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Anzeiger für Riesa, Strehla und deren Umgegend. ^^29. Freitag, den 21. Juli 1854 Bekanntmachung. Die Controle der Chaussee- und Brückengeld-Erhebung betreffend. Nach den Ergebnissen der bisher von Zeit zu Zeit zur Controle der Chaussse- und Brückengeld, Erhebung durch Steueraufsichtsbeamte veranstalteten Bereisung der Chausseen und Straßen hat das Finanz-Ministerium beschlossen, für diesen Zweck fernerhin besonders dazu bestimmte Steueraussichtsbe- amte anstelle« und durch dieselben die fortdauernde Bereisung der Chausseen und Straßen mit der An weisung vornehmen zu lassen, dabei von den, den Passanten bei den Chauffse- und Brückengeld-Ein nahmen auszuhändigenden Chaussee« und Brückengeldquittungen nach Maaßgabe der unter 5. der Strafbestimmungen zu dem Chausseegeld-Tarif vom 9. November 1833 enthaltenen Vorschrift Einstchl zu nehmen und bei wahrzunehmendem Mangel genügenden Nachweises über die erfolgte Abentrichtung der Abgabe oder bei Vorgefundener Unrichtigkeit desselben den gesetzlichen Bestimmungen gemäß zu verfahren. Zugleich aber findet das Finanz-Ministerium sich veranlaßt, diese Maaßregcl hierdurch anderweit zur Allgemeinen Kenntniß zu bringen und mit Hinweisung auf die vorgedachte Vorschrift, nach welcher jeder Reisende die Lhaussvezettel anzunehmcn, sowie den dazu angewiesenen Beamten auf Verlangen vorzuzeigen verbunden ist, ingleichen auf die in dem Stcucrstrafgesetze vom 4. April 1838 §§. I. 2. 3. f. g. 5. 31. ff. enthaltenen Bestimmungen alle Diejenigen, welche die Staatschaussse bereisen, da rauf aufmerksam zu machen, daß sie sich nur durch sorgfältige Beachtung der erwähnten gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen gegen die außerdem zu gewartenden Strafen oder sonstigen Unannehm. lichkeiten sicher stellen zu können. Dresden,'am 7. Juli'1854. Finanz-Ministerium. Behr. Schäfer. Kirchennachrichten von Riesa. Am 6. Sonntage nach Trinitatis predigt in der Kirche zu Riesa: Vormittags 8 Uhr: Herr Rector Voigtländer über Röm. 6, 3-6. Bei diesem Gottesdienste ist öffentliche Coinmunion und vorher 7Z Uhr Beichte. Nachmittags Uhr ist Katechismusexamen und Misionsstunde. Getaufte vom 14. bi- 20. Juli: Agnes Jda, Karl Gottlieb Schlegel's, TischlermstrS. u. ans. B. in R., T. — Oswald Theodor, Job. Karl Gottlob Uebigau's, GutSbes. in Poppitz, S. — Emma Helene, Karl Friedrich Friedrich'?, Herrschaft!. Dieners in R., T. — Beerdigte: Max Georg, Christian Gottlieb Holey'S, BäckermstrS. n. ans. B. in R>, S., S M. 22 T. alt.— Indens-, kenlen-, Aussteuer- imä öeKrLbmss-Ver- sieiiermiKsbank nu Weimar. Obige Anstalt, welche unter der Oberaufsicht des Staates steht, übernimmt fortwährend Ver sicherungen unter den liberalsten Bedingungen zu billigen, festen Prämiensätzen ohne alle Nachzahlung. Prospecre werden uncntgcldlich verabreicht und jede gewünschte Auskunft rrtbeilt in Strehla durch Herrn Carl Fischer Weimar, im November 1853. Die DK«ki»N.