Volltext Seite (XML)
Anlage zum Ireiönger Anzeiger und Tageblatt. 1875. AuS Ebersbach wird von folgendem schönen Beweis Le* Zusammengehörigkeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern be richtet. Vor einigen Tagen wurde dem Zimmergesellen C. G. Rößler die Medaille in Silber für 54jährige treue Dienste in einem und demselben Geschäft überreicht. Unter den 50 Gesellen, welche der Zimmermeister Weise beschäftigt, befinden sich 5 Gesellen, von denen der erste 48 Jahre, der zweite 41 Jahre, der dritte 38 Jahre, der vierte 27 Jahre und der fünfte 25 Jahre bei ihm gearbeitet hat. Ueberall ei» solcher Stamm von besseren Elementen, und das Feld der Sozialdemokraten würde ein sehr kleines sein. Aus Glauchau wird gemeldet: Am Abende deS 5. hat der kürzlich aus dem Dienst entlassene Leibjäger des Fürsten Otto Friedr, von Schönburg, Ernst Walther aus Waldenburg, mit einem Re volver durch ein Fenster des im Souterrain gelegenen Schlaf zimmers der weiblichen Dienerschaft im Fürst!. Schlosse zu Waldenburg geschossen, ohne Jemanden zu treffen, daraus aber durch zwei schnell carausfolgende Schüsse sich selbst zu tödten ge sucht, ohne seine Absicht zu erreichen. Walther ist dann aufgehoben und in das Krankenhaus zu Waldenburg ärztlicher Behandlung übergeben worden. Fr 262. Mittwoch, dm 10. November. Lokale« und Sächsisches. Freiberg, den.9. November. — Wie aus einer Bekanntmachung des hiesigen Stadtraths hervorgeht, sind die Ergänzungswahlen fürs Stadtverordneten- Kollcgium aus den 6. und 7. Dezember d. I. anberaumt. (Stehe amtlicher Theil.) — Nach einem Verbot der Stadtpolizeibehörde darf die alte Dresdner Straße von der Grube Himmelfahrt ab nach der Hammermühle nicht mehr für den öffentlichen Fuhrvcrkehr benutzt werden. Zuwiderhandelnde haben eine Strafe bis zu 100 Mark zu gewärtigen. — In der Heuligen vor dem königl. Bezirksgericht ohne Zu ziehung von Gerichtsschöffen unter dem Vorsitz des Herrn BezirkS- gerichlsdirektors Stöckel abgehaltenen Hauptverhandlung wurde der vielfach schon bestrafte Handarbeiter Fran; Ferdinand Wirth aus Groß!,artmannsdorf von der wider ihn aus 8 114 deS Reichs- Strafgesetzbuchs erhobenen Anklage des Widerstands gegen die Staatsgewalt (durch Drohung) klage- bez strasfrei gesprochen. Wirth war nicht mit einem Vertheidiger versehen, und der That selbst zuständig. Die Freisprechung erfolgte aus dein Grunde, wie das sofort bekannt gemachte Erkennlniß besagte, weil die von Wirth ausgestoßene Drohung sich nicht als eine gegen die Be hörde, bez. Beamten gerichtete charakterisirte. Wirth wurde, uni dem BezirkS-Arbeilshause zu H., aus dem er entwichen war, wieder zngewiesen zu werden, zunächst an die Polizeibehörde wieder abgeliefert. — Der gestern Abend wüthende Sturm brachte manchen Schaden für unsere armen Jahrmarktsfieranten. Verschiedene Buden wurden umgestürzt und so kam es, daß heute Morgen z. B. auf dem Wernerplatze bei Wicderausrichtung zweier sogen. Würstelbuden Brattiegel, Fettschüffel, Würstel, Semmeln, getränkt von auSgcflossenem Branntwein im wilden Chaos durchein anderlagen. — Bittere Täuschung! Am gestrigen Nachmittage fanden zwei Damen vor dem Erbischen Thore ein zierliches Paguct mit der Werlhbezeichnnnz: 25 Lhlr. Eine derselben verbarg cs eiligst einstweilen unter des Mantels wärmenden Fallen, um bald an einem passenden Orte nachzuschauen, welch herrlicher Fund gemacht war. Die Gelegenheit, da? Paquet zu lösen und über köstlichen, werthvollen JahrmarktSfund zu jubilircn, trat bald heran, aber o weh! statt einer Boa, statt eines Muffes oder sonst dergleichen barg das Paquet ein todtes Meerschwein. Eine zarte Verwünschung, «dressirt an den betreffenden Spaßvogel, aus der Schönen Munde wird wohl das Ende vom Liede gewesen sein. — Wie man uns mittbeilt, giebt im Lause November und Anfang Dezember die Operngescllschast vom Chemnitzer Stadt- lheater unter Mitwirkung des StadtmufikchorS einen Cyklus von K—8 Vorstellungen im hiesigen Stadttheater und beginnt nächsten DienStag mit dem „Troubador" von Verdi. So viel uns erinnerlich, sprach sich der Referent deS „Chcmn. Tgbl." über die Leistungen der Gesellschaft Hasemann fortgesetzt sehr günstig aus und dürste dieselbe auch wegen der Seltenheit der Oper in Freiberg allgemeinen Anklang finden. — Die General-Direktion der sächsischen Staatseisenbahnen hat, wie früher, auch für den diesjährigen Winterfahrplan eine übersichtliche Zusammenstellung der direkten Verbindungen ihrer Züge in Plakatsorm ausarbeiten lassen und zur rascheren Orien- lirung eine übersichtliche kleine Routenkartc bcigesügt. Der be treffende Plan wird durch Aushängen auf den Stationen zur Kenntniß des Publikums gebracht. — Fortsetzung der Ucbcrstcht der wichtigsten obrigkeitlichen und polizeilichen Obliegenheiten: III. Der GemcindevorstSnde. 1. Aushebung Todter oder Schcintobter und Erörterung außerordentlicher Ereignisse, Verordnung vom 21./9. 1874, 8 2. 2) Armenversorgung, insbesondere Fürsorge für augenblicklich Obdachlose und sonst Hilssbedürftige. Rcvidirtc Landgemeindc- ordnung 8 74 3) Bergwesen. Verordnung vom 22./8. 1874, 8 17, 18, 2 nämlich: s) Aussicht über die Schürfarbeiten, d) Aussicht über die Einebnung ungangbarer Halden, c) Aussicht über Rasen- cisenstcingräbercien. Auch sind an dieselben ei) Anzeigen über Betriebsereignisse und Anzeigen über Unternehmen zu Aussuchung und beziehentlich Gewinnung von Braun- oder Steinkohlen und über Wiederaufnahme oder dauernde Einstellung von Stein- und Braunkohlenbautcn zu erstatten und «) die Bescheinigungen über die bergamtliche Genehmigung zu Einebnung ungangbarer Halden denselben vorzuzcigcn. Endlich s) die Arbeitcrpolizei, soweit sie nicht der AmtShauptmannschast zugewicsen ist, s. daselbst Bergwesen. 4) Baupolizei, nämlich die Annahme von Baugenchmigungs- gesuchcn, die Anmeldung von Neubauten, Aussicht über Bau ordnungswidrigkeiten und gefährliche Baulichkeiten. Rcvidirtc Landgemeinde-Ordnung 8 74 K. und Verordnung vom 22./8. 1874, 8 9, 10. 5) Brandversicherungswesen. Jmmobiliar. Hierbei steht Lem Gcmcindevorstande eine Mitwirkung nur insoweit zu, als ihm Anzcigeerstattung über Schadenfeuer obliegt. Revidirte Land gemeindeordnung 8 74 ü. ferner können bei ihm die Anmeldungen aus Schädenvergütung erfolgen. Verordnung vom 24./8. 1874, 8 7 auch kann ihm von der AmtShauptmannschast die Ernennung der Ortszeugen ein für allemal überlassen werden. Verordnung vom 24./8. 1874, 8 8. 8. Mobiliar. Hier ist der Gemeinde- Vorstand erste Instanz und hat die derselben obliegenden Geschäfte zu besorgen. Verordnung vom 24./8. 1874, 8 1- Die Auf- sichtSsührung über Privatnntcrstützungsvcrcine verbleibt jedoch der AmtShauptmannschast, Verordnung vom 25/8. 1874, 8 29 ebenso die Entschließung wenn VersicherungSgesellschastcn ihren Verbind lichkeiten zur Schädenvergütung nicht Nachkommen, worüber der selben Anzeige zn erstatten ist. Verordnung vom 25./8.1874. 8 30. 6) Fremdenpolizei, Revidirte Landgemcindcordnung 8 74 1 sic haben die Anmeldung Fremder anzunchmen und Anmeldescheine auSzustellen 7) Feuerpolizei hat nämlich Aufsicht über die Feuerstätten und Dessen, Wahl der Schornsteinfeger, Bestimmung der Kehrbezirke vorbehältlich jedoch der Zustimmung der AmtShauptmannschast. Fürsorge sür die Feuerlöschanstalten und das Feuerlöschwesen überhaupt, Funktion als Feuerpolizei-Kommissar. Aufsicht über Pulvertransporte, die Aufwahrung von Mineralölen und sonstiger leicht entzündlicher Gegenstände. Verordnung vom 22./8. 74,8 11. 8) Gesundhcits- (Medizinal- und Veterinär-) Polizei, nämlich ») Maßregeln zur Abwendung von Epidemien und Seuchen, ins besondere sind an sie von den mit der Thierheilknnde sich beschäf tigenden Personen Anzeigen zu erstatten über Erkrankungen an der Rinderpest oder Lungenseuche oder anderen seuchenariigen und ansteckenden Thierkrankheilen und diese Anzeigen von ihnen sofort an die Amtshauptmannschaften abzugeben. Verordnung vom 22. Aug. 1874, 8 23; b) Oeffentliche Krankenpflege, insbesondere Handhabung der Vorschriften, welche die Aufnahme in die Landes- Heil-, Erzichungs- und Besserungsanstalten und Entlassung aus denselben regeln. Verordnung vom 22. Aug. 1874, 8 6, sowie Fürsorge sür Irre, soweit nicht die AmtShauptmannschast zuständig ist. Verordnung vom 23. Aug. 1874 ; o) Fürsorge für Rettung Verunglückter; ä) Beaufsichtigung des Verkaufs von Eßwaaren, Sorge sür öffentliche Brunnen, Beseitigung gesundheitsgesährlicher Stoffe; v) Sorge für das Begräbnißwesen, soweit es nicht den kirchlichen Behörden unterstellt ist. 9) Gesindcpolizei, Revidirte Landgemeinde-Ordnung 8 74 f. Den in der Verordnung vom 10. Jan. 1835 gedachten Eintrag in die Gesindezeuguißbücher besorgt jedoch die AmtShauptmannschast Verordnung vom 22. Aug. 1874, 8 7. 10) Gcwerbepolizei, nämlich die Aussicht über Maaß und Gewicht, den Gewerbebetrieb im Umherziehen, das Marktwesen, öffentliche Schaustellungen und öffentliches Musikmachen, unerlaubten Gewerbebetrieb, die Annahme der Anmeldung zum Betriebe eines tehenden Gewerbes nach 8 14, Abs. 1 der Bundesgewerbeordnung, )ie Ausstellung der 8 58, Abs. 1 daselbst vorgeschriebencn Legiti mationsscheine sür den Gemeindebezirk und dessen Umgegend, der Ertheilung der 8 59 gedachten örtlichen Erlaubniß zur Ausübung der dort angegebenen Gewerbe und die Beglaubigung der im Gesetze über Ausübung der Fischerei vom 15. Okt. 1868 vor geschriebenen Fischkarten, ferner die Annahme der in 8 14, Abs. 2 und 8 130 der Reichsgewerbcordnung vorgeschriebenen Empfangs bescheinigung über die erfolgte Anzeige eines Gewerbebetriebs und die bezügliche Registcrsührung und Abgabe der Registerextrakte an die Bezirksstcuereinnahme. Verordnung vom 22. Aug. 1874, 88 14 und 15. Die Ausstellung von Arbeitsbüchern sür jugend liche Arbeiter, Gesuche um ausnahmsweise Verlängerung der Arbeitszeit aus Grund 8 128, 4 der Reichsgewerbcordnung find den Amtshauptmannschaften zur Entschließung vorzulegen. Ver ordnung vom 22. Aug. 1874, 8 15; endlich die Anstellung von Hebammen steht ans Vorschlag der Gemeindevorstände den AmtShauptmannschaften zu. Verordnung vom 22. Aug. 1874, 8 25. 11) Gnadengesuche, Entschließung darauf steht den Unter behörden mit den in der Verordnung vom 22. Sept. 1874, 8 7 gedachten Beschränkungen zu 12) Hundehalten und Cavillerciumgänge, sie haben die Auf sicht darüber. Verordnung vom 22. Aug. 1874, 8 26. Die Consignalion der stcnerpflichtigen Hunde nnd die Erhebung der Hundesteuer erfolgt jedoch durch die Vertretungen der Ortsarinen verbände, welche die Hundemarken nnd die gedruckten Belehrungen über die Hundswuth von den Amlshauplmannschasten beziehen und deshalb an diese sich zu wenden haben. Verordnung vom 22. Aug. 1874, 8 27. 13) Hausircr, Aussicht über dieselben (s. Gewerbepolizei) steht ihnen zu. 14) Militär- und Rekrulirungsgeschäftc, Aussicht auf Erfüllung der Militärpflicht, ? ührung der Stammrolle u. dergl. m. 15) Rcligionspolizci, Handhabung der Vorschriften über die Polizeistunde, die Sonn-, Fest- und Bußtagsfeicr und die ge schlossenen Zeiten. Revidirte Landgemeindcordmmg 8 74 d u. p: 16) SchulvorstandsgeschLste stehen ihnen zu nur für den Fall der Wahl in den Schulvorstand. Gesetz vom 26. April 1873, 88 24, 25. (Schluß folgt.) AuS Dresden meldet der dortige „Anz.": Am Freitag Vormittag wurde ein von einem Osfizicrsdiener gerittenes Pferd auf der Königsbrücker Straße unruhig und warf den Reiter in der Nähe der Tannenstraßc ab, welcher im Steigbügel hängen blieb und bis an „Kammerdieners" auf der Straße geschleift wurde. Das Pferd wurde von einem Trainsoldatcn aufgchalten nnd der Reiter aus Lem Bügel befreit. Schon glaubte inan den Diener mit zerschelltem Kopfe aufzuhebcn, als er sich, nur wenig an der Hand verletzt, selber erhob, das Pferd bestieg und nach freundlichem Dank an seinen Befreier ruhig weiter ritt. In der Nähe von Priestewitz stieß gestern Nachmittags der j4 Uhr von Dresden abgehende Personenzug aus eine An zahl Güterwagen, welche auf der Strecke zwischen dem Tunnel nnd dem Bahnhose der starken Steigung wegen von einem Güter zuge abgehängt worden waren und nachgeholt werden sollten. ES war deshalb dem auf demselben Gleise nahenden Personen zuge da? Haltesignal gegeben worden. Der Führer des Letzter» hatte aber dieses Signal nicht beachtet. Mehrere der Güter wagen winden zertrümmert. Der Zugsührer, welcher vom Wagen sprang und dabel auf das Gesicht fiel, erlitt ebenso wie einige Passagiere geringsügige Kontusionen. Die Gleise wurden schnell wieder frei gemacht, sodaß der Verkehr keine Stockung erlitt. Am Abende des 7. November ist das Gehöfte LcS Guts besitzers und Gemeindevorstandes I. Rosel m Weißig (Lausitz) ein Raub der Flammen geworden. Das Feuer ist auf noch un- ermittclte Weise in der Scheune ausgcbrochcn und hat sämmtliche Erntcvorräthe mit vernichtet. An demselben Tage hat sich in Gcißmannsdorf die vcrehel. I. A. Schierz, 37 Jahre alt, durch Erhängen selbst entleibt. — Der seit dem 9. v. M. in WehrSdorf vermißte Weber Grosche ist am 4. d. M. im Walde erhängt aufgefunden worden. Telegraphische Depeschen. London, 8. November. Dem „Renter'schen Bureau^ wird ans Penang vom 6. Novbr. gemeldet: Nach Berichten ans Perak belagern die Malayen das Gebäude der englische» Gesandtschaft. Der Leichnam des von de» Eingeboreueu ermordeten Birch ist noch nicht ausgesunden. Die von Penang nach Perak gesandten englische» Hilsstruppe» sind mit dem Gonverucur dort riligetrosfen. Die Malayen machen große Borbereitungen zum Widerstande. Der Sultan Ismail ammelt beträchtliche Truppenmasseu, um die Engländer aus Malakka zu vertreiben- PMswirthschaflliches. Der Geschäftsbericht der Mährisch-Schlesischen Cen tralbahn pro 1874 lautet wesentlich günstiger als seine Vor gänger. Es betragen die Einnahmen 614,699 Fl., also 56,465 Fl. niehr als im Vorjahre. Die Bctriebsauslagen stellten sich auf 451,941 Fl., verringerten sich also um 78,134 Fl. Lie allgemeinen Auslagen beziffern sich auf 28,562 Fl., zusammen 479,970 Fl , so Laß ein Reinerträgniß von 134,729 Fl. (127,957 Fl.) erübrigt, welches einer 6prozentigen Verzinsung des Anleihe-Kapitals entspricht. Die Einnahmen Ler Pilsen-Priesener Bahn betrugen im Oktober d. I. 74,231 Fl. oder 10,457 Fl. mehr als im selben Monate 1874. Die Gesammt - Mehreinnahmen bis ult. Oktober d. I. stellen sich auf 111,275 Fl. Zu der am 30. v. M. in Dresden abgehaltenen General- Versammlung des Potschappeler Aktien - Vereins hatten sich 39 Aktionäre mit 280 Aktien und 97 Stimmen ein gefunden. Nach Erledigung einer Anfrage seitens eines Aktionärs wurde» Geschäftsbericht nebst Antrag genehmigt. Den Schluß bildeten Neuwahlen zu AuSschuhmilgliedcrn. Vermischtes. * Unfall der Sängerin Lucca. Wie dem „Fr.-Bl." geschrieben wird, sollte Frau Pauline Lucca am 3. November in Brüssel im Theater de la Monnai einen Cyclus von sechs Gast vorstellungen eröffnen. Frau Lucca, welche sich auf ihrem Gut in Goldenberg (bei Zürich) befand, fuhr am 27. Oktober per Wagen nach Zürich, um von da ihre Reise per Bahn nach Brüssel fortzusetzen; nahe am Züricher See wurden jedoch die Pferde scheu, gingen durch und liefen direkt gegen den See, wo sie den Wagen umwarfen und Frau Lucca gegen den See schleuderten, nachdem ihr Gatte bereits früher herausgesprungen und den Pferden in die Zügel gefallen war. Frau Lucca erlitt starke Kontusionen und mußte in's Hotel getragen werden, wo sie nun erkrankt darniederlicgt. Nach dem Ausspruch der Aerzte in Zürich darf Frau Lucca kaum vor sechs Wochen an eine Fort setzung der Reise denken. * Zufällig kam unS die Biographie des vr. Strausberg in die Hände, von Ernst Korfi 1870 herausgegeben, also noch ehe der rumänische Coupon nothleidend geworden war. Nach den genauen Daten, welche das Schriftchcn bringt und noch vielmehr nach denen, welche eS verschweigt, kann man nnt Gewißheit schließen, daß cS unter Oberaufsicht des Herrn vr. selbst verfaßt ist. Es trägt drei Molti, ein englisches, ein französisches, ein deutsches. Letzteres lautet: „Viel Geld erwerben, ist eine Art Lapserkeit, Geld bewahren, erfordert eine gewisse Weisheit und Geld schön ausgcben, ist eine Kunst." Wir haben dieser merk würdigen Selbstkritik » priori nichts hinzuzufügen. — Heute nur faule Aepscl statt der Kränze, an jeder Seite ein GenSd'arm, so führt man weg ihn von der Grenze. * Ein der hebräischen Sprache kundiger Theologe sendet der „Berliner Bürger-Zeitung" eine „treue Uebertragung" auS dem bekannten Werke „Weisheit der Rabbiner" ein. Wir geben Einiges daraus: Rabbi Simon hatte einen Trauersall in seiner Familie und saß in Andacht, da fragte ihn ein Besucher, der ihm sein Beileid zu bezeigen kam: „Rabbileben, welcher Monarch trägt jetzt die größte Krone?" Und jener antworte; „Der, welcher den größten Kopf hat." — Rabbi Abbua, als er einmal den Rabbi Hillel besuchte, fragte ihn: „Warum haben die Husaren gar so dünne Beine?" Ihm antwortete Rabbi Hillel: „Damit sie in die engen Hosen hineinkönnen." — Rabbi Atiba, als er eines Tages im Kreise seiner andächtig lauschenden Schüler saß, that solgende Frage: „Wißt ihr, wie viele Katzenschweife man braucht, um die Erde an den Mond zu knüpfen?" Und Joeser der jüngere gab ihm rasch zur Antwort: „Einen, aber er muß lang genug sein." — Rabbi Nathan fragte im Rathe anderer Weisen: „Was glaubt ihr wohl, wer ist schmutziger, die Christen