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und Amtsblatt des Kgl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Kgl. Gerichtsämter u. der Stadträthe zu Freiberg u/Brand. ä? 193. Erscheint i. Freiberg jed. Wochen». Ab. 6 U. für den and. Tag. Jnser. werden bis V. 11 U. für nächste Nr. angen. Mittwoch, den 21. August. Preis vierteljährl. 28 Ngr. Inserate werden die gespaltene Zeile oder deren Raum mit 1 Ngr. berechnet. 1872. Tagesgeschichte. Berlin, 19. August. Es ist, wie die „Spen. Ztg." hört, noch nicht ganz sicher, ob der Fürst Bismarck bei der Zusammenkunft der drei Kaiser wird zugegen sein können, da ihm ärztlich jede gei stige Anstrengung um so ernstlicher untersagt worden, je weniger er in den ersten Monaten seines Landaufenthalts die Schonung sei ner Arbeitskraft beobachtet hat, die ihm vorgeschrieben war. — Wie die „Tribüne" bemerkt, ist es aufgefallen, daß die russische Regierung bis zum heutigen Tage in keinem ihrer Organe von der bevorstehenden Drei-Kaiser-Begegnung Notiz genommen hat. In Rußland wurden bis vor wenigen Tagen alle auf die Monarchenzusammenkunft bezüglichen Stellen in den Telegrammen, welche den Zeitungen zugingen, von der Censur gestrichen, weshalb die Redactionen, um Herausforderungen zu vermeiden, sich nur zu rückhaltend mit dem Ereignis; beschäftigen durften. — Die „Darmst. Ztg." meldet aus Petersburg, daß Fürst Gortschakoff sich nunmehr doch zu der Zusammenkunft der Monar chen in B.erlin einfinden werde. — Wie die „N. A. Z " berichtet, hat das königliche Obertri bunal infolge eines demselben kürzlich vorgelegten, vom Stadt gerichte zu Frankfurt a M. verhängten Erkenntnisses sich dahin entschieden, daß bei der Uebertretung, deren sich ein beurlaubter Reservist oder Wehrmann durch das Auswandern ohne Erlanbniß schuldig macht, die Verjährung nicht laufen kann, so lange sich der betreffende Reichsangehörige seiner Wehrpflicht entzieht, daß dieselbe vielmehr erst dann beginnen darf, wenn und sobald die Verpflich tung ihr Ende erreicht hat, wegen deren Verletzung die Strafe an gedroht ist. Es wird demnach ein selbst im 20. Lebensjahre die Heimath unerlaubt Verlassender noch bis zum vollendeten 39. Le bensjahre gerichtlich verfolgt werden können. — Unter den Vorlagen, die dem Reichstage nach dessen Zu sammentritt unterbreitet werden sollen, wird auch der „Gesetzent wurf in Betreff der periodischen Vornahmen von gemeinsamen Er mittelungen der Viehhaltung im deutschen Reiche" enthalten sein. Die erste desfallsige Zählung ist auf den 10. Januar k. I. in Aus sicht genommen und soll sich alle 5 Jahre wiederholen. — Bekanntlich stehen im Laufe des Octobers Conferenzen zu nächst zwischen Vertretern der österreichischen und preußischen Re gierung bevor, welche den Zweck haben, eine Verständigung über Mittel zur Hebung der materiellen Lage der arbeitenden Classe herbeizuführen. Dieser ausgesprochene Zweck der bezüglichen Be- rathungen hat zu dem jedenfalls ungenauen Gerüchte geführt, als handle es sich im Allgemeinen um die Absicht, eine principielle Lö sung der socialen Lage herbeizuführen. Wie man der „Köln. Z." schreibt, macht sich vorläufig bereits eine sehr lebhafte Thätigkeit in den verschiedenen Berliner Ministerial-Ressorts bemerklich, um die Grundzüge zu fixiren, welche, in eine Art von Entwurf zusammen gefaßt, den Berathungen als Grundlage dienen sollen. Es haben zuvörderst sehr eingehende statistische Erhebungen stattgefunden, welche zur Feststellung der thatsächlichen Verhältnisse erforderlich waren, und zwar ist dabei ein gleichartiges Verfahren in derselben Rich tung in Preußen und Oesterreich befolgt worden. Zur Zeit ist noch nicht abzusehen, ob und wann außer den beiden gedachten Staaten eine weitere Betheiligung an den Conferenzen stattfinden wird. — Vielleicht wird man nicht irren, wenn man annimmt, daß die Re sultate der jetzt bevorstehenden Berathungen zusammengestellt und später den übrigen Regierungen zu weiterer Vereinbarung unter breitet werden möchten. Die Anregung zu einem derartigen Vor gehen ist übrigens im Frühling d. I. von Berlin ausgegangen, nach Wien übermittelt und dort sehr günstig ausgenommen worden. Breslau, 19. August. Die heutige erste Hauptversammlung des Genossenschaftstages wurde vom Präsidenten Nizze mit einer Ansprache eröffnet, in welcher derselbe die Bedeutung des Genossen schaftswesens, namentlich auch mit Bezug auf die jetzt stattfinden den Kämpfe auf kirchlichem und socialem Gebiet, hervorhob. Stettin, 17. August. Am 24. d. M. soll auf der Werft des Schiffsbaumeisters Kirchhoff zu Stralsund eine Bark vom Stapel laufen, welche den Namen „Die Gartenlaube" erhält. Bei dem Täufling wird der Redacteur Ernst Keil persönlich Pathen stelle übernehmen. Der „Stralsunder Zeitung" zufolge wird Herr ' Keil aus Leipzig in Begleitung eines seiner Photographen und Zeichner in Stralsund eintreffen, um den Ablauf des Schiffes und die Oertlichkeit für bildliche Darstellungen in der „Gartenlaube" aufzunehmen. Königsberg» 19. August. Die Regierung in Gumbinnen hat für 6 Kreise dieses Regierungsbezirks wegen Ausbruchs der Rinder pest die Grenzsperre verfügt. In dem Gouvernement Minsk ist, gutem Vernehmen nach, die Cholera aus's Neue ausgebrochen. Köln, 17. August. Dem Superior des hiesigen Jesuitenhau ses, 0. Rive, wurde heute von der Polizeibehörde ein Schreiben zugestellt, welches nach der „K. V.-Ztg." also lautet: „In Verfolg meiner Verfügung vom 7. d. M. werden Sie benachrichtigt, daß nach Anordnung der königl. Regierung hierselbst vom 17. d. M. die hiesige Niederlassung der Gesellschaft Jesu binnen 4 Wochen aufzulösen ist. An die in dieser Niederlassung vereinigten Ange hörigen des Ordens lasse ich daher hiermit die Aufforderung er gehen, das Ordenskloster innerhalb 4 Wochen zu verlassen. Von der erfolgten Räumung des Klosters werde ich mich nach Ablauf dieser Frist überzeugen. Der königl. Polizeipräsident, Devens." Bonn, 1b. August. Die „Bonner Ztg." meldet: Die Je suiten haben seit heute Morgen folgendes Plakat an der Thür der Herz-Jesu-Kirche angeschlagen: „Der Herr Polizeicommissar Nusch hat im Auftrage des Herrn Oberbürgermeisters Kaufmann eröff net, daß den Patres der Gesellschaft Jesu das Messelesen, Beichte hören und Predigen vor selbst dem geringsten Publikum auf Grund des Gesetzes untersagt und nur bei geschlossener Kirche erlaubt sei. Mitnchen, 17. August. Wie die „A. Z." und der „N. C-" übereinstimmend melden, gelangte in einer gestern abgehaltenen Sitzung des Staatsrathes der Gesetzentwurf zur Berathung, welcher die durch Einführung des Militärstrafgesetzbuches für das deutsche Reich bedingten Abänderungen der bayerschen Militärstrafgerichts ordnung enthält. Die Einberufung der Gesetzgebungsausschüsse beider Kammern zur Berathung dieses Entwurfs wird nun in kürzester Zeit erfolgen. . Stuttgart, 17. August. Die heute Morgen stattgehabte Jnspection der Ludwigsburger Garnisontruppen hat, von herrlichem Wetter begünstigt, gleichfalls einen glänzenden Verlauf genommen. Der Kronprinz hat sich in Ludwigsburg ebenso, wie gestern in Stuttgart, über die Leistungen der Truppen in hohem Grade be friedigt ausgesprochen. Der Kronprinz begiebt sich heute Abend über Heilbronn, wo festlicher Empfang stattfindet, zum Besuche des Fürsten von Hohenlohe nach Langenburg, wird den morgenden Sonntag dort zubringen und am Montag Morgen seine JnspeetivnS- reise nach Ulm fortsetzen. Wien, 17. August. Die Ausstellungscvmmissare der ver schiedenen Staaten treffen bereits Vorbereitungen, um ihre Wirk samkeit hier in Wien zu beginnen. Vorgestern ist das Mitglied der deutschen Reichscommission, Commerzienrath Fink in Begleitung des Delegirten Regjerungsrathes Diesenbach und des königl. Bau meisters Kyllmann hier eingetroffen, um mit dem Generaldirector