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18« Auswärtige Gläubiger haben zur Annahme von Ladungen bei 8 Lhlr. — - — - Strafe, Bevoll mächtigte am hiesigen Orte zu bestellen. Königliche» Gericht Rie^sa, den 20. August 1853. v. CarlowiH. Gewichts- und Preisbestimmung des BrodeS und der Semmel in der Stadt Riesa. WaizenpreiS: 7 20 ÄHxt - - , Kornpreis: 5 « 20 . — - Nach diesen Preisen 1 Ngr. HauSbackenbrod — Pfd. 27 Lth. 2 Quentch. 5 . . 4.9.2. 3 Pfennige Semmel —.4.1. 6 . . — .8»2» 3 , Weißbrod — «5 Königliche- Gericht Riesa, am 17. November 1853. v. CarlowiH. Bekanntmachung. Künftigen Donnerstag, den 24. November, Vormittags 10 Uhr, soll im Gasthause zum Kronprinz hiersclbst die Aufführung eines ErddammeS in der Nähe des Armen« -Hauses öffentlich an den Mindestfordernben verdungen werden, was hierdurch zur öffenrlichen Kcnntniß gebracht wird. Die Bedingungen werden im Termin selbst bekannt gemacht. Riesa, den 17. November 1853. Der VerwaltungSrath. Gruhl, Bürgermeister. zM 8Lkd8.-Mw. Ij,MMIMilIli't. Fahrten bis auf Weitere« von Donnerstag, den 17. November, an täglich früh 8 Uhr von Riesa nach Meißen und Dresden, zum Anschluß an die Fahrt Nachm. 2 Uhr von Dresden bis Schandau. . . 6 . . Schandau nach Dresden zum Anschluß an die Fahrt Vormittags 10 Uhr nach Meißen und Riesa, . Nachm. 2H Uhr von Dresden nach Meißen. Die Lajütten find geheizt. ' Die Direktion. König!. Sächs. 41- °><> Staatsschulden-Caffenscheine betreffend. Zur billigsten Besorgung der neuen Zinsbogen, deren Ausgabe am 16. dieses Monates beginnt, empfehlen sich Theodor Zeidler Sc Comp. Gebens-, Kenten-, ^U88teu6r- unä Ke§rädni88-Ver- 8LejierunK8bank 211 Weimar. Obige Anstalt, welche unter der Oberaufsicht des Staates siebt, übernimmt fortwährend Verficher- unaen unter den liberalsten Bedingungen zu billigen, festen Prämiensätzen ohne alle Nachzahlung. Pro spekte werben unentgeldlich verabreicht und jede gewünschte Auskunft ertheilt in Strehla durch Herrn Carl Fischer. Weimar, im November 1853. Die Direktion. Allen meinen geehrten Abnehmern, von Holz und Kohlen, in Riesa, mache ich die ergebene Anzeige, daß von heute ab auf alle durch meine Geschirre bewirkten Fuhren ein verhältnißmäßigcs Fuhr- lohn in Rechnung gestellt werden wirb, wohingegen meine Knechte auf Trinkgeld durchaus keinen Anspruch zu machen berechtiget sind. Riesa, den 15. Novbr. 1853. Carl Friedrich Förster.