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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 30.04.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-04-30
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-188704306
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18870430
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18870430
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
-
Jahr
1887
-
Monat
1887-04
- Tag 1887-04-30
-
Monat
1887-04
-
Jahr
1887
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Z87. iereins- :skirche einge- z Nach- elischen reitung ag des a nach i) dieses Arbeit. : einen durch iriums, Stadt Gegen- en im erfeblt. c aller nverein sarbeit Medi- i, bis- Stand- ir von zerufen rungen rngriff- e Ent en sein identen itz und ig des Zraueu- I wohl ide ab predigt onissen- Gebet. ls recht n, für erweckt csamm- t. Am cbergen ürehlen n. der t statt, istokra- hfachen warme - beide gverein ole be- !äheres fenthalt rn jetzt er alle frohen lach der Töchter ll dem ordent- Erwei- >er eine ehmigte willigte anleihe. Sremen letzt. — von so r's ein tglieder ittthner. epertoir ervoller i dieser ) ihren rkehrs- Jahren durch- ;ehntes ing er- msplatz r einen uäuben :tzt bei e sehen Höhung : wohl newitz lbruche, beschäf- ges die törende lanken- an der eht sich ch den ge des - innen ist zu- ähnlich so daß s Frei er dem l Feier ing zu in alt- cht das n etwa >en. chnlinie it einer 2. Mai ,Vogtl. Arbeiter er Be ige der Nr. 51. Grohe«hai«er U«terhatt«ngK- ««d Anzeigeblatt. Seite 3. früheren Weber dem Sinke nickt angeschlossen. Darüber sind die Strikenden heftig erbittert und allabendlich um die Feier abendstunde sammelten sich dieselben vor der Fabrik, um die von ihrer Arbeit Heimkehrenden in demonstrativer Weise zu empfangen, so daß Befürchtungen für tumultuarische Auftritte gehegt wurden. Die Menschenansammlungen waren nun in den jüngsten Tagen so groß, daß sich die Behörde zu ener gischem Einschreiten genöthigt sah und den ersteren gegenüber durch Maueranschläge die strenge Anwendung der bezüglichen Strafgesetze androhte. Trotzdem fand am Sonnabend Abend abermals eine Zusammenrottung statt, doch war Gendarmerie und Schutzmannschaft zur Stelle, und wenn sich Verhaftungen auch nicht nöthig machten, so mußten doch einige Personen, welche sich den Weisungen der Polizeiorgane nicht unweigerlich fügten, vorgemerkt werden. Das Vorgehen der Strikenden hat übrigens bereits einige der fortarbeitenden Weber veranlaßt, gleichfalls dem Strike beizutreten, und auf diese Röthigung war die Demonstration abgesehen. Die Lage wird für die Strikenden eine unsichere, da nur noch äußerst wenige Stühle leer stehen, die Fabrikanten auch keinen der Strikenden wieder in Arbeit nehmen wollen. Unter solchen Verhältnissen dürfte eine Ausdehnung des Strikes kaum zu erwarten sein. Am Sonnabend Nachmittags in der dritten Stunde ist in Freiberg der Zug vieler Millionen ganz kleiner Mücken beobachtet worden. Voraus zogen einzelne kleinere Schwärme, diesen folgte der Haupttroß und hinter diesem wieder einzelne Trupps. Es sah aus, als zögen lichte Wolken tief vorüber. Der ganze Zug dauerte etwa eine halbe Stunde und ging von Norden nach Süden. Wie in Pirna hat man auch in Glauchau beschlossen, die städtische Leihanstalt aufzuheben. Eine drollige Geschichte wird aus einem Orte beiZwickau berichtet. Dort wurde im Gasthofe eine öffentliche Vor stellung gegeben, deren Schluß spiritistische Experimente, Geistererscheinungen, bildeten, welche letzteren in dem völlig dunkel gemachten Saale in allerlei Bewegungen der Geister hervortraten. Ern ungläubiger Zuschauer betrat die Bühne unv applicirte einem Geiste eine derbe Ohrfeige, für welche der Geist unempfindlich schien, indem er sein lustiges Treiben fortsetzte. Als aber der kühne Erdensohn nach Schluß der Vorstellung das Local verlassen wollte, traf ihn doch noch die Rache der beleidigten Geisterwelt, indem der Attentäter von unsichtbarer Hand mit einer doppelten Gabe heimgezahlt wurde. In Oel Snitz im Erzgebirge hat fick ein 16 Jahre alter Schlosserlehrling beim Abfeuern einer alten, mit Pulver ge ladenen Wagenbüchse das rechte Auge ausgeschossen und sich außerdem noch die Nase und die Stirn erheblich verletzt. Das Zündloch hatte er selbst in die Büchse gebohrt und die Ladung mittelst eines 3—4 Ellen langen Schwefelfadens entzündet. Vom Landgericht zuPlauen i. V. wurde ein Handwerks bursche, welcher jüngst einen jungen Slraßenbaum abgeschnitten hatte, um sich einen Stock daraus zu machen, mit drei Monaten Gefängniß und zwei Jahren Ehrenrechtsverlust verurtheilt. Das Weber Seibt'sche Ehepaar zu Josep Hs dorf bei Zittau beging dieser Tage im Kreise von Kimern, Enkeln und Urenkeln seine goldene Hockzeit. — Infolge Durchgehens der Pferde fand am Montag der Dienstknecht Günther zu Drausendorf durch Sturz vom Wagen einen jähen Tod. In einem Steinbruche bei Peth au erlitt am 25. April der Steinbrecher Jacob aus HernigSdorf durch Einsturz einer Steinwand furchtbare Quetschungen, welche alsbald den Tod desselben herbeiführten. In Weimar starb am Donnerstag früh der General- Intendant des Hoftheaters, Frhr. v. Leim. Eine eigentümliche Arbeit hat der Hotelbesitzer W. in Bel zig (Anhalt) übernommen. Er hat sich nämlich durch eine Wette verpflichtet, in zwei Jahren die ganze Bibel abzu- sckreiben. Der Vertrag ist notariell abgeschlossen und besagt, daß die Abschrift fehlerlos sein muß; sämmtliche Punkte, Kommata muß sie enthalten, sonst erhält Herr W. die 2000 Mk. — den Preis für seine Arbeit — nicht. In Buckau b. Magdeburg ist am 25. April am Rothen horn beim Krahn ein mächtiger Baumstamm, welcher im Fahrwasser der Elbe wohl über 1000 Jahre gelegen haben mag, ans Tageslicht befördert worden. Zur Hebung des 16 m langen und am Stammende über 1 m im Durchmesser haltenden Eickenstammes war ein Kettendampfer und zwei Ertwinden erforderlich; derselbe lag so fest, daß die besten englischen Ketten mehrere Male zerrissen. Das Hol; des Baumes ist ganz schwarz, soll jedoch, obgleich es fest wie Eisen ist, zu industriellen Zwecken nicht zu gebrauchen sein. Vermischtes. In Hannover verschied nach längerem Leiden der Gencral- lieutenant z. D. Alfred Freiherr v. Buddenbrock und zwar an einer im französischen Kriege erhaltenen Wunde. Der Verstorbene hatte einen schweren Lanzenstich in den Rücken erhalten, die Wunde war aber geheilt worden, v. Buddenbrock galt als magen leidend, und jetzt hat sich herausgestellt, daß sich am Endpunkte der Wunde ein Gewächs gebildet hatte, welches nun den Tod nach 17 Jahren herbeigeführt hat. v- Buddenbrock war Commandeur des 4. Kürassier-Regiments in Münster gewesen und hatte dann die Führung der 19. Cavallerie-Brigade in Hannover erhalten, aber sein Lecken zwang ihn, vor etwa einem halben Jahre, seinen Abschied zu nehmen. In einem der Säle der Wasch- und Badeanstalt in Magdeburg fand am Montag wiederum der feierliche Act der Taufe dreier Täuflinge der hiesigen Baptistengemeinde statt. Diese Gemeinde verrichtete diese eigenartige Feierlichkeit früher am Elbstrom oder an einem der nahegelegenen Flüsse. Seitdem jedoch das Betreten der Ufer mit Strafen oclegt wuroe, mußte sie, da ihr im eigenen Erbauungslocale keine geeignete Gelegenheit geboten war, sich anderweit umsehcn, und fand auch ihr Gesuch, die Bade- und Waschanstalt benutzen zu dürfen, Entgegenkommen. Es hatten sich etwa 30 Personen zusammengefunden, um nach religiösen Ge sängen und einer Ansprache des Sprechers der Gemeinde drei weißgekleidete Täuflinge, zwei jüngere Männer und eine altere Frau, durch den Tautact in die Gemeinde aufzunehmen. Die Täuflinge wurden zu diesem Zwecke in eine der Badezellen ge führt, wo sie mit ihrem Prediger in die halb gelullte Wanne traten, nach Bekennen ihres Glaubenssatzes erst auf dem Haupte geweiht und dann, um symbolisch den alten sündigen Menschen zu tödlen und einen neuen in Christo anzuziehen, in das Wasser cin- getaucht wurden. In Hattingen bei Elberfeld suchten am letzten Sonntag zwei Schulknaben Eier aus Krähennestern zu nehmen. Dabei wurde ein zwölfjähriger Knabe von den Krähen überrascht und von denselben mit den Schnäbeln derartig am Kopse zerhackt, daß er bewußtlos vom Baume fiel und einen Arm und ein Bein brach. Der Ver wundete starb, wie die „Franks. Ztg." schreibt, schon am nächsten Morgen infolge der zahlreichen Kopfverletzungen. Ein gewaltiges Feuer schuf am 24. April in Wernigerode binnen weniger Stunden eine ausgedehnte Brandstätte. Die Hinterhäuser Häuser eines ganzen Straßenviertels zwischen Nikolaistraße, Breite straße und Ringstraße sind gänzlich, die Vorderhäuser theilweise abgebrannt. Leider ging es auch nicht ohne Unglücksfälle ab, ein Feuerwehrmann blieb sofort todt, ein anderer starb infolge erhal tener Verletzungen am nächsten Morgen, mehrere erlitten leichtere Verletzungen. Am 25. April um 5 Uhr Nachmittags schlug der Blitz in eine Baracke der im Baue begriffenen Thellstrecke Brünn-Gaya der Mährischen Transversalbahn, in der viele Arbeiter Schutz vor dem Regen gesucht hatten- Ungefähr 15 Arbeiter wurden vom Blitze getroffen; mehrere sind theils schwer, theils weniger gelähmt, einige betäubt und vier todt. Einer wurde durch den Blitz förm lich in Stücke zerrissen. Aus Nikolsbnrg in Mähren wird gemeldet: Am Montag nach 4 Uhr Nachmittags entlud sich über Feldsberg und Umgebung ein Wolkenbruch, welcher zahlreiche Felder verwüstete, Straßen ruinirte und den Oberbau der Lundenburg-Nikolsburgerbahn be schädigte, so daß der Nachtzug nur mit verlangsamter Fahrt ver spätet hier eintraf. Aus Czernowitz, 27. April, wird gemeldet: Die Ortschaft Jllischestie (Bezirk Suczawa) ist gestern größtentheiis niedcrqebrannt. ueber 120 Gehöfte wurden eingeäschert und sind viele Menschen leben zu beklagen. Wie „Dziennik Poznanski" meldet, hat eine große Ueber- schwemmung bei Orenburg (Rußland) ungeheure Verwüstungen angerichtet. In der Ortschaft Stara Sloboda stehen 700 Häuser unter Wasser. Briefkasten für Rechtsfragen u. f. w. 100, Niederlommatzsch. 1) Wie kann ich den Arbeitslohn vom Monat Mai 1884 noch erlangen. Mein Schuldner bat letzten Sommer diesen Rückstand erwähnt, hat auch den Lohn vom Bauherrn erhalten, mir aber nicht ausgczahlt. Ans welche Weise kann ich hier vorgehen? 2) Was ist mit einer Ehefrau zu thun, wenn ich durch ihren Ungehorsam in meinem Vermögen retour gehe? Wo sind die Beschwerden anzubringen? 3) Wir haben ein neues Schulhaus gebaut, auch befindet sich ein schönes Wartezimmer darin. Die Kinder haben 1.5 und 20 Minuten zur Schule; es kommt nun vor, daß die Kinder 5 bis 10 Minuten eher kommen, als die vom Lehrer bestimmten 5 bis Io Minuten vor der Zeit. Da giebt's vom Lehrer kein Mitleid; die Kinder werden vor der Zeit herausgewiesen, traurig ist's mit anzusehen, wie die Kinder sich zu- sammenschaaren, hinter Mauern vor Morgenwind und Kälte Schutz suchend. Auf Beschwerde von den Schulvorständen abgelehnt: die Kinder mögen es nur einrichten, und der Lehrer wolle seine Ruhe haben. Ob diese Ablehnung mit der hohen Schulordnung übereinstimmt, möchte ich gütigst durch Ihren werthgeschätzten Briefkasten erfahren, ob da nicht Abhülfe geschaffen werden kann, wo und wie? 1) Beantragen Sie bei dem Kgl. Amtsgericht, unter dessen Gerichts barkeit der betreffende Schuldner wohnt, den Erlaß eines Zahlungs befehls persönlich in der Gerichtsschreiberei, und wenn das nicht hilft, klagen Sie, wenn das Arbeitslohn nicht über 300 M. beträgt, bei dem selben Kgl. Amtsgericht, oder, wenn das Arbeitslohn mehr als 300 M. beträgt, beim Kgl. Landgericht, in dessen Bezirk das Amtsgericht liegt. Wenn Sie beim Kgl. Landgericht klagen wollen, müssen Sie einen Rechtsanwalt haben und Kostenvorschuß stellen. 2> Richten Sie es so ein, daß Sie Ihrer Ehefrau jede Verfügung über Ihr und Ihrer Ehefrau Vermögen, sowie die Verwaltung darüber entziehen, dazu haben Sie ja das Recht. Wenn Ihre Ehefrau criminell strafbare Handlungen begehen sollte, dann wenden Sie sich an die Kgl. Staatsanwaltschaft, wenn Sie dafür Bestrafung erzielen wollen. 3) Ich halte Ihre Beschwerde für begründet und rathe Ihnen, zur Entscheidung hierüber sich an den Herrn Bezirksschulinspector zu wenden, da dieser hier zweifellos eingreifen wird. X. 0., Peritz. a) Muß man denn stets einen Rechtsanwalt an- nehmen, wenn man eine Klage gegen einen Schuldner führen will? Oder kann ich meine Klage selbst durchführen? b) Sind die Kinder ver pflichtet, die arm gewordenen Eltern zu unterhalten? Was gilt bei dieser Frage bei Geschwistern und Stieskindern? a) In streitigen Rechtssachen, die bei dem Kgl. Amtsgericht zu verhandeln sind, ist die Annahme eines Rechtsanwaltes zwar nicht nöthig, jedenfalls aber in verwickelten Fällen rathsam. Nach H 23 des Gerichtsverfassungsgesetzes für das deutsche Reich umfaßt die Zuständig keit der Amtsgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit dieselben nicht ohne Rücksicht auf den Werth des Streitgegenstandes den Land gerichten zugewiesen sind: 1) Streitigkeiten über vermögcnsrechtliche Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswerth die Summe von 300 M. nicht übersteigt; 2) ohne Rücksicht auf den Werth des Streitgegenstandes: Streitigkeiten zwischen Vermiethern und Miethern von Wobmmgs- und anderen Räumen wegen Ueberlassung, Benutzung und Räumung derselben, sowie wegen Zurückhaltung der vom Miether in die Miethsränme eingebrachtcn Sachen; Streitigkeiten zwischen Dienstherrschaft und Gesinde, zwischen Arbeitgebern und Arbeitern hin sichtlich des Dienst- und Arbeitsverhältnisses, sowie die im tz 108 der Gewerbeordnung dezeichneten Streitigkeiten, insofern dieselben während der Dauer des Dienst-, Arbeits- oder LehrvcrhältnisseS entstehen; Streitigkeiten zwischen Reisenden und Wirthen, Fuhrleuten, Schiffern, Flößern oder Auswanderuugsexpedientcn in den Einschiffungshäfen, welche über Wirthszcchen, Fuhrlohn, Ueberfahrtsgelder, Beförderung der Reisenden und ihrer Habe, und über Verlust und Beschädigung der letzteren, sowie Streitigkeiten zwischen Reisenden und Handwerkern, welche aus Anlaß der Reise entstanden sind; Streitigkeiten wegen Vieh mangel, Streitigkeiten wegen Wildschadens; Ansprüche aus einem außer ehelichen Beischlaf; das Aufgebotsverfahren. Zur Verhandlung anderer als vorstehend aufgeführter Rechtssachen, die bei dem Kgl. Landgericht zu verhandeln sind) besteht Anwaltszwang, und muß ein Rechtsanwalt zugezogen werden. 0) Nach 1842 deS bürgert. Gesetzbuchs sind, wenn Eltern und Voreltern außer Stande sind, sich selbst zu erhalten, die Abkömmlinge in der Reihenfolge, in welcher sie zur gesetzlichen Erbfolge berechtigt sind, zum Unterhalte verpflichtet. Im Falle des Zusammentreffens mehrerer zum Unterhalte ihrer Eltern und Voreltern verpflichteten Ab kömmlinge findet die Vorschrift in 1639 Anwendung, welche dahin lautet: Ist auch die Mutter gestorben oder unvermögend, oder kann sie in den deutschen Bundesstaaten nicht belangt werden, so trifft, in dem letzten Falle vorbehältlich des Rückanfpruchs an die Mutter, die Unterhaltungspflicht die in entfernteren Graden stehenden Voreltern von väterlicher und mütterlicher Seite nach der Nähe des Grades. Mehrere desselben Grades, welche den Unterhalt zu leisten vermögen, hasten zu gleichen Theilen. Können einige der Mehreren Verpflichteten in den deutschen Bundesstaaten nicht belangt werden, so haften für deren Antheile die übrigen, vorbehältlich des Rückanfpruchs an ibre Mit- verpflichteten. "Nach tztz 1837 und 1838 des bürgerlichen GefetzbuchS ist zunächst der Vater verpflichtet, seinen Kindern den erforderlichen Unteehalt zu gewähren. Ist der Pater verstorben oder unvermögend, oder kann er in den deutschen Bundesstaaten nicht belangt werden, so liegt die Verpflichtung zum Unterhalte des Kindes der Mutter ob, in dem letzteren Falle vorbehältlich des Rückanfpruchs an den Vater. Gc- schwistern und Stiefkindern gegenüber besteht für die Geschwister und beziehentlich die Eltern eine gesetzliche Verpflichtung zur Gewährung deS nothwendigen Unterhaltes nicht. k. bl., Großenhain. Was muß ich thun, um als nächster und alleiniger Verwandter eines schon seit vielen Iabren verschollenen und jedenfalls verstorbenen Mannes, dessen Vermögen, das bei einem Gericht deponirt ist, zu erhalten? Nach den tztz 38, 39 und 40 des bürgerl. Gesetzbuchs gilt als ver schollen Derjenige, von dessen Leben seit 20 Jahren weder durch ihn noch durch einen Anderen Nachricht vorhanden ist. Der Zeitraum der 20 Jahre ist von der letzten Nachricht, und wenn diefe in die Minderjährigkeit des Abwesenden fällt, von der Volljährigkeit an zu rechnen. Ferner gilt als verschollen Derjenige, von dessen Leben seit 5 Jahren keine Nachricht vorhanden ist, wenn er vor oder während dieser Zeit das siebzigste Lebensjahr erfüllt hat. Wer in den Krieg gezogen und nicht zurückgekehrt ist. gilt als verschollen, wenn seit 5 Jahren von dem Friedensschlüsse an keine Nachricht von seinem Leben vorhanden ist. Die Todeserklärung eines Verschollenen erfolgt auf Antrag eines Betheiligten, alfo im vorliegenden Falle auf Ihren Antrag. Erst nach Seiten des Kgl. Amtsgerichts erfolgter Todeserklärung, der das in tz 823 flg. der Civilproceß-Ordnung behandelte Aufgebots verfahren (Ediktalverfahren) vorauszugehen bat, kann Ihnen, voraus gesetzt, daß Sie sich als alleiniger gesetzlicher Erbe legitimirt haben, das Vermögen des Verschollenen ausgehändigt werden. Die „Germania", Lebens - Versicherungs-Actien-Gesellschaft zu Stettin, hat nach ihrem 29. Rechnungs-Abschlusse auch im Jahre 1886 günstige Ergebnisse aufzuweisen. Durch den Zugang von neuen Versicherungen über 30,« Millionen Mark Capital hob sich der Bestand, nach Abzug der durch Tod und bei Lebzeiten der Versicherten erloschenen Versicherungen auf 335,, Millionen Mark. Unter diesem Bestände waren 208,« Millionen Mark mit Anspruch auf Dividende versichert. Dieser wichtigste Ge schäftszweig der „Germania" erhielt im Jahre 1886 einen reinen Zuwachs von 4245 Versicherungen über 17 Millionen Mark Capital. An Prämien und Zinsen vereinnahmte die Gesellschaft 16,855,885 M. (1,424,283 M. mehr als im Vorjahre). Von der Jahreseinnahme wurden verausgabt 29,« pCt. mit 4,989,629 M. für durch Tod und bei Lebzeiten der Versicherten füllig gewordene Capitalien und Renten, 4,« pCt. für Prämienrückgewähr, Rück versicherungen und Abgangsentschädigung an ausgeichiedene Ver sicherte. Dem Prämien-Reservefonds wurden 42,- pCt. der Jahres einnahme mit 7,136,230 M. überwiesen und dessen Gesammtsumme hierdurch auf 70,516.927 M., gleich 21 pCt. des versicherten Capitols, erhöht. Von dem Johresüberichusse erhalten die mit Gewinn antheil Versicherten im Ganzen 1,663,387 Mark, und zwar die nach Divendendenplan und 0 Versicherten 21 pCt. ihrer 1886 gezahlten Jahresprämie und die nach Dividendenplan v Versicherten 3pCt. von der Gesammtsumme aller gezahlten Jahresprämien, durch Anrechnung aus die im Jahre 1888 fälligen Prämien. Hier nach beziehen beispielsweise die nach Plan 6 Versicherten aus 1880 im Jahre 1888 : 24l pCt. der pro 1886 gezahlten Jahresprämie als Dividende. — Im Ganzen wurden den mit Gewinn-An theil Versicherten der „Germania" in den seit Einführung der Versicherung mit Dividenden-Anspruch (1871) verflossenen 16 Jahren 12,498,087 M. als Dividende iüberwiesen, wovon Zweioritt- theile diesen Versicherten bereits zugeflossen sind, während 4,012,558 Ai. als Dividendenfond s für diese Versicherten Ende 1886 reservirt blieben. Die Gewährleistungssonds der „Ger mania" stiegen im Jahre 1886 um 7,867,436 M. auf 84,982,787 M. und das Gesammt-Vermögen der Gesellschaft erreichte die Höhe von 86,387,535 M. gegen 78,622,916 M. Ende 1885. Literarisches. Tie gclescvste Ganenzeilschrisl — Auflage 20000! — ist der praktische Rathgeber im Obst- und Gartenbau — erscheint jeden San »lag reich Ntustlüt Abonnement vurtkjäbrh I Mark Proben, gratis u. franco d. d. König!. Hofbuchdruckerei Trovitrscd L 8obn in Frank» furt a. O Inhalt der Nr. 17: Was kann d-r Gartenbesitzer Ibun, um die schädlichen Wirkungen der FOihjalnsnachisröfle zu mildern (Frage li) von Schlegel, X, Ralhje, H. Wilde, v. d. S -B. — Ueber den Kümmel» bau, E. Heimann, Forst. — Treibbaus»Gurten, W Hampel, Garten- inspecior, Koppitz (Schl-sten). — Die neue und die alte Methode, Svargel zu ziehen, H. Burmeister, Ribnitz (Mecklenburg) (Schluß) — Verstopfen und Verpflanzen im Gemüsegarten — Einiges über Steckzwiebeln, Schalotten, Kortoffilzwiebeln. Knoblauch rc., Kai! Drohmann, Frankfurt a. O. — Das Veredeln auf amentaniseben Reben und ihre Behandlung bis zur Anpflanzung, Felix Seemann, Grand Laney (Genf). — Frühlings blumen, W. Hampel, Garteninspector, Koppitz (Lchlesicn). — Umschau im Garren Vlll. — Kleinere Miltberlungen. — Briefkasten. HtrMrtLenno-chriLdekM. Geboren: Ein Knabe: Hrn. Prof Richard Hofmann in Plauen i. L. — Ein Mädchen: Hrn. Pfarrer Vogel rn Leutersdorf. Hrn. Theodor Slancke in Dresden. Verlobt: Herr Kaufmann Hermann Rückardt in Leipzig n it Frl. Eugenie Marold in Waldkof bei Kamenz. Herr Diaconus Hermann Löscher in Zwönitz mit Frl. Mane Sailmachcr in Dresden. Herr Tiaconus Rickard Gey mir Frl Susanne Maric Franz in Zwenkau. Herr Uhr macker Karl Weise rn Possendoif mit F>l. Selma Knpper in Mittweida. Vermählt: Herr Georg Schubert mit Frl. Marie Krumbiegel in Oederan Herr Emil Abr mit Frl. Fanny Wiedemann in Odessa. Gestorben: Herr Alsrcd ck-ickcnhahn in Edemnitz Frau Laura verw. Pastor Tursckwann geb Kuschmann m Berggießhübel. Herr Collecteur Fr A Grah! in Trcsdeu. Herr L. E. C. Rerchenbach, emenlirler Ober lehrer in Dresden. Frl. Anna Bielig in Dresden. Frau Emilie verw. Rödiger geb. Fricke in Dresden. üdfakrtZrsilvn üon psi-sonvnrügo von Kpo88snkain. (* bedeutet LubuelWug, 7 mit IV. (Nasse.) Staatsbabn (nacb Dresden): 645, 950*Z 1054fi, 1145fi, 116, 230. 56fi, 915fi, 14 30* (543 trüb von kristewick, 950 ,4u- sebluss ab kristevit? sovobl mit Lebuelckug als aucd mit 1V. (Tasse). „ (naeb Deip^ig): 6 45 fi, 8 20, 9,50, 1145 f, 2 30, 5 6fi, 7 29 1130, (449* trüb von kristeivick, 950 ^usebluss muck kiesa und Edemvitch. „ (uaeb Cottbus): 4—fi, 1047 (fi bis kublaud), 3 33fi, 718. Kerliuer Kutin (uaeb Dresden): 645fi, 1019*, 11 — , 5 21fi, 1015 h. „ (uaeb öerlin): 7 27 7, 1058*, 327, 812 fi. knkunskrsitsn ilsr Poi-8ononrüg6 in Ki-0886nstsin. Ltaatsbabu (uns Dresden): 747, 910,1043, 1240, 315, 710,830,1225. „ (uns Deixnig): 747, 1043, 1145, 210, 710, 10—, 1225. „ (aus Cottbus): 10 46, 5 2, 115 (520fi trüb uns kublaud). kerliuer Kabu (uns Dresden): 725, 1057 , 326 , 811. „ (aus LerUn): 1018, 10 58, 519, 1013 <649 tr. a. Llsterv.) Xoioerlivkes Kost- unck lelsgrapkensmt. koststrasse (Diugaug von der Klostergasse). I. Zunahme von Telegrammen uunuterbrortieu, jedoeb blaebts und au 8ouu- und Feiertagen 9—12 D. und 1 — 5 D. im Ammer im Dock liulcs. II. ^nnaknie und Ausgabe vou kost-Sendungen und Leitungen: au zVoebeutageu 7—1 D. und 2 — 8 D.; au 8oun- uud keiertageu 7 — 9 D. uud 5 — 7 D.; Diuselu eibbriete verdeu amck ausserhalb der gewöbuliebeu Dieust- stuudeu gegeu besondere Oebübr angenommen, jedoeb vou 0 — 7 D. trüb uud vou 9 —10'r D. Abends nur im Zimmer mit dem Diugauge vom Dock, links erste Tbur. kostbrietlcasteu: au beiden Dabnböteu, am Dause vou Deilicb's zVittwe, Flarkt; am Dause der D. ^mtsbauptmannseback, innere Dresdner; am Dause vou Dmil 8ebvaive, iuuere Xauudurckr; am Dause vou D. Xaumaun, äuss. Gleissner; am Dause von k. D. bange, berliner Strasse; am rotbeu Danse, Dadeburger klack. Die Ürieck aerdeu abgebolt: Obi uud II Vorm., 1 0^, 4'/i, 6 uud 8 Vr Xaebm. kosttreimarkeu lamtb Verkauckstelleu) iu deu Handlungen vou Ixüst L Eo, Daux>tmarkt; Vd. Diebboi u. iuuere Gleissner; Kobert kollmar, äussere Xaundorckr hitrasse, Kobert 8cbemmel, Dresdner 8trasse, neben der kouigbeckeu -Vmlsbauptmaunsebatt; ieruer in Skässcbeu bei k. >Votsebke, iu 8traueb beim Dastvirtb G agner. ! ! I ! i ! ! 1 ! ! !
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