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ekk. ch tus MM tt) M HM- lqr.pii cd Hm it Mi l. eher. MM» ntlichm « lick rtettc Iah». ikannta e Gaw ßm. Nach«. ch kurz«! t im 8. itkannie» i Fra». ,rr Theil- KgrLm r msera M us ^rSb"H Henriette als M lick« ck meiB xrrM- Amtsblatt des Kgl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Kgl. Gerichtsämter u. der Stadträthe zu Freiberg u. Brand. 4° 234. Erscheint i.Freiberg je«. Wochent.Ab. 6U. für den and. Tag. Jnser. werden bi« V. i I U. für nächste Nr. angen. j Dienstag, 8. Oktober. P>ei« Vierteljahr«, 2V Ngr. Inserate werden die gespaltene Zeile oder deren Raum mit 1 Ngr. berechnet. 1872. 4- Freiberg, den 7. October 1872. Während seit Monaten in der Politik eine fast beispiellose Ruhe und Stille andauert, haben die religiösen Fragen sich mehr als je in den Vordergrund gedrängt. Der Katholiken-Ver sammlung in Breslau, der Bischofs-Conferenz in Fulda, dem Altkatholiken-Congreß in Köln folgten dieser Tage die Versammlungen des evangelischen Kirchentages in Halle und des Protestanten-Vereins in Osnabrück. Man kann wohl sagen, daß alle religiösen Richtungen der christlichen Kirche Deutschlands in diesen Zusammenkünften zu gemeinsamer Berathung vereinigt waren. Ueber Gleichgiltigkeit gegen religiöse Fragen darf man also nicht klagen, zumal das öffentliche Interesse diesen Ver sammlungen sich allgemeiner und entschiedener zuwendet, als etwa dem Juristentage,in Frankfurt oder dem volkswirthschaftlichen Kongreß in Danzig. Diese Erscheinung ist sicherlich nur mit freu diger Genugthuung zu begrüßen. In unserer Zeit, in der ja un bestreitbar der Sinn für materielles Wohlleben wenn nicht stärker ist, so doch stärker sich an die Oberfläche drängt und in allen Gesellschaftsklassen gleichmäßig stärker sich bemerklich macht, muß jede Bereicherung und Belebung unsers idealen Bolksfonds mit doppelter Genugthuung willkommen geheißen werden Vom Stand punkte der Politik aus mögen wir uns nicht mit der übersinnlichen Bedeutung dieser religiösen Bestrebungen befaßen, wohl aber in- teressiren sie uns alle im Sinne einer gesunden irdischen Volks entwicklung. Um unser Volk glücklich sich entwickeln zu sehen und aus seine lange Erhaltung in blühender Jugendkraft hoffen zu dürfen, haben wir ein wohlbegründetes Interesse, alle idealen Be strebungen, mögen sie auf dem Gebiete der Religion, der Wissen schaft, oder der Kunst sich äußern, zu fördern und zu unterstützen, zumal diejenigen, welche den weitesten Kreisen zugänglich sind und welche am meisten die Hingabe des Einzelnen an das Allgemeine fordern. Es stände gut um unser Volk, wenn seine geistigen Führer und die geschichtlich überlieferten realen Mächte sich daran genügen ließen, in diesem weit gezogenen und mit dem Geist der Toleranz erfüllten Kreise das Volk zu einigen; ja wenn man mehr darauf achtete, was die einzelnen Glieder verbindet, als auf das, was sie trennt. Der evangelische Kirchentag in Halle beschäftigte sich mit Anträgen, welche ihrem Inhalte nach für die evangelische Kirche von der höchsten Bedeutung sind Es ward von ihm eine selbst ständige, auf Emancipation von den politischen Organen ausge hende Constituirung der evangelischen Kirche auf Grund einer pres- byterialen und synodalen Verfassung in das Auge gefaßt. Mit richtigem Tact ging man von der Gemeindeorganisation aus, also von Unten aufbauend. Soll freilich diese projectirte Kirchenver fassung die Hoffnung rechtfertigen, daß sie sich zu einem Hause für die evangelische Kirche Deutschlands gestalte, so wird sie, ohne der Gemeinde eine gewiss» Freiheit gegenüber den reformatorischen Symbolen zu gewähren, nicht zum Ziele führen. Daß den Ge meinden diese Freiheit gestattet werde, den religiösen Schattirungen innerhalb gewisser Grenzen einen Spielraum zu lassen, der ja ohnehin schon durch den Grundgedanken des Protestantismus ge boten ist, bildet wieder die Hauptforderung, welche der Prote stanten-Verein in Osnabrück aufstellte. Trägt man dieser Forderung Rechnung, dann ist der Protestantismus in Deutschland wohl geborgen; trägt man ihr nicht Rechnung, so wird die so sehr zu wünschende evangelische Kircheneinheit für Deutschland nicht zu erreichen, sondern Sectenbildung und Kirchenlosigkeit erheblicher Volkstheile unser Loos sein. In Preußen tritt mit diesem Monat die Reform des Hy pothekenwesens in Kraft Die Vortheile der neuen Einrichtung lassen sich, ohne auf juristische Einzelheiten einzugehen, folgender weise zusammrnfaffen: Die Kosten aller Eintragungen sind erheb ¬ lich herabgesetzt, die Geschäfte bei den Gerichten werden schneller erledigt, weil das Gesetz dem Richter die schwierigen und wenig nützlichen Prüfungen erläßt; der Staat übernimmt die Bürgschaft für alle Schäden, welche aus den Fehlern der Beamten entstehen; die bisher schwerfälligen Formen der Urkunden werden vereinfacht und durch die bloße Beglaubigung der Unterschrift billiger gestellt. Neben den verringerten Kosten erleichtern die neuen Gesetze die Prüfung der Schuldurkunden und gestatten eine größere Schnellig keit im Umsatz. Ganz neu ist die Einführung des Grundschuld briefes; durch denselben ist es möglich, daß der Eigenthümer von vornherein eine Schuld auf seinen Namen eintragen läßt, die Ur kunde an sich und demgemäß den Platz für sich offen behält, oder dieselbe veräußert. Hierin liegt ein wesentlicher Fortschritt. Ausgleiche Weise haben auch bisher Eigenthümer sich zu helfen gesucht, nur mußten sie zu diesem Zweck das Gesetz umgehen, ihr Vermögen durch Scheinge- schäfte gefährden und meistens an Dritte einen Hilfslvhn abgeben. Zahl lose Prozesse sind aus diesen Umgehungen des Gesetzes entsprungen; jetzt giebt das Gesetz frei, was das Leben fordert und mit den nothwendigen Täuschungen werden die Verluste wegfallen. - Da gegen den Bischof von Ermland eingeschlagene Verfahren, ihm den Gehalt zu verweigern und trotzdem denselben noch fort amtiren zu lassen, wird auf sehr verschiedene Weise beurtheilt und zu eiqen- thümlichen Consequenzen herangezogen. Auch wir sind von Anfang an der Meinung gewesen, daß mit der sogenannten Temporalien- auch eine Amtssperre hätte verbunden werden sollen. Practisch« Schwierigkeiten, die daraus entstehen konnten, wären gewiß nicht schwer zu überwinden gewesen. Das kanonische Recht hat ja auch genügende Bestimmungen darüber, wie es im Falle einer SediS- vakanz. wodurch dieselbe immer veranlaßt sein mag, mit der Vertretung des Bischofs gehalten werden soll. Daß nach katholischem Kirchenrecht die Entsetzung eines Bischofs zu den päpstlichen Reservatrechten gehört, kann den Staat nicht hindern, einen Bischof zu suspendiren oder seiner Amtsthätigkeit ganz zu entheben. Denn es wäre doch mehr als naiv, wenn der Staat in einem solchen Falle, wo der Bischof sich einer Verletzung der StaatS- gesetze schuldig gemacht, sich an den Papst wenden wollte, da die Entscheidung desselben auf eben die Grundsätze sich stützen würde, von denen der Bischof bei seiner Mißachtung der staatlichen Gesetze sich leiten ließ. Der Staat muß auch hier wie überall da, wo seine und der römischen Kirche Principien sich schroff gegenüber stehen, sein Kirchenhoheitsrecht zur Geltung und Anwendung brin gen. Er muß dies jedenfalls so lange thun, bis die Regelung dieses Verhältnisses im Wege der Gesetzgebung erfolgt. Fürst Bis marck lebt inzwischen still und harmlos in seinem Tuskulum zu Varzin und will sich vorläufig die Milch der frommen Denkungsart von den Klerikalen nicht in gährend Drachengift verwandeln lassen, denn er hat mit dem „kleinen Ermländer" den Schriftwechsel abge brochen und überläßt alles Weitere dem Cultusminister Ur. Falk. Der alte österreichische Staatskörper wird augenblicklich wieder durch mancherlei Geschwüre belästigt. Vielleicht entsinnt sich der Leser, daß vor einiger Zeit in Wien eine Prügelscene zwischen zwei Redacteuren auf offener Straße stattfand. Ein Mitarbeiter der „Deutschen Zeitung" tractirte den Redacteur der anti-deutschen Wiener „Tagespresse" nach dem Recept jenes Schuhmacher-, der seinem Lehrlinge die Liebe zu ihm mittelst Knieriemens beibringen wollte. Nun wäre die Sache an sich eben nur von ganz unterge ordneter Bedeutung, hätte sie nicht einer Anzahl Offizieren zum Vorwande gedient, dem geprügelten Redacteur in Form einer Adresse ihre Sympathiebezeugung auszudrücken. Sonst stehen gewöhnlich die Herren vom Degen nicht auf bestem Fust mit den Herren von der Feder und so ist ihre Adresse auch weniger als eine Einmischung in den Streit zweier Persönlichkeiten, sondern lediglich als^olitische