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Ireiöerger Anzeiger und Tageblatt. Amtsblatt de« Kgl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Kgl. Gerichtsämter und der Stadträthe zu Freiberg u. Brand. ^«LW. Erscheint i. Freiberg jeb. Wochmt, Ab. 6 U. für dm and. Tag. Jnser.werdm bi» V. 11 U. für nächste Nr. angen. Sonntag, den 3. September Prei, vierteljährl. 20 Ngr. Inserate werben die gespalten« Zeile ob« deren Raum mit 8 Pf. berechnet. 1871 Tagesgeschichtk. Berlin. In ihrer neuesten Nummer veröffentlicht die „Kreuzztg." die nachstehende Erklärung, welche ihr ebenfalls aus Anlaß des er wähnten Artikels der „A. A. Z." aus dem Hauptquartier des ObercommandoS der OccupationS-Armee in Frankreich zugesendet worden ist. „H.-Q. Compiegne, den 28. August 1871. Die „Kreuz zeitung" hat in ihrer Beilage zu Nr. 196 einen Artikel aus der „Augsburger Allgemeinen Zeitung" unter der Ueberschrist: „General v. Manteuffel" mit dem Bemerken ausgenommen, daß sie ihn als einen nicht unwichtigen Beitrag zu der Geschichte der letzten Jahre ihren Lesern nicht vorenthalten dürfe. Ich habe einmal, als die Ausrechthaltung meiner Grundsätze dies erheischte, Preßangriffe mit der Pistole in der Hand beantwortet. Seit der Zeit meines Scheidens aus dem Cabinet Sr Maj. des Königs lasse ich dagegen alle Preßangrifie über meine militärische, oder avministrative, oder diplomatische Wirksamkeit schweigend über mich ergehen. Mein Privat- und mein amtliches Leben wird seinen Richter nach meinem Tode finden. Ich fürchte daS Urtheil nicht! So lasse ich mich auch nicht auf die Widerlegung all der Unrichtigkeiten ein, welche jener von der „Kreuzzeitung" aufgenommene Artikel enthält. Aber in demselben steht auch, ich habe einen unehrerbietigen Brief an meinen Herrn und König geschrieben. Dies greift in den ganzen Boden, ans dem ich stehe. Ich würde mich gegen meinen seligen Vater im Grabe, gegen meine ganze Vergangenheit, gegen meine Söhne versündigen, wenn ich hiergegen nicht protestirte. Ich erkläre hiermit diese Behauptung als Unwahrheit und ersuche die verchrliche Redaction, diese meine Erklärung in der „Kreuzzeitung" zu veröffentlichen. E. Manteuffel, General der Cavallerie, General- Adjutant Seiner Kaiserlichen Majestät des Königs." Jetzt nimmt auch der „Reichsanzeiger" den General v. Man teuffel in Schutz. Er thut dies in folgendem Artikel: „Die Ver dächtigungen und Anfeindungen des Generals der Cavallerie Freiherrn von Manteuffel, die in der „Frankfurter Zeitung" ihren Ursprung genommen, haben in höherem Maße, als ihr Gehalt mit sich brachte, wegen der hervorragenden Persönlichkeit, die sie be trasen, die Aufmerksamkeit der „Presse" aus sich gezogen. Der „Reichs- und Staats-Anzeiger" würde sich deshalb auf eine Er wähnung derselben nicht eingelassen haben, wenn nicht die Ent stellung so weit getrieben wäre, daß man hohe Behörden mit diesen verleumderischen Erfindungen und mit deren Wiedergabe in der „Correspondenz Stern" andeutungsweise in Verbindung brächte. Für jeden Unterrichteten bedarf eS nicht der Erklärung, daß diese Andeutungen auf willkürlicher Erfindung beruhen, und für Jeden, der auch nur entfernt die Persönlichkeit des Freiherrn von Man teuffel kennt, haben jene Artikel alle Bedeutung verloren durch den Hinweis auf persönliche Motive und Neigungen des Generals, die demselben notorisch fern liegen. Wenn bis dahin die Meinung möglich war, daß die militärische Kritik der Betheiligung des Gene rals am letzten Feldzuge von einem zwar ungerechten und nach seinen militärischen und thatsächlichen Kenntnissen wenig urtheilS- fähigen, aber in seiner Parteilichkeit doch vielleicht selbst überzeugten Kritiker herrühren könnten, so ist nunmehr durch die oberflächliche Heftigkeit des letzten Artikels der „Frankfurter Zeitung", namentlich aber durch die erwähnten Andeutungen über die Geschmackrichtung und die Neigungen deS Generals die Urheberschaft jener Artikel in einer Weise entlarvt, daß ihre Products aus der Zahl der Preß- erzeugniffe, welche einer ernsthaften Erwiderung gewürdigt werden können, vollständig ausscheiden. — Eine auch in unser Blatt übergegangene Notiz über die StandeSerhöhung des Fürsten Bismarck, in welcher unter Bezug nahme auf vorherige Befragung und Meinungsäußerung des Reichs kanzlers behauptet war, der Fürstentitel sei als nicht erblich ver liehen, wird von der „Kreuzzeitung" für durchaus unbegründet erklärt. Das in dieser Beziehung gewiß gut unterrichtete Blatt fügt hinzu: „Der Fürstentitel ist erblich nach dem Rechte der Erst geburt verliehen Ferner ist die StandeSerhöhung am Tage der Eröffnung deS Reichstages von dem Kaiser auS völlig eigner Be wegung und in einem eigenhändigen Erlaß vollzogen werden. ES ist also ganz aus der Luft gegriffen, als ob über die Angelegenheit vorher verhandelt worden wäre. Der Kanzler ist nicht in der Lage gewesen, irgend welche Anfichten darüber vorher zur Sprache zu bringen." Gumbinnen, 31. August. In Czimochen (Kreis Lhck), einem Dorfe von 479 Einwohnern, sind bis jetzt 79 Cholerafälle vorge kommen , wovon 46 einen tödtlichen Auögang hatten. Die Regie rung hat die ausgedehntesten Vorsichtsmaßregeln getroffen. Lübeck, 31. August. Die Beschlüsse deS volkSwirthschastlicheu CongresseS in der Münzfrage, welche heute in ihrer definitiven Fas sung einstimmig angenommen wurden, gehen wesentlich dahin: dem deutschen Reichstage möge schon in seiner nächsten Session ein Ge setzentwurf zur Herstellung eines einheitlichen decimalen MünzshstemS für ganz Deutschland vorgelegt werden, auf Grundlage der reinen Goldwährung mit einer Rechnungseinheit im Werthe von 20 Sgr. der gegenwärtigen Währung. Im Uebergangsstadium sollen die bisherigen Silber-Courantmünzen succesfive eingezogen werden, bis auf Weiteres aber als Quoten der neuen Reichs-Golzmünze und als dieser gleichgestelltes gesetzliches Zahlungsmittel gelte». Sine Ausprägung von Silber-Courant soll nicht mehr stattfinden. Alle provisorischen Maßregeln, welche nicht den Zweck haben, die Durch führung des ganzen ReformplaneS vorzubereiten, find zu vermeiden. München, 28. August. Der CultuSminister, Herr v. Lutz, hat in Uebereinstimmung mit sämmtlichen Mitgliedem deS neuen Ministeriums in Betreff der Stellung deS StaateS zu den kirch lichen Wirren und als Antwort auf die diesfallfigen Hirtenbriefe eine sehr umfassend motivirte Entschließung am gestrigen Tage dem Herrn Erzbischof zustellen lassen. Ein Corresp. der „N. fr. Pr." theilt daraus folgende Schlußsätze mit: „Die Bedrohung der Grundsätze deS bayerschen StaatSrechteS, welche in dem Dogma von der persönlichen Jnfallibilttät des Kirchen-OberhaupteS liegt und überdies die in der Außerachtlassung des klaevtum rexium (König!. Gutheißung) liegende Verletzung der StaatSverfassung nöthigt die Staatsregierung zu Maßregeln, die sie selbst gerne vermieden haben würde. Sie wird jede Mitwirkung zur Ver breitung der neuen Lehre und zum Vollzüge von Anordnungen verweigern, welche von den kirchlichen Behörden in Rücksicht auf die neue Lehre und zu deren Durchführung getroffen werden: sie wird an dem Grundsätze festhalten, daß den Maßregeln, welche die krchlichen Behörden gegen die da« Dogma nicht anerkennenden Mitglieder der katholischen Kirche ergreifen, jede Wirkung auf die politischen und bürgerlichen Verhältnisse der davon Betroffenen versagt bleiben muß und wird erforderlichenfalls solche Vorkehrungen treffen, welche die Unabhängigkeit des bürgerlichen Gebiete- von kirchlichem Zwange verbürgen. Der ergebenst Unterzeichnete be klagt die Verwicklungen, welche die Folge dieser Stellung sei« werden, lehnt aber in dem Bewußtsein, daß er sich im Einklänge Mit Gesetz und Recht befindet, jede Verantwortlichkeit hierfür ab." München, 30. August. Ihre Majestäten der König und die Königin von Sachsen find diesen Mittag mit der Ostbahn hier ein getroffen und alsbald nach Possenhofen weiter gereist. Wien, 31. August. Die „Wiener Abendpost" wendet sich in einem Artikel heute gegen die pessimistische Methode der deutschen Opposition, namentlich gegen die Angriffe auf die Regierung wegen vermeintlicher Mehrbelastung der deutschen Kronländer durch den Ausgleich. Sie erklärt zum Schlüsse: Die Unterhandlungen