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n 187S. der 8« Belohnung laae. emäß auS ütglieder. der MV jorstand. chm. 3 W Gasthm H zahlreich S. mttuug. Kropftaubrr. >en bei jeter-straßt. ' RiG, iede« «,! ch Wied» irm eblieben im Inserate werden bi» B> men und beträgt der H oder deren R z8 Uhr im ier ergebens h Jung. kann ohne Weiteres solche dritte Personen auch nicht in , Schutz nehmen, da er nicht weiß, inwieweit die Kritik be- > vechttgt war und inwieweit nicht. Aber jenen Personen muß unbedingt die Möglichkeit geboten werden, verleum derische Angaben zu berichtigen und den Sachverhalt vor dem Hause klar zu «stellen. Der Presse gegenüber hat man ja längst ein Mittel gefunden, solche Berichtigungen sofort zu erzwingen. Jeder Redakteur ist verpflichtet, -ohne großen Aufenthalt die ihm von dem Angegriffenen zugesandte that sächliche Berichtigung abzudrucken. Warum -ringt man denn nicht ein ähnliches Mittel auch bet den Abgeordneten zur Anwendung und verpflichtet das Bureau, Berichtigun gen tatsächlicher Angaben, welche von angegriffenen Per sonen eingesandt werden, vorzulesen und dadurch zur all gemeinen Kenntniß zu bringen? Wäre der Angegriffene damit npch nicht zufrieden gestellt oder bliebe der Abgeord nete bei seinen früheren Behauptungen stehen, so könnte ein Ehrengericht, welches vom Hause zu ernennen wäre, dm Sachverhalt untersuchen. Durch seinen öff-ntlich zu verkündenden Spruch würde dann der Verleumder ge- hrandmarkt und dem Verleumdeten di« erforderliche Genug- thuung g. währt. i Gegen eine bloße Beleidigung der außerhalb des Hauses stehenden dürfte ein Schutz kaum erforderlich sein; mag die Rüge des Präsidenten da eintreten, wo Beleidiger und Beleidigter sich persönlich begegnen, also wenn beide Abge ordnete sind. Im Nebligen aber ist ein besonderer Schutz für andere Personen schwerlich von Röthen, da jede der artige Beleidigung Denjenigen, der sie ausgesprochen, mehr schändet, als Denjenigen, gegen welchen sie geschleu dert wurde. Auch die andere Frage, ob die Redefreiheit dazu benutz' werden darf, Brandreden in's Volk zu schleudern, lassen wir zunächst noch unerörtert. Uns lqg vor Allem daran, die Straflosigkeit ehrabschnetdender Reden zu verhindern, um so mehr, als sich mitunter über haupt «ine sonderbare Werthschätzung der Ehre kundgiebt. Man denke nur daran, wie verhältnißmäßtg milde zuweilen der Verleumder, der eines Anderen .Ehre geraubt, gegen über Demjenigen gestraft wird, der einem seiner Mit menschen den Rock gestohlen hat. Ist denn aber die Ehre weniger Werth, als ein Kleidungsstück? mit Messtng- örr. .Gezer erhalle vom sschaftSbeM Freitag, den S1. Jamar " Ig leretus z» Sonntag 'schen Gaft- 2 Uhr. der. Nachdkftkllungrn Ms dm «mck Mr die Monate Februar und März werde« von sömmtlichm Postaustalten wie do« der unterzeichnete« Expedition «nd den bekannten Aus gabestelle« iv Freiberg, Brand, Halsbrücke, Kämmers walde ««d Mulda znm Preise do« 1 Mmk 50 Pßge. augeuommm. kxpvMion äv8 „fi'vibvi'gvn Hnrvigvr." Tagesschau. Freiberg, 30. Januar. Der Bundesrath hielt am Dienstag, eine Plenarsitzung unter dem Vorsitz des Staatsmintsters' Hofmann, deren Hauptgegenstand dr; Maßregeln gegen die Einschleppung der in russischen Distrikten ausgebrochenen Pesteptdemte bildete. Der Entwurf einer Verordnung, betreffend Be schränkungen der Einfuhr aus Rußland, wurde ge nehmigt. Bereits vorher halte sich das preußische Staats ministerium mit den bezüglichen Maßregeln beschäftigt. Die Kommission zur Berathung von Schutzmaßregeln gegen die Pest, deren Zusammensetzung wir vorgestern mittheilten, ist bereits an demselben Tagt zu einer ersten Sitzung zu sammengetreten. Ueber den Verlauf derselben verlautet, daß zunächst Geheimer NegterungSrath vr. Finkelnburg über den Stand der Epidemie an der Hand offizieller Daten Bericht erstattete. Eine Ausdehnung der Pest über die ursprünglichen Seuchenherde wäre danach nicht konstatirt und die Abschlteßung der verseuchten Lokalitäten durch einen doppelten SicherheitSkordon ins Werk gesetzt. Dann be richtete Herr vr. Fmkelnburg über die Ergebnisse der Wiener Konferenzen der Kommission in ausführlichem Vortrage. Im Verlauft der Verhandlungen kam die Kommission zu nächst zu folgenden Beschlüssen: Es soll alsbald ein Dele- gtrter des Reiches nach Rußland abgeschickt werden, welcher im Einverständniß mit der russischen Regierung Feststellungen über den Sachbestand macht. Weiter soll vvn Seiten des Reiches unverzüglich eine Verordnung ergehen, welche die bereits erwähnten Gegenstände und Waaren, wie ungereinigte Leib und Bettwäsche, gebrauchte Kleider rc. von der Einfuhr eu ex: jUL. tn M»I ibler, KaMr«. I hmann, Büch' I crr GasthoM I er. Gemeind* I rner, Lehrer. Ortörichter. eker. st Olbernhau: nn. , I zwaarenhandl. tulze, Kauf«. Buchbinderei. >ott Backest* > Brosey. Expedition aus Rußland sofort ausschließt. — An der gestrigen Sitzung der Kommission nahmen die inzwischen in die Kommission gewählten Professoren Hirsch und Pettenkofer Theil. Die Kommission thetlt die Berichterstattung über die verschtedrne« Materien an den für dieselben eingesetzten Subtommisstoaex zu. Die Publikation der vorstthrnd erwähnt«» Beschlüsse des BundesrathrS steht unmittelbar bevor. Die „Prov.-Korrefp." schließt einen längeren, „Die par lamentarische Disziplin und das Abgeordnetenhaus" be titelten Artikel, welcher den Antrag des Zentrums gegen den Gesetzentwurf über die Strafgewalt des Reichstags be trifft, mit folgenden Sätzen: Es liegt dem Kanzler fern, den Reichstag in seiner inneren Selbständigkeit, in der Wahrung und Hebung des Hausrechts beeinträchtigen z» wollen; seine Vorlage ist durchweg darauf gerichtet, dem Reichstage eben die volle wirksame Uebung dieses Rechtes zu ermöglichen. Wenn derselbe Zweck ohne Mitwirkung der Regierung erreicht werden kann und soll, wird es un zweifelhaft sehr erwünscht sein, aber von dem darauf ge richteten energischen Wollen der Betheiligten ließ die jüngste Verhandlung neben der Abwehr der Vorlage des Kanzlers leider keine Andeutung hervortreten. Gerade deswegen hat diese Verhandlung nicht den Erfolg haben können, die dringliche Bedeutung und die Absichten des Strebens des Kanzlers irgendwie zu vermindern oder abzuschwächen. Das preußtsche Abgeordnetenhaus beschäftigte sich . gestern mit dem Anträge des Zentrums auf Wiederher stellung der aufgehobenen Artikel 15, 16 und 18 der Ver fassung. Nachdem Abgeordneter Reichensperger diese« Antrag durch den Hinweis darauf begründet hatte, daß nach der Auffassung der Antragsteller der Kulturkampf durch Wiederherstellung der genannten Verfaffungsartikel iein Ende erreichen würde, wurde von Vertretern sämmt- licher Parteien (mit Ausnahme des Zentrums und der Polen) d:r Uebergang zur Tagesordnung beantragt, für welchen Antrag Abg. vr. Gneist in einer längeren Aus einandersetzung plaidirte, indem er vor Allem betonte, daß ein solcher Antrag, der dem Staate eine Bedingung stellt, die dieser unmöglich erfüllen könne, die Friedens-Verhand lungen zwischen der Kurie und dem preußischen Staat durchkreuzen, und, wenn ernst gemeint, ganz unmöglich machen müsse. Abg. Windthorst (Meppen) vertrat den letzt- gehörten Ausführungen gegenüber den Standpunkt seine» Antrages nochmals, konnte aber die Annahme des Antrages auf einfache Tagesordnung nicht verhindern, die mit allen gegen die Stimmen des Zentrums und der Polen erfolgte. Nun hat auch die bairische Abgeordnetenkammer ihr Veto gegen den Entwurf des Reichskanzlers, betreffend die Strafgewalt des Reichstages, abgegeben. In ihrer gestrigen Sitzung berieth sie den Antrag Kraemer und Genossen: Der König wolle die BundesrathsbevIllmächtigten BaiernS anweisen, dem Gesetzentwurf, betreffend die Strafgewalt des Reichstags, ihre Zustimmung zu versagen. Nach Be gründung des Antrags durch den Abgeordneten Kraemer erklärte der Ministerpräsident v. Pfretzschner: da der heutige Antrag ähnlich sei wie ein früherer in Betreff der Stellung der bairischen Regierung zur Diätenfrage, s» könne die Regierung denselben Standpunkt einnehmen wie damals Die Regierung habe die Angelegenheit der ge wissenhaftesten Prüfung unterzogen, hege aber andererseits die Anschauung, daß sie nicht gut thun würde, eine auf das Innere der Sache eingehende Ansicht auszusprechen, bevor die BundeSrathSvrrhandlungen stattgefunden hätte«. Diese Haltung scheine in dem vorliegenden Falle um so mehr geboten, als die Angelegenheit Verhältnisse des Reichs tages berühre. Trotz des großen Interesses der Regierung an den Berathungen müsse dieselbe doch Bedenken tragen, heute bindende Erklärungen abzugeben. — Der Antrag wurde hierauf in namentlicherAbstimmung mit130Sttmmen gegen die S'imme des Abg. Schmidt, welcher die Frage durch den Reichstag erledigt wissen will, angenommen. Der Ausschuß des österreichische« Abgeordnetenhauses zur Vorberathung der Frage, betreffend die Einverleibung von Spizza, nahm den Antrag an, die Berathung bis zu der Genehmigung des Berliner Vertrages durch die beiden Häuser des Parlamentes zu verschieben. Ferner wurde ein Antrag des Abg. Herbst angenommen, dahin gehend, die Regierung aufzusordern, daß sie die in dem ungarischen Parlamente eingebrachte Vorlage betreffs Spizza's dem Ausschüsse bekannt gebe. Die Redefreiheit. Man darf jetzt wohl, wie wir gestern an dieser Stelle des Werteren nachwtesen, als sicher annehmen, daß der Gesetzentwurf betreffend die Disziplinargewalt des Reichs tages über seine Mitglieder nicht zur Ausführung gelangt, selbst nicht in abgeschwächter Form. Es wird sich keine Mehrheit finden, welche eine derartige Frage der inneren Disziplin des Hauses durch ein Gesetz M regeln bereit wäre, welches eine vorherige Abänderung der Reichsver fassung bedingen würde. Der Reichskanzler scheint ja auch, wenn verschiedene in der Presse laut gewordene Andeu tungen richtig sind, auf Annahme seines Gesetzentwurfes gar nicht bestehen zu wolle». So wird denn die vom Fürsten Bismarck angeregte Frage auf dem Wege ihre Erledigung finden, auf welchen sie gehört, nämlich durch eine Aende- rung der Geschäftsordnung des Reichstages. Die Nothwendigkeit solcher Aenderung und die Regelung dieser Frage werden wohl die Wenigsten bestreiten. Gerade die letzten Wochen haben uns in den Verhandlungen des preußischen Abgeordnetenhauses ein sehr schätzenswerlhes und umfangreiches Material zur Beurtheilung der Frage geliefert, wie weit denn eigentlich die Redefreiheit der Abgeordneten reichen soll. Es sind da von einzelnen Rednern allerhand persönliche Dinge auf die Tribüne ge bracht, Verleumdungen und Beleidigungen dritter, außer halb des Hauses stehender Personen ausgesprochen worden und der Präsident v. Bennigsen erklärte ausdrücklich, er habe als Präsident des Hauses nicht das Recht und die Pflicht, außerh-lk ses stehende Personen gegen An griffe von Abgevcockiefi'.' Schutz zu nehmen. Im deutschen Reichstage wird die Praxis dieselben sein. Somit wäre also Jeder, der nicht das Glück hat, ein Mandat als Volksvertreter zu besitzen und den ein Abge ordneter von der Tribüne aus verleumdet, völlig wehrlos. Der Verleumder ist durch die Unverletzlichkeit des Abge ordneten vor dem Strafgesetz geschützt; im Hause ist Niemand verpflichtet, sich des Verleumdeten anzunehmen und die Verleumdung macht in den Reichstags-Berichten unangefochten den Weg durch alle Zeitungen. So aber, sollte man meinen, kann die parlamentarische Redefreiheit denn doch nicht gemeint sein. Je höher man dieselbe als die Grundlage alles konstitutionellen Lebens schätzt und je sorgsamer man sie zu hüten bereit ist, um so lebhafter muß man wünschen, daß ein solcher Mißbrauch des mit Recht hochgeachteten Vorrechts der Abgeordneten verhütet wird. Die Mitglieder des Hauses werden vor Beeidigungen und Verleumdungen durch den Präsidenten geschützt; ist die Ehre der außerhalb des Hauses stehenden Personen etwa weniger Werth, als die der Abgeordneten? Nun wird man allerdings das Hineinziehen von Per sonen außerhalb des Reichstages in die Debatten nicht verhindern können. Das Wohl des Reiches kann eine Kritik gewisser Leute als NolhwendiMt erscheinen lassen; einzelne Debatten, wie z. B. Wahlprüfungen, wären ohne solche Kritik ganz unmöglich. Der Präsident de« Hauses BergerM^ md Tageblatt. Amtsblatt für die königlichen und Wüschen Behörden za Freiberg «nd Brand. Leraotlvortticher Redakteur Äuktu» Brau» i» Freiberg. rein »7UH um! taud vr»«. lunj -ereiO »gvnt! ast). 'N hiemil