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Amtlicher Theil irili»iintin»r'liun^ Meißen, am 8. Sevtember 1875. Herrn Stadtrath Advocat Blüher in Freiberg rNLHe ürrt ichte pl uud orpS dn B«- — die > jene» Aeiner chlriü» : in de» »eiährti» Hart z» . Luze»- richt de ¬ ckt WL l beide» im ih« ereinigte mrNHe : Seide» daß da schick ge- lben. die m lasse». Freiberg, den 8. September 1875. Posthalter Adler. Canzleiinspector Albert. Pastor Barth. Gymnasialoberlehrer vr. Berudt. Lotteriehauptcollecteur Besser. Schneidermeister Blum. Bergrath Braunsdorf. Gerichtsrath von Dieskau. Lohgerbermeister C. F. Döhnert. Doctor Dreschle juv. Stadtrath Buchdruckereibesitzer Gerlach. Tuchhändler Grafe. Rentier Grande. Banquier Heinicke. Gymnasialoberlehrer vr. Hering, Rentier Avgnft Jahn. Drathwaarenfabrikant Kirbach. Schneidermeister König. zu vereinigen. Freiberg, den 8. September 1875. Strohutfabrikant Beyer. Fleischermstr. E. Clautz. Kaufmann Clemens. Lederhäudler S. H. Eger. Stellmacher Moritz Friedrich. Kaufmann Leopold Fritzsche. Lehrer Grube. Lehrer Helbig. Kaufmann Hermann Hochgemnth. Klcidennachermstr Hofmann. Fabrikant Th. Harschig. Schnittwaarenhändler Carl Hubricht. Fleischerobermeister Carl Jahn. Korbmachermstr. Rockstroh. Bäckermstr. Ernst Roll jun. Fabrikant L. v. Rüdiger. Hutmachermstr. Emil Rudolph. Cassirer Ernst Skirl. Kaufmann C. Schlinkert. Lohgerbermstr. Stecher. Lohgerbermstr. Robert Steyer. Lehrer Stransky. Kaufmann Max Sturm. Fabrikant Carl Sturm. Glasermstr. Treuth. Rathshofbesitzer Ernst Zschökel. an gerechnet, bei unterzeichnetem Gerichtsamte auf gerichtliche Zwangsversteigerung dvs Bcrgwerkseigenthums anzutragen und ihre Befriedigung aus demselben zu verlangen. Brand, am 6. September 1875 Königl. Gerichtsamt. In Vertretung: Oe»«»», Ass. Hedrich. Ter Wahlcommissar für den 17. ländlichen Wahlkreis. Amtshauptmann Wdlg. Freiberg, am 4. September 1875. Die Kgl. Amtshauptmannschaft. lebn- !i°Z» Inler- ffluld >. der ärca )mu zn- »chre d b« erden , von dlüha hüze» NlpWl hliza Die io viel Ma lz voi jche» lld die g. k-s cn iei. rzcnen tanzen onerie S und Üblich voll st Ms da de» iem» Md >eb« iesta «ch mn- irals 1nig- r a- ,Ltte, Lege «d- llblick 'eille : die- irtize mza, r i» md da- hrrculs mliche» er Är en sei», Du brn, st er- u» ckeit :in lied- elsbril! Bezirksgerichts-Assessor von Schönberg. Eisenwaarenhändler Senf. Schnittwaarenhändler Sommer. Riemermeister Sprötzig. Handelsmann Starke. Rentier Julius Stohn. Bürsteuwaarenfabrikant Streubel. Fabrikbesitzer Thiele. Tischlermeister Thiele. Betriebsdirector Tittel. Friseur Ullmann soll. Gymnasialoberlehrer Ur. Vetter. Administrator Wappler. Schuhmachermeister Wetzel jun. Betriebsdirektor Wengler. Stadtrath Wiedemann. Kürschnermeister Ziegner. Schteferdeckermeister Zinner. Gerichtsrath Kraner. Cantor omor. Kränkel. Amtshauptmann Le Maistre. Advocat Leonhardt. Oberschiedswardein Lippe. Bergwardein Baron von Manteuffel. Tischlermeister Matthes. Buchbindermeister Meltzer. Gürtlermeister Mühlhausen. Gymnasialoberlehrer Müller. Oeconomie-Oberkommissar Münzner. Gymnasialoberlehrer vr. Noth. Fleischerobermeister Pertus. Stellmachermeister Pöutzsch. Victualienhändler Priemer. Berginspector Richter. Hauptsteueramts-Rendant Schenkel. Lohnkutscher Schürer. Lehrer Kaufmann. Fabrikant Carl Kluge. Lehrer Kurt. Restaurateur Fr. Metzler. Kaufmann C. Modes. Messerschmied Müller. Kürschner Nonnewitz. Kaufmann Robert Pätzler soll. Fabrikant Fcrd. Petzold. Zinngicßer C. W. Pilz. Kürfchnermstr. Robert Reichel. Gnmnasialoberlehrer vr. Richter- Schuldirector Richter. Allgemeiner Anzeiger. ^ii LI« k i Gelegentlich der den 14. d. M. stattfindenden Wahl eines Abgeordneten zum Landtage tritt die Frage an uns heran, wen wählen wir, Die Antwort kann nur lauten 1 L 1» « v Eine Stadt von der Größe Freibergs, mit einer speciellen nur hier vorhandenen Production und Industrie muß einen Vertreter aus ihrer Mitte in den Landtag schicken. Nur ein Mann, der seit Jahren mit den Interessen und Bedürfnissen unserer Stadt vertraut ist, kann uns vertreten, wie wir vertreten sein wolle« und vertreten sein müsse«. Herr Stadtrath ist ein solcher Mann, dafür bürgt uns sein langes öffentliches Wirken hier in Freiberg, während die mannigfachen Beziehungen, in die er gelegentlich seiner Berufsthütigkeit auch mit den anderen Städten unseres Wahlkreises gekommen, dafür sprechen, daß er auch deren Verhältnisse kennt. Deshalb wird er zweifellos für Freiberg und die anderen betheiligten Städte ein geeigneterer Vertreter sein, als dies Herr Oberforstrath Judeich, der nie in die Oeffentlichkcit getreten und hierzu in Tharandt auch Wohl kaum Gelegenheit gehabt hätte, bei aller Achtung vor seiner Tüchtigkeit in seinem Fache, sein kann. Hierauf kommt es uns bei der bevorstehenden Wahl hauptsächlich an, weniger auf die politische Parteistellung des Einen oder des Andern. Aus diesen Gründen ersuchen wir Sie, bei der den 14. dieses Monats stattfindenden Wahl Ihre Stimmen mit den unfrigen gleichfalls auf ertheilt hat. Die fiscalischen Straßenbaubeamten sind unter eigener Verantwortung zu strengster! Aufsichtsführung in dieser Richtung angewiesen. Bekanntmachung. Um mehrfach irrigen Annahmen und daraus sich folgernden Unzuträglichkeiten zu begegnen, sehen sich die unterzeichneten Behörden veranlaßt, öffentlich darauf aufmerksam zu machen, daß Ausgrabungen oder sonstige Vornahmen an fiscalischen Straßen oder deren Zubehörungen (Seitengräben rc.) von Seiten der Gemeinden und Privatpersonen zu irgend welchem Zwecke ausnahmslos unzulässig sind und nach Maßgabe der Ver ordnung vom 9. Juli 1872 zur Bestrafung gezogen werden müßen, so lange nicht, auf Vorher bei derselben oder bei der mitunterzeichneten Chaußeeinspection zu bewirkende An zeige, die AmtShauptmannschast im einzelnen Falle dazu ausdrückliche Genehmigung Air bmorMMm jMsAiWMki. Unsere politischen Gegner und die der Wahl des Herrn Oberforstrath Judeich in Tharandt haben wiederholt alle Diejenigen, welche nicht Mitglieder und Freunde deS Wahlvereins sind, als reichsfeindltch bezeichnet, und die Beweggründe unseres Wahlaufrufs zu verdächtigen gesucht. Dem gegenüber haben wir zu erklären: Wir stehen fest und treu zu Kaiser und Reich! Der Tag von Sedan, der Geburtstag des deutschen Reiches, wie ihn jetzt der deutsche Kronprinz genannt hat, ist uns Allen ebenso ein Tag hoher Freude, ein Grund parriotischer Begeisterung und stolzen, deutschen Hochgefühls, wie den National-Liberalen, welche die Reichsfreundlichkeit als ihr Monopol betrachten und jeder Zeit zur Schau tragen, ohne das wahre Wohl des Reiches zu fördern. Wir sind bereit zu jedem Opfer, das die gesunde Weiterentwickelung unseres in neuer, glänzender Macht erstandenen Vaterlandes und seiner Bürger fördert. Nicht aber können wir die von den Nationalliberalen angestrebte Centralisation, nicht das Aufgeben aller berechtigten Eigenthümlichkeiten der einzelnen Staaten, welche Preußen in seinen eigenen Provinzen z. B. der Rheinprovinz, anerkennt und schont, nicht das Uebergehen aller Hoheitsrechte der Fürsten auf das Reich und damit das Aufgehen der Staaten in einen Einheitsstaat, nicht Bestimmungen, welche zersetzend auf unsere socialen Verhältnisse wirken — wir erinnern an die Schwierigkeiten, mit denen jetzt der Handwerker und kleine Gewerbtreibendr zu kämpfen hat — alles Dies können wir nicht als dem wahren Heile unseres uns Allen theuern großen Vaterlandes wirklich dienlich ansehen Darum müßen wir dem Staate in unserem Abgeordneten einen Mann senden, der demselben in der Bekämpfung bei Verhütung der angegebenen Mißstände eine Stütze ist, und den haben wir in dem Herrn Oberforstrath Judeich in Tharandt gefunden, von dem selbst Freunde des Wahlvereins anerkannt haben, daß wir keinen passenderen Mann hätten ausersehen können. Nachdem alle Diejenigen, welche auf das Berggebäude Ncuglück Fdgr. bei Mulda Nach tz 22 der AuSsübrungsverorduung zu nurgedachtem Gesetze muß dabei vom als Eigenthümer Ansprüche zu machen, in der Lage sein dürften, sich dieser Ansprüche Wahlvorsteher zugleich bescheinigt werden, daß die in 8 43 des Gesetzes vorgeschriebene begeben haben, so ist daßelbe auflässig geworden. Bekanntmachung erfolgt ist. Unter Bezugnahme auf § 169 des Allgemeinen Berggesetzes vom 16. Juni 1868 Mrd dies andurch mit dem Bemerken öffentlich bekannt gemacht, daß dem Gläubiger des ^erggebäudes das Recht zusteht, binnen 3 Monaten, von gegenwärtiger Bekanntmachung Bekanntmachung, Landtagswahl betreffend. Die Zusammenstellung des Ergebnißes der Bezirkswahlen für die am 14. dss. M1S. im 17. ländlichen Wahlkreise stattfindende Wahl eines Abgeordneten zur II. Kammer der Ständeversammlung beabsichtige ich Freitag, den 17 dfs. Mts., Nachmittags 4 Uhr im Gasthofe zu Tcutschenbora vorzunehmen. ! Den Stimmberechtigten steht es frei dieser Wahlhandlung beizuwohnen. Die Kgl. Chansseetnspection. Hierbei werden die Herren Wahlvorsteher unter Hinweis auf tz 45 des Gesetzes, die HU Junge. für den Landtag betreffend, vom 3. December 1868, zugleich veranlaßt, die über die Wahlen in den Bezirken aufgenommenen Protokolle nebst den Wahllisten und sonstige« Unterlagen sofort nach beendigter Abstimmung dem unterzeichneten Wahlcommissar zu übersenden.