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hmtttag lich) i» >«r P»ig. der örd« richt, . aus- !, Vtk- Bnt- r hat durch auft lachtel ;ke tu Im tu num- fälltge xa« tberg; tempel und PnU RetteljLhrl. -0 Ngr. Snsnate . U »«dm di« -«spaltme Zeile od« derm >4 Raum mit 1 Ngr. berechnet. V Erscheint i. Freibttg jed. Wvchmt. Ab. 6 U. «ür den and. Tag. Ins«, wndm d VO. bi« V. 11 U. für nichste Nr. angm. Freitag, 6. November. M - .M .r Ml!! iE! des Kal. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Kgl. GerichtSLmter «. der Stadträthe zu Freiberg u. Brand. l'. -t- Freiberg» den 5. November 1874. kM« die so unendlich viel besprochene AffaireArnim t Mmehr das erste authentische MateriÄ in die Oeffentlichkeit Mcht. Ein amerikanisches Blatt hat den Briefwechsel veröffent- W, welcher zwischen dem Staatsecretär v. Bülow imd Arnim Vs'dt» im Pariser BotschastSarchiv vermißten Aktenstücke geführt ist. ES ergiebt sich aus demselben, daß eS sich in der mt durchweg um numerirte und registrirte Dokumente handelt, ganz im Einklang mit den bekannten Angaben, nach Zurück- ftsmmg von 14 Schriftstücken durch den Grafen noch 55 Nummern Mht werden, von denen Arnim 17 als zu seinen Personalakten IpMz betrachtet, während er betreffs der übrigen theils keine ffUkunst gebe» zu können versichert, theils die Ansicht ausspricht, «h sti m»r verlegt seien- Ebenso wird die Angabe bestätigt, daß Umm die Zurückbehaltung der 17 Stück damit zu rechtfertigen Wt, daß er sie zur Begründung eventueller vermögenSrechtlicher IHtüch» oder zu seiner Verthetdigung nöthig habe. Endlich be- Wgt sich, daß der StaatSsecretär v. Bülow die in Rede stehen- deilMMlnngm mit dem zur Disposition gestellten Botschafter M bmid des ReichSbeamtengesetzeS durchaus als amtliche ge- PstW Hit, während Graf Arnim ihm entschieden das Recht dazu teßM und sich dem auswärtigen Amte gegenüber als Privat- pns« betrachtet. Dü Ansicht des auswärtigen Amtes über den Charakter der NskWücke faßt Bülow ungefähr wie folgt zusammen: „Schrift- Wh, welche in amtlicher Veranlassung und Form den Inhalt «im amtliche Verhältnisse und Pflichten berührenden Korrespon- dmz bilden, find nicht Personal-, sondern amtliche Men, somit vestandtheile des Archivs. Im vorliegenden Falle ist diese Eigen schaft um so weniger zu bestreiten, als die angeführten Schriftstücke mmrirt find, das heißt, für Absender und Empfänger in gegebener shiheufolge als amtlich bezeichnet." ' Dagegen meint Arnim: „Wenn diese Erlasse auch an poli tisch« Fragen anknüpfen, so geschieht es doch nur, um gewisse An- llügm zu begründen, welche der Herr Reichskanzler gegen mich persönlich erhebt und bei anderen aktenmäßig feststehenden Vor- Mm erhoben hat ES darf wohl behauptet werden, daß mehrere IM Erlasse nicht geschrieben worden wäre», wenn der Herr ReichS- ützln nicht die Ansicht gehabt, daß ich bemüht gewesen sei, seiner Politik Schwierigkeiten zu machen und (mit einer der Person de- Ners verwandtschaftlich so nahe als möglich stehenden Person) M ihn „konspirirt" habe. Cs sind dies Alles schwere Anschul- iiWgen, bei denen mein Ruf auf dem Spiele steht. Ich bedarf N «einer Vertheidigung der Piecen, welche ich als Privateigen- hm ansehe. Sit konnten nie zur Kenntniß des Botschaftsperso- W gebracht werden, da sie durch Form und Inhalt geeignet »mn, meine Autorität zu untergraben." Schließlich wird durch den Briefwechsel daS jüngst in Umlauf Stützte Gerücht widerlegt, Arnim habe es nur auf eine ctvilrecht- licht Entscheidung ankommen lassen wollen, statt dessen habe ihn Ettmarck mit dem strafrechtlichen Verfahren überrascht. Den» Arnim erklärt in dem einen Briefe (vom 11. August) ausdrücklich, daß er kein Interesse habe, einem eventuell einzuleitenden Straf verfahren vorzubeugen. Man sieht, die Veröffentlichung des amerikanischen Blatter, des „New-Aork-Herald", hat unsere Kenntniß der Arnim'schen Affaire kaum bereichert und man begreift nicht recht die von der Redaktion htnzugefügte Frage: „Wie kann nach allem diesen die Verhaftung des Grafen Arnim gerechtfertigt werden?" Woher weiß denn der „Herald", daß in dem vorliegenden Briefwechsel alle Momente beschlossen liegen, welche das Gericht bei der Verhaftung bestimmt haben? Man wird sich mit dieser Frage wohl oder übel gedulden müssen, bis die hoffentlich öffentliche Gerichtsverhandlung ein unter Berücksichtigung aller Umstände gebildetes Uriheil ermöglicht. Dagegen erhebt sich die andere Frage von selbst: „Wie konnte dieser Briefwechsel gerade jetzt veröffentlicht werden?" Ohne Zweifel betrachtet das auswärtige Amt auch diese Briese als amtliche Aktenstücke; es wiederholt sich also betreffs ihrer dieselbe Kontroverse, welche gegenwärtig den Gerichten zur Entscheidung vorliegt. Mindestens war es schicklich, mit der Veröffentlichung bis nach der Entscheidung des Prozesses zu warten, umsomehr, als die oben aus dem Arnim'schen Briefe wiedergegebene Stelle über die von ihm zurückbehaltenen Aktenstücke »ine materielle Enthüllung enthält. Die Freundt de- Grafen Arnim — denn nur von ihnen kann die VeröffentÜchung au-gehen — erregen durch solch» Manöver allerdings peinliche Sensation, werden aber der Sach» ihres Klienten schwerlich damit nutzen. Ihre Absicht ist, Bismarck der Gewaltthat gegen den von ihm angeblich sehr gefürchtete« Nebenbuhler zu beschuldigen. Statt die Entscheidung der Gericht» abzuwarten, scheuen sie sich nicht, dieselben als Werkzeuge des Reichskanzlers zu bezeichnen. Mit solchem Gebühren müssen fi» auf den Unbefangenen alles Andere eher als den Eindruck der ver folgten Unschuld machen. TaaeS-eschichte. In der Mittwochsfitzung des ReichSta'gS wurden die Post verträge mit Chili und Peru, die Gesetze über Abänderung des Posttaxwesens, über die Disciplinarkammer für ReichSeisenbahn- beamte im Auslande, über Aufhebung des Lübischen und Rostocker Rechts in dritter Lesung debattenlos genehmigt. Bei der ersten und zweiten Berathung des Gesetzentwurfs wegen Einführung der Reichsmünzgesetze in Elsaß-Lothringen weist der BundeSkommiffar Michaelis die Unbegründetheit des von Abg. Minnigerode be- behaupteten Goldmünzmangels nach. Die GesammtauSfuhr nach England betrug einschließlich des russischen und holländischen Goldes in den ersten acht Monaten des Jahres sünfzigtausend Pfund. In den Reichslanden verschwand das französische Gold; eS wurde durch Silber ersetzt, ohne daß das deutsche Gold nachfloß; daher entstand Goldmangel, welcher aber jetzt beseitigt ist. Camphausen erklärt, die Reichsregierung habe in richtiger Münzpolitil wenig Gold auSgegeben: das Gleichgewicht zwischen GoldauSgabe und Stlbereinziehung müsse erhalten werden; der Zeitpunkt vollständiger Regulirung des Reichsmünzwesens sei noch nicht gekommen. An Silber, nicht an Gold sei Mangel; das zirkulirende Silbergeld be trage kaum dreihundert Millionen, eine weitere Stlbereinziehung