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IE Freiwillige Subhastatton. Lom unterzeichneten GerichtSamte soll da- zum Nachlasse de- am 26. vorigen Monats verstorbenen Gutsbesitzers Earl August ZiMMtk» maNN in Oberlangenau gehörige Bauerngut Fol. 83 des Grund» und Hypothekenbuchs, Nr. 76 des BrandcatasterS für Oberlangcnau, welche« einen Flächeninhalt von 13 Hektaren 77 Aren (24 Acker 276 lüRuthen) hat, mit 360, „ Steuereinheiten belegt und mit Einschluß der dabei verbleibenden, auf 650 Thlr. — Ngr. — Pf. gewürderten anstehenden Ernte auf 5590 Thlr. — Ngr. — Pf. ort-gerichtlich tarirt worden ist, Donnerstag, den 1. August 1872, 10 Uhr Vormittags, in dem Nachlatzgute meistbietend versteigert werden. ErstehungSlustige werden daher geladen, zur angegebenen Zeit und an gedachtem Orte sich einzufinden, über ihre Zahlungsfähigkeit sich au-zuweisen, ihre Gebote zu eröffnen und sich sodann des Zuschlages bez. weiterer Bescheidung gewärtig zu halten. Eine Beschreibung der Grundstücke und die EubhastationSbedingungen find aus den Anschlägen am GerichtSbrete und in dem Delling» schen Gasthose zu Oberlangenau zu ersehen. Nach der Gutsversteigerung findet die Versteigerung des Viehes und Wirthschastsinventars durch die Ortsgerichten statt. Brand, am 13. Juli 1872. Königliches Gerichtsamt daselbst.« Bekanntmachung. Den 29. Juli 1872, sowie an den nächstfolgenden Tagen, von Bormittaz« 9 Uhr an, sollen die gesammten Nachlaßgegenstände weil. Eva CarvliNtN Klemm in Dörnthal an Betten, Wäscht, Möbeln, Hau«, und WirthschaftSgeräthen (darunter einige silberne Löffel) und Kleider in dem Nachlaßwohngebäude Ost. Nr. 109 v zu Dörnthal g gen Baarzahlung öffentlich veisteigert weiden, wa« hiermit bekannt gemacht wird. Sayda, am 11. Juli 1872. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. HVvicknuvr. Schdt. Bekanntmachung, Hundeschlag betr. Nachdem wegen der cingetrctencn großen Hitze bis Ende August dieses Jahres der Hundeschlag für den hiesigen Stadtbezirk angeordnet und demgemäß der Cavillcr angewiesen worden ist, während dieser Zeit jeden Hund, welcher ohne einen gut construirten und sicher befestigten Plaulkorb umyeriäust, wegzufangen und seiner Instruction gemäß mit demselben zu verfahren, so werden alle Besitzer von Hunden zu deren sorgfältiger Beaufsichtigung und zur Beachtung der Bestimmung, ihren Hunden einen vorschriftsmäßigen Beißkorb anzulegen, mit Lem Bemerken veranlaßt, daß auch außer dieser Zeit daS freie Umherlagfenlassen der Hunde ohne Beißkorb unstatthaft ist und deren Wcgsangen sowie die Bestrafung der Besitzer zur Folge haben wird. Freiberg, den 23. Juli 1872. Die Stadtpolizeibehörde. 8«vk88k. Bekanntmachung, die Blgräbmßstcllkn dcs DvmMicdhvstS bett. Aus den einzelnen Abtheilungen des hiesigen DonatSsriedhofeS sind nicht wenige Grabstellen anzutreffen, deren Pflege und Instandhaltung insofern ausfällig und in einer daS Auge der Friedhofs-Besucher beleidigenden Weise vernachlässigt ist, als von den In habern jener Begräbnißräume keinerlei Sorge getragen wird, für rechtzeitige Hinwegnahme abgestorbener Bäume, Sträucher'und sonstiger Anpflanzungen, oder für Beseitigung und bezichendlich Wiederherstellung ruinöser mid verfallender Denkmale, oder auch für Beseitigung von anderlei Abraum, der zur bequemen Entlcdigung hm und wieder sogar aus die benachbarten Gräber abgeworsen wird. Es kann aber eine solch unpflegliche und rügenswerthe Grabstellenbchandlung, durch welche der Frieden des Platzes beeinträchtigt und allgemeines Aergerniß bereitet wird, nicht füglich nachgesehen werden, und wir sehen uns daher — zumal auch bereit- Beschwerden deshalb laut geworden sind, — veranlaßt, die betreffenden Personen, welchen die Pflege und Obhut der fraglichen Begräbnißräume obliegt, andurch mit der Bitte und Aufforderung daran zu erinnern, diese Stellen ohne Verzug und spätestens bis den 15. August d. I. in gehörige Ordnung zu bringen und namentlich bis dahin die abgestorbenen Bäume, Sträucher und dergleichen, sowie baufällige steinerne oder hölzerne Denkzeichen zu entfernen und beziehendlich wiederum ordnungsmäßig herzustellen, sonstigen Abraum aber entweder ganz mit hinwegzunehmen oder nur aus die von dem Todtenbetttneister dazu anzuwersenden Plätze abzuwerfen. Wer dieser Aufforderung bis zu gedachtem Tage nicht gehörig nachkommt, hat zu gewärtigen, daß daS Nöthige ohne sein Zuthun und auf seine Kosten ausgeführt und über das Hinweggcnommene anderweite Verfügung getroffen werden wird. Hiernächst machen wir zugleich bekannt, daß nach und nach eine größere Partie von umgesallenen oder dem Umstürze drohenden Denksteinen aus die Seite hat gebracht werden müssen und nun mit deren weiteren Verwendung oder Verwerthung verfahren werden würde, wenn und soweit nicht ebenfalls bis zum 15. August d. I. begründete Ansprüche anderer Interessenten darauf erhoben und nachgewiesen werden sollten. Freiberg, den 11. Juli 1872. Der Stadtrat h. klnuss, B. Kkll1eiis»8l»lt LU ktuttMt, 6kgkN8kiiigkeil8-6essIl8ekaft tun l.eben8-, Genien- unö LspilsI- ve^iekekung, gegkünäei im Iskke 1833, ekEleki im Iskne 185S. Die unterzeichnete Generalagentur sowie sämmtliche Vertreter find zu Auskünften, Verabreichung von Prospekten rc. gern bereit. Zur Entgegennahme von Anträgen halten sich empfohlen AIpki0N8 8eini-iok Weber in Leipzig, und die unterzeichneten Agenturen: 0. O verxe, Papierhandlung in Freiberg, kieknrck Gut-befiper in ErbiSdvkf, Ködert Siedler, Seilerwaareng,schäft in Oederan, § V Svkrüpter, Organist und Lehrer in Schellenberg, rr, Wild. Irüzer, in GrotzhartmannSdorf. Bekanntmachung. Nachdem ich von dem hiesigen König!. Ge« richtSamt Brand als Hebamme für die hie« sige Parochie und St. Michaelis in Pflicht genommen worden bin, so halteich mich den ge ehrten Einwohnern derselben bestens empfohlen. Brand, d. 23. Juli 1872. Ida Weinhold. Heute, Donnerstag, den 25. Juli, Nachmittag von 2 Uhr an, sollen in der Restauration zur „Hölle" 10,000 St. gute Eigarren, eine große Partie getr. Kleidungsstücke, mehrere Lylinder- uhren, eine OeSmaschine, ein Paar blech. Wasser» kannen, verschied. Möbel, 3 Kopfkissen u. s. w. öffentlich versteigert werden durch Ä. Aarti».