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F»rtbildu»g-u»terrichte, wenn da- betteffendeWnd die seinem Alter entsprechende Llaffe erreicht hat." 8 5 wird in folgender Fassung genehmigt! Die Eltern und Erzieher Md verbunden, schulpflichtige Kinder zum regelmäßigen Besuche der Schulstunden anzuhalten. Die Erlaubniß zum Weg« bleiben eines Kindes aus der Schule ist in der Regel vorher zu erbitten ; falls dies aber unausführbar ist, muß der Grund derVer- säumniß dem Schuldirector oder Lehrer ungesäumt angezeigt werden. Lehrherren, Dienstherrschaften und Arbeitgeber haben ihren Lehrlingen, Dienern und Arbeitern die zum Besuche der Fort bildungsschule nöthige Zeit einzmäumen, sie auch dazu anzuhalten. Im Allgemeinen gilt nur Krankheit der Schüler und bedenkliche Krankheiten in her Familie als Entschuldigungsgrund für Schul« Versäumnisse. In die Ermächtigung de- Lehrer-, beziehendlich OrtS- schulvorstandeS bleibt e- gestellt, Kinder von dem Schulbesuche zeit weilig auszuschließen, wenn in deren Familie ansteckende oder bedenkliche Krankheiten herrschen und eS steht dem Lehrer frei, mit ekelerregenden Krankheiten behaftete Kinder bis zu deren erfolgter Heilung zurückzuweisen. Bei unentschuldigten Versäumnissen hat die zuständige Behörde auf Anzeige des Schulvorstandes die Eltern oder Erzieher der betreffenden Schüler, nach Befinden auch die Lehrherren, Dienstherrschaften und Arbeitgeber, sofern ihnen eine Verschuldung zur Last fällt, mit einer Geldstrafe bi- zu 10 Thalern, welche im Falle der Nichterlegung nach tz 28 und 29 des BundeS- sträfgesetzbuchS in Haft umzuwandeln ist, zu belegen. Kinder, welche sittlich verwahrlost oder der Verwahrlosung ausgesetzt sind, solle», sofern die der Schule zu Gebote stehenden Zuchtmittel ohne Erfolg bleiben, von der Obrigkeit auf Anttag deS Schulvorstandes oder «ach Gehör des Schulvorstande- der BezirkSinspection, der Erziehung der Eltern oder deren Stellvertreter entnommen werden und zunächst auf deren Kosten, im Falle des Unvermögens aber auf Kosten der Gemeinde anderer geeigneter Pflege, nach Befinden mit PrivatunterrichtSertheilung, übergeben oder auch in einer Besserungsanstalt untergebrachl werden. Beschwerden über die Schule oder den Lehrer sind, sofern sich dieselben nicht durch Ver ständigung mit dem Lehrer selbst oder mit dem OttSschulmspector (bez. Director) erledigen sollten, bei dem OrtSschulvorstande anzu bringen. Eigenmächtiges Einschreiten der Eltern gegen DlSciplinair« maßregeln deS Lehrers ist von der zuständigen Behörde auf An ttag des Schulvorstands oder des Lehrers mit Geldstrafe bis zu 20 Thalern, welche im Falle der Nichterlegung nach tz 28 und 29 deS Bundesstrafgesetzbuches in Haft umzuwandelu ist, zu ahnden. Die eingegangenen'Strafgelder fließen zur Ortsschulcasse. Hierauf wurde die Debatte auf morgen Vormittag 11 Uhr vertagt. Aus Dresden, berichtet die „B. B. Z.": Für unsere Stadt ist nunmehr der Bau der neuen Wasserleitung in Angriff genommen, deren Kosten aus 1^ Millionen Thaler veranschlagt sind. Wegen der Lieferung der für diese Wasserleitung erforderlichen Röhren, circa 20 Meilen und zum Theil von bedeutender Weite, da daS Werk täglich 1 Million Kubikfuß Wasser der Stadt zu- sühren soll, schweben Verhandlungen zwilchen dem Stadtrath und dem zu den Lauchhammer vereinigten, ehemals gräfl. Einsiedel'schen Werken gehörigen großen und gerade in dieser Branche excellirenven Etablissement zu Gröditz. Da die Wasserleitung bmncn zwei Jahren dem Betriebe übergeben werden soll, so kann begreiflich die Lieferung der Röhren nur ein Etablissement von so großem Umfange wie das Gröditzer übernehmen, daS zugleich in seinen bisherigen Leistungen, wie durch seine großes pecuniären Mittel die Garantien für tüchtige und rechtzeitige Lieferung bietet. — Wie aus einem im heutigen „Dr. Anz." enthaltenen Inserate ersichtlich ist, haben gestern die hiesigen Vergoldergehilsen sämmtlich die Arbeit eingestellt. Vermischtes. * In Wien lebte ein Kaufmann S-, der bei kinderloser Ehe seine sechsjährige Nichte adoptirte. S. speiste mit seiner Gattin im Gasthause und hielt, trotzdem er sehr vermögend ist, keinen Dienstboten. Seit einigen Monaten bemerkte der Kaufmann Ab gang von Geldern aus seiner im Schreibtische befindlichen Lasse und obwohl sich derselbe bereits auf eine Höhe von nahezu 1000 fl. belief, konnte der Kaufmann doch keine bestimmte Persönlichkeit des Diebstahls berüchtigen, da Niemand außer seiner Frau und dem Adoptivkinde in seine Wohnung kam. Herr S. machte an daS Polizeicommissariat von diesem Vorfälle die Anzeige und eS gelang diesem, die Thäterin in der Person deS 6jährigen Adoptivkindes des Bestohlenen zu ermitteln. Die jugendliche Verbrecherin gestand, ,gu- d«m Schreibtische, während S. mit seiner Gattin beim Speisen war, Banknoten zu 5, 10, 50 und einmal sogar 100 fl. gestohlen fsu hahen, «m Zucker und Naschwerk zu kaufen. Gewissenlose Ge schäftsleute machten sich den Diebstahl de- Linde- zunütze. So erhielt dasselbe bei einem Greißler für eine 100 fl.«Note nur wenige Bonbons, bei einem andern für 50 fl. einige- Zuckerwerk. Die drei Geschäftsleute, welche« diese strafbare Handlung zur Last fällt, wurden in strafgerichtliche Untersuchung gezogen. Jateressäm lst eS zu erwähnen, daß da- Mädchen «och einige Gespielinnen gleichen Alters angab, welche ebenfalls ihren Eltern nicht unbedeutende Summen entwendeten und das Geld auf ähnliche Wesse veraus gabten. Die Erhebungen bestätigten in der That diese Aussage. * Die erst» Etvjlche in Throl wird, der ,^Bozener Zeitung" zufolge, in Kurzem bei der k. k. Bezirk-Hauptmanaschast in Brixea abgeschlossen; die legalifirte Anzeige ist bet der genannte« Behörde bereit- erfolgt. " " Die von der Allgemeinen Unfall-VerficherungSbank in Leipzig im Monat Februat erzielten Resultate find wiederum ganz euor« und eS beträgt der Mitgliederzuwachs im Februar 264K9 Personen in 332 Etablissements, so daß am 1. März ausweislich der im Jujerateatheil veröffentlichten Geschäft-Übersicht im Ganzen 67,098 Personen in 804 Etablissement- bei der Leipziger Bank versichert find. Wenn irgend etwas die Nothweodigkeit der Versicherung der Industriellen gegen die schweren Verbindlichkeiten des Haftpflicht gesetzes vom 7. Juni vor. IS. zu beweisen vermag, so Md e» die eben angegebenen Ziffern, welche das Resultat de- achtmonat lichen Geschäftsbetriebes der Leipziger Unfall-Berficherung-'Baak darstellen. ES ergiebt sich daraus aber gleichzeitig da- großartige Vertraue«, welches die Industriellen in allen Theilen DeMschlaudS der Leipziger Unfall-VersicherungS-Baok entgegeatragen und zwar mit Recht, weil die genossenschaftliche Bast» der Bank de« Mit glieder« derselbe» die größte Garantie nach jeder Richtung hin gewährleistet. Nicht minder find es die coulantev Geschäfts- und SchädenabwickelungS-Prinzipien der Verwaltungsorgane, über welche schon mehrfache Anerkennungen der versicherten Bank-Mitglieder in die Oeffentlichkeit gelangt find und welche das Vertrauen z« der Leipziger Bank wesentlich erhöhen. Endlich ist die geradezu lawinenartige Ausbreitung dieses jungen Instituts dem Umstande zuzuschreiben, daß nicht nur die Grundlagen desselben al- durchaus rationell und solide vollseitig anerkannt werden, sondern well die Mitglieder desselben das größte Interesse daran haben, für die Heranziehung neuer Mitglieder mitzuwirken. DaS ist die unge heure Macht der genossenschaftlichen AffociationS - Idee die der Leipziger Bank zu Grunde liegt und welcher sie ihre bedeutende« Resultate zu verdanke» hat Wir bezweifeln nicht, daß die Ausbreitung de- Geschäft- für die Folge noch rascher wie bisher vor sich gehen wird, nachdem die Bank bereits eine so großartige Basis gewonnen hat. Hauptgewinne 4. Claffe 81. Königl. Sächs. LandeS-Lotterie. Ziehung am 5. März 1872. 10,000 Tylr. auf Rr. «9385. — 2000 Thlr. auf Rr. 58366. - 1000 Thlk. auf «r. 28143. — 400 Thlr. auf Rr. 10118 20ISI 26502 20141 42940 74606.— 200 Thlr. auf Nr. 195 10400 15458 16689 17356 25628 28945 29178 30392 43545 44770 45268 53965 58725 5S504 73794 74548 81864 84561 86257. Telegramm. Dresden, 5. März. Nach dem „Dresdner Journal" ist der ist der Kriegsminister Fabrice in dankbarer Anerkennung seiner Verdienste um die Organisation und bewährte Kriegstüchtigkeit des sächsischen ArmeecorpS vom deutschen Kaiser mit hunderttausend Thaler dotirr worden. " Berautwortlicher Redacteur: L. Maucktsch in Freiberg. > -— " ' ' ,1" Kirchliche Nachrichten. Prediger. Dow. 1«ütar«. Predigttexte: Vorm, a) Hiob 22, 21—30; d) Pf. 23; e) 2. Lor. 5, 19-21; Nachm.Joh. 11, 32—46. - Dom: früh 9 Uhr, Herr Superintendent Merbach. — Beichte und Lommunion früh 7 Uhr, Herr viae. vr. Mit. Teichgräber. Petri: srüh halb 9 Uhr, Herr Pastor Walter. — Beichte und Lommunion früh 7 Uhr, Herr Dine. Reinhold. — Nachm. 1 Uhr, Derselbe. Nicolai: stütz halb 9 ühr, Herr Pastor Sturm. — Beichte und Lommunion früh 7 Uhr. Jacobi: früh halb 9 Ühr, Herr Pastor Rosenkranz. — Beichte und Lommunion stütz 7 Uhr. Freitags vorher, den 8. März, früh 7 Uhr, Fastenpredigt imPhM, Herr Pasis» Barth.