7« Aufforderung. Bezugnehmend auf unsere unterm 20. v. M. erlassene Bekanntmachung fordern wir die hiesigen Einwohner auf, die erste Hälfte der diesjährigen Communanlagen, al« Kirchen« und Schulbau, Schul« beitrag und Armrncaffe, sowie die Cämmereigefälle bis längsten» den 31. d. M. , abzuführen. Riesa, am 5. Mai 1854. Der VerwaltungSrath. - ^ Gruhl» Bürgermeister. / Bekanntmachmig^ Da bei der bevorstehenden Wahl zu Ergänzung des Collegium» der hiesigen Stadtverordneten alle diejenigen Bürger» welche mit Abentrichtung der Landes« und Gemeinde-Abgabe» ganz oder tbeil- weise langer al» zwei Jahr in Rückstand sich befinden, nach tz. 73 der allgemeinen Städte «Ordnung von der Wahl ausgeschlossen werden, so wird diese gesetzliche Bestimmung hiermit wiederholt zur öffent« lichen Kenntniß gebracht und werden die Restanten zugleich aufgefordert ihre Rückstände bis nächstkom- kommmenden ^ 1 9. M ai d. I. bei Verlust ihre» Stimmrechte» für die gegenwärtige Wahl abzuführen. Strehla. den 2. Mai 1854. Der Stadtrath hier. ' , Scharre, Bürgermeister. Bekanntmachung. Zu Aufrechthaltung der Ordnung beim städtischen Abgabenwesen ist eS nothwendig geworden, dah jede von und mit dem 1. April d. IS. in hiesiger Stadt vorfallende Miethveränderung von dem btr. HauSwirthe zur Kenntniß de» Stadtraths gebracht werde. ES hat daher in Zukunft und zwar vom It'en April d. I«. an, jeder HapSwirth bei welchen Veränderungen hinsichtlich der MiethSleute gleichviel ob durch Aus- oder hurch Einziehen eintreten diese Veränderungen innerhalb der nächste» 8 Tage vom Tage de» Eintritts der Veränderung an bei dem Stadtrathe zur Anzeige zu bringen. Der Zuwiderhandelnde soll mit Ordnungsstrafe von -« 10 Ngr. —« für jeden Unterlassungs fall belegt werden. , Strehla, den 14. März 1854. Der Stadtrath hier. Scharre, Bürgermstr. Die in vorstehender zu der Erhaltung der geschäftlichen Ordnung bei dem Stadtrathe nöthige« siadträthlichen Verfügung angedrohte Ordnungsstrafe soll gegen die Lontravenienten in verkommenden ZuwiderhandlungSfällen festgesetzt und eingezogen werden. Schösserei Strehla, den 28. März 1854. Die Pflugkschen Gerichte daselbst. Karl I. Schreck, Schösser. I^edtzns-, Kenten-, Aussteuer- und öe^räbniss-Ver- siekerunSsbank V^einmr. Obige Anstalt, welche unter der Oberaufsicht de» Staates steht, übernimmt fortwährend Ver sicherungen unter den liberalsten Bedingungen zu billigen, festen Prämiensätzen ohne alle Nachzahlung. Prospekte werden unentgeldlich verabreicht und jede gewünschte Auskunft ertbeilt in Strehla durch Herrn Carl Fischer ' > Weimar, im November 1853. Die Direktion. Radirgummi oder Tmtenverlvscher, da« Papier von Schmutz, Tintenflecken oder Verschriebenen zu reinigen, um sofort auf den radirten Stellen, ohne daß da» Papier dringt, wieder schreiben zu können, empfiehlt F. W. Adler.