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Juni an die Synode gerichteten Aufforderung und auf Grund der dabei vorgelegten Gut achten erklärt dieselbe: 1) daß, soweit es sich nur um da- didaktische Bedürfniß beim biblischen Religionsunterricht handelt, diesem Be dürfnisse durch die gewisiermaßen als Bibelauszüge anzusehenden, schon jetzt üblichen Lehrmittel: die biblischen Geschichten, den Katechismus und das Spruchbuch, genügt werde und 2) daß d-s- hglb die Einführung eines eigentlichen BibelauszugeS, welcher dazu bestimmt wäre, die Stelle der vollständigen Bibel in der Schule ein- zunehmen, nicht nothwendig hat. vr. Rüling bringt einen Unterantrag ein, wonach der Schluß der Haberkorn'schen Antrages lauten soll: „weder nothwendig, noch in Anbetracht der großen Bedenken, welche ein BibelauSzug erregt, zu empfehlen sei." — Abg. Haberkorn modifizirt seinen Antrag dahin, daß an Stelle von Nr. 2 folgende Fassung treten soll: 2) daß deshalb die Ein führung eines Bibelauszugs für die Volksschule, wenn auch kirchlich nicht unzulässig und pädagogisch nicht unzweckmäßig, nicht noth- wendig, diese Einführung seihst aber sonst bedenklich sei. vr Rüling zieht hierauf seinen Unterantraq zurück. Pastor Meurer giebt im Namen mehrerer Gleichgesinnter die Erklärung ab, auf den Haberkorn'schen Antrag nicht eingehen zu können Redner erläutert im Wetteren, daß das Wort „noth wendig" eine völlige Negation des Begriffes „unzulässig" in sich schließt. Sup. Otto erklärt sich in längerer Rede für unveränderte Beibehaltung des früheren Beschlusses, dabei die Worte „unzulässig und unzweckmäßig" vertheidigend. Bürgermeister Koch mottvirt seine Abstimmung für den Haber- korn'schen Antrag, da die Synode mit ihrem „unzMäsfig und un zweckmäßig" zu weit gehe. Prof. Luthardt bekämpft den Haberkorn'schen Antrag, der nichts als eine akademische These sei. Den Sinn der Wort« „unzulässig und unzweckmäßig" interpretirt Redner dahin, daß sie bedeuten sollen: der BibelauSzug sei aus prinzipiellen (kirchlichen) und praktischen (pädagogischen) Gründen abzulehnen. Abg. Höffner mottvirt seine Abstimmung für den früheren Beschluß, da er das Wort „unzulässig" nicht missen will. vr. Rüling erklärt sich hauptsächlich deshalb gegen den Haberkorn'schen Antrag, weil in ihm die Worte fehlen: „welcher dazu bestimmt wäre, die Stelle der vollständigen Bibel in der Schule einzunehmen." Sup. Meltzer kann die „Unzulässigkeit" eines Btbelauszugs nicht einräumen und will deshalb für den Haberkorn'schen Antrag stimmen. Abg. Haberkorn bringt folgenden Unterantrag ein: in sub 2 seines modisiztrten Antrags hinter dem Worte „BibelauSzug" an statt der Worte „für die Volksschule" einzuschalten, „welcher dazu bestimmt wäre, die Stelle der vollständigen Bibel in der Schule tinzunehmen." (Wird unterstützt.) vr. Zapff erklärt sich auch in dieser Fassung gegen den Haber- korn'schen Antrag, da damit noch lange nicht soviel gesagt sei, als mit den Worten „unzulässig und unzweckmäßig." Sup. Lechler ergeht sich zunächst in einer Charakteristrung der drei Fassungen, welche der Haberkorn'sche Antrag durchgemacht und erklärt dann: Die erste Fassung ist unannehmbar, die zweite unannehmbarer, die dritte am unannehmbarsten. Pastor Meurer giebt die Erklärung ab, daß er vollständig der Interpretation LuthardtS bezüglich der Worte „unzulässig und unzweckmäßig" brittete. Was jedoch den neuesten Haberkorn'schen Antrag betreffe, so müsse er sich entschieden gegen denselben erklären Haberkorn habe in seiner parlamentarischen Thätigkeit manchen Schuß in'S Schwarze gethan; heute aber müsse sein böser Tag sein, denn er schieße mit seinem Anträge vollständig fehl. Schluß der Debatte wird beantragt und angenommen. Bei der Abstimmung lehnt die Synode mit großer Majorität den Haberkorn'schen Anttag ab und bleibt gegen 12 Stimmen beim früheren Beschlusse stehen. Beim Namensaufruf stimmen 53 mit Ja, 16 mit Nein. ES folgt mündlicher Bericht des PetittonSausschusses, Nef. vr. Kuntze, über die Petition des KirchenvorstandeS zu St. Johannis in Chemnitz, welche laNtet: 1) Die nur berschenden Dtöcesanver- sammlungen in beschließende Dtöcesansynoden umzuwandeln, 2) diesen zu gestatten, als ihr« vollziehenden Organ« DtöcesanauS- schüsse aus ihrer Mitte zu erwählen, 3) den Dtöcesansynoden und ihren Ausschüssen gemeinsam, soweit al- möglich, die Competenz der Inspektionen zu übertragen Der PitittonSausschuß schlägt vor: Da bet der Neuheit unsrer Kirchenverfaffung es nicht gerathen ist, sie einer so tief gehenden Umbildung, wie in der Petition beantragt ist, schon jetzt zu unter ziehen, so beschließt die Synode: die Petition auf sich beruhen zu lassen. Abg. Gesell beantragt: die Petition dem Kirchenregiment zur Kenntnißnahme zu überreichen. — Nach kurzen Bemerkungen der Pfarrer Lehmann, Sup. Franz und Kammerherrn v. ErdmannS- dorf tritt die Synode gegen 5 Stimmen dem Ausschüsse bei. — Endlich referirt Rittergutsbesitzer Meinhold über die Petition der Schandauer. Pastoral-Konferenz, das Recht der Ablehnung der geistlichen Lokalschulinspektion betreffend. Auf Vorschlag des Ausschusses bleibt die Petition auf sich beruhen. Nachdem noch dem Redaktionsausschuß die Ermächtigung zu Abfassung und Ablassung der Synodalschriften ertheilt worden war, wurde die Synode durch den Kultusminister v. Gerber mit Worten des Dankes und der Anerkennung geschloffen. Chemnitz. Packmetster Körner, zu einem Dresdner Zuge gehörig, ist am 25. d. Abends gegen 7 Uhr auf hiesigem Bahn hofe von Lowrys überfahren und ihm der rechte Oberschenkel stark beschädigt, der rechte Arm gänzlich abgettennt und das linke Bein unterhalb des Knies zermalmt worden. Leipzig, 24 Juni. Leider haben sich in der Nacht vom 21. zum 22. Juni in Neusellerhausen und zwar vor dem Tanzlokal „Germania", dem früheren Beckert'schen Saal wieder Scenen ab scheulicher Rohheit abgespielt. Es entstand in der zwölften Stunde daselbst eine bösartige Rauferei und es wurde hierbei unter Anderen der 26 Jahre alte vrrheirathete Zimmermann Schmidt aus Seller hausen mit einem Messer in die linke Schulter, in die rechte Backt in die Brust rc. dermaßen gestochen, daß an seinem Aufkommen gezweifelt wird. Die GenSdarmerie hat sofort eingehende Erörterungen ««gestellt und vorläufig einen der Epcedenttn, den Handarbeiter Dornbusch aus VclkmarSdorf verhaftet. (L. T.) Zwickau, 24. Juni. Vorigen Sonnabend saß ein jugend licher Verbrecher auf der Anklagebank. Der zwölfjährige Knabe Carl Traugott Weiß aus Bockau wurde wegen zweifacher aus Rache verübter Brandstiftung zu 2 Jahren 3 Monaten Gefängniß verurtheilt. Vermischtes. * Jauer, 18. Juni. Als am 16 d. M. hier der CirkuS MyerS aufgestellt war, standen kurze Zeit vor Beginn der Vorstellung zwei Elephanten außerhalb des CirkuS. Einige junge Leute vom Lande drängten sich heran, und obschon sie, wie das „Lg. Stdtdl „ berichtet, mehrfach durch den Wärter gewarnt wurden, schob doch einer der Verwegensten dem Elephanten Schnupftabak unter den Rüffel, wurde aber für seine Tollkühnheit von dem einen Elephanten sofort bestraft, indem letzterer den Rüffel um die Beine seines Quälgeistes schlang und diesen zum allgemeinen Gelächter der Umstehenden etwas unsanft zu Boden warf. Anstatt diesen Vorfall sich zur Belehrung und Warnung dienen zu lassen, wagte einer der Umstehenden, man sagt ein Fleischergeselle aus Girlachsdorf, sogar eines der Thiere mit seiner brennenden Cigarre zu belästigen, wurde aber von diesem erfaßt, mittels des um die Brust geschlungenen Rüffels in die Höhe gehoben und derart zur Erde geworfen, daß der Fleischer sofort die Besinnung verlor. Er würde von dem wüthenden Thiere zermalmt worden sein, wenn ihn nicht ein dabei stehender Soldat eiligst zurückgezogen hätte. Wie man hört, soll der Verunglückte diese Nacht an den beim Aufwerfen erhaltenen inneren Verletzungen gestorben sein. * Die Prager „Bohemia" berichtet: In den letzten Tagen wurden in der Moldau und Elbe so viele Lachse gefangen,- daß hier in Prag sich deren Preis selbst anf einen Gulden per Pfund gestellt hat. KnmMeu- Nachrichten. Geboren: Ein Knabe: Hrn. Rodert Wilke in Döbeln. Hrn. Richard Langstengel in Leipzig. Hrn. Fr. Leopold in Leipzig. — Ein Mädchen: Herrn Assessor Pelcen, in Döhlen. Hin. GiattonSaWeot Brun» Hüttenrauch in Ehem- aitz. Hrn. <t>. Gensel in Grimma.