Volltext Seite (XML)
Tageblatt Sli i-a - Amtsblatt des Kgl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Kgl. Gerichtsämter und der Stadträthe zu Freiberg ». Arand. ^elZS. Erscheint i. Freiberg jed. Wochen». Ab. 6 U. für dm and. Tag. Jnser. werden bi» V. 1t U. für nächste Nr. angm. Freitag, den 12. Juli Preis vierteljährl. 20 Ngr. Inserat« werden die gespaltene Zeile oder deren Raum mit l Ngr. berechntt. MS. Tagesgeschichte. Berlin, 10. Juli. Unter den Bestimmungen des neuen Ver trages mit Frankreich, welcher jetzt ratificirt ist, sind diejenigen, welche die allmäligen Räumungen betreffen, die bemerkenSwerthesten. Sie find nach militärischem Werthe festgestellt: Zunächst werden die der Champagne angehörigen Departements der Marne und Haute Marne geräumt werden, dann das nördlichste Gebiet der Occupatio« (Ardennen mit MeziereS und Sedan) und das südliche (Vogesen mit Epinal), während neben der Festung Belfort der mittlere Theil der jetzigen Occupation (Meurthe mit dem bei Frankeich verbliebenen Theile von Moselle und Maas, also die Punkte Nancy-Verdun) bis zur völligen Tilgung der Schuld im deutschen Besitz bleibt. CS ist dies, wie man sich aus dem Anfänge de- Krieges erinnert, die große Heerstraße für eine Bewegung ins Innere von Frankreich, die durch den Besitz von Metz nebst dem Elsaß und Belfort eine noch viel größere Bedeutung erhalten bat. Offenbar ist die längere Festhaltung der Maasdepartements eine wohldurchdachte Maßregel; dadurch bleiben wir bis zur Zahlung des letzten Hellers im Besitze der Maaslinie mit Stenay und Verdun, das unseren Waffen seiner Zeit ziemlich lange (25. Sept, bis 8 November 1870 widerstand; auch der Argonnenwald ist so lange in unseren Händen, als wir ihn nöthig haben können, und wen« die Revauchepartie in Paris einmal obenan käme, so ständen unsere Soldaten bald wieder in der Champagne. Dazu kommt als weitere Bürgschaft für das richtige Eingehen der 5. Milliarde das Departement der Meurthe mit dem lange umstrittenen Toul, Nancy und Luneville, und endlich als stärkstes Pfand das gewaltige Belfort. So könne« wir den Vertrag nur als eine gelungene Leistung unserer StaatSkunst bezeichnen; wir räumen früher, aber wir lassen uns auch früher bezahlen, und dock behalten wir stets noch so starke militärische Pfänder in unserer Hand, daß den Fran zosen die Lust zum Friedensbruch um so mehr vergehen wird, je geringer seine Aussichten bleiben, und je mehr auch sein Preis in Folge der geleisteten Zahlungen sich verringert. Für 3 Milliar den konnte man immerhin noch einen Krieg wagen, für zwei und eine lohnt fich'S immer weniger — namentlich wenn keine Aus sicht vorhanden, daß die Chancen in einem neuen Kriege günstiger sich gestalten. — Der „Reichsanzeiger" publicirt das Gesetz, betreffend die Ausschließung de-^ Jesuitenordens von dem deutschen Reich, ferner die Ausführungsverordnung, wonach den Jesuiten die Ausübung jeder OrdenSthätiqkeit, namentlich in Kirche und Schule, sowie die Abhaltung von Missionen versagt wird, die Auflösung der Ordens- Niederlassungen binnen sechs Monaten wird ebenfalls angeordnrt. Sonstige Anordnungen werden der Landespolizei überwiesen. — Wie man der „Elberf. Ztg." schreibt, ist der deutsche ProteftaNtentag jetzt definitiv auf den 1. und 2. October «ach Osnabrück berufen. — An Wechselstempelsteuer find während der ersten fünf Monate diese- Jahres im deutschen Reiche eingenommen worden 891,998 Thlr. Die größten Einnahmesummen haben aufzuweisen: die Ober-Postdirectionsbezirke Berlin 155,998 Thlr., Hamburg 100,750 Thlr., Düffeldorf 57,585 Tblr. rc. I« Bayern wurden 43,360 Thlr. und in Württemberg 23,675 Thlr. eingenommen. — Der Aufruf; den 2. September zu einem großen National- fest zu erwählen, ist nachträglich noch von mehreren Mitgliedern des Reichstage- vollzogen worden. Die Unterzeichner de- Aufruf- Haben sich nun an die Vertreter von etwa 1000 deutschen Städten gewandt mit der Bitte, die Bildung von Festcomitö'S anzuregen und die Veröffentlichung de- Ausrufe- zu veranlassen. Hierbei ist folgende- ProMmm- »vrgeschlagen vordem;, H Am Abend deq 1. September: Große Feuer, um welche sich.die Menge schaarh Wort und Gesang würdigen die Bedeutung de- heißen Schlacht« tageS vou Sedan. Glockengeläut« und Kaooneudonner. 2) Am frühen Morgen des 2. September: Reveille, Glockengeläuts und Kanonendonner. 3) Vormittag-: Festzug unter Betheiligyng.aller Stände, Vereine und Corporationen durch, die , im Schmuck? der Fahnen und Kränze prangenden Straßen zum Festgottesdienst. 4) Nachmittags: Auszug zur Volksfeier im Freien. GroßssS Schu fest im Freien. (Letzterem geht am Nachmittage oder vor dem , Festgottesdienst am Morgen eine Feier durch Gesänge und Vortrage, in den Schulsälen voran.) 5) Festlicher Rückzug in den, Ortt, Illumination. ES liegt dann nock in der Absicht der Unterzeichner, in Petitionen die sämmtlichen deutschen. Regierungen resp. obere« Schulbehörden zu bitten, zu veranlassen, daß die Feier durch ge eignete Behandlung des historischen Stoffes in entsprechender Weise in allen Schule« vorbereitet werde und einer Betheiligung an dem Feste nichts entgegenstehe ; ebenso Petitionen cm sämmtliche evau« gelische, und katholische Kirchenbehörden zu richten, de« 2. Sept, zur Begehung einer kirchlichen Feier zu empfehle«; endlich, wen« daS Zustandekommen einer allgemeinen Feier, woran nicht zu. zweifeln sei, gesichert ist» den Kaiser und König, sowis die übrige«, Fürsten Deutschlands zu bitten, daß eS der gesammtrn Armee, sowie sämmtlichen staatlich?« Behörden gestattet sei, sich an der Feier des Tages in entsprechender Weise zu betheiligen. — Die bei den Truppen i« Frankreich noch immer befindliche»; Reservisten (Offiziere und Mannschaften) sollen nun endlich in Kurzem vollständig entlassen worden, — Ueber die Angelegenheit des Grafen von der Groeben, berichtet der in Glogau erscheinende „Niederschlefische Anzeiger":- Seit 14 Tagen befand sich auf hiesiger Festung der frühere Com« mandeur der 4. Division (OccupationSarmee) Herr Generallteutenant von der Groeben, behufs Verbüßung einer viermonatlichen Festungs haft. Wie wir hören, war derselbe mit dem General v. Manteuffel schon, als dessen CorpS bei AmienS stand, in Differenzen gerathen, die sich später so zuspitzten, daß Graf von der Gröben seine Ver setzung beantragte. Diese ist auch erfolgt, er wurde als Commandeur der 5. Division nach Frankfurt a. O. versetzt. Nun stand er zu Herrn von Manteuffel in keinem dienstlichen Berhältniß mehr. Ein Brief, welchen er von Frankfurt a. O. au- an Herrn v. Man« tepffel schrieb, soll estpaS scharfen Inhalts gewesensein. Trotzdem der Inhalt des Briests rein privater Natur war, wurde er von Herrn v. Manteuffel als „dienstlich" angesehen. Er beantragte die Bestrafung des Grafen von der Groeben. I« Folge diese- An trages wurde Letzterer, wie bekannt, zu einer viermonatlichen Festungs haft verurtheilt. (Bekanntlich ist der General, nachdem er die Haft 14 Tage verbüßt, begnadigt worden.) Dortmund, 5. Juli. Der „D. A." schreibt: „Gestern Abend war unsere Nachbarstadt Hörde der Schauplatz eine- bedauerlichen Tumultes. Nachdem der Vortrag des Lehrer Hufschmid im Arbeiter- Bildungsverein über die Verwerflichkeit deS StrikeS und über die Mittel und Wege, um die Lage der arbeitenden Classen zu verbes sern, in aller Ruhe geendet hatte, wurde der Polizei, die durch 1 berittene Gendarmen aus Dortmund verstärkt war, die Anzeige ge macht, in einem WirthShause auf der Langenstratze befinde sich der Socialdemokrat Mack au» Dortmund, der auLvergaugeuru Soun- tag Miturheber der Aufzüge in Aplerbeck und Schüren gewesm sei. Derselbe wurde alsbald verhaftet und ging derselbe ruhig mit den Gendarmen, kurz vor dem Rathhause machte jedoch die ihn bk gleitende Menschenmenge mehrfach Versuche, den Arrestanten zu befreien, welches jedochrvon der Polizei verhindert wurde. Al» aus dreimal ergangene Aufforderung, den Platz zu räumen, dis Meng« MPstistn^HMenuntz sogar M TtMMrstn antpoMt^sänbeptz