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- . - - - - rsLg -Aeber vier wettere Vorlagen, ein von der Gemeinde Zug be- anspruchtes Wegegeld und Ablösung einer Naturalleistung von der Königl. Straßenbau-Commission betreffend, eine Anzahlung von 493 Thlr. >6 Ngr. 3 Pf. zur Deckung des Fehlbetrags in der Baucasse auf 1871, Ueberschreitungen im Bauetat auf 1870 und Erhöhung der Communsteinschlägerlöhne auf 18 Ngr. bez. 14 Ngr. für 1 Quadrat-Meter betreffend, erstattete Herr Factor Müller Vortrag, hob hervor, daß die Stadtgemeinde mit der beabsichtigten Ablösung ein günstiges Geschäft mache und wies zur Rechtfertig ung der bei der Baucasse voraekommenen Ueberschreitungen im Gesammtbetrage von 2345 Thlr. 25 Ngr. 3 Pf. darauf Hin, daß im vergangenen Jahre in verschiedene öffentliche Gebäude Wasser- Leitungen gelegt worden sind und zu einigen ausgeführten Bauten, welche im Bauanschlag nicht vorgesehen gewesen, ein unbestimmter Ckedit verwilligt gewesen ist; auf Grund des erstatteten Berichtes wurde zu den diesfallsigen Rathsbeschlüssen allseitig die Zustimm ung ertheilt. —>V. Freiberg, 29. November.' Gestern Abend 8 Uhr bewegte sich vom Schloßplatz aus durch die Burgstraße nach der Schiller straße ein von einigen Reitern begleiteter Fackelzug, der dem Herrn Oeconomie-Commissar Münzner hier zu Ehren seines 25jährigen Amtsjubiläums von Mitgliedern der landwirthschaftlichen Vereine dargebracht wurde. Es ist dies ein Beweis, mit welcher Liebe und Anhänglichkeit die Landbewohner zu dem Manne stehen, der durch sein jahrelanges, unermüdliches Wirken und Schaffen sich die Achtung und den Dank aller mit ihm in Verbindung Stehenden erworben hat. Ueber die heute aus diesem Anlaß stattfindenden weiteren Feierlichkeiten wird im nächsten Blatt referirt werden. P Dresden, 28. November. Die erste Kammer begann heute die Special-Debatte über die einzelnen Paragraphen des Organisations-Gesetzes, 8- 1 ward ohne Debatte genehmigt. Bei Z. 2 (Veränderte Stellung der Gerichtsämter) beantragt die Minorität Streichung. Sie begründet ihre Ansicht folgender maßen : Nach Art. 75» der revidirten Strafproceß-Ordnung werden die Geschäfte der gerichtlichen Polizei unter der obersten Leitung und Aufsicht des Justizministeriums, von der Staatsanwaltschaft und sowohl von den mit der Handhabung der Sicherheits-Polizei beauftragten Behörden und Beamten, als auch von den Einzel richtern und in den vom Gesetze bestimmten Fällen von den Be zirksgerichten besorgt, auch haben nach Art. 76 die mit der Sicher heits-Polizei beauftragten Behörden, sobald sie Kenntniß von einer strafbaren, ihre Thätigkeit in Anspruch nehmenden Handlung er halten, die keinen Aufschub gestattenden, vorbereitenden Handlingen zur Aufklärung der Sache, zur Verhütung der Flucht des Thäters, und zur Erhaltung der Gegenstände und der Spuren der That zu treffen. Die Majorität dagegen ist, in Uebereinstimmung mit den Motiven, der Ansicht, daß in der Competenz der Gerichtsbehörden hinsichtlich der Geschäfte der gerichtlichen Polizei nichts geändert werden solle, daß es aber räthlich sei, dies zu Beseitigung von Zweifeln noch besonders auszusprechen. Landesältester Hempel: Die Minorität bezwecke nur, mehr Klarheit ins Gesetz zu bringen, indem sie es lediglich bei den Be stimmungen des Reichsgewerbe-Gesetzes bewenden taffen will. Hofrath v. Bose: Die Bestimmungen in 8- 2 erscheinen un schuldig und abgeschwächt, aber dennoch nothwendig. Der von der Minorität angegebene Grund sei nicht stichhaltig. Staatsminister v. Nostiz-Wallwitz: Die Annahme des Mino ritäts-Vorschlags würde dahin führen, daß die Geschäfte, welche die Gerichtsämter als Polizeibehörde geführt, auf die Amtshaupt mannschaften übergehen würden, was die Regierung keineswegs wolle. Nachdem Referent v. König im Schlußwort sich noch für Bei behaltung des 8- 2, also für das Majoritäts-Votum verwendet, wird der Minoritäts-Antrag mit 25 Stimmen abgelehnt und 8-2 genehmigt. Die 88- 3 u. 4 nahm die Kammer auf Vorschlag der Majo rität ihrer Deputation ohne Debatte nach dem Entwurf an, da gegen entwickelte sich bei 8- 5 eine längere Discussion. Die Mino rität beantragt nämlich folgende Fassung: „Die zeitherige Zustän digkeit der Gerichtsämter als Verwaltungs-Behörden geht, soweit nicht ihre bisherigen Geschäfte den Gemeinde-Behörden gesetzlich überwiesen werden, mit Einschluß der Geschäfte der weltlichen Coinspection in Kirchen-, Schul- und Stiftungssachen auf die Amtshauptmannschaften, beziehendlich die unter ihnen stechenden Districts-Vorsteher über. Die Majorität der Deputation befürwortet die Fassung der zweiten Kammer. Bürgermeister Hirschberg verwendet sich für den Majoritäts- Antrag. Hofrath v. Bose beleuchtet den Unterschied zwischen Gemeinde- und Districts-Vorsteher. Abg. Sester wirstdex-PegieW haß. sie, d^modeE -Liberalismus huldige und damit chem Socialismus d. der Re volution von unten in die Hättde arbeite. ' Graf Rex empfiehlt die Annahme der Minoritäts-Faffung, 'da man jenseits in 8.19 b. den Gemeindevörstand berechtige, zu seiner Unterstützung geeignet^ Persönlichkeiten heraNWeheN. Die DistrictS- vorsteher würden sich ganz zu solcher Funktion " erstem Bürgermeister vr. Koch gegen die Minorität. Mast"? mW keine, Uebrrgangsgesetze machen, damit das Land endlich zu Ruhe' kommt. ' , ? Rittergutsbesitzer Deumer: Je mehr der Staat den MmLlnöen' Selbstständigkeit gewährt, desto mehr werde der Staatskörper selbst gekräftigt. Aus diesem Grunde stimme er gegen die Minorität. Staatsminister v. Nostiz-Wallwitz entgegnet Seiler, daß die angedeuteten Gefahren von unten für die Regierungsvorlage sprechen, denn je mehr man in den Gemeiyden Sinn für das Recht und Gesetz verbreite, desto mehr vermindere man die angedeuteten socialistischen Gefahren. Wolle man den Gemeindevorständen die Selbstständigkeit geben, die man jetzt an ihnen vermißt, so müßte ihnen Gelegenheit gegeben werden, sich an praktischen Aufgabm zu betheiligen. Der Minoritäts-Antrag thue das Gegentheil und stelle alle Vortheile des Entwurfs in Frage. ? . > . ... Nachdem noch Graf Rex, vr. Koch, Meinhold, v. d. Planitz und Ref. v. König gesprochen ward der Minoritäts-Antrag mit 23 gegen 20 Stimmen angenommen. Mit „Ja" stimmten: Präsident, v. Zehmen, v. Schütz, Prinz Georg, die beiden Watzdorf, die beiden Einsiedel, v. Stammer, v. Miltitz, v. Bühlau, v. Egidy, v. Faber^ v. Posern, v. Falkenstein, v. Erdmannsdorf, Graf Hohenthal, Graf Rex, v. Burgk, Seiler, v. Metzsch, Sickel, v. d. Planitz, Hempel. Mit „Nein" stimmten: v. Bose, Graf Wilding, Graf Schönburg, v. Nostiz-Wallwitz, v. Engel, Sahrer v. Sahr, v. König, die Bür-j germeister Löhr, Hirschberg, vr. Koch, Müller, Clauß, Hennig, Martini, Pfotenhauer, Handelskammer-Präs. Rülke, Handelskam mer-Präs. Becker, die Rittergutsbesitzer Deumer, Kraft und Meinhold. Die 88- 6 bis 9 genehmigt die Kammer ohne wesentliche Debatte. , Die 88- 10 u. 11 des Entwurfs (Friedensrichteramt) werden nach dem Deputations-Vorschlag analog den Beschlüssen der zwei-, ten Kammer gestrichen, dafür aber auf Antrag der Minorität mehrere Bestimmungen über die Befugnisse und den Wirkungskreis der Districtsvorsteher als 8- 10 angenommen. Die 88- 12 bis 21 veranlaßten keine Debatte und wurden durchweg nach den Vorschlägen der Deputation genehmigt, worauf Vicepräs. Pfotenhauer, welcher heute abermals den Vorsitz führte, die weitere Verhandlung bis morgen Vormittag 11 Uhr vertagte. — Das Finanzministerium macht bekannt, daß es in Folge ständischer Ermächtigung abermals neue verzinsliche Schatzanwei sungen im Gesammtbetrage von 2z Millionen Thalern auszugeben beschlossen habe. Der Zinsfuß derselben ist auf 3z Procent, die Umlaufszeit der Hälfte der 2z Millionen auf 4z Monat (1. Dec. 1872 bis 15. April >873), der anderen Hälfte auf 5z Monat (1 Januar bis 15. Juni 1873) festgesetzt. Diese 2z Millionen neuer Schatzanweisungen treten an Stelle der gleichen Summe ähnlicher, alter Schatzanwetsungen, die am 15. December 1872 und 15. Januar 1873 fällig werden. — Zu den neulichen Mittheilungen der „D A. Z." über Aen- derung in der Bekleidung beim 12. Armeecorps sei ergänzend noch Folgendes bemerkt: Die neue Uniform der Trainabtheilung, welche von den Einjährig-Freiwilligen schon getragen wird, besteht aus dem bisherigen blauen Waffenrock mit schwarzen Aufschlägen und rothen Paspoil; an Stelle der gleich der Reiterei und reitenden - Artillerie vom Train bisher getragenen Achselschuppen treten jedoch — wie bei der Infanterie und Artillerie — Achselklappen mit der - Armeecorpsnummer Statt der bisherigen blauen Beinkleider bekommt der Train in Zukunft gleich der Infanterie schwarze Hosen mit rothem Paspoil. Dieselben werden wie bei der Cavallerie in hohen bis zum Knie Hinaufteichenden Suwaowstiefeln getragen. Die Bewaffnung — Säbel — bleibt unverändert, jedoch tritt an Stelle der bisherigen ledernen Säbelquaste ein grünes und weißes Porteöpöe. Die Kopfbedeckung - Tschako — wird bei Unteroffi- i cieren und Mannschaften ebenfalls beibehalten; die Officiere dage gen erhalten Helme. Sicherem Vernehmen nach ist unterm 13. November d. I. durch Entschließung des österreichischen Handels-Ministeriums die Pilsen-Prisener Eisenbahn-Gesellschaft definitiv für den Bau einer Locomotiv-Eisenbahn von Pilsen über Doberan, Prestitz, Klattau und Neuern an die bayerischen Grenze bei Eisenstein, andererseits von Mlatz über Manettn, Schaup, Karlsbad, Neude! und Bär ringen an die sächsische Grenze bei Johanngeorgenstadt concesfionirt Horden- Der königl. sächsischen Regierung dürste hiernach die 2z Meilen lange Verbindung des Endpunktes dieser Bahn rM