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Die neueste „Nowdtzmltsche All-«mttne Zetkmg" «uthält an bevorzugter SteG» »wr ,ZSer«n" folgende halbamtliche Mit- 1 Heilung: „In dem Nvvemberheft d« „Preußischen Jahrbücher" wird in dem Aussatz: „Ein Beitrag zur Geschichte der sächsischen Politik", über dessen Inhalt wir nicht zu urtheilen haben, berichtet, daß während der Friedens-Verhandlungen zwischen Preußen und Sachsen im Jahre 1866 der Ministerpräsident Graf Bismarck den sächsische» Unterhändlern bessere Bedingungen in Aussicht gestellt habe, falls ein Wechsel der Dynastie eintrete nnd daß, nachdem jene Unterhändler darauf eiazugehen abgelehnt, von Berlin aus durch andere Mittelspersonen dem sächsischen Hofe eine Entschädi gungssumme von 16 Millionen anqeboten worden sei. Darauf einzugehen sei König Johann eine Zett lang nicht abgeneigt ge wesen, eS scheine, daß er 20 Millionen gefordert habe, und an der Annahme schließlich durch LoyalitätSadressen der sächsischen KreiS- ftänd« verhindert sei. Wer König Johann von Sachsen gekannt (und sein Charakterbild schwankt nicht in der deutsch:» Geschichte), wird röcht bezweifeln, daß das Anerbieten mehr oder minder grober EÄ'chädigungssummen auf den König ganz ohne E'ndruck geblie ben sein würde. Der König würde sich auS Liebe zu seinem an gestammten Land« und in dessen Interesse zu den schwersten per sönlichen Opfer», selbst zur Abdikation haben entschließen können, aber eine Verhandlung über das Mehr oder Weniger einer Seld- enlschädiguug stand gerade für ihn außer aller Frage. Die Er zählung ist aber auch im Uebrtgen unwahr. Es mögen in jener Zeit plötzlich sich eröffnender Perspektiven nnd Entscheidungen Projekte mancher Art sich gezeigt nnd gekreuzt haben, deren Ur sprung udd Verlauf schwer festzustellen ist Aber mit Bestimmtheit kann versichert werden, daß der preußische Ministerpräsident den sächsischen Unt rhändlem Eröffnungen jenes Inhalts nicht gemacht hat und daß, nachdem er fast unmittelbar nach den ersten Be sprechungen durch ernste Erkrankungen qenöthigt worden, dies« Ver handlung vollständig in die Hände des wirklichen Geh. RatHS v. Eavigny zu legen, für ihn weder ein Anlaß zu (in jenem Auf satz als Thatsache erwähnten) Milderungen und Ermäßigungen, noch überhaupt eine Gelegenheit gekommen ist, in die Verhand lung?» «inzugreifen oder Vorschläge jener Art dem sächsischen Hofe übermitteln zu lassen „Von Berlin aus" find solche Vor schläge ketnensallS ausgegangen, und dem auswärtigen Amte ist von denselben absolut nichts bekannt Wer mit der damaligen Situation und de» Motiven zu den letzten Entscheidungen vertraut ist, wird übrigens auch darüber klar sein, daß die Geschicke Sgchsens in jener Krisis zumeist durch daß Vertrauen entschieden wurden, welches der Charakter seines Souveräns rinflößte. Während kein Zweifel darüber sein konnte, daß König Georg V. mit den im Interesse der Existenz und der Einheit Deutschlands unerläßlichen Bedingungen nie sich ausgesöhnt haben würde, war man überzeugt, daß König Johann, sobald derselbe sich einmal zur Annahme dieser Bedin gungen verpflichtet habe, somit der einfachen und unbeirrten Gswiffen- hastigkeit erfüllen werde, von der sei» ganzes Leben ein schönes Zeugniß ablegt. Und eS ist dem König noch vergönnt gewesen, nicht blos selbst in Treu« und erfolgreich zur Festigung des Norddeutschen Bundes und zur Gründung des deutschen Reiches einzuwtrken, sondern auch zu erleben, daß sein Sohn und Nachfolger durch glänzende Heer führung und bewährte Hingebung für das deutsche Reich Sachsen in dessen Geschichte einen neuen Ehrenplatz gesichert hat." — D?s „Dresdner Journal", welches den Artikel nachdruckt, bemerkt dazu, daß es demselben in allen Beziehungen bettrete. Dasselbe erttärt, daß es seinerseits nicht darau. gedacht habe, irgend eine politische Partei oder ein hervorragendes Mitglied einer solchen für den Jahrbücherartikel verantwortllch zu machen. Der Verfasser jenes Artikels, bei dem es politische Tendenzen nicht vermuthe, sei wohl auch nicht in einer, den maßgebenden Kreisen Sachsens näher- stehenden Persönlichkeit zu suchen, sondern der Aufsatz in den „Jahrbüchern" rühr», wohl von einem Manne her, der vielleicht während seiner Thätigkeit in Sachsen nicht die Anerkennung gefun den, die er für sich in Anspruch nehmen zu dürfen glaubte. Am Dienstag trat der Reichstag in die erste Berathung des Anleihegesetzes für die Marine-Telegraphenverwaltung. Gegenüber dem Tadel beS Korvettenkapitäns Saint Paul, welcher die langsame Ausführung des Flottengründungsplanes tadelt, motivirt der Marin-minister Stosch die Verzögerung des Baues ne «er Schiffe mit der vorher nothwendigen Ausbildung genügender S.i,iffsmannschaften, die ebenso, wie der Hafenbau, thunlichst ge fördert werde. Den gesteigerten Ansprüchen auf Schutz seitens der in fast allen ausländischen Hafenvrten lebenden fünf Millionen Deutschen gemäß, seien auch in der Art des- Neubaues von Schiffen Veränderungen vorgenommen wordem Was den nicht geförderte» Bau von Monitors betreffe, so sei. das Monitorsystem veraltet. Die veSesserten Torpedos in Verbindung mit gep«Mt«» Kamm», booten genügten z«m Schutz der Flußmündungen. Nachdem Aba. Schmidt (Stettin) die geringen Verwendung«« für die LandelShäfe« an der Ostsee beklagt hat, werden beide Anleihe-Vorlagen der Budget-Kommission überwiesen. ES folgt die zweite Berathung des Haushaltetats. Der Marineverwaltungsetat wird ebenfalls der Budgetkommiiston überwiesen. Bet der darauf folgenden ve- rathung des ReichSkanzleramtSetatS fragt Lasker an, inwieweit das beabsichtigte Reichsjustizamt eine selbstständige Behörde sei« soll«. Nachdem Präsident Delbrück als Hauptaufgabe de- Reichsjusttz. amte- die Vorbereitung der Gesetzgebung bezeichnet, die nur in engster Verbindung mit dem Reichskanzleramt gelöst werden könne, erklärt Bismarck, er sei zwar nicht für alle Einzelheiten, aber da für verantwortlich, daß an der Spitze verschiedener Verwaltung«, Personen stehen, die für vollständige Ausführung de- Posten» bürgen. Das ihm gegen Maßnahmen oder Personen zustehrndr Veto beeinträchtige nicht die Selbstständigkeit einzelner AbtheilungU des ReichrkanzleramteS, ebenso sei die Selbstständigkeit des Reichr- justizamtes zweifellos; freilich werde vielleicht ein Beamter »W immer allein die Präsidialgeschäfte des ReichrkanzleramteS v«r- sehen können, nicht immer eine Persönlichkeit von eminenter Arbeitskraft wie jetzt gefunden werden können. Möglich sei es, daß später einzelne Abtheilungen des Reichskanzleramt«- unter Leitung verschiedener Prästdenten entstehen Für die RrichSverhält- niffe werde aber die Schaffung von Reichsministerie« nicht thu» lich sein Nachdem darauf Windthorst gegen, LaSker für di« Be willigung der Etatsposition de- ReichsjustizamteS gesprochen, wobei letzterer seine Besorgnisse vor einer beschränkten Selbstständigkeit de» JustizamteS durch die Ausführungen BiSmarck'S für gehoben erklärt, werden die EtatSposttionen für das Reichsjustizamt, sowie sL«ab liche Positionen des ReichSkanzleramtSetatS bi» Titel 1b bewilligt. Die hauptsächlichsten Bestimunqen, nach den jetzt veröffentlichte, Berichten der sechsten Kommission über den Entwurf eines Land- sturmgesetzes, wie über den Entwurf eines Gesetzes, b«tr»sf«st die Ausübung der militärischen Kontrole über die Personen de» BeurlaubtenstandeS, die Hebungen derselben, sowie die gegen sie zulässigen Dinziplinarmittel, wie sie die Kommission vorschlägt, sind folgende: Der Landsturm besteht aus allen Wehrpflichtigen vo» vollendeten 17. bis zum vollendeten 42. Lebensjahre, welche «Ar dem Heere noch der Marine anzehören. Der Landsturm tritt «r zwammmen, wenn ein feindlicher Einfall Theile des Reichsgebiet» bedroht oder übersieht. Das Aufgebot des Landsturmes erfolgt durch kaiserliche Verordnung. Nachdem da» Aufgebot ergangen, finden auf die von demselben betroffenen Landsturmpfiichtig« di» für die Landwehr geltenden Vorschriften Anwendung. Der Land sturm erhält bei der Verwendung gegen den Feind militärisch«, auf Schußweite erkennbare Abzeichen und wird in der Regel i« besonderen Abtheilungen formirt. In Fällen außerordentlichen BedarfrS kann die Landwehr aus den Landsturmpflichtigrn «rgänzt werden, jedoch nur dann, wenn bereits sämmtliche Jahrgänge d« Landwehr und die verwendbaren Mannschaften der Ersatzreserm einberufen find. Wenn der Landsturm nicht aufgeboten, dürft» die Landsturmpfltchtigen keinerlei militärischen Kontrole oder Hebung unterworfen werden. Zu der auf den 30. v. M. anberaumten Verhandlung gegen den vr. Sigl in München wegen verläumdertscher Beleidigung vet Fürsten Bismarck durch die Behauptung, da- Kissinger Attentat sä nur eine Komödie gewesen, war der Angeschuldigt« nicht erschien» Der Gerichtshof erkannte daher ohne Zuziehung von GtfchworE und verurtheilt« den Angeklagten in contumaciam zu einer Ae- fängnißstrafe von 10 Monaten. Der Staatsanwalt hatte 15 Monat» beantragt. In der Sitzung des österreichischen Abgeordnetenhaus^ am 30. November beantwortete der Minister des Innern, Freiherr v. Laster, die Interpellation wegen der auf dem Lande herrschende« Unsicherheit, indem er eine Tabelle vorlegt«, aus der zu «rs«he» war, daß seit dem Zustandekommen des Gesetze-,, betveffend da» Verfahren gegen die Vagabunden^ die Sicherheit wesentlich zuG" nommen hat. Darauf begründete der Abg. Windbauer sei»«» Antrag auf Abänderung des Gesetzes, betreffend die Aufsicht über die Schulen und gab zu diesem Zwecke eine eingehende Darstellung des gegenwärtigen Zustaudes der Schulen in Tirol. Der »oge- ordnete Graf (Tirol) bestritt die Kompetenz de- Reich-rache- in dieser Angelegenheit und bezeichnete den Alttrag als eine Ber- faffungsverletzung. Nachdem noch die Abgeordneten Hoffer, Dorp und Wildbauer (Südtirol) und schließlich der Kultusminister von Stremayr für den Antrag das Wort ergriffen und in Abr«e ge stellt hatten, daß in demselben eine Kopetenzüberschrettung gesEA werden könnte, wurde der Antrag einem Ausschüsse von gliedern überwiesen.