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d«u für da« Utzter» statt. H«rr vürgermeist« Clauß «rkffnrt« diese Sitzung *tt »i«« wanne« Lxsprache, wie« Knur auf du Mchttgkeit de« Amte« eine» -emetüdevertret« hin, dankte den birher in den sttdtjjchen Kollegien thätig gewesenen Mtgliedern und «klärte dann da« Stadtverordnetenkollegium auf da« Jahr 187b konstttutrt. Hieran reihte sich di« feierliche Verpflichtung und Einweisung der beiden neugewählte« unbesoldeten Herren Stadträth» Blüher und Müller. Weiter »«schritt He« Bürger meister klaub zur Wahl der ersten Vorsitzenden für da« Stadt- verordnetenkollegium, nachdem zuvor aber der zrithertge Vorsitzende, Herr Ldvo.at Kugler definitiv erklärt hatte, ein» Wiederwahl al« Vorsitzender oder als Stellvertreter defielben ablehnen zu wollen. Da« Wahlresultat »rav dann 27 Stimmen für Herrn Lvvocat Seibler, 2 Stimmen für Herrn Ldvocat Kugler, ersterer nahm die Wahl an. Ll« sich sodann da« RathSkollezrum in sein Sitzungs zimmer zurückgezogen, «ledtgt» da« Stadtverordnetenkollegium noch einige Wahlen. Zunächst dankte Herr Ldvocat Seihler für die auf ihn gefallene Wahi eine« Vorsitzende« und drückte dabei sein Bedauern au«, dah der bisheria» Vorsitzende sich nicht hab» »ur Annahme der Wahl bewegrn lasten Hieraus wurden zum ersten und zweiten Stellvertreter de« letzteren die Herren Gpmnasialober- lehr« O». Richter und Buchbindermeift« Jungnickel, ferner noch nach vorauSgegangenem Antrag de« Herrn Kaufmann Fritzsche, in die Vorschlagtoeputation mit Rücksicht aus di» durch die genehmig ten lokatstatutarischen Bestimmungen eingetretene Verstärkung de« Kollegium« nunmehr 3 statt 2 Mitglieder wählen zu wollen, die Herre» Buchdruckereibefitzer Mauckiich, vr msä Dreschke und Fletschermeister Rosch« gewählt. Nachdem noch Herr Zinner mit wanken Worten der langjährigen und vorzüglichen Leitung de» Stadtverordneten Kollegium« Sette»« de« bi«hertgen Vorsitzenden, Herrn Adv k»gl«, gedacht und die Stadtverordnetenschaft dem selben durch Erheben von ihren Sitzen den Dank zu erkennen ge geben, wurde mit d« Berloofung der Sitzplätze und der Wahl deck Henn Rathlreserendar Schuberth »um Protokollanten die erst« Sitzung de« Stadtverordnetenkollegium« geschlossen k. Freiberg. Nm 6. Januar feiert di» hiesig» Kaufmannschaft »i« Jubiläum, welch»« nicht allein für dies» sondern auch für uns»« Stadt von Wichtigkeit ist: Da« 2bjährtgt Bestehen d« von erst«« begründeten und während dies« Zeit von der- s»lb»» stlbfWlndig gel«it»ten Handelsschul». Au« kleinen Lnfängrn ist dies» Anstalt erstanden, und mit dem Fleiß« und Strebe» der Lehr« ist »« auch der Opserwtlligkett und dem «in- heitliche» Zusammen;»h«n genannter Körperschaft zu danken, dah dies» vild»aq«anftalt ,o f«ft Wurzel gtfaßt. Bereit« seit viel»« Jahr»« besitzt untere HandelSlchulr ihr eigene« Gebäude, welche» von freiwilligen, zinslosen Darlehen Seiten« der hiesigen Kauf mannschaft «baut werden konnte; die starke Frequenz der Anstalt »nd di« dadurch in Verbindung stehende erhöht« Einnahme ermög licht »« abe-, dah jetzt die Kapitalien von Jahr zu Jahr zurück- gezahlt werden können. Wie wir im Inseratentheile gelesen, beab sichtigen die Leiter der Handelsschule, diesem Jubeltage eine besondere Au»zeichnung zu geb-n, indem an demselben Mittags ein FestactuS rn deren Aula stattfind-ar soll, an den sich Abends ein komm«» im KauihanSsaale anschlteßen soll Möge dieses Jubiläum auch in weiteren kreis«« dadurch Beachtung finden, daß sich di» Bürgerschatt an dieser Festfei« lebhaft belheiUge. Freiberg. Da» seit Sonntag eingetretene Thauwetter wird von allen Sitten, und zwar nicht allein von dem Bergmann, welchem durch di» zu «wartende Wasterfülle e» wieder möglich werden dürste, sein»« Brode tn voller Ausdehnung wie früher nachzugehen, son- drrn auch von den ärmeren Mitmenschen, die jeden Tag zum Himmel flehen müssen: „Unser täglich Brod gieb un» heute!" mit großer Freude begrübt Der letzte reiche Erntesegen konnte leider noch nicht woblihuend aus uns einwirken, indem das Brod durch den großen Wassermangel und die damit tn Verbindung stehenden theuren Mahtprets» keinen billigeren Preis erhalten könnt«. Jetzt, wo das Wasser di» Mühlräder wieder munter drehen wird, müssen die Mahl- und demnach auch die Brodprets« zurückgehen. Uns wur.e von kompetenter Seite versichert, dah infolgedessen ein 6-Pid.-Brod recht gut 1 Ngr. billiger verkauft werden könnte, ohne daß Mehlhändler und Backer sich in ihren bisherigen Etn- «ahmen geschmälert finden dürftrn. Freiberg. In den Bücher» unserer Kirchspiele wurden im Iahe» 1874 verlautbart: In St. Petri: Aufgeboten« '57 Paare. Getraute 89 Paare. Bei 12 Paaren wurden durch di» Ehtschließung 18 Kinder, al» 8 Söhne und 8 Töchter, legitlmirt. Geboren« 397. als 179 Söhne und 218 Töchter, einschließlich 15 todtgeberene, 47 außer der Ehe und 2 Zwillingspaare. Gestorbene «no Beerdigt» wurden 258 Peiwnen angemrtkt, al» 137 männ lich», 121 weiblich«, darunter 15 todtgeboren; 42 von 14 brS 50 Jahr, 61 von 50 bi« 80 Jahr» und 9 über 80 Jahr, kommunl- kant»« 2793, al« 1162 männl., 1631 w»ibl., darunter 191 Kon- firmanden »nd 14 Hau«communionen. Im Dom: Aufgebot»«» 79 Paar», Getraute 41 Paare, Seborn» 232 Kind«, Gestorben» 163 Personen. Kommunikanten 2304 Personen. In St. Nicolai: Aufgeboten 65 Paar Getraut 35 Paar. Geboren 175 Kinder, al« 92 männl., 83 weibliche, incl. 4 todtgeborne und 30 unehelich«. Gestorben 96 Personen, 60 männliche und 36 weibliche, 58 unt« 14 Jahre. Kommunikanten 1322, mit 8 Hax-kommuntone». In St. Jacobi: Lufgeboten 78 Paare Getraut 39 Paar». Geboren 211 Kinder, al»: 109 männliche, 102 weiblich», incl. 3 todtgtbornr, 35 untbelich». Gestorben 177 Personen, 100 männl, 77 weibliche, incl 91 Kinder unter 14 I Kommunikanten: 1129, männliche 459, weibliche 670. In St. Johanni«: Aufgebot«» 19 Paare Getraut 12 Paare. Geboren 70 Kinder, 36 männl-, 34 weibl. Geschlecht« Gestorben 62 Personen, 31 männl, 31 weiblichen Geschlecht». Kommunikanten 703, 266 männliche, 437 weibliche. Au« Chemnitz, 2. Januar, meldet da» dortige „Tagebl.*: Heute srüh schwebten mehrere Bewohner de« alten Bezirksgericht«- gebäude- am Neumarkt in großer Lebensgefahr. Man fand näm lich den Boten b-im hiesigen Bezirksgericht, Bogel, dessen Fra» und ihr kleine« Kind in ihrem im Parterre gelegenen Schlafzimmer, sowie drei Kinder des BeidienerS Teuscher in ihrem, direkt über jenem im ersten Stockwerke gelegenen Schlafzimmer infolge Gtn- athmung der mit Leuchtgas stark gefüllten Lust in hohem Grad« betäubt und zum Theil mit Krämpfen behaftet, vor. Auch iu andere Zimmer war Leuchtgas etngedrungen, jedoch ohne erheb lichen Nachtheil für dort aufhältliche Personen. Durch di» sofort getroffenen Vorkehrungen und die Bemühungen der Lerzt« sind sämmtltche Personen bald wieder zum Bewußtsein gebracht worden, und werden hoffentlich vor weiteren Nachtheilen der Gasvergiftung bewahrt bleiben. Nach den anqestellten Erörterungen soll ein Rohr der vor dem Gebäude vorbeiführenden Gasleitung gebrochen und da» GaS unter der Erde hier in das HauS etngedrungen s»in. Die Revidirte Städteordvuug vom Ä4. April 1878 und das Ortsstatnt der Stadt Kreiders. Mtt dem Inkrafttreten der Revid. Städte-O ist das Selbst verwaltung-recht der Städte nicht unbedeutend «weit»rt worden; ob zum Segen, oder zum Unseq»n der Gemeind««? Die» hängt im w»sentlichm davon ab, welchen Gebrauch dieselben von dies« Selbstständigkeit machen, ob reger Eifer für da» Sesammtwohl di« einzelnen Glied« belebt, oder ob JndifferentiSmuS di» besUa Kräfte fern hält Der Zw-ck nachstehender Zeilen ist. auch Denjenigen, welch» dirrk! mit der Gemeindeverwaltung nicht zu thun haben, wenn auch nur bezüglich der hauptsächlichsten Bestimmungen ein Bild von den j-tzt für die Städte geltenden Gesetzen und Statuten vor« zuführen Die Rev St -O ist in Kratt getreten mit dem 15. October 1874; sie gilt für alle Städte, deren Bürgermeister besoldet ist (juristische Bildung ist nach dem Gesetze nicht nothwendig) und in denen mindestens ein Rathsmitglied die juristische Befähigung besitzt, wela-e zur Annahme eine- selbstständigen Rlchtrramt« oder zur Ausübung der Advokatur befähigt. Jede Stadt, welche dies« Anforderungen erfüllt und wäre eS das klein« Bärenstein, fällt mithin unter die Bestimmungen diese- Gesetze-, während anderer seits keine Stadl gezwungen ist, sich darunter zu stelle«, sonder« es jeder frei steht, die Städteordnunq für mittlere und klein» Städte zu wählen; nur soll von denjenigen Städtin mit 6000 oder mehr Einw., welche sich bis zum 1. Oct 1873 nicht erklärt haben, ob sie sich unter die Bestimmungen der Rev. St O stellen wolle« oder nicht, das erst«« angenommen werden, von den Städten unter 6000 E. da- Gegentheil. Noch ist zu bemerken, daß, während bisher nur zwischen Städte und Landgemeindeordnung unterschieden wurde, seit de« 15. Oct. zwischen beiden noch die St O. für mittlere und klein» Städte inneliegt. Gerade in Folge de- in den neuen Gemetnd«- gesetzen aufgenommenen Prinzips der möglichst unbeschränkte« Selbstverwaltung der Gemeinden mußte e- sehr bedenklich erscheinen, nicht nur, wie ein großer Theil der 2 Kammer wollte, jeden Unterschied zwischen Stadt und platten Land in der Gemeind«- organisatlon zu verwischen, sondern auch schon, sämmtliche Städtt denselben gesetzlichen Bestimmungen zu unterstellen, oder, worauf eS hier ankcmmt, gleich wenigen staatlichen Beschränkung«« zu unterwerfen. Di« Regierung verwark all« dahingehend«» An träge, gab aber gern dem allgemeinen Verlangen nach, die Auto nomie der Gemeinden möglichst zu erweitern, ihnen daS Recht, di» Normen der Gemetndeverfaffung un) Gemeindeverwalttmz selbst