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SS LuS Barcelona, 5. Januar meldet ei« Telegramm der „Agence HavaS": Sestern hat hier eine Truppenschau zur Aus rufung Don Alfonso'S als Königs von Spanten statt Pfunden. In allen Kirchen wurde das Tedeum gesungen. Illuminationen Begeisterung. Man macht große Veranst.ltungrn zum Empfange des König». Aus New-Orleans. 7. Januar, meldet „Reuter'» Bureau": General Sheridan hat in einem Telegramme an die Bundesregierung zu Washington di» Mitglieder der Ligua der Weißen als Banditen bezeichnet und die summarische Verhaftung und Aburteilung der Ruhestörer durch Militärgerichte al- da» einzige Mittel erklärt, durch welches dem Terrori-mu-, der allgemeinen Unsicherheit und der Sesetzlostgkeit in Louisiana gesteuert werde könne Di» vor nehmsten Mitglieder des Cleru» dagegen Halen gegen da- Vorathen de- Generals Sheridan protestirt und Widerspruch gegen seine Be hauptungen erhoben. — General Sheridan telegraphtrte ferner, man bedrohe sein Leben, weil er di« Wahrheit gesagt habe. — Der Gouverneur von Tennessee hat eine Erklärung ge;en die mili tärische Aktion in Louisiana, welche gegen die ersten Grundsätze der bürgerlichen Freiheit verstoße, veröffentlicht und die gesetzgebenoe Versammlung von Tennessee aufgefordert, zu protestiren. Dachsen. Freiberg Im Monat December 1874 gewannen l6 Per sonen das Bürgerrecht hiesiger Stadt, weiter meldeten sich beim Stadtrath« 8 Personen zum GewerbSbetriebe an, nämlich: 1 Mobt- lienhändler, 1 Herrenkleidermagaztninhaber, 1 Chrisibaumhändler, 2 Bäcker, 1 Wagenlackirerin, 1 Portefeuillerin, 1 Vtklualirnhänd lerin und l Destillateurin Außerdem traten in 4 Schankwirth- schaften Besiherwechfel ein Im Jahre 1874 überhaupt erfolgten 176G«werd»anmcldunqen und gewannen 313 Personen das Bürger recht hiesiger Stavt Im Polizei-Büreaumeldetensich in diesem Monat 54 Neuanhergezogene bez. Selbstständig gewordene (thrils Familien, thetlS einzelne Personen) an, wäyrend in derselben Zeit 11 Abmeldungen (ebenfalls thetl« Familien, thei'S einzelne Personen) bewirkt wurden. Ferner sind bei derselben Stelle in diesem Monit 76 WohnungSveränderungen, der Dienstantritt von 29 und der Dienstaustritt von 21 Dienstboten, 10 Dienstbotenwechsel und der Arbeitsantritt von 54 GewerbSgehtlfen angemeldet worden r. KletnwalterSdorf. Am 5 Jan., zum 2. Ziebungstage der 1 Klaffe Ler 87. König!. Sächs. LandeSlotterie siel in die Kollektion des Herrn Rast hierselbst auf Nc. 42,670 der Haupt gewinn von 30,OM Mark. Dresden. Am großen Neujahrsabend >6. Januar) nach 9 Uhr wurde der Stiefsohn des Restaurateurs Ziegenbalg, der Bildhauer Gilbert, von ein'm Bewohner der Meyer',chen StiflungS- häufer, dem Handarbeiter Sieber, mruchelmörderisch mit einem Dolch in der Nähe enannter Hämer angefallen. Gilbert wurden hierbei fünf Wunden beiqebracht, wovon zwei, eine am O-r, die andere am Unterleib, lebensgefährlich sind. Sieber hatte vorher mit Schneeballen an die Fenster dir Ziegenvalg'jchen Wohnung geworfen, in welcher Gilbert gerade anwesend war, worauf dieser auf die Straße ging und Sieber eine derbe Zurechtweisung gab Gilbert ging hierauf wieder in die Wohnung seiner Eltern zurück; als er aber nach etwa '/. Stunden später von dort in seine auf der Kiesernstraße gelegene Wohnung gehen wallte und in die Nähe der Meyer'schen Häuser kam, wurde er von Sieber angefallen. Sieber soll «in sehr böser Mensch sein. - Ueber «ine am 6. Jan. von Dresdner Blättern gebrachte Mittheilung, daß man am vergangenen DienSlag früh einen DreSdnrr Kaufmann und Spritfabrikamen F in der Pirnaische» Vorstadt an einem Rebrngelände seines eigenen Gartengrundstücks erhängt aufgefunden habe, erfährt die „Reichs»." aus zuverlässiger Quelle, daß hier kein Selbstmord, sondern ein Mord vorzuliege» scheine. ES soll auch bereits die Verhaftung eines dort in Diensten stehenden Mannes stattgefunden haben. Leipzig, 7. Januar. (Leipz Tagbl.) Ein schreckliche» Ereigniß hat sich gestern Abend in der Weststraße hier zugetragen. Eine SchloffergesellenSehefrau W , eine Wöchnerin, stürzte sich in der Fieberhitze au» ihrer dortigen Wohnung, 4 Stock hoch, zum Fenster hinaus in den Hof hinab. Die unglückliche Frau zerschmetterte sich den Hirnschädel und blieb auf der Stelle tvdt. Meerane. Der Lokomotivensührer des PersonenzugeS, welcher am 6. Januar Vormittags 10 Uhr 20 Minuten von Schmölln nach Gößnitz fuhr, sah in der Nähe von Zschernitzsch «inen Mann mitten auf dm Schienen stehen, dem heranlchnaubenden Zug entgegensetzend. Trotzdem der Führer eiligst bremst«, riß di» Lokomotive den Menschen um »nd der Zug brauste über Ihn hinweg. NS der Bahnwärter cknhher stim «treck, beging, fand er einen verstümmelten Leichkam, der Zug hatte Kopf, Belne ämd Rumps getrennt Man erkannte in dem süngen Selbstmörder den Swüridergesellm Thirm« au- Zschernitzsch. Die Revidtrte Stadteorv»««» vom 24. April 187S «»d das vrtsftatat der Stadt Kreiders. «Fortsetzung.) H. Als fernere- durch di» neuen Gemeindeordnungen zu erreichen de- Ziel wurde von fast allen Seiten di« Beschränkung de- staat lichen Aufsicht-recht- htngestellt. Diese- Streben ist namentlich in folgenden Punkten erreicht worden: 1) Während nach der All-. St -O. der Regierungsbehörde da- BestätigungSrecht bezüglich d»» Bürgermeister- uild sämmtlkcher Etadträthe, der besoldeten sowohl als der unbesoldeten, instand, ist j'tzt dieses Bestätigung-recht auf dm Bürgermeister und feinen Stellvertreter beschränkt. In dieser Hinsicht ist der Einfluß der Regierung wesentlich geringer als in Preußen und den meisten anderen Staaten, indem z. B. Preußen für seine Regierungsbehörden ein noch weitgehenderes Bestätigun ,»recht in Anspruch nimmt, al» bisher in Sachsen galt, und andere Staaten auch jetzt noch sich ihre» Einflüsse» auf die Zusammensetzung der städtischen Gemeindevertretungen sticht in so weit,;ehender Weise, wie Sachsen gethan hat, begeben zu dürfen glauben. Dazu kommt, daß der Kreishauptmann, d. i in diesem Fall die Regierungsbehörde, welch« daS Bestätigung-recht auSzuüben hat, ehe er die Bestätigung versagt, den Krei-au-schuß zu hören hat, dessen Aussprüche zwar keinen Decinvcharakter trage», immerhin aber von der Regierung nur ungern unberücksibtiat bleiben werden. Segen einen die Bestätigung versagenden Beschluß der KreiS- hauptmannschast steht innerhalb 14 Tagen von Ertheilung desselben ab der betreffenden Gemeinde das Recht zu, auf Entscheidung de- MinisteriumS de» Innern anzutragen. 2) Den viel mobileren und mannichfaltig'ren wtrthschastltchm Verhältnissen der Neuzeit entsprechend ist auch da- staatlich« Lus- stchtSrecht über di« VermögenSver valtung der Städt» gemindert worden Demgemäß ist zur Veränderung de- städtischen Vermögen-, also insbesondere auch zur Veräußerung von Immobilien, insoweit nur dadurch das Stammvermözen nicht gemirwert wird, «ine Ge nehmigung der Regierung nicht nöthig, während zu jeder Ver minderung de» städtischen Stammvermözen» di«s«lbe erfordert wird. Selbstständig, d. h. ohne Genehmigung der AufstchtSbehörd«, Schulven zu machen, ist den Stäoten nur in beschränkt«! Weis« gestattet, nämlich den unter 1000 Linw. nur bi» 1M Thlr. pro Jahr, den mit mehr als 1000 E. bi» 1M Thlr. für j« 1000 E., zur Aufnahme eine» höheren Darlehn- aber ist die Genehmigung der KceiStzauptmannschaft nötheg, welche, wenn st« dieselbe zu ertheilen Bedenken trägt, di» Sache dem KreiSauSschuß vorzutragrn hat, dir dann in Gemeinschaft mit dem Kreishauptmann darüber entscheidet. Die hierher gehörigen Einzelbestimmungt« zu erwähnen erscheint unnöthig, nur mag erwähnt sein, daß in Preußen sowohl, al» in anderen Staaten sich die Regierungen auch in dies»r Hinsicht einen weitgehenderen Emfluß geivahrt haben 3) Endlich ist vaS staatlich» Aufsicht-recht dadurch wesenUich beschrankt, daß in einer Reth» der wichtigsten Angelegenheiten, zu welchen die Genehmigung der AussichlSaehörben nothwendig ist, der Bezirk-- resp. KreiSauSschuß th»il» zur Berathunz, theil» zur Mitentscheidung zuzuziehen ist. m. WaS die Uebertragung staatlicher Funktionen auf di» Ge- meinreorgane anlanzt, so ist zu »rwähnrn, daß in 8 101 d»r R»v. St-O. den Stadlräthe» solcher Städt«, welche unter genanntem Gesetz stehen, di« V«rwaltung d»r gesammlen Ortrg>oltz«t, der WohtsahrtSpolizei sowohl, al» auch drr Sicherheitspolizei, über- tragen wird. Dieselben find nur insoweit beschränkt, al» der jedes malige Potizeichef, sofern e» der Bürgermeister nicht selbst ist, Be stätigung Seiten der Regierung in seinen Funktionen bedarf «nd als polizeilich« Regulative und Verordnungen sofort bet ihrem Erlasse der KreiStzauptmannschast zur Kenntniß zu bringen stad. Für Freiberg haben diese Bestimmungen eine Kompetenzerweite- runa deshalb nicht mit sich gebracht, weil fchon vor dem Inkraft treten der Rev. St -O. dem htestgen Stadtrath dieselben polizei lichen Funktionen übertragen waren, welch» j»tzt sämmtlichrn Städten, welch» di» R»v. Et-O. ängenommen hab»n, kraft diese- S«setzt- zustehen Ja die Kompetenz der htestgen Stadtpoliz»i- brhörd« ist insofern vennindert, al- dtefrlb» nach dem Gesetz das Berfahren in B«rwaltung-strafsach«n betr. v. 22. April 1873 in -«lannttn Straffach«» eine Dtcifiventscheidung überhaupt nicht