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Für die R-dactian verantwortlich! Herrmann Richard Starke. Nr. LS. Sonnabend, den 16. April 1887. 75. Jahrgang. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen Johann Gottfried Dörschelns eingetragene Grundstück, Rest eines Hufeugnts, Folium 4 des Grundbuchs, Nr. 5 des Brd.-Cat. und Nr. 9, 19, 22 b, 31s, 56, 58, 85, 87, 88, 95, 97, 105, 160, 162, 163, 165e, 234, 236, 240 des Flurbuchs für Lieg«, geschätzt auf 13,015 M. — Pf., soll an hiesiger Amtsgerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und ist der 22. April 1887 Vormittags 10 Uhr als Bersteigerungstermin, sowie der 3. Mai 1887 Vormittags 10 Uhr als Termin zu Verkündung des Bertheilungsplans anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Großenhain, am 25. Februar 1887. Königliches Amtsgericht. Sch-uffl-r. Hch. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht sollen auf Antrag der Erben die zum Nachlaß des Ziegeldeckers Johann Carl Gottlob Baarmann zu Liega gehörigen Grundstücke, Cat.-Nr. 16, Fol. 11 und 19 des dasigen Hypothekenbuchs, welche ortsgerichtlich auf 2452 M. — Pf. gewürdert worden, zusammen, oder getrennt, nebst todtem Inventar freiwilliger Weise am 21. April d. I. Vormittags 10 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle versteigert werden, was unter Bezugnahme auf die am hiesigen Gerichtsbrete und im Gasthofe zu Liega nebst Bedingungen aushängenden Anschläge hier durch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 5. April 1887. Das Königliche Amtsgericht. Estler. Bornemann, Ass. Großenhain, am 13. April 1887. Der Stadtrath. Herrmann. Bekanntmachung. Wegen Reinigung der in der I. Etage des Rathhauseö befindlichen Räume werden Montag den 18. und Dienstag den IS. April 1887 in der RathS-Expedition nur dringende Sachen expedirt. Großenhain, am 15. April 1887. Der Ststötrath. Herrmann. Bekanntmachung. Von dem diesjährigen Reichsgesetzblatte ist das 13. Stück erschienen. Dasselbe liegt, gesetz licher Bestimmung gemäß, 14 Tage in unserer Rathskanzlei zu Jedermanns Einsicht aus und enthält: Nr. 1712. Verordnung, betreffend die Einfuhr bewurzelter Gewächse aus den bei der internationalen Reblauskonvention nicht betheiligten Staaten: vom 7. April 1887. Bekanntmachung. Alle im Bezirke der Stadt Großenhain aufhältlichen Landwehrleute und Reservisten der Jahresklaffen 1874 bis mit 1878 erhalten Befehl, zur Lotttroivvrsumittluux Mittwoch, den 2V April 1887, Vormittags 93/4 Uhr im alten Militär-Reithause an der Gasanstalt zu ferner alle im Stadtbezirke Grosteubain aufhältlichen Reservisten und Dispositionsurlauber der Jahresklaffen 1880 bis mit 1886 erhalten Befehl, zur Irotttrolvvesuiumlniix Donnerstag, den 2l. April 1887, Vormittags 9^ Uhr im vorgenannten Reithause pünktlich zu erscheinen. Die Militärpapiere sind mitzubringen. Schirme und Stöcke dürfen zu den Kontrolversammlungen selbst nicht mitgebracht werden. Nichterscheinen wird bestraft. Königliches Kn-mehr-Bezirks-Kommando 2 Dresden. Bekanntmachung. Dienstag, den IS. April 1887, ist das unterzeichnete Standesamt geschloffen. Großenhain, am 15. April 1887. Das Königliche Standesamt. In Vertretung: Kunath. Fortbildungsschule. Die Ostern 1887 aus der Schule entlassenen Knaben (die hierorts befindlichen Aus länder nicht ausgeschlossen!) haben sich unter Vorlegung ihrer Schuleutlaffungszeugniffe in der Expedition des Unterzeichnete« zum Besuche der Fortbildungsschule anzumelden. Diese Anmeldungen werden vom 18.—SS. April täglich von 11—1 Uhr angenommen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Aeltern, Lehrherren pp. verpflichtet, die fort bildungsschulpflichtigen Knaben zu ordnungsgemäßer Anmeldung und regelmäßigem Besuche der Anstalt anzuhalten. Von der Verpflichtung zum Besuche der Fortbildungsschule ist befreit, wer eine höhere Lehranstalt, also Gymnasium, Progymnasium, Seminar, Realschule 1. oder 2. Ordnung bis zum volleudeteu 1k>. Lebensjahre oder auch eine mittlere oder höhere Volksschule 8 Jahre laug besucht und die seinem Alter entsprechende Claffe erreicht hat. Es ist jedoch für jeden einzelnen Fall die Befreiung durch Vorlegung des betr. Zeugnisses bei dem unter zeichneten Director nachzuweisen. Zugleich wird bemerkt, daß jedem abgehenden Schüler ein Entlassungszeugniß auszu händigen ist und daher der Austritt bei dem Direktorium rechtzeitig angezeigt werden muß. Großenhain, am 14. April 1887. 1^ Schulvirector. Bürgerschule. Die Aufnahme der schulpflichtig gewordenen Kinder erfolgt Montaq den 18. April in den betreffenden Classenzimmern I. und II. Bürgerschule Vormittags 8 Uhr, III. Bürgerschule Nachmittags 1 Uhr. Großenhain, den 14. April l887. 1«. HurÄtmunn, Director. Nach dem Merse-e. Der deutsche Bundesrath hat bereits am Dienstag seine Osterferien beendet und in wenigen Tagen wird auch der deutsche Reichstag seine während der Festzeit unterbrochene Arbeit wieder aufnehmen. Am guten Willen und an Schaffens freudigkeit fehlt es der jetzigen Mehrheit der deutschen Volks vertretung sicher nicht; sie bewies dies hinreichend in dem ersten Abschnitt der Session bei der eifrigen Arbeit an der Militär vorlage; sie wird es auch jetzt nicht daran fehlen lassen, wo es sich darum handelt, die Mittel zur Deckung der Kosten der Heeresvermehrung und des weiteren Ausbaues der Social reform zu beschaffen. Dies Vertrauen ist das Ergebniß der Beobachtung, daß der jetzige Reichstag in seiner ganzen Zu sammensetzung denjenigen früheren Reichstagen ähnelt, welche Deutschland die großen Grundlagen der Reichsgesetzgebung lieferten. Ist auch das Zahlenverhältniß der einzelnen Partei gruppen nicht ganz dasselbe wie damals, als die Reichsjustiz gesetze zu Stande kamen, so erfreuen wir uns doch auch jetzt wieder einer aus Conservativen und Nationalliberalen be stehenden regierungsfreundlichen Reichstagsmehrheit, nachdem sich vorher die conservativ-clericale Majorität und dann erst recht die aus Clericalen, Deutschfreisinnigen und Socialdemo kraten bunt zusammengewürfelte Mehrheit als öde und un fruchtbar erwiesen haben. Gleich während der ersten Wochen der Arbeit des neuen Reichstages ließ sich die frohe Ueber- zeugung gewinnen, daß das Reich nunmehr wieder einer neuen schöpferischen Periode entgegengeht. Um die noch schwebenden großen Fragen der Gesetzgebung zu einem gedeihlichen Abschluß zu bringen, bedurfte es einer Reichstagsmehrheit, welche wieder den nationalen Gedanken höher stellt als den Parteistreit. Daß wir seit den letzten Reichstagswahlen eine solche national gesinnte Mehrheit haben, dazu wird sich jeder aufrichtige Vater landsfreund Glück wünschen. In einem von Feinden rings umgebenen Reiche wird die Regelung des Heereswesens naturgemäß einen der wichtigsten und ersten Punkte der Gesetzgebung bilden. Die Militärgesetz gebung steht erstens oben an, weil die Siege der deutschen Heere erst das geeinte Reich ermöglicht und erschaffen haben, zweitens, weil die innere und äußere Sicherheit Deutschlands unzertrennlich ist von der rechten Stärke und guten Beschaffen heit der Armee, und drittens, weil der Militäretat die bedeu tendsten mummen vom Haushalt des Reiches beansprucht. Die Heeresfrage ist in Deutschland entschieden eine Vertrauens - sache, denn diese Frage läßt sich nur von berufenen Fach männern richtig beurtheilen. So lange die letzteren nicht eine Erleichterung der Heereslasten für möglich und rathsam er klären, haben Regierung und Volk die Pflicht, in unverbrüch licher Einigkeit sich opferfreudig zu erweisen. Während die ganze Welt die Letter des deutschen Heeres als solche Autori täten anerkannte, während die Gegner des deutschen Reiches uns um diese Männer bitter beneideten, waren noch vor Kurzem große oppositionelle Kreise in Deutschland verblendet genug, auf das Urtheil derselben weniger zu geben, als auf bas Urtheil einiger beredter Parteiführer, die gelegentlich einmal einen Blick in den Militäretat gethan hatten. Das ist nun anders geworden; die Mehrheit des deutschen Volkes sprach sich mit Wärme und Ueberzeugung für das Septennat aus und bekundete damit, daß sie für die Erhaltung der nicht mit der Leyer ersungenen, sondern mit dem Schwerte mühsam erkämpften Einheit Deutschlands keine Opfer scheut. Diese patriotische Hingabe wurde bereits glänzend dadurch belohnt, daß angesichts der begeisterten OpferwilligkeiL des deutschen Volkes die Feinde des Reiches auf kriegerische Pläne verzich- teten, die nur einer in sich uneinigen und zersplitterten Nation gegenüber Aussicht auf Erfolg haben konnten. Wohlthun trägt Zinsen; ein zur rechten Zeit dem Vaterland gebrachtes Opfer thut dies ebenfalls. Mögen auch die hohen Matricularbeiträge das Finanzwesen wesentlich erschweren, mögen die Reform der Zuckersteuer und die Erhöhung der Branntweinsteuer für ein zelne Kreise empfindlich sein, die für das deutsche Heer ge machten Mehrausgaben sind lohnende für das ganze Reich, dessen Wohlfahrt dadurch wohlbeschirmt aufs Neue im Frieden emporblühen kann. Außer bei dieser Angelegenheit wird auch noch bei anderen Zweigen der Reichsgesetzgebung der nationale Sinn demnächst zu siegen haben über persönliche und parteiliche Anschauungen. Bei den Fragen der Alters- und Invaliden-Versorgung der Arbeiter, bei dem Arbeiterschutz, bei der von zünftlerischen Anwandlungen sehr wenig angehauchten Jnnungsvorlage der Reichsregierung u. s. w. handelt es sich darum, die obwalten den nicht geringen Schwierigkeiten zu bemeistern, einerseits einzelne weitergehende Wünsche zu unterdrücken, andererseits nothwendigs, wenn auch nicht immer angenehme Zugeständnisse zu machen. Ohne Compromiffe ist auf diesen weiten und und wichtigen Gebieten nichts zu leisten; wenn Etwas ge schaffen werden soll, so darf man nicht dem fernen höchsten Ideal unverrückt zusteuern, sondern muß sich an das Erreich bare halten. Für den Gesetzgeber dürfen nur die Rücksichten auf das große Ganze, auf den Gesammtnutzen der neuen Gesetzgebung entscheidend sein. In vielen Fällen wird erst die Erfahrung lehren, was an den einzelnen Punkten der Gesetze falsch oder richtig, heilsam oder nachtheilig war. Es ist nicht zu erwarten, daß das Neue immer gleich mustergiltig und ohne Mängel sei; geleitet von der großen Lehrmeisterin Erfahrung, wird man früher oder später Einzelheiten der neuen Gesetze ergänzen, beschränken oder auch ganz in Wegfall bringen müssen. Von der jetzigen Reichstagsmehrheit, welche so recht dem gesunden und praktischen Sinne des deutschen Volke« entspricht, läßt sich mit Fug und Recht erwarten, daß sie nothwendige Gesetze zu Stande bringen wird, so gut es eben geht, daß sie r.. ) '