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Anzeiger Riesa, Strehla und deren Umgegend. 4«. Freitag, den 17. November 18S4. Kirche «Nachrichten von Riesa. Am 23. Sonntage nach Trinitatis predigt in der Kirche zu Riesa: Vormittags 8Z Uhr: Herr Pastor LI. Richter über Philipp. 3, 17—21. Vorher ist 7Z Uhr Privatcommunion« Getaufte vom 10. bis 16. November: Peter Paul, Hermann Modert Golditz'S, Barbiers und Bürgers in R., S. — Friedrich Wilhelm, Joh. Traugott Thieme's, SchmiedemstrS. u. ans. B. in R., S. — Anna Pauline, Karl Heinrich Mar» tick'S, Schiffmannes in R., S. — Hennriette Wilhelmine, Karl Friedrich Gottlob Schumann'-, Guts besitzers in Poppitz, T. — ' Beerdigte: - Karl August, Karl August Lehmann's, Zimmermannes in R., S., 2 I. 16 T. alt. - Hermann Otto, Karl Gottlieb Höppners, Töpfermstrs. und ans. B. in R., S., 2 I. 3 M. 28 T. alt. äuv. Friedrich Hermann Müller, Friedrich Gottlieb Mükler'S, NagelschmiedemstrS. u. ans. B. in R., ehel. 4. S., 20 I. 5. M. alt. — Edictalladung. Nachdem von dem Unterzeichneten Königlichen Gerichte 1. auf erfolgte Jnfolvenzanzeige zu dem Vermögen des Hausbesitzers und Lotterieuntercollecteur Friedrich August Justinus zu Riesa und 2. zu dem Nachlasse des hiesige» Schenkwirths, Friedrich Eduard Karl Schäfers, der ConcourSproceß zu eröffnen gewesen ist, so werden alle Diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an das Vermögen des genannten Justinus oder an den Nachlaß obbezeichneten Schäfers zu haben glauben, sie seien bekannt oder nicht, hierdurch geladen, in dem auf den 9. Januar 1855 anberaumten LicitationStermine bei Strafe des Ausschlusses von der Masse und bei Verlust der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu rechter früher Gerichts zeit an Unterzeichneter Gerichtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestellten Concursvertreter hierüber, sowie nach Befinden der Priorität halber unter sich recht lich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen nnd sodann den 6. Februar 1855 der Publikation eines Präklusivbescheides, welcher in Betreff der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für publicirt erachtet werden wird, sich zu gewärtigen, hierauf aber den 22. Februar 1855 Vormittags 10 Uhr zu Pflegling der Güte und Vermittelung eines Vergleiches anderweit an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, über die zu erwartenden Vergleichsvorschläge sich zu erklären, unter der Ver warnung, daß die Außengebliebenen, sowie Diejenigen, welche sich nicht oder nicht gehörig erklären, für den Beschlüssen der Mehrzahl beigetreten zu erachten sein werden, dafern aber ein Vergleich nicht zu Stande kommt , den 2. März 1855 der Jnrotulation der Acten und den 31. März 1855 der Publikation eines Locationsbescheides, welcher für die Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für publi cirt erachtet werden wird, sich zu gewärtigen. Auswärtige Gläubiger haben zu Annahiye künftiger Ladungen bei 5 Thlr. —- —« Strafe Be- volkmächtigte au hiesigem Orte zu bestellen. Königliches Gericht Riesa, de» 20. September 1854. v. Earlomitz. - Hehler, Act.