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7» »«HM nv !N L und Tageblatt 1!^. hib> K«A nd Bp Mmit- tSgaffe, led nach ! Satt, r« »W 879. m jocht» . Störr. , Bekannt« h im Nm« th8M »sie- L ntr> Disziplinarvorschriftcn der bestehenden Geschäftsordnung gegen Verletzungen der Ordnung ein wirksameres Einschreiten als bisher zu ermöglichen,»insbesondere den Schutz außen stehender Personen gegen ehrverletzende Angriffe innerhalb des Reichstags zu vermehren; 2. einen gutachtlichen Bericht an den Reichstag darüber zu erstatten, ob und in wie weit auf dem Wege der Gesetzgebung für die Dauer der Geltung des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 ein Verbot zu erlassen ei, solche im Reichstage gethane Aeußerungen, in welchen auf den Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschafts- rdnung gerichtete Bestrebungen zu Tage treten, durch die liesse zu verbieten. Endlich ist vom Abg. Frhrn. Schenk von Stauffen berg noch folgender Antrag eingegangen: Der Reichstag wolle beschließen: für den Fall der Ablehnung des Gesetz entwurfes und des Antrages vr. v. Schwarze der Geschäfts- ordnungs Kommission den Auftrag zu ertheilen, unter Vor sitz des Präsidenten des Reichstags die Frage, ob Aen- derungen der Geschäftsordnung nothwendig seien, zu prüfen und im Bejahungsfalls formulirte Vorschläge an das Haus zu bringen. Die Debatte eröffnete Abg. v. Treitschke: Obgleich er für die Tendenz des Gesetzes sei, müsse er sich doch dagegen aussprechen, weil der Entwurf geg en die Bestimmungen der Verfassung verstoße. Ec halte es indeß für geboten, aus der Initiative des Hauses die Frage zu regeln, d. h. die Geschästsordnungskommission mit Unterbreitung von Vorschlägen zu beauftragen. — Abg. v. Helldorf pole- misirt gegen die Auslassungen der Redner ver Fortschritts partei und der nationalliberalen Fraktion. — Abg. von Stauffenberg bringt seinen Antrag ein. — Abg. Windt- h or st (Meppen) spricht sich gegen die Vorlage und die Anträge rein ablehnend aus. Abg. Franckenberg spricht für den Antrag v. Schwarze. — Abg. Gneist spricht gegen das Geßtz, wünscht aber, daß die Berichterstattung für die Presse unter das gemeine Recht gestellt wird. (Während der Rede des Abg. Gneist tritt Fürst Bismarck ein.) Die Diskussion wird nach der Rede des Abg. Gneist solche mit staatlicher Organisation zu ersetzen. Die Herstellung von Werthzeichen (Geldfabrikation) von Metall oder Papier wird alleiniges Monopol des Reiches. Die Banknotenprivilegien der Zettelbanksn sind zu beseitigen. Die Reichsbank ist nach Ablauf ihres Privilegiums vom Reiche zu erwerben zur Be gründung einer gesunden gemeinnützigen Reichsgeld- und Kreditwirthschaft. Einstweilen sind zur Steuer der Kreditnoth allenthalben staatliche Geldinstitute ins Leben zu rufen, welche den großen Aktien- und Privat banken erfolgreiche Konkurrenz machen und sich mit einem mäßigen Zinsfuß begnügen. Ja, was fehlt dann noch viel an dem wahren, sozialen, veilchenblauen Staate? Organisirt derselbe ferner noch die Arbeit, wird alles Gewerbe, alle Industrie, alle Thätigkeit vom Staate in Sold und Auftrag genommen, dann wäre der verbleibende Rest sozialistischer Ideen nur noch Neben- ache. Mit dem Tabaksmonopol würde man schon einen tüchtigen Anfang machen; dann monopolisirt man weiter Spinnereien, Webereien, Zucker- und Spiritusfabriken rc. Daraus statt Geldwerthzeichen Bons, Arbeiterbonds, von der alleinigen Neichsbank ... in fünf Jahren könnte man bei dem Galopp, in welche unsere Gesetzgebung mit dem sozialistischen Gespann jetzt durchgehen soll, recht gut dahin gelangen und die Herren Bebel und Fritzsche hätten es vielleicht gar nicht einmal so schön in ihrer „Kommune" fertig gebracht. Sind das nicht bedenkliche Strömungen? Erscheint jeden Wochentag Abends 6 Uhr für den andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Mark 25 Pf., zweimonatlich 1 M. 50 Pf. n. einmonatl. 75 Ps. -lief heute I tr Mutter, I Schwester, I satte vew. I re Störr, re. Jn>iz MMN, ge- .e nun die stürme dü merklich, unwillkürlich hat sich das allgemeine Interesse, ebenso wie im Anfänge der 1840er Jahre, den materiellen Fragen des Lebens und den Beziehungen des Staates wie der Gesellschaft dazu hingewandt und schließlich sehen wir uns bis über die Ohren mit der Magenfrage oder den wirthschaftlichen Verhältnissen beschäftigt. Als eine lärmende, beunruhigende, Alles mit der revolutionären Phrase und Gewaltlogik abthuende Vortruppe brach die Sozialdemokratie in Deutschland diese Bahn und wir glaubten nicht, daß wir jemals dieselbe betreten und auf ihr zu denselben sozialistischen Zielen hinwandeln würden. Aber die Thatsachen sind da, nachdem die Gedanken ihr trunkenes Spiel einstellen mußten. Es ist nicht einzusehen, weshalb man die sichtbaren Zeichen der Zeit nicht bei ihrem rechten Namen nennen soll. Die sozialdemokratische Agitation ist aufgehoben worden und schläft; aber die Gesetzgebung schickt sich an, den Staat mit dem Sozialismus zu erfüllen. Die ganze jetzt so hochgehende wirthschaftttche Bewegung entspringt ja diesem Zuge der Geister und macht diese dafür so tief empfänglich. Was erstrebt sie Anderes, als eine Organisation der Nationalarbeit mittels Schutzzöllen, womit ein möglichst glückseliger Zustand der Industrie und der Arbeiter in Aussicht gestellt wird — eine Entlastung der Armen vom Steuerdruck, ein gutes Auskommen des Land- mannes wie des Arbeiters! Da diese Absicht der Wirth- schaftsreform offen zu Grunde gelegt wird, die drauf und dran ist, Alles umzuordnen, Alles, was bisher als Wahr heit galt, sür eitel Lug und Trug zu erklären, so hat man es hier in der That mit einer wirklich sozialen Reform zu thun, insofern die wirthschaftlichen Interessen nicht blos eine Umbildung aller Arbeiterverhältnisse bewirken müßten, sondern der Staat selber seine neuen Lebenswurzeln in diese Umbildung mittels der Steuer- und Zollgesitze ein- senken will. Aber sehen wir von dem noch gährenden Staats sozialismus nach dieser Richtung ab, so ist es um so frap- pirender, wohin nach derselben Seite die Gesetzgebung im Einzelnen drängt. Vom Reichstagsabgeordneten Stumm ist ein Gesetz entwurf vorgelegt worden, welcher eine Ausdehnung des Haftpflichtgesetzes erstrebt, wie sie die Sozialdemokratie nicht energischer planen konnte. Jeder Arbeiter soll durch einen Beitrag an der HilfSkafse, ebenso wie der Arbeitgeber, zum Beitritt derselben verpflichtet werden; der Staat soll es erzwingen, daß dem Arbeiter wie dem Beamten ein Kapital oder eine Rente gesammelt werde, die ihm in Krankheitsfällen Unterstützung, im invaliden Alter eine Ver sorgung gegen das Elend gewähre. Jeder ordentliche Arbeiter bliebe in dem Verbände dieser unter einander ver bundenen und die Guthaben ihrer Mitglieder sich gegenseitig übertragenden Kaffen. Gewiß ist dies eine große und humane Idee, deren Ver- wirklichung in Wahrheit eins der Hauptprobleme des Sozialismus lösen würde. Bebel erklärte sich denn auch I ganz dafür und die Reichsregierung stutzte zunächst nur, Die Aktienprivilegien sind zu beseitigen. Die Gründung neuer Aktiengesellschaften ist zu verbieten. An ihre Stelle treten andere Assoziationen, nämlich der Staat, die Kommunalbehörde, die csfene Handels gesellschaft, die Genossenschaft. Jnsondernheit sind die Aktienbahnen durch den Staat zu erwerben, die Pferde bahnen, Gas- und Wafferversorgungsanstalten in das Eigenthum der Städte Überzulesten, die Versicherungs aktiengesellschaften durch solche auf Gegenseitigkeit, oder wie sich ohne die Sozialdemokratie mitten im Reichstag deren höchste Ideen schon zu Tische setzen. Und der Reichs tag nahm diese Idee freundlich auf. In der Kommission, wo man der Sache näher treten soll, wird sie nicht einfach begraben werden. Ferner: Der Kongreß der deutschen Landwtrthe hat üngst zustimmende Beschlüsse zur Wirthschaftspolitik des Fürsten Bismarck gefaßt und ist dabei so weit gegangen, daß er auch noch folgende Beschlüsse an das Herz des Reichs kanzlers legte: itzlich -m > Mutt« seMstih rhme üch LtiM »u dnisse groß, time Tagesschau. Freiberg, 8. März. Der Reichstag begann gestern die zweite Lesung über die Strafgewalt-Vorlage. Die Debatte wurde gemein sam über die ersten vier Paragraphen eröffnet. Dieselben lauten: eige. schänkrn tiv Amtsblatt sür die königlichen and städtischen Behörden zn Freiberg and Braud - Verantwortlicher Redakteur Julins Braun in Freiberg. tgaffe, trwaltmq^ le» I 1 e u: soll, in WÄ»! übler, Mir«.! hmann, AVI >err GasthoMI her, Gemein^ Vrner, Lebt«. , OrtSrichter. >eker. , f >et Olbernhaus nzwäarenhandl chulze. Kauw- Buchbinderei- g»tt Backst > Brosey. e E^peditwn^ 31. Jahrgang. Sonnlag, den 9. März Hierzu beantragen die Abgg. v. Helldorf (Bebra und v. Goßler: 1) Die Überschrift wie folgt zu fassen: Gesetz, betreffend die Disziplin des Reichstags über seine Mitglieder. 2) 8 3 wie folgt zu fassen: Der Reichstag ist befugt, in seiner Seschäftsötdnung zu bestimmen, daß ein Mitglied im Wege )er Disziplin aus dem Reichstage auf eine gewisse Zeit dauer, jedoch höchstens bis zum Ende der Session, aus geschlossen werden kann. Die Ausschließung eines Mit gliedes hat den Verlust der Wählbarkeit für die Dauer der Ausschließung zur Folge. 3) 8 4 wie folgt zu fassen: Der Reichstag ist befugt, in seiner Geschäftsordnung zu be stimmen, daß, wenn ein Mitglied wegen einer in öffentlicher Sitzung des Reichstags gethanen Aeußerung zur Verant wortung gezogen wird, diese Aeußerung von der Aufnahme in den stenographischen Bericht ausgeschlossen werden kann. Vom Abg. vr. v. Schwarze, unterstützt von der deut schen Reichspartei, ist folgende Resolution vorgeschlagen: Der Reichstag wolle beschließen, — sür den Fall der Ab lehnung der Gesetzesvorlage — die Geschäftsordnungs- Kommission zu beauftragen: 1. dem Reichstage Vorschläge zu unterbreiten, welche geeignet sind, durch Ergänzung der Ledenkliche Strömungen. Der naiven Ansicht dürften wohl Wenige gehuldigt haben, daß die im letzten Jahrzehnt erstandene und so üppig in's Kraut geschossene Sozialdemokratie nur ein Gebilde des Zufalls, der ehrgeizigen Pläne Lassalle's oder revolutionärer Agitationen gewesen sei. Solche Erscheinungen innerhalb der Gesellschaft haben ihren bestimmten Grund, wie ja auch die Krankheiten, die endlich zum Ausbruch kommen, ihre Ursachen gewöhnlich nicht über Nacht erhalten. Der Zug der Geister nimmt in der That gegenwärtig mehr und mehr einen sozialistischen Charakter an — man denke nur an die letzten Reichstagswahlen in Breslau und Döbeln. Un geschlossen. — Bei der Abstimmung werden die Amende ments des Abg. Helldorf zu den 88 3 und 4 gegen die Stimmen der Deutschkonservativen und einzelner Freikon servativen abgelehnt. Mit derselben Majorität die 88 l bis 4 der Regierungsvorlage. Damit sind die übrigen Paragraphen und das ganze Gesetz abgelehnt, wie der Präsident ausdrücklich koustatirt. Nunmehr ver- theidigt der Abg. von Schwarze seinen Antrag. Hier- nächst rechtfertigt Abg. v. Stauffenberg seinen Antrag, welcher lediglich die freie objektive Prüfung des ganzen Sachverhaltes bezwecke und sich ausschließlich auf die Ge schäftsordnung beziehe. Nach der weiteren Debatte, woran sich die Abgg. Hänel, Windthorst und Baumgar- t e n betheiligen, wird der Antrag v. Schwarze gegen die Stimmen der Konservativen abgelehnt. Der Antrag v. Stauffenberg angenommen. Für letzteren stimmten die Konservativen, die Nationalliberalen und das Zentrum. Am heutigen Tage sind es 60 Jahre, daß General- Feldmarschall Graf v. Moltke zuerst als Offizier die Epau- lelts anlegte. Der große Stratege hat einen Urlaub ge- genommen, um sich den ihm zugedachten Feierlichkeiten auS K 1. Dem Reichstag steht eine Strafgewalt gegen seine Mitglieder wegen einer bei Ausübung ihrrs Berufes begangenen Ungebühr zu. 8 2. Die Strafgewalt wird von emer Kommission auS- geübt, welche aus dem Präsidenten, den beiden Vizepräsidenten und zehn Mitgliedern besteht. Letztere werden bei dem Beginn jeder Session für die Dauer derselben unmittelbar nach erfolgter Wahl der Präsidenten gewählt. K 3. Die Ahndungen, welche die Kommission verhängen kann, sind, je nach der Schwere der Ungebühr: 1. Verweis vor versammeltem Hause; 2. Verpflichtung zur Entschuldigung oder zum Widerruf vor versammeltem Hause in der von der Kommission dafür vorgeschriebenen Form; 3. Ausschließung aus dem Reichstag aus eine bestimmte Zeitdauer. Diese kann bis zum Ende der Legislaturperiode erstreckt werden. K 4. Wird die Ahndung (8 3) wegen einer Aeußerung oder wegen des Inhalts einer Rete ausgesprochen, so kann zu gleich die Aeußerung oder die ganze oder der betreffende Theil der Rede von der Ausnahme m den stenographischen Bericht ausgeschlossen werken. Zn einem solchen Falle ist auch jede andere Veröffentlichung durch die Presse verboten. Inserate werden bis Vormittags 11 Uhr angcnom- M men und beträgt der Preis sür die gespaltene Zeile oder deren Raum 15 Pfennige. v