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La Ke-laßt, Amtsblatt des Kgl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Kgl. Gerichtsämter u. der Stadträthe zu Freiberg u. Braud« 'GtschtinrLKMir- M Wochent.IK SU. fmHm and.r»-. Jnftr. «ndm bUV. MU. füs nächst, Nk. aygfn. Domlerstag, den 15. August. SMVSMii SKun, btr§ Ka^^sHefchichLe. Dresden, 13. August. Der Commandeur des Schützenregi- ments „Prinz. Georgs Nr. 1V8, Oberst Freih. v. Hausen, ist, heute nach Berlin abgegangen, um. als von Sachsen < aus befehligtes Mt- Md au den Berathnngen der am. 15, di Mts. unter dem königl. preußischen GeneraUieutenant v. Budritzki , zusammentretenden Com mission über die Disciplinarftrafgewalt der Armee Theil zu nehmen. Berlin» 13. August. Nach einer Berliner Correspondenz der Wiener „Presse" soll auch der König von Sachsen seine Herkunft zu der Monarchen-Zusammenkunft im September zugesagt haben. — Wie man der „Neuen Pr. Ztg." aus Interlaken berichtet, wird der kais. russische Reichskanzler, Fürst Gortschakow, züm 5. Sep tember nach Berlin kommen, um während der Anwesenheit des Kaisers von Rußland in Berlin zu verweilen. — Fesdmarschall Graf Moltke ist vor Kurzem von Gastein nach Belfort abgereist, um in den occupirten Departements eine Inspektionsreise zu unternehmen. — Mehreren national-liberalen, BWtern wird, wie es scheint, officiös von Berlin berichtet: Die Berathung des Lasker'schen Än- trages üher, Ausdehnung der Reichscompetenz wird als eine der ersten Arbeiten aygesehen, mit.denen sichrer Bundesrath bei dem Wiederbeginn seiner Thätigkeit beschäftigen dürfte.. Die Zustim- mung,des Bundesrathesszn dem Beschlusse des.Reichstages in seiner f-r dre Verständigung zu ergc meinsames, VhrgMn, in. den.k reüs gemeldet haben, ansieht., — Mr .die;„P. M eri dfe,Verhältnisse.der JMNivi -ft Freiberg, den 14. August 1972. Bei der Ausführung des Gesetzes, welches den Mitgliedern. der Gesellschaft Jesu den Wohnsitz und die Lehrtätigkeit im deutschen Resche untersagt, fühlt sich gar. Mancher wohl versucht, die absolute Nothwendigkeit dieser Maßregel zu bezweifeln und dep Meinung zu huldigen, daß am Ende der Jesuitismus schlimmer heiße, als er in Wirklichkeit sei, und daß die einzelnen Mitglieder des Ordens nicht gar so gefährlich sein werden. Der Sache dieses berüchtigten Orden- abhold, wähnt man, sie nicht an den Personen zu rächen, wiewohl doch eine Sache, die man verfolgen zu müssen glaubt, füglich nur in den ihr dienenden , Personen getroffen werde« kann- Aber nur ein Blick in das Lehrbuch der Jesuiten und man wird eingestehen müssen, daß solche Grundsätze ejne wahre Schändung der christlichen Religion enthalten und daß es unbegreiflich ist, wie ste die katholische Kirche überhaupt als die ihrigen dulden kann. Staat und Gesellschaft können indeß keinesfalls sich solche Lehren gefallen lassen, die geradezu das Gegentheil ihrer Moral und des halb die höchste Gefahr für sie bergen. Einen Katechismus für Gauner und Spitzbuben muß man dieses Werk nennen, welches der Mit, Gmy geschrieben hat, welches von Weffelack beim Buchhänd? ler Ranz in Regensburg 1858 iu deutscher Sprache herausgegeben ist und durch bischöfliche Anordnung den Jesuiten-Seminaren als amtliches Lehrbuch der theologischen Moral dient. So heißt es darin, in einem Artikel: „Das positive göttliche und menschliche Gesetz verpflichtet im Allgemeinen nicht, wenn dessen Beobachtung in einem besonderen Falle mit einem sehr großen Rachtheil oder großen Schaden verbunden ist." Und dazu paßt, wenn es weiter lautet: „Stehlen ist in äußerster, fast äußerster und sehr großer Noth keine Sünde" — denn in diesem Falle könne man überhaupt, nicht von Diebstählen reden und der Dieb hat auch nicht di« Pflicht, das gestohlene Gut wieder zurückzugeben, wenn er später in glücklichere Verhältnisse kommt. „Bei dem Dienstboten" lehrt das saubere Buch weiter, „hängt die Wichtigkeit der Materie ab von der größeren Freigebigkeit. oder Genauigkeit der Herrschaft, von der Beschaffenheit uyd dem Stande der entwendeten Sache." Ein gemeiner Hausdiebstahl ist bei den Dienstboten also keine Sünde, wenn sie. in Noth sind oder zu sein glauben. Man bedenke, welch' eine Moral für eine Klaffe von Menschen, die vielfach in katholi schen Ländern noch, wenig andere Bildung besitzen, als die durch den Religionsunterricht-. Ist. allen Fällen entsundigt der Jesuitis- nM,d«n,söiebstahh chany, wenn man das gestohlene., Gut den ,A.r m e n gegeben hat, worunter natürlich ein „armes" Kloster oder auch« der ame Papst verstanden wird: Die, Gesetze, sind., überhaupt, für. die Jesuiten nur, da, wenn sie ihnen (und, sie beherrschen- doch die, katholische Kirche) Vortheile bringe». So sagt der . 8- 93 des. Gury'schen Lehrbuchs unumwun den, daß „die Fremden (d. h. fies „zur Beobachtung eines Parti- culargesetzes des Staates, an dem sie sich eben, aufhalten nicht'ver pflichtet sind, wenn auch das.nämliche Gesetz ^an ihrey; Hrte.bestehen Gesetze des, Staates, und dqs soll- sich. der. Staat,. sp< meinen sie, in ihrem frommen Glauben, auch ruhig) gefallen, lassem Nein, man thut dem Jesuitenorden und seinen Mitgliedern gewiß kein Unrecht an, wenn man sie für gefährliche WOe der Gesellschaft hält, die man im Namen der Moral und des Rechts verfolgen muß. Was wsr hier in Kürze aus ihrem Lehrbuch citirten, ist nur Etwas und soll lediglich dazu dienen, einen Bor schmack von den Jesuitenlehren zu geben. Man. wird sich darnach das Weitere denken können. Nur zu treffend ist die Moral dieses unseligen und zu solcher Macht gekommenen O^rns mit dem Gatz bezeichnet worden: „Der Zweck he-iligft das Mittels Die Seminarbibel der Jesuit^ sagt das vielfältig,in allerhand Worten. „Jeder muß", so lautet 8.198 „sich, geradezu, upd ruchevHgbmehr lieben« als den Nächsten, denn Jeder ist, sich Mst- mehr der Nächste, als jeder Andere, dazu nöthige die natürliche und unüberwindliche Neigung des Menschen," Dieser Ntundgedankt des Egoismus, der gemeinsten Selbstsucht, der uyeMMchrn Habgier^ ist der des suitismus. We seine Lehrep. gehtzn davon aus. und kehren ihre Moral dem scheußlicheuiPrincips-twr ^or Zweck hsiligt das Mittel!" '