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möerger Anzeiger und Vn- Smtsblatt des Kgl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Kgl. Gerichtsämter u. der Stadträthe zu Freiberg u. Brand. e«. 1872 232 Sonnabend, 5. October inder. Silesia" L«. -.,-1 beund lieb«n >n>. beund innig- i ihre« m Frau. 'IN. «el. Erscheint i. Freiberg jed. Wochenl.Ab. 6U. für den and. Tag. Jnser. werden bi« V. Il U. für nächste Nr. angen. Preis vierteljährl. 2V Ngr. Inserate werdm die gespaltene Zeile oder deren Raum mit 1 Ngr. berechnet. nach uner- So wenig also der Kosmopolitismus Anlaß hat, sein« Hoff nung auf gänzliche Abschaffung der Kriege an diesen Fall zu knüpfen, so wenig wird es unseren heimischen Chauvinisten gelingen, Ansprüche, die wir gegen England geltend zu machen hätten, mit dem Genfer Schiedsspruch in Verbindung zu bringen. Amerika konnte den Engländern einen wirklichen Bruch der Neutralität Nach weisen, wir sind dazu außer Stande. Denn obwohl die Franzose« durch englische Schiffe Waffen erhielten, so ist diese Unterstützung Frankreichs eine jener Wechselfälle, wie sie das Kriegsleben mit sich bringt. Ob nun mit dem erledigten Streite zwischen England und Amerika auch aller Groll beider Länder begraben ist, m»ß die Zu kunft lehren. Das moralische „Schuldig", welches die stolzen Söhne Albions neben der Geldbuße davongetragen haben, wird ihre Em pfindlichkeit noch einige Zeit reizen. Und diese Gereiztheit dürste augenblicklich dem Gefühl der Erleichterung, womit man in Eng land ein faules Geschäft von der Achsel schüttelt, ziemlich die Waage halten. Ist aber erst die letzte bittere Pille verschluckt und die 1b Millionen gezahlt, dann wird sich John Bull schon zu beruhige« wissen. n d nai Jen ei« il ge- ichster ffenen sowie einem Dank, conus jstende iir die ,te er- vebel berg und cht, daß esjährige Heiligung -f- Freiberg, den 4. October 1872. Aus der glücklichen Erledigung des Alabamastreites haben nicht allein viele Schwärmer, sondern auch eine große Anzahl nüch- mner Köpfe den Anlaß hergenommen, zu hoffen, es werde nun- »ehr eine neue Aera des Völkerrechts beginnen. Die Einen trium- phinn, der Beweis von der Vermeidlichkeit des Krieges sei geliefert; zwei der mächtigsten Staaten hätten eine zwischen ihnen bestehende Differenz nicht durch die blutige Gewalt der Waffen, sondern durch die friedliche Thätigkeit eines Schiedsgerichts ausgeglichen. Das stolze England habe sich bereit finden lassen, eine Entschädigung zu zahlen, und wie die französischen 5 Milliarden die bedeutendste Summe wäre, die ein Staat jemals als Contribution erlegte, so seien die englischen 15 Millionen der höchste Betrag, den je ein Staat auf Grund von friedlichen Verhandlungen als Sühne gezahlt habe. Welches Hinderniß stände noch im Wege, künftig Streitfragen gleicher Art in derselben Weise zu Ende zu führen? So weit die Einen! Andere richten ihr Augenmerk auf eine ganz andere Seite des Verhältnisses. England, als ein neutraler Staat, hat schwer dafür büßen müssen, daß es die Gesetze der Neutralität nicht in ihrem vollen Umfange beobachtete. Das, so hofft man, werde da zu führen, in künftigen Kriegen die Neutralen ihre Pflichten mit der gewissenhaftesten Sorgfalt abmessen zu sehen, damit durch ihre Unterstützung nicht dem einen oder anderen Theile die Möglichkeit gewährt werde, den Krieg ungebührlich zu verlängern. Dabei liegt Mn der Gedanke nahe, daß auch von deutscher Seite Klagen über Verletzung der Neutralität von Seiten Englands lgeführt worden find, und daß es vielleicht gelingen könnte, England zu einer Ent schädigung an uns zu veranlassen, gleich der, welche es an Amerika gezahlt hat. Eine dritte Gruppe endlich blickt auf die noch unerledigten Fragen des Bölker-See-Rechts und meint, die friedselige Stimmung, in welche Fürsten und Völker durch den Drei-Kaiser-Congreß und den Spruch des Genfer Schiedsgerichts versetzt seien, könnte sehr wohl dazu benutzt werden, den großen Grundsatz von der Unver letzlichkeit des Privateigenthums zur See zum Durchbruch zu ver helfen. Für alle solche Bestrebungen kann man zwar die besten Wünsche von der Welt, aber ja nur keine große Hoffnung hegen, daß das Eine oder das Andere zum ersehnten Ziele führen werde. In dem ülabamafall sehen wir eine abgethane Episode und glauben nicht, daß derselbe weitere Consequenzen nach sich ziehen wird. Das Eigenthümliche dieses Falles besteht darin, daß England einen po sitiven Grundsatz des Völkerrechts, den es theoretisch von jeher an- erkannte, doch praktisch verletzte, und daß seine tüchtigsten Juristen doch nicht im Stande waren, diese Rechtsverletzung zu bemänteln. Unter solchen Verhältnissen war das Princip, daß England eine Entschädigung zu leisten habe, eigentlich unbestritten und der Streit drehte sich nur um die Höhe der Entschädigung. Daß aber eine solche Frage nicht durch Waffengewalt, sondern auf dem friedlichen' Wege der Verhandlung ausgetragen werden muß, ist fast selbst- verständlich- lnahme st durch Vaters, ttll-d l Dank ollegen, he ihm gaben, hgräber Morte, arg.mit ter sein, halten. -Schief, Tagesgeschichte. Berlin, 3. October. Die „Kreuzzeitung" meldet: Finanz- Minister Camphausen berief Fachmänner der Commission au- de» verschiedenen Landestheilen ein zur Vorberathung der schwebenden Steuerfragen. Die „Spener'sche Zeitung" erklärt anderweitige Dementis bezüglich der Vorlagen des Gesetzentwurfes über di« obli gatorische Civilehe, daß das Staatsministerium in seiner letzten Sitzung unter Fürst Bismarcks Vorsitze die Einbringung des Ge setzentwurfs an den Landtag beschloß. Der Gesetzentwurf ist durch das Cultusministerium bereits ausgearbeitet. — In Bezug auf die gestern mitgetheilten Angaben der „B. Ztg." über die braunschweigische Erbfolgefrage sagt heute die „Sp. Ztg ": „Diese Mittheilungen sind einfacher Unsinn. Das kleine Körnchen Wahrheit, aus dem diese Phantasien hervorgegangen sein mögen, ist ein Versuch, der beim Ausbruch des Krieges von >870 von einer dem Kronprinzen von Hannover befreundeten Seite zu dessen Gunsten in Berlin gemacht worden sein soll, der aber schei terte, eben weil man in Berlin die braunschweigische SuccessionS- frage nicht anrühren wollte." Königsberg t. Pr., 2. Oct. Gutem Vernehmen nach hat der CultuSminister den Antrag des altkatholischen Pfarrers Grunert auf Einräumung der Gymnasialkirche in Braunsberg für Vornahme einer Trauung abgelehnt, ebenso dessen Anträge auf Legaltsirung derselben durch den Domherrn Lingk oder durch da- KreiSgericht. sowie auf Concessionirung Grunert'S für Eheabschließungen von Altkatholiken in der Provinz Preußen. Der Minister gestattete ihm dagegen den Vollzug der Braunsberger Trauung, gegen deren Vor nahme gesetzliche Hindernisse nicht vorhanden seien, da Domherr Lingk nur aus kanonischem Grunde die Trauung verweigere. Halle, 2. October. In der heutigen Sitzung der deutsch evangelischen Kirchentages ist beschlossen worden, an den Kaiser eine Petition um Berufung einer Vertretung sämmtlicher evange lischen Kirchen des Reichs zu richten. Eine Beschlußfassung über die Civilehe wurde abgelehnt Osnabrück, 2 Oktober. Zu dem 6. deutschen Protestanten- tage sind zahlreiche Delegirte aus all« Theilen Deutschlands ein getroffen, auch Oesterreich und Holland haben Vertreter gesendet.