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Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf unsere gestrige Bekanntmachung, wonach unter Anderen auch Herr Stadtrath Raimund Sachbf au» seinem Amt mit Schluß des vorigen Jahres ausgeschieden ist, sehen wir uns veranlaßt, der hiesigen Einwohnerschaft auch die Bor- gLng« bekannt zu geben, welche dieses Ausscheiden herbeigesührt haben. Seite» der Stadtverorduetenschast waren wider die Geschäftsführung sowohl als die geschäftliche Berkehrsweise des Herr» Stadtrath Sachße wiederholt Beschwerden erhoben worden. Leider mußten diese Beschwerden vom Stadtrath in den meisten Punkten für begründet erachtet werden. ES wurde in Folge dessen Herr Stadtrath Sachße zu der schriftlichen Erklärung veranlaßt in Zukunft durch willige und strenge Beobachtung der von beiden städtischen Kollegien gefaßten Beschlüsse und Enthaltung eigenmächtiger Anordnungen den erhobenen Be schwerden zu begegnen, derselbe hat jedoch diese Erklärung nicht abgegeben und es wurde nun vom Stadtverordnetencollegium in de» Sitzungen vom 9. und 16 Oktober v. I. einstimmig beschlossen, vom Iabre 1875 ab dem Herrn Stadtrath Sachße zwar den zeither bezogenen Gehalt nebst Titel zu belasten, auf besten fernere amtliche Dienstleistungen aber zu verzichten. Hierauf erklärte Herr Stadtrath Sachße am 19. October v. Z., bevor noch daö Rathskollegium hierüber Entschließung fasten konnte, dem Rathsvorstande gegenüber sich bereit unter der Bedingung der Belastung 'eines Gehaltes und Titels sowie der Mitglied schaft bet der Rathswitlwenkaste mit Schluß 1874 sein Amt niederlegen zu wollen und haben wir, da die von ihm erwartete Gewähr- für ein« veränderte Amtsführung seinerseits nicht geleistet worden war, die gedachte Erklärung, wiewohl unter, für den Fall seine« Eintritt- in den Staatsdienst oder sonstigen mit Gehalt verbnndenen öffentlichen Dienst vorbehaltenen Modifikationen angenommen. Obwohl nun hierdurch der Sladtgemeinde ein nicht unbedeutendes finanzielles Opfer auserlegt worden ist, so wird doch dasselbe dadurch wieder ausgeglichen, daß laut gemeinsamen Beschlusses des Aathes und der Stadtverordnetenschaft die dritte besoldete RathS- stelle unbesetzt bleibt, wobei man die Hoffnung hegt, daß die Verminderung der Zahl der besoldeten Nathsmitglieder dem prompten und geordneten Gange der Geschäfte keinen Eintrag thun werde. Freiberg, am 5. Januar 1875. Der Rath zu Fretter ß. B Bekanntmachung. Di» auf da» verflossene Jahr noch rückständigen Lommuu-, Armen- und Schul-Anlage« sind nunmehr ungesäumt und spätesten» bi» zum 23. diese» Monat« abzuführen, da nach Ablauf dieser Frist sofort rxecutiv.sche Maßregeln in Anwendung gebracht werden würden. Freiberg, am 5. Januar 1875. Der Stadtrath. HI»«», B Bekanntma chun Der Zinsfuß bei der städtischen Sparkasse soll entspr-chend den derzeitigen Aeldverhältnissen von jetzt an für neue und prolongtrt» Lombardgeschäft, dergestalt erhöht werden, daß Darlehne mit fester NückzahlungSfrist statt jetzt mit 5 Pcocent nunmehr mit 6 Procent und solche mit teltrttger RückzahluugSzeit statt jetzt mit 6 Procenl nunmehr mit 7 Procent zu verzinsen find. Freiberg, den S. Januar 1875. Der Stadtrath. Otmmu», B Bekanntmachung, die Sparkaffe zu Freiberg betreffend. Bo« 8 Januar 1875 an ist die städtische Sparkasse des Jahresschlüsse» und der Umrechnung der einzelnen Lonten wegen bt» auf weitere« nur von 9 12 Nhr Bormittag« geöffnet, und Verden Lombardqeschäste auch nur während dieser ExpedttionSstunden angenommen. Freiberg, am 28 Decemder 1874. Der Stadtrath. i. V. Bekanntmachung. Um den Zinsfuß bei der städtischen Leih Kasse mit dem anderer sächsischen derartigen Institute auf einer entsprechenden Höhe zu halten, insbesondere aber das Gleichgewicht zwischen Einnahme und Ausgabe wieder herzustellen, soll mit Genehmigung de» Stadt rath» vom 1. Januar 1875 an der Zinsfuß von jetzt jährlich 8 Procent aut >2 Prozent (vas ist 3 Pfennig« für den Thaler monatlich) für alle neuen oder prolonqirten Darlehn« erhöht werden. Freiberg, am 28 Decemder 1874 Die zur städtischen Leih-Sasse verordnete Deputation. Stadtrath. Beka nntmachuu g. Rach anher erstatteter Anzeige find aus der unverschlossenen Hausknechtstube eines hiesigen Gasthauses folgende Kleidungsstück« gestohlen worden: 1) «in schwarzbrauner Tuchrock mit langen Schößen, schwarzem Sammelkraqen, schwarzwollnem Futter und zwei Schooßtaschen; 2) «in braune« Stoffjaquet mit schwarzem Sammetkragen, schwarzwollnem Futter, zwei inneren Brust- und zwei äußerlichen Schooßtaichenschwaizllbersponnenen Knöpfen und beietzt mit breiter Borde, enthaltend ein gelbseidneS Shawltuch, ein rothseidene« und ein wethleinenes Taschentuch spur- und verdachtlo» gestohlen worden. Zur Ermittelung de« Diebe« und Wiedererlangung der gestohlenen Gegenständ» wird Solches hierdurch bekannt gemacht. Freiberg, am 24. Decemder 1874. Die Stadtpolizeibehärde. »»»I«». Bekanntmachung. Am 4. Decemder Lb«nd» gegen 6 Uhr ist von einem vor dem Hossmanu'schen Victualiengeschäft (Dresdner Straße) haltenden Wagen während der Abwesenheit des betr. Kutscher« »in in «in weiße«, 4. LI. gezeichnete« Tuch eingeschlageneS schwarzseidnr», mit »cht«n Spitzen besetzte« Sammetjaquet spurlos entwendet worden. Um Mitthetlung aller daraus bezüglicher Wahrnehmungen bittet Freiberg, den 23. December 1874. hie Stadtpolizeibthärde. find für und als Kenntnis E"" «rotze« Kür weiße? Falbeln schuhe, Berstet; Bei 11. Ja an in Brand« Kühe, trageni Heu, 1 schütt > zahlun ES Auctto Gart«: vertau Ol M R mitta 1 ga Feder 1 «ü Sekr« stühle better Ser» wage lung «mps F zu c emv Pre der au«