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703 dnetenM im Schliß Z Kollegium nde, dessr« wacht hat, rn hiesigen Regulativ- r nur noch Gesammt- riglich und stehen und die Schul- ßen Haden, m Monai- dem festen da- er »lland z, , 12. Mat che in Be- ein. Der nn 9 Uhr d und er : Rückreise nuten) in 18. IM » am A, . antreteu, idung d« ilunq ml- Stücke d« n Landet en Färb« iervon ge- te Kokarde Abzeichen- der Feld- heiten dü reivertoesn ension für t v. Kühl- !lbs. 2 des r Entschei- soweit da- et oKeio lufzuhebe» getroffenen ffordermg t, daß bei Anwendung ung einer Bischof antwortet: den ehe betreffend, aß ich die lagelegen- ckomnmm- ussühruns cken werde. :tin." Kriegi- entscheiden- „W.T.B." n aus San leitet wor- rtet wurde. Flotte bei n gemeldet inz Gerona : der ftan- ffenmeeting tion ange- ^ommission -spricht. Kchoie» aM Wohnung-äquivalent stets mit einbegriffen und sind Kt tinen»7ftDM Gehalte von 350 Thaler oder weniger 50 Thlr., ' über 350 bis 400 Thaler 60 „ „ 400 „ 500 „ 70 „ „ 500 „ 700 „ 80 „ „ 700 „ 800 „ 90 „ ..oK 800 Thaler 100 „ ilr solches zu betrachte». ukei Freiwohnungen ist der nach obiger Wmmung entsprechende Theil am Gehalt zu kürzen. Verdienst -lirch Nebenbeschäftigung — soweit solche nach einem noch aufzu- jüllevden Lokalschulstatut künftig erlaubt sein wird — wird nach z 4 in den zu gewährenden festen Gehalt nicht mit eingerechnet, und inwieweit dies mit dem Einkommen von einem Kirchen- dimste zu geschehen habe, ist nach 8 5 jedesmal bei Genehmigung der Uebertragung eines Kirchendtenstes auf einen Lehrer wie bei Äwährung einer Dtenslalterszulage an denselben von der Schul- imMon unter Zustimmung der Stadtverordnetenschaft festzustellen. Ar Inhalt der 8s 6 und 7, Gehalte der Direktoren und ständigen Mr regelnd, ist bereits früher mitgetheilt worden, ebenso der mK 9, Berufung in höhere Gehaltsklaffen, der von 8 10, Dienst- Mr-zulagen, von 8 11, Gehalte der Vicedirektoren, und von 8 13, Stellung und Gehalte der Hilfslehrer betreffend Es erübrigt noch erwähnen, daß nach 8 8 des Entwurfs des Regulativs zu jeder der acht Gehaltsklassen in Zukunft ein Acht- Iheil der betreffenden ständigen Lehrerstellen zu gehören hat, daß aber, falls die Zahl der Stellen eine solche, daß darin die Zahl acht nicht aufgeht end folglich bei Vertheilung der Stellen in 8 Klassen einRest von 7 oder weniger sich ergiebt, die auf diesen Rest entfallenden Lehrerstellen in der Weise zu vertheilen sein sollen, daß vor Allen die achte llasst eineStelle mehr erhält, hierauf die siebente, »ach dieser die sechste und dann ferner jede nächst höhere Klasse um je eine Stelle vermehrt wird. Ai jeder neu zu errichtenden Lehrerstells ist nach gedachten Prin zipien zu bestimmen, welcher Geholtskiaffe sie anqehören soll, bei jedem neu anzustellenden Lehrer hat der Stadtrath unter Zustim mung der Stadtverordnetenschaft festzustellen, in welche Gehalts- kiusse derselbe eiuzutreteü' hat. Den Zeitpunkt, von welchem ab die in 8 enthaltenen Bestimmungen vollständig durchgeführt werden sollen, behält sich die Schulinspektion noch ausdrücklich vor zu bestimmen. In 8 9 ist noch ausdrücklich hervoraehoben, es werde an der bisherigen Bestimmung, daß die zu den ersten sechs Lehrerstellen an der Knabenbürgerschule berufenen Lehrer der Lehrerwittwenkaffe augehören, durch das Regulativ Etwas nicht geändert. Durch 8 12 sodann wird bezüglich der Fachlehrer und der Lehrerinnen bestimmt, daß solche in der Regel mit der Be dingung etnvierteljährlicher Kündigung anzustellen, daß jedoch detrefft der Fachlehrer und pädagogisch ausgebildeter und ge- pliister Lehrerinnen, falls sie einmal über 1 Jahr die gesetzliche Whigung zur ständigen Anstellung erlangt haben, und sodann wenigstens 2 Jahre an hiesigen Schulen thättg gewesen sind, jeden- ialli vom betreffenden Direktor darüber, ob ihre ständige An stellung zu empfehlen, der Schulinspektion ein Gutachten vorzulegen sei Die Gehaltshöhe soll sich bei allen solchen Stellen nach für dieselben getroffenen besonderen Bestimmungen richten, die bet den Lehrerinnen allgemein maßgebenden Minimalsätze sind früher schon hier mitgetheilt worden Auf ständige Fachlehrer und Lehrerinnen sollen übrigens die früher schon mitgetheilten Vor schriften über Dienstalterszulagen und Anrechnung der Dienstzeit in nicht ständigen hiesigen Schulstellen analoge Anwendung finden. Durch tz 14 wird bezüglich der Wirkung und Dauer von Gehalts- iulaaen festgesetzt, daß eine auf Grund gedachter Bestimmungen »mährte DienstalterS- oder eine andere etwa persönliche Gehalts- »Äue auf die sonstige Stellung des Lehrers keinerlei Einfluß Michen und zu erlöschen haben solle, sobald der betreffende Lehrer k eine andere Stellung berufen werde, in welcher er einen, dem stüh-ren — incl. der Zulage — mindestens gleichen Gehalt dfliehe. (Schluß folgt.) G Freiberg. Es ist erfreulich, wieder einmal einer merarischtn Erscheinung Erwähnung thun zu können, welche zur uusnchthaltung des alten Ruhmes Freibergs, eine Pflegestätte mineralogischer Studien zu sein, nicht wenig beiträgt. Wir meinen dü»>rKurzem unter dem Titel „Mineralogisches Lexicon furchaS Königreich Sachsen von August Frenzel," ttschünene übersichtliche Zusammenstellung und Beschreibung aller im Königreich Sachsen vorkommenden Mineralien und deren Fund ort«, das Ergebniß einer recht fleißigen Arbeit, welches bei ge- drLWtr Kürze nicht nur durch seine Vollständigkeit, sondern auch Airch seine wissenschaftliche, die neuesten Forschungen berücksich tigende Gründlichkeit sich vortheilhast charakterifirt und durch die beigesügten Citate der betreffenden Fachliteratur, sowie durch Bei gabe vieler chemischer Analysen noch wetteren Werth erhält. Wir können uns nicht versagen, die zahlreichen in und um Freiberg wohnenden Freunde der Naturwissenschaft, insbesondere der Mineralogie, auf dieses auch durch seine bequeme Einrichtung und elegante Ausstattung, sowie durch einen mäßigen Preis sich em pfehlende Buch aufmerksam zu machen. Vermischte-. * In den Vormittagsstunden des 31. März ist im Walde, 4 Stunde nördlich von Roschütz bet Altenburg ein höchst frecher Raub an fall verübt worden. Drei aus Großaga ge bürtige Frauen waren im Begriff, nach Gera zum Jahrmarkt zu gehen; im genannten Walde gesellte sich em anscheinend in den 30er Jahren stehender Mann zu ihnen und begleitete sie eine Strecke des Weges. Plötzlich erfaßte er eine der Frauen, warf sie zu Boden ünd forderte Geld von ihr, fand jedoch solches nicht, da die betreffende Frau dasselbe in einem bei sich führenden Korbe verwahrt hatte. Hierauf ließ der Räuber von der Frau ab und eilte den anderen, inzwischen geflohenen Frauen nach, warf eine derselben gleichfalls zu Boden, nahm ihr aus der Kleidertasche ein Portemonnaie mit 8 Thlr. 20 Ngr. Inhalt und verschwand im Walde. , * Queenstown, 7. April. Der Dampfer „Egypt" von der National Steam Ship Kompany überbringt die Nachricht, daß der Dampfer „Europe" von der Transatlanttque Kompany, der dem Scheitern nahe war, von den Paffagieren und der Schiffsmannschaft verlaffen wurde. Sämmtliche Paffagiere und die Mannschaft fanden auf der „Greece", die sich auf der Fahrt nach Newyork befand, Aufnahme. * In Algier und auch noch an einigen anderen Punkten Algeriens sind am 29. März starke Erdstöße verspürt worden. In Cherchel und Milliahna haben die Mauern der Häuser Sprünge und Riffe erhalten. * Die Sekte der Nazarener, die in Ungarn mehrere Tausend Bekenner hat und eine eigene Kirche hat, dürste in Zukunft einer strengen Aufsicht unterzogen werden. Ein Vorfall, den man dem „Pester Lloyd" aus Hod-Mezö-Vasarhely berichtet, erregt gegen die genannte Sekte allgemeine Entrüstung. Die betreffende Mitthetlung lautet: „Der Nazarener-Szabö schlachtete sein eigenes IWHrigeS, seltenschönes Kind als Sühnopfer dem „Herrn" und wurde, nachdem die Sache bekannt geworden, durch die städtischen Sicherheitsorgane festgenommen und dem Kriminalgerichte über geben. — Der Sachverhalt war folgender: Montag früh, als Szabö erwachte, eröffnete er seiner Frau, es sei ihm der „heilige Geist" erschienen und habe ihm aufgetragen, die Sünde der Naza rener dadurch zu sühnen, daß er dem „Herrn" ein Schlachtopfer bringe; er beauftragte seine Frau, sofort zwei Zeugen zu holen, um die nöthigen Gebete zu verrichten und dem Opfer anzuwohnen Die daS Schreckliche noch nicht ahnende Frau brachte bald die Mutter und Schwester des Fanatikers herbei; von 9 Uhr Morgens bis 12 Uhr Mittags wurden Psalmen gesungen und nun eröffnete Szabo, daß es das 1.) jährige Kind sei, welches der „Herr" durch seinen heiligen Geist fordere. Die erschrockenen Weiber machten dem Exaltirten Vorstellungen über das Ungeheuerliche dieser Absicht und proponirten ihm, statt des Kindes ein Lamm oder ein Huhn zu schlachten; Szabö aber blieb konsequent, nahm das sorgfältig geschliffene Beil zur Hand, legte das arme unschuldige Kind auf den Tisch und mit mehreren ungeschickten Hieben trennte er das Köpfchen vom Rumpfe! — Der inhaftirte Szabö äußerte sich bet der Verhaftung, er habe die Ueberzeugung, dem „Herrn" ein ge fälliges Opfer gebracht zu haben, da er ihm sonst gewiß den Arm gehalten hätte, bevor er den tödtenden Hieb ausführen konnte, wie es bei Abraham geschah, als er seinen Sohn dem Jehovah opfern wollte! Verantwortlicher Redacteur: S. Mauckisch in Freiberg. Ortskalender. Attieubaß. Wannenbäder Borm. 8 bis Nachm. 5 Uhr, an Sonn- und Feiertagen Vorm. 8 bis Nachm. 1 Uhr. Irisch-Römische Bäder nur an den Wochentagen Mittags 12 bis Abends 6 Uhr, Mittwochs und Sonnabends von 10 bis 6 Uhr. (Dienstags und Donnerstags nur für Frauen.) Russische und Douchebäder nur an den Wochen tagen Vorm. 8 bis Nachm. 5 Uhr. (Dienstags und Donners tag- nur für Frauen.)