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EMenlMM WerhMMMnMM Erscheinen: Dien-tog, Donnerstag, Sonnabend. Vierteljähriges Abonnement: am Schalter 1 M.. durch den Boten inS Haus l M. 25 Ps., durch die Post 1 M. 25 Pf., durch die Post frei in« Haus l M. 50 Pf. Inserate für die am Abend vorher auszugebende Nummer werden bis früh 9 Uhr angenommen und HelMren für solche von auswärts, wenn bie der Linsender nicht anders bestimmt, durch Post» Nachnahme erhoben. o— AmEatt Im die königlichen und I'iädtÄlen Behörden zu Ero^enhain. Druck und Verlag von Herrmann Starke (Plasnick L Starke) in Großenhain. Für die Redaction verantwortlich: Herrmann Richard Starke. Rr. 55. Dienstag, den 10. Mai 1887. 75. Jahrgang. Bekanntmachung. Wegen einer an der auf dem Gröditz-Tiefenauer Communicationswege über die Töpferlache führenden Brücke vorzunehmenden Reparatur ist am Donnerstag, den 12 dieses Monats, der Verkehr mit Wagen über dieselbe gesperrt und wird gedachter Verkehr an gedachtem Tage auf den Pulsen-Tiefenauer Communications weg verwiesen, e. 597. Königliche Amtshauptmannschast Großenhain, am 7. Mai 1887.von Weiffenbach. Tn. Konkursverfahren. Ueber daß Vermögen des Kunst- und Handelsgärtners Heinrich Julius Röthig in Strießen wird heute, am 9. Mai 1887, Vormittags 8 Uhr das Konkmeverfahren eröffnet. Der Commissionär Bernhard Bräuer in Großenhain wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 6. Juni 1887 bei dem Gerichte anzumelden. Cs wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in K 120 der Konkurs ordnung bezeichneten Gegenstände auf den 23. Mai 1887 Vormittags 10 Uhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 17. Juni 1887 Vormittags 10 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu ver abfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 21. Mai 1887 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Großenhain. Scheuffler. Veröffentlicht: Heinrich, Gerichtsschreiber. Die auf den Folien 80, 44, 48, 100, 131, 133, 137, 192, 42, 97 und 126 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Königlichen Amtsgerichts eingetragenen Firmen: Otta OvbrüÄer Vlarxel, Hari ^riHÄrivI» Herrn»»»» Oustnv ^rn»»8el»vr, O. Itrslrv sonst Petzoldt, Umil IVoir, Am» Krüns» OvHvoküv, F. OoL» in Großenhain, Lari L»tL»»x, ikrüskuvr Aa»ti»vr in Großraschütz und 1^. IV. 14»üsin»»» in Zabeltitz sind erloschen. Großenhain, am 9. Mai 1887. Das Königliche Amtsgericht. Estler, AR. Hörnig. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen ZloritL Lern»»»» 4koeü 8 eingetragene Grundstück, Wohnhaus, Folium 97 des Grundbuchs, Nr. 166 des Brandcatasters und Nr. 360 des Flurbuchs für Weistig a. Rasch., geschätzt auf 1350 M., soll an hiesiger Amtsgerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und ist der 8. Juni 1887 Vormittags 10 Uhr als Anmeldetermin, ferner der 27. Juni 1887 Vormittags 10 Uhr als Bersteigerungstermin, sowie der 7. Juli 1887 Vormittags 10 Uhr als Termin zu Verkündung des Bertheikungsplans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rück stände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersickt der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Großenhain, am 5. Mai 1887. Königliches Amtsgericht. Scheuffler. Hch. Bekanntmachung, den Verkehr auf öffentlichen 8tcaßm, Wegen und Plötzen helreffend. Zur Erhaltung der Sicherheit, Bequemlichkeit, Reinlichkeit und Ruhe auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der hiesigen Stadt werden folgende Bestimmungen getroffen: 1) Auf den Trottoirs und Bürgersteigen ist das Reiten, das Führen oder Treiben von Vieh, das Fahren mit Karren, Velocipedes, Kinder- und anderen Wagen oder Schlitten, ebenso das Tragen von Lasten aller Art, namentlich Wasserkannen, Trag- und Hebekörben, Holz, Heu, Stroh, Trögen, Leitern, Mulden und anderen umfangreichen Gegenständen verboten. 2» Auf den Fustwegen und freien Plätzen der inneren Promenaden ist zwar das Fahren mit Kinderwagen gestattet, jedoch mit der Beschränkung, daß letztere nicht neben einander gefahren werden. Im Uebrigen leidet das Verbot unter 1. auch auf die Promenaden-Fustwege und Plätze volle Anwendung. 3) In der Apotheker-, Klempner-, Salz-, Markt- und kleinen Katharinengaffe, sowie in dem Omer- und Pfändergästchen ist das Reiten, das Führen oder Stehen- laffen von Pferden, sowie das Fahren mit Last- und Kutschwagen verboten. 4) Der Fährverkehr durch den Walkhof ist mit Ausnahme der Fuhren von und zu den unmittelbar Anwohneuden verboten. 5) Das freie Umherlaufenlaffen von HauSthieren aller Art, namentlich Pferden, Kühen, Schweinen, Gänsen, Enten und Hühnern auf ven öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ist verboten. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote werden nach § 366 Punkt 10 resp. Punkt 5 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geld bis zu 60 Mark oder entsprechender Haft bestraft; außerdem haben bei Uebertretungen der unter 4 gedachten Art die betreffenden Eigenthümer resp. Führer den etwa angerichteten Schaden zu ersetzen. Großenhain, am 7. Mai 1887. Der Stadtrath. Herrmann. Bekanntmachung. Die Einkommensteuern Pro 1. Termin 1887 sind den 30. April s. e. fällig und bi« längste« den 21. Mai n. o. an die Stadthauptcasse zu bezahlen. Großenhain, am 28. April 1887. Dxx StadtlAtl). Herrmann. Nacktem der von einem Gläubiger gestellte Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens zum Vermögen des Gutsbesitzers Gustav Adam Trentzsch in Naunhof b Moritzburg zugelassen worden ist, so wird zur Sicherung der Vermögensmasse dem Schuldner p. Trentzsch jede Beräusteruvg, Verpfändung und Entfernung von Bestaudtheilen der Maffe untersagt. Radeburg, am 6. Mai 1887. Königliches Amtsgericht. Obenaus. Im Gasthofe zu Striesten kommen Sonnabend, den 14. Mai 1887, Nachmittags 3 Uhr 1 Schreibsecretär, 1 Schreibtisch, 1 Kleiderschrank, 1 Sopha, 1 Saamenschrank, 1 Tisch, 1 Regulator, 1 Glasschrank, 1 Kommode, 1 Spiegel, Stühle, Bilder, 1 Fächerpalme, 1 Palme (0;eas rev.j und 2 Lorbeerbäume gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Großenhain, am 6. Mai 1887. Der Gerichts-Vollzieher. Höpfner. Submission. Die Erneuerung von 153 lfd. Meter Zaun von rauhen Stangen rc. des hiesigen Garnison-Lazareths (Bobersberg) soll im Wege der Submission vergeben werden. Bewerber wollen ihre Offerten schriftlich und versiegelt mit der Ausschrift „Anun-Kr- neuerunK" versehen bis 11. Mai 1887 Vorm. 9 Uhr im Geschäftszimmer gedachten Lazareths abgeben, woselbst auch die Bedingungen zur Einsicht ausliegen. Großenhain, den 6. Mai 1887. Königliches Garnison-FcrzcrreLH. Städtische Feuerwehr. Die Mannschaften der Spritze Nr. 3 haben Dieustag den 10. Mai Abends * 28 Uhr zu einer 1Ivü»»K auf dem Turnplätze pünktlich zu erscheinen. Großenhain, den 6. Mai 1887. Vü. Zugführer. Die Mannschaften der Spritze Nr. 4 haben Donnerstag den 12. Mai Abends V28 Uhr zu einer Hvk»»x auf dem Turnplätze pünktlich zu erscheinen. Großenhain, den 9. Mai 1887. IV. OöürLvk, Zugführer. Politische Weltschau. Die Vertreter des deutschen Volkes sind unverkennbar nach Berlin mit dem Entschluß zurückgekehrt, sowohl die Verstärkung der Wehrkraft des Reiches wie die Erschließung neuer finanzieller Hilfsquellen möglichst rasch zu einem Ab schluß zu bringen. Nach dem glatten Verlauf der com- missarischen Berathungen über den etwas kostspieligen Nach- tragSetat waren im Plenum des Reichstages keine wesentlichen Schwierigkeiten mehr zu erwarten. Die Vertreter der deutsch freisinnigen Partei, welche in der Commission bereits von dem KriegSminister Bronsart von Schellendorf ven der Unerläßlich- keit der fortdauernden Kosten für die beschlossene Heeresver mehrung überzeugt worden waren, beschränkten sich bei der Plenarberathung schließlich auf ganz unbedeutende Ausstellungen, so daß die Annahme mit imposanter Stimmenmehrheit er folgte. Um so dringender erscheint nun die Nothwendigkeit, dem Reiche erhöhte Einnahmen aus der Besteuerung des Branntweins und des Zuckers zu schaffen. Die von dem deutschen Bundesrathe angenommene Branntweinsteuer-Vor lage, die nicht weniger als 45 Paragraphen enthält, soll dazu dienen, den Nettoertrag der Steuer bis auf 143 400 000 M. zu bringen, was eine künftige Mehreinnahme von 96400000 M. bedeuten würde. Die Begründung des Gesetzentwurfs betont besonders, daß die bisherige allgemeine Befugniß zur Anlegung von Brennereien und die Freiheit in Ausdehnung der Pro duction gewahrt bleibt. Trotzdem werden ven den Spiritus interessenten alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die unver änderte Annahme der Vorlage zu verhindern. Nicht minder rührig sind die Agrarier, welche den Zeitpunkt für geeignet halten, eine weitere Erhöhung der landwirthschaftlichen Zölle durchzusetzen. Der Versuch, diese im Reichstag jetzt nicht sehr willkommene Angelegenheit durch eine Abstimmung im preußischen Abgeordnetenhaus wieder in Fluß zu bringen, ist den Genossen des deutschconservativen Abg. von Minnigerode mißglückt, weil der ultramontane Abg. von Schorlemer-Alst die Förderung dieser Sache der preußischen Regierung gänzlich überlassen sehen wollte. Herr von Minnigerode konnte seinen Antrag um so ruhiger wieder zurückziehen, als der Land- wirthschaftsminister öi. von Lucius Erklärungen abgab, welche das baldige Einbringen einer Vorlage über Erhöhung der landwirthschaftlichen Zölle ziemlich sicher erscheinen ließen. Die Bedenklichkeit der letzteren für die deutsche Industrie, welche im Fall ungünstiger Ernten bei gesteigerten Grotpreisen und entsprechend erhöhten Arbeitslöhnen aufheren würde,