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Großenhainer WkMuGMWUM AmEcck für äie königkicken uncl stääiMen Lesröräm zu Kw^tilram Erscheinen: Dien-tag, Donnerstag, Eonnadend. BterteljährigeS Abonnement: am Schalter 1 M., durch den Boten ins Haus l M. 25 Pf., durch die Post 1 M. 25 Pf„ durch die Post frei ins Hau« 1 M. 50 Pf. Inserate für die am Abend vorher auszugebende Nummer werden bi« früh 9 Uhr angenommen und Gebühren für solche von auswärts, wenn dir« der Einsender nickt anders bestimmt, durch Post- Nachnahme erhoben. v Druck und Verlag von Herrmann Starke (Plasnick L Starke) in Großenhain. Für die Redaction verantwortlich: Herrmann Richard Starke. Rr. 62. Donnerstag, den 26. Mai 1887. 7S. Jahrgang. Verordnung, die Revision der Wahllisten für die Landtagswahlen betreffend. Mit Rücksicht auf die im Laufe dieses Jahres vorzunehmenden Ergänzungswahlen für die II. Kammer der Ständeversammlung werden alle nach § 23 des Wahlgesetzes vom 3. December 1868 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1369) mit Führung der Listen der Stimmberechtigten beauftragten Organe hierdurch besonders darauf hingewiesen, daß diese Listen im Monat Juni dieses Jahres einer Revision zu unterwerfen sind und sofort am Anfänge genannten Monats die in 8 11 der Ausführungsverordnung zu dem gedachten Wahlgesetze vom 4. December 1868 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1378) vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen ist. Hierbei wird zur Beseitigung irriger Auffassungen, welche bei früheren Wahlen zu Tage getreten sind, noch darauf aufmerksam gemacht, daß zu Begründung der Stimmberechtigung für die Wahlen zur II. Kammer der Ständeversammlung nach Z 18 Absatz 1 sud 6 die Abentrichtung eines Betrages von mindestens 3 M. an Grundsteuern oder an Einkommen steuer oder an beiden zusammen erforderlich ist, der Betrag von 3 M. aber schon genügt und nicht überschritten zu sein braucht. Da hiernächst es mit dem Prinzipe der Geheimhaltung der Ergebnisse der Einschätzung zur Einkommensteuer nicht vereinbar ist, wenn, wie bisher häufig geschehen, der Betrag der Einkommensteuer, welchen Stimmberechtigte der gedachten Art thatsächlich zu zahlen haben, in der öffentlichen Liste der Stimmberechtigten aufgeführt wird, so ist künftig an der be treffenden Stelle der Liste nur zu bemerken, daß der Betrag der in Betracht kommenden Steuern „mindestens 3 M." betrage. Es ist zu empfehlen, solche Listen, in welchen der Betrag der Steuern noch aufgeführt ist, darnach einer Umarbeitung zu unterwerfen. Dresden, am 18. Mai 1887. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Paulig. Oeffentliche Sitzung -es Bezirksausschusses Sonnabend, den 28. dieses Monats, Vormittags 11 Uhr im Cassenzimmer der Königlichen Amtshauptmannschaft. Die Tagesordnung hängt im Anmeldezimmer der Canzlei zur Einsichtnahme aus. Großenhain, am 24. Mai 1887. Die Königliche Amtshauptmannschaft. 51 .4. von Weifseubach. O. Bekanntmachung. Am heutigen Tage ist der Gemeindeälteste Herr Martti Grosse zu Ltrießen als stellvertretender Standesbeamter für den zusammengesetzten Standesamtsbezirk Striesten an Stelle des seitherigen Gemeindcvorstand LvtdiK daselbst in Pflicht genommen worden. Großenhain, am 21. Mai 1887. Die Königliche Amtshauptmannschast. 680 L. Von Weifseubach. O. ^Bekanntmachung. Die auf den Monat März d. I. im Hauptmarktorte Großenhain festgestellten Durchschnittspreise für Marschfourage betragen: 5 M. 99 Pf. für 50 Kilo Hafer, 3 „ 08 „ ,, 50 ,, Heu, 2 „ 37 „ „ 50 „ Stroh. Großenhain, am 23. Mai 1887. Die Königliche Amtshauptmannschast. 469 v. von Weisseubach. Tn. Auf Folium 244 des hiesigen Handelsregisters, die Firma I. Lang in Grotzeuhain betreffend, ist als deren Procurist der Buchhalter Herr ÄelnrLeL Zbvüor LodLssv in Großenhain am heutigen Tage eingetragen worden. Großenhain, am 21. Mai 1887. Das Königliche Amtsgericht. Estler, AR. Hornig. Bekanntmachung. Laut anher erstatteter Anzeige ist die Hundesteuermarke Nr. 49 des hiesigen Stadt bezirkes nebst einem ledernen Halsgurte vor einigen Tagen abhanden gekommen und vermuthlich gestohlen worden. Vor Ankauf, sowie unberechtigter Benutzung dieser Marke wird gewarnt und um Mit wirkung zu deren Wiedererlangung ersucht. Großenhain, am 24. Mai 1887. Der Stadtrath. Herrmann. Gras - Verpachtung. Die diesjährige Grasnutzung auf 8 Parzellen des Stadtparkes, einschließlich der Eis bahnfläche, soll Dienstag, den 31. Mai 1887, Nachmittags 4 Uhr unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen an Ort und Stelle meistbietend ver pachtet werden. Die Versteigerung nimmt am Kinderspielplätze ihren Anfang. Großenhain, am 25. Mai 1887. Dev Stüötrath. Herrmann. Im amtsgerichtlichen Aucticnslocale, hier, kommen Freitag, den 27. Mai 1887, Vorm. 10 Uhr Kommoden, Betten, Wäsche, Laufer, 1 Küchenschrank, 1 Tisch, Reisekörbe, 1 Truhe, Silbersachen und Anderes gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Großenhain, am 23. Mai 1887. Der Gerichts-Vollzieher. Höpfner. Fohlen - Versteigerung. Nächsten Sonnabend, den 28. Mai 1887, Vormittags 11 Uhr sollen von dem unterzeichneten Regimente 4 Fohlen Lm Alter von 4—7 Wochen vor dem rothen Hause allhier öffentlich meistbietend versteigert werden. Großenhain, am 25. Mai 1887. Königl. 1. Husaren-Regiment Nr. 18. Jagd - Verpachtung. Auf Anordnung des Königlichen Finanz-Ministeriums soll die volle Jagd auf dem 30,4 Hectar Flachenraum umfassenden sogenannten „großen Hospitalteiche" in Adelsdorfer Flur auf die 6 Jahre vom 1. iL-eptember 1887 bis Ende August 1893 Sonnabend, am 4. Juni 1887, Vormittags 10 Uhr im Forstreutamte zu Moritzburg unter den im Licitationstermine bekannt zu machenden Bedingungen mit Vorbehalt der Genehmigung des Königlichen Finanz-Ministeriums an die Meistbietenden verpachtet werden, was für Pachtliebhaber hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Königliche Oberforkmeisterei un- Königliches Forst-Reniamt Moritzburg, am 22. Mai 1887. von Sonst. ALeLnvI. Bekanntmachung. In Gemäßheit von H 7 des Gesetzes vom 15. April 1884 wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschast zu Großen hain die nach den HZ 4 und 6 des gedachten Gesetzes erforderlich werdenden Anschläge an statt an dem Amtslocal des unterzeichneten Gemeindevorstandes an der Kirchhofsmauer zu Blockwitz befestigt werden sollen. Blochwitz, den 23. Mai 1887. Vor iNvMviitÄv-Hrstairck. Ferv. Richter. Bekanntmachung. In Gemäßheit von H 7 des Gesetzes vom 15. April 1884 wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschast zu Großenhain die nach den HH 4 und 6 des gedachten Gesetzes erforderlich werdenden Anschläge anstatt an dem Amtslocale des unterzeichneten Gemeindevorstandes an der Kirchhofsmauer angebracht worden sind. Wildenhain, den 23. Mai 1887. vor Schurig. Tagesmchrichtcn. Deutsches Reich. In seiner Montagssitzung genehmigte der Reichstag debattelos in dritter Lesung die internationale Literarconvention, ebenso in erster und zweiter Lesung die Declaration der Artikel 2 und 4 des internationalen Vertrags zum Schutze unterseeischer Telegraphenkabel. Ferner wurde nach unerheblicher Debatte der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des OuartierleistungSgesetzeS, in zweiter Lesung genehmigt, ebenso in erster Lesung der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Nahrungs mitteln, und zum Schluß erledigte man Wahlprüfungen durch weg nach den Commissionsbeschlüssen. — Am Dienstag er ledigte der Reichstag ohne Debatte in zweiter Berathung die Rechnung der Kasse der Oberrechnungskammer für 1884/85, überwies den Bericht der Reichsschulden-Commission an die Rechnungscommission zur Vorberathung, beschloß, dem Anträge der Commission gemäß, die Genehmigung zur strafrechtlichen Verfolgung des Abg. Grad nicht zu ertheilen, und erledigte den Gesetzentwurf, betreffend die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Arbeiter, nach unerheblicher Debatte fast durchgängig nach den Beschlüssen der Commission. Schließlich theilte der Präsident mit, daß sich der Reichstag nach Er ledigung der für Mittwoch fetzgesctzten Tagesordnung, worauf auch die Zuckersteuervorlage stehe, bis 7. Juni vertagen werde. Die Branntweinsteuercommission des Reichstags hat am Montag die L-traf- und Controlvorschriften der Vorlage im Wesentlichen nach den Vorschlägen der Subcommissieu an genommen. Auch beschloß die Commission, den beim Plenum gestellten Antrag, die Frage der Nachbesteuerung in geheimer Sitzung zu erledigen, zurückzuziehen und die Frage in der ersten Sitzung nach den Pfingstferien zu entscheiden. Zu der so gut wie einstimmigen Bewilligung des großen Nachtragsetats für militärische Zwecke (lediglich die Social demokraten und einige andere vereinzelte Abgeordnete stimmten dagegen) schreibt die „Magdeb. Ltg.": „Bei der Berathung und Bewilligung dieser großen Forderung für die militärische Sicherheit des Vaterlandes hat sich der Reichstag wieder ein mal ganz auf der Höhe seiner patriotischen Aufgabe gezeigt, und wir wollen uns freuen, daß der Reichstag fast einmüthig eine große nationale Pflicht opferwillig und patriotisch erfüllt hat. Der entschlossene Ernst, der aus den gewaltigen Zahlen dieses Nachtragselats spricht, der feste Entschluß, für die Sicherheit des Vaterlandes die äußersten Opfer M bringen, kann seinen Eindruck auch im Auslande nicht verfehlen und muß dazu beitragen, kriegerische Anwandlungen unserer Nach barn abzuschrecken. Die ungeheure Verantwortung eines Krieges mit Deutschland muß angesichts unserer Vertheidigungsmaßregeln