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1826 von der Gemeinschaft mit den Internationalen loSsagen und keinen Strike mehr machen sollen, vielmehr die Regierung in ihren Be mühungen zur friedlichen Wiederaufnahme der Arbeit und zur Auf rechterhaltung der Ordnung unterstützen sollen. Versailles, 25. September. Heute hatte Graf Arnim, der seit 10 Tagen infolge eines ernstlichen Unwohlseins keine Zusammen kunft mit Herrn Thiers gehabt, eine solche, und die Verhandlungen über den Vertrag sind in gutem Wege. Die nächste Folge der klemme der Verhandlungen in Versailles war, daß die 11. deutsche Division, die auf dem Marsche nach Dijon, Besancon und Vesoul begriffen war, Befehl erhalten hat, denselben nicht fortzusetzen. Die übrigen deutschen Truppen, welche nach Deutschland zurückkehren sollten, haben, wie verlautet, ebenfalls Gegenbefehl erhalten. Brüssel, 26. Sept. Die „Etoile belge" will wissen, daß sich in Brüssel eine in den Tuilerien aufgefundene Correspondenz zwischen Napoleon und einem belgischen Journalisten befinde, welche sich mit dem Plane beschäftigen soll, Napoleon den belgischen Thron zu verschaffen. DaS genannte Blatt fordert die Veröffentlichung der betreffenden Schriftstücke. Lausanne, 25. September. Man telegraphirt dem „Bund": In der heutigen vorberathenden Sitzung der Friedens - und Frei- heitSliga wurden Nationalrath Ehtel zum Präsidenten, Professor Vogt, Großrath CappuiS-Vichoud zu Vicepräsidenten gewählt. An wesend sind: Lemonnier und Belanger (Paris), Sonnemann (Frank furt), Goegg (Baden), Simon (Trier), Maure Macchi (Italien). Mazzini, LouiS Blanc, Kolb, Quinet billigten brieflich daS Con- greßprogramm und entschuldigten ihre Abwesenheit. Gambetta sendete gleichfalls ein Entschuldigungsschreiben, in welchem er äußerte, Frankreich müsse zuerst wieder zu nationaler Kraft kom men und seinen früheren Einfluß erlangen, bevor es sich an kosmo politischen Bestrebungen betheiligen könne. — 26. September. Präsident Ehtel eröffnete mit begeisterter Rede den fünften Congreß der Friedens- und Freiheitsliga, worauf Goegg den Bericht über die bisherige Thätigkeit der Liga zur Ver lesung brachte. Sonnemann aus Frankfurt überbringt Grüße der deutschen Demokraten. Bei Bcrathung der Mittel zur Ausdehnung des Vereins wurde das Wiedererscheinen des Vereinsblattes be schlossen. Anwesend sind 100 Mitglieder. Rom, 21. Septbr. Der gestrige Tag ist in würdiger Weise und ohne Ruhestörung als Volksfest gefeiert worden. Wir dürfen sagen, daß ganz Rom sich an der Porta Pia versammelte, daß 50,000 Menschen wenigstens in gemeinsamen patriotischen Gefühlen sich die Hände reichten. Mit Tagesanbruch schmückten sich alle Häuser mit Fahnen, alle Straßen füllten sich mit festlich geputzten Bürgern. Man sah alle Farben, nur keine Priesterkutten. Der - Festzug war über eine Miglie lang und bestand aus mehr denn 10,000 Menschen; an der Stelle, wo die Bresche von Porta Pi«' war, hatte die Stadtbehörde eine Gedenktafel errichtet; sie war mit der dreifarbiaen italienischen und der gelbrothen römischen Fahne geschmückt und unzählige Lorbeerkränze, gleichfalls mit Inschriften, wurden daran niedergelegt oder befestigt. Pianciani, Zuecarini und Tagliazzo hielten Reden. Der Jubel, von den Ketten der päpst lichen Tyrannei befreit, für immer befreit zu sein, bildete den Grundton aller Reden. Am Nachmittage war große Revue, am Abend allgemeine Illumination; ganz Trastevere war in lichtem Schimmer, Castel Sant Angelo magisch durch bengalisches Feuer erhellt, nur finster grollend, schwarz und unheimlich nahmen sich die Peterskirche und der Vatican aus. Sachsen. Freiberg, 28. September. DaS „Zwickauer Wochenblatt" enthält folgende Mittheilung: Herr Bergschuldirector Krei sch er ist als Professor an die kgl. Bergakademie nach Freiberg berufen worden und wird diesem Rufe bereits am 1. October Folge leisten. Freiberg. Oeffentliche Gerichtssitzung den 29. September Nachmittags 4 Uhr zur Hauptverhandlung in der Untersuchung wi der Gustav Friedrich Stech genannt Hänig von Freiberg wegen Unterschlagung. Freiberg, 27. Sept. Unter Vorsitz des Herrn Superintendent Merbach und zahlreicher Betheiligung der betreffenden Lehrer wurde heute Vormittag 10 Uhr im Prüfungssaale der Bürgerschule die diesjährige Ephoral-Conferenz abgehalten. Nach einem gemein- schaftlichen Eröffnungsgesange, zu dem Herr 0r. Schulze den Text geliefert, hielt der Herr EphoruS auf Grund des Bibelwortes aus 1. Corinther 9, 10: „Der da pflüget- soll auf Hoffnung pflügen, und der da drischet, soll auf Hoffnung dreschen, daß er seiner Hoff nung theilhaftig werde", eine sehr zeitgemäße Ansprache. In der Einleitung gedachte der geehrte Redner in schwungvoller Weise der mächtigen Ereignisse des verflossenen Jahres und der Stimmung, welche uns zur vorigen Conferenz erfüllt habe und führte darnach den Hauptgedanken aus: Hoffnung, daS sei daS Losungswort de- LehrerS in seiner Schule, bei seiner Arbeit. Nach dieser Rede trug Herr Lehrer Hauffe auS Sohra seine mit außerordentlichem Fleiße verfaßte Arbeit vor, welche daS Thema behandelte: „Ueber den Einfluß der jüngsten Ereignisse Deutschlands auf unsere Schulen." Dieser Einfluß gab sich nach Ansicht des Verfassers kund in den Vorthcilen, welche die Schule dadurch errungen und in den Pflichten, welche diese Ereignisse der Schule auferlegten. Diese Bearbeitung wurde mit großem Interesse verfolgt und mit warmem Danke aus genommen. Als nach ihr die Vorstände der Special-Conserenzen ihre Jahresberichte mitgetheilt hatten, wurde die Versammlung ge schlossen mit dem Gesänge: „Laß mich Dein sein, Du treuer Gott und Herr." Dresden, 27. September. Nach den bis jetzt getroffenen Bestimmungen werden Ihre Majestäten der König und die Königin am 3. October das königliche Sommerhoflager in Pillnitz verlassen und zunächst im Schlosse Weesenstein Ihren Aufenthalt nehmen. — Das „S. Justizministerialblatt" sagt in einer Verordnung über den Austritt aus einer vom Staate anerkannten Religions gesellschaft: Daß der Austretende so lange als Mitglied feiner zeitherigen kirchlichen Gemeinde zu betrachten sei, als er nicht seinen Austritt seinem ordentlichen Richter persönlich zu Protocoll ange zeigt und dabei zugleich glaubhaft nachgewiesen hat, daß er dem Pfarrer seiner Parochie vier Wochen vorher die Absicht, auSzune- ten, zu erkennen gegeben hat. Ueber die von ihm bei dem Pfarrer seiner Parochie bewirkte Anmeldung des beabsichtigten Aus tritts ist ihm, dafern er nach Ablauf von vier Wochen darum an sucht, ein Zeugniß von jenem Pfarrer auszustellen. — 28. Sept. Ueber den Zeitpunkt der Einberufung des sächsischen Landtags erfahren wir von wohlunterrichteter Seite Fol gendes: Sobald sich die Session des deutschen Reichstages bis Anfang December auSdehnen wird, worüber man Anfang nächsten Monats Gewißheit zu erlangen hofft, so gedenkt die königliche Staatsregierung den Landtag noch vor dem Zusammentritt des Reichstags, welcher etwa für den 20. October in Aussicht genommen ist, einzuberufen. Der Landtag würde dann zunächst sich darauf beschränken, seine Constituirung vorzunehmen, das Gesetz wegen provisorischer Forterhebung der Steuern eventuell zu genehmigen und sich darauf bis Anfang des nächsten Jahres vertagen. Ist jedoch die bestimmte Aussicht vorhanden, daß der Reichstag seine Berathungen im November zu beendigen vermag, so wird der sächsische Landtag erst Anfang December einberufen werden. (L. Tgbl.) — Der „N. Allg. Ztg." wird aus Dresden gemeldet: Die Socialdemokraten, welche feierlich erklärten, an der Landtagswahl wegen des beibehaltenen Census von einem Thaler nicht Theil nehmen zu wollen, haben mir der bei ihnen gebräuchlichen Conse quenz im Wahlkreis Crimmitschau-Werdau ihren Parteigenoffen, den Advocat Otto Freytag zu Leipzig, aufgestellt. — Die schon gestern (unter Berlin) kurz erwähnte Verord nung, betreffend die Einführung von Postmandaten, lautet: Behufs Erleichterung de« Geldverkehrs kann vom IS. October 1871 ab die Einziehung von Geldern bis zu S0 Thalern oder 87t Gulden eiuschl. durch Post mandat erfolgen. Formulare zu den Postmandaten können bet allen Postanstalten zum Preise von 1 Silbergroschen für 5 Stück bezogen werden. Dem Mandate ist das einzulöiende Papier (die quittirt« Rechnung, der g uittirte Wechsel, der Coupon :c.) zur Aushändigung an denjenigen, welcher Zahlung leisten soll, beizusügen. DaS Mandat ist vom Absender durch Angabe seines Namens und Wohnort«, de« Namens und Wohnort« de« Schuldners, sowie des einzuziehenden Betrage« auszusüllen. Die Thaler- oder Guldensumme muß in Zahlen und in Buchstaben ausgedrückt sein. Zu schriftlichen Mittheilungen an den Schuldner ist das Post mandat, welche« in den Händen der Post verbleibt, nicht zu benutzen. Bet Be nennung mehrerer Personen erfolgt die Vorzeigung nur an den zuerst genannten Adressaten. Einem Postmandate können mehrere Quittungen, Wechsel, Coupon» rc. zur gleichzeitigen Einziehung von demselben Schuldner beigesügt werden; die Gesammtsumme ve« einzuztehenden Betrages darf jedoch den oben bezeichneten Betrag nicht übersteigen. Die Vereinigung mehrerer Postmandate zu einer Sendung ist nicht statthaft. Der Auftraggeber hat das Postmandat nebst besten Anlage unter verschlossenem Couvert an die Adresse der Postanstalt, welche die Einziehung bewirken soll, recommandirt abzusenden. Der Brief ist mit der Aufschrift „Postmandat" zu versehen. Die Gebühr beträgt, einschließlich de« Portos und der RecommandationSgebühr, ohne Rücksicht aus die Höhe des Be trages, s Silbergroschen bez. 18 Kreuzer. Diese Gebühr ist vom Auftraggeber vor Absendung des Briese«, möglichst durch Verwendung von Postwerthzeichen, zu entrichten Die Uebermittelung des eingezogenen Betrages an den Auftrag geber erfolgt durch Postanweisung; die Postanweisungsgebühr wird von dem eingezogenen Betrage in Abzug gebracht. Wird der Betrag nicht eingezogeo, so kommt, außer der bei der Aufgabe entrichteten Gebühr, eine weitere Gebühr nicht in Anwendung. Ueber den Postmandat-Brief wird dem Absender ein Einlieferungsschein er« theilt. Die Poflverwaltung haftet für die Beförderung des Postmandat-Briese» wie für einen recommandirten Bries, für den eingezogenen Bettag aber in dem selben Umgänge wie für die auf Postanweisungen eingezahlten Beträge. Eine wsnngehende Garantie, insbesondere für rechtzeitige Vorzeigung oder rechtzewge Rücksendung de« Postmandat« nebst Anlage, wird nicht geleistet; auch überuhemeu tue Postanstalten weder Protesterhebung, noch die Ersüllung anderer im Wechsel- rechte vorgeschrirbrner Formen bezüglich der ihnen zur Einziehung übergebene»