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Graf Arnim hat sich darauf heute zum Kaiser nach EmS begeben. — DaS ReichSgefetzblatt publicirt das Militärstrafgesetzbuch für das deutsche Reich vom 20. Juni 1872. Nach dem Einfüh rungsgesetze tritt dasselbe im ganzen Umfange des Bundesgebietes mit dem 1. October 1872 in Kraft, und zwar der Gestalt, daß mit diesem Tage.im ganzen Bundesgebiete alle Militärstrafgesetze, insoweit sie materielles Strafrecht zum Gegenstand haben, außer Kraft treten. — Wie das „Athenäum" erfährt, haben die Unterhandlungen Englands mit Deutschland, betreffs Abschlusses eines Vertrages über das literarische EigenthumSrecht nur eine Consolidirung der bereits bestehenden Bestimmungen zum Zweck, indeß wird der neue Vertrag ganz Deutschland umfassen, waS bei dem früheren nicht der Fall war. — Im Postverkehr zwischen Deutschland und Rußland kom men vom 13. Juli ab folgende Portosätze in Anwendung: 1) für Briefe frankirt 3 Groschen beziehentlich 10 Kreuzer, unfrankirt 5 Groschen bez. 18 Kreuzer für je 15 Grammen oder einen Bruch- theil davon, 2) für Drucksachen und Waarenproben H Groschen bez. 2 Kreuzer für je 50 Grammen oder einen Bruchtheil davon. — Die Cholera hat in der letzten Zeit in Rußland große Fort schritte gemacht und ist in einzelnen Gegenden mit seltener Heftig keit aufgetreten. Nachrichten verschiedener Zeitungen aus dem Osten unseres Vaterlandes zufolge nähert sich der gefürchtete Gast sehr rasch unseren Grenzen. Die „Deutsche landwirthschaftliche Zeitung", welche im vorigen Jahre nicht wenig dazu beigetragen hat, daß auS dem Publikum heraus sich in Berlin Commissionen gebildet hatten, welche die von den Behörden getroffenen Vorsichtsmaßregeln aufs Kräftigste unterstützten, regt jetzt diesen Gedanken aufs Neue an und schlägt zugleich die rasche Einführung der Quarantaine an un seren Grenzen im Osten vor. — Der „Köln. VolkSz." wird auS Berlin geschrieben: „Seit dem der Kaiser von der Ansprache des Papstes an den deutschen Leseverein Kenntniß erhalten, hat Fürst Bismarck in dem Processe gegen den Bischof von Ermland gewonnenes Spiel. Symptome dafür, wie man eS verstanden hat, diese Ansprache an Allerhöchster Stelle in dem Kampfe gegen die katholische Kirche zu verwerthen, liegen in den neuesten Berichten auS EmS vor, welche von einer plötzlich veränderten Stimmung deS Kaisers sprechen und jeden Zweifel daran nehmen, daß die Maßregelung des Bischofs Krementz ferner noch an entscheidender Stelle auf Widerstand stoßen werde. Ja, mehr noch. Es läßt sich bereits mit Gewißheit Vorhersagen, daß die Verhängung der Amts- und Temporaliensperre gegen den Bischof von Ermland nur das Vorspiel zu weitergreifendea Maß regeln gegen den gesammten EpiScopat bilden wird. Darüber kann man sich Angesichts der Drohungen, mit welchen die „Provinzial- Correspondenz" heute ihren, die päpstliche Ansprache kritisirenden Auf satz schließt, nicht mehr täuschen." Glogau, 6. Juli. (Schles. Z.) General Graf v. d. Gröben, der seit 14 Tagen angeblich wegen Beleidigung des Generals v. Manteuffel auf hiesiger Festung sich befindet, ist begnadigt und angewiesen worden, das Commando der 5. Division (Frankfurt a. d. Oder) sofort wieder zu übernehmen. Essen, 7. Juli. Als erfreuliche Thatsache theilt die „Ess. Z." Mit, daß fast auf allen Zechen unseres hiesigen Reviers tagtäglich mehr und mehr die Bergleute die Arbeit wieder ausgenommen haben und unbehelligt nach alter Weise wieder anfahren, Darmstadt, 7. Juli. Die Generalversammlung des Vereins sür Volksbildung wurde heute Vormittag von Schulze-Delitzsch eröffnet: Prinz Ludwig von Hessen und die StaatSminister Lindelos und Bechtold wohnten der Sitzung bei. Die Versammlung beschloß auf den Antrag Schulze-Delitzsch'S und Duncker'S, durch ihre Mit glieder und Zweigvereine in sämmtlichen deutschen Stqaten für die Gründung von Fortbildungsschulen und deren obligatorischen Besuch zu wirken, sowie mit der Gründung von VolkSbibliotheken vorzu gehen und für Beschaffung geeigneter Bolksschrtftea Sorge zu tragen. München, 7. Juli. Unter großem Andrang der Bevölkerung ist heute Nachmittag vom Erzbischof von Utrecht der Gottesdienst und Firmelung beendigt worden. Durch Professor Friedrich ließ er vor der Ertheilung der Firmelung eine wahrhaft apostolische Ansprache an das Volk, die Firmlinge und den EleruS vortragen. Die ganze Feier ging bei gehobener Stimmung der Anwesende« vorüber. ^-7/ - - o : Oesterreich. Die „D. Ztg." bringt über die Ereignisse des Jahres 1866 eine Mittheilung, die ihr von competenter Seite zu gegangen. „Dieser Mittheilung «ach wurde Benedek bet Ueber- nahme des CommandoS der Nordarmee das Zugeständniß gemacht, sich seinen Generalstabs-Chef selbst zu wählen. Benedek wählte auS Rücksicht für den Banquier Henikftein dessen Bruder, den FML. Baron Henikftein. FML. Henikftein wieder wählte zu seinem AdlatuS den FML. KriSmanic. FML. Henikftein, seit Langem leberkrank, brachte seine ganze Zeit mit der Pflege seiner kranken Leber zu. Er war tagelang für Niemanden zu sprechen, selbst für die Ordonnanz-Officiere nicht, welche Depeschen ins Hauptquartier brachten. Er überließ die wichtigsten Dispositionen seinem AdlatuS KriSmanic, welcher, ein schöner Mann, seinerseits nichts AndereS that, als den Cultus der Liebe zu pflegen. Benedek selbst trieb sich bei den Truppen herum und gefiel sich gewohuheitSgemäß in theatralischen Effecten und PopularitätShascherei. So kam eS, daß die wichtigsten OrdreS zu einer Zeit aus dem Hauptquartier expedirt wurden, zu welcher sie bereits von den einzelnen CorpS hätten exe« cutirt werden solle», ja es kam sogar wiederholt der Fall vor, daß Ordre und Contre-Ordre gleichzeitig den CorpS-Commandantea zugestellt wurden. Diese Leichtfertigkeit thetlte sich auch den CorpS« und Truppen-Commandanten mit; die Augendienerei, ein Erbübel der Armee seit dem Jahre 1848, trug daS Ihrige bei, eS ging alles bunt durch einander und führte endlich zur Vernichtung der Armee. Was die Getheiligung Benedek'S, Heuikftein'S und KriSmanie'S an dem unglücklichen AuSgange der Schlacht bei Königgrätz anbe langt, so citiren wir der Kürze halber den nachstehenden PassuS aus dem gegen Feldzeugmeister Benedek gefällten^kriegSrechtlicheu UrtheilSspruche nebst der dazu gehörenden Erklärung. Der Passus lautet wörtlich, wie folgt: „So schwer eS uns fällt, wir müsse» daS harte Wort wiederholen, daß Feldzeugmeister Benedek leider einer so großen Aufgabe nicht gewachsen war, daß in seinen Plänen und Dispositionen Mißgriffe stattgefunden haben, welche nach den Regeln der Kriegskunst keineswegs zu rechtfertigen find und die, an und für. .sich»! betrachtet vom gerichtlichen Standpunkte aus, Anhalts punkte tzuroFortsetzung des gerichtlichen Verfahren- biete« könnten, wenn nicht "die gewichtigsten Gründe für eine mildere Auffassung der Sache sprechen würden rc." Diese wichtigste» Gründe waren nach der Erklärung des Gewährsmannes der „D. Ztg." einfach die, daß der dem Jesuitea-Orden als Asfiliirter angchöreude Feldmarschall- Lieutenant Baron Baumgarten in der Nacht vom 2. bi- zum 3. Juli 1866 im Hauptquartier Benedek'S mit der stritten Ordre au- W en emtraf, die Bataille bei Königgrätz um jeden Preis zu liefera. Feldmarschall-Lieuteuant Baumgarten proclamirte fich noch ta der-, ,, selben Nacht an Stelle der inzwischen abgesetzte» GesteiM HeNtkstett»