleich abzuschließen, wobei Diejenigen, welche nicht, oder nicht gehörig erscheinen, oder über den Ver gleich sich nicht, oder nicht deutlich erklären für cinwilligend werden geachtet werden, dafern aber ein Allgemeinvergleich nicht zu Stande kommt, den 21. April 1852 der Jnrotulation der Acten und den 20. Juli 1852 der Eröffnung eines Lvcationserkeuntnisses, welches hinsichtlich der Außenbleibenden, Mittags 12 Uhr für publicirt geachtet werden wird, sich zu gewärtigen. Auswärtige Gläubiger haben zur Annahme künftiger Verfügungen, bei 5 Thlr. —- —« Strafe Bevollmächtigte am diesigen Orte zu bestellen. .... Die in der früher» Labung benannten 3 letzten abweichenden Termine werden nach obiger Aenderung hierdurch berichtigt. Königl. Gericht Riesa, am 16. August.1851. Otto, Justitiar. Bekanntmachung. Das Königliche Ministerium des Innern bat die Erlaubniß zu alljährlicher Abhaltung zweier Vieh Märkte hier selb st er th eilt, und soll der erste am Donnerstage in der ersten Adventswoche jeden JahreS, folglich den 4. Decemb er 1851, der zweite jedesmal am Donnerstage in der Woche nach Indien, folglich für das nächste Jahr den 1. April 1852 abgehalten werden. Obrigkeitswcgen machen wir dies hierdurch bekannt, und ersuchen sowohl die Landwirthe aus nah nnd fern, allerlei Vieh, als Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und dergl. Schlacht» und Nutzvieh, auf den hiesigen Markt zu bringen, als auch die Käufer aller Orten, recht zahlreich sich hier ein zufinden nnd zu kau fen, mit dem Bemerken, daß weder vom Verkäufer, noch vom Käufer keinerlei Abgabe an städtische Lassen zu entrichte» ist. Die zur Aufstellung des Viehes bestimmten P ätze werden den Käufer» beim Eintreffen in hiesiger Stadt angewiesen werde». Zugleich bitten wir die verebrl. Kalenderredactionen, hiervon Notiz zu neh me» und Nachricht zu den Kalendern zu bringen. Roßw ei», den 3. November 1851. Der Stadtrath allda.