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und Tageblatt. Amtsblatt des Kgl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Kgl. Gerichtsämter und der Stadträthe zu Freiberg u. Brand. 1871 ^174 Sonnabend, den 29. Juli Erscheint i. Freibergjed. Wochen», Ab. 6 U. für den and. Tag. Jnser. werden * bis V-11 U. für nächste Nr. angen. Prei, vierteljihrl. 20 Ngr, Mfträte werden die gespaltene Zeile oder deren Rann, mit 8 Pf. betechnet. 4- Freiberg, den 28. Juli. Wir hatten uns für den heutigen Artikel die Aufgabe gestellt, den in der neuesten Zeit endlich vollzogenen Ausschluß des öster reichischen Staates von dem neu erstandenen deutschen Reiche nicht als einen Act preußischer Willkür und Herrschergelüste darzustellen, sondern zu zeigen, daß dies nur die nothwendige Consequenz der jenigen Politik ist, welche die Herrscher Oesterreichs selbst seit Jahr hunderten in der Jsolirung ihrer Erbstaaten neben dem übrigen Deutschland befolgt haben. Die Kronen Böhmens und Ungarns wußte das erzherzogliche Haus an sich zu bringen, ohne dieselben, namentlich letztere, dem deutschen ReichSverbande zu unterwerfen. Das vom Kaiser Maximilian I. im Jahre 1495 für Deutschland errichtete Reichs kammergericht hatte nicht nur in dem Erzherzogthum Oesterreich so gut wie gar keine Geltung, sondern man trachtete sogar danach, eS auch im übrigen Deutschland womöglich durch daS höchste Ge richt der österreichischen Erblande, den kaiserlichen Hofrath in Wien, zu verdrängen. Die von den Reichsgesetzen vorgeschriebene Kreisordnung kam in Oesterreich gar nicht zu Stande. Von einer Betheiligung an dem Schutze und der Vertheidigung der ReichS- grenzen, wenn es nicht zugleich auch österreichische Erblande betraf, hielten- letztere sich vollständig fern. Und als 1740 die deutsche Kaiserkrone nicht auf den Gemahl Maria Theresia'-, sondern auf den Churfürsten von Baiern überging, erklärte man in Wien ohne Scheu, daß man sich einem deutschen nicht österreichischen Kaiserthum unter keiner Bedingung fügen werde. Ist damit nicht schon die Lossagung der österreichischen Lande in vollstem Maße ausgesprochen? Gab's nicht da auch schon ein Kleindeutschland? Nach all' Diesem bedarf es eigentlich gar nicht mehr der Hin weisung darauf, daß die engherzige Politik Kaiser Leopold I. dem bekannten Uebermuth Ludwig XIV. von Frankreich zu den Erobe rungen und scheußlichen Verwüstungen der westlichen Provinzen deS deutschen Reiches sowie zur Wegnahme Straßburgs Gelegenheit gab und daß Kaiser Karl VI. im spanischen Erbfolgekriege einen Friedensschluß zurückwies, welcher Straßburg an Deutschland zu rückgeben sollte, dabei aber die Krone Spaniens nicht dem Hause Habsburg, sondern dem Enkel Ludwig XIV. zuwieS. Ebenderselbe Karl machte sich auch keinen Kummer darüber, als später daö alte deutsche Reichsland Lothringen an Frankreich verloren ging, da seine HauSmacht dafür das italienische ToSkana erhalten sollte. Diese engherzige HauSpolitik der habsburgische» deutschen Kaiser ist zu allen Zeiten dieselbe geblieben. Bei den Friedens unterhandlungen mit der französischen Republik 1794 verkündeten österreichische Agenten in Paris, daß ihr Kaiser gern iw die Ab tretung des ganzen linken Rheinusers an die Franzosen willigen wollte, wenn ihm dafür Baiern zu Theil werde. Im Frieden von Campo Formio 1797 willigte Oesterreich darein, das heutige Belgien an Frankreich abzutreten und den Rhein als die Sr«M Deutsch lands anzuerkennen, weil ihm Venetien und Dalmatien zugesprochen und im Geheimen die Hilfe zur Erlangung, des bairische« Jnn- Viertels und Salzburgs zugesagt wurde. Endlich ließ der deutsche Kaiser Franz II. das deutsche Reich ganz im Stiche und nah« 1806 den Titel „Kaiser von Oesterreich" an. Aks bekannt setzen wir voraus, daß in den Jahre« 1813 und 1814 Oesterreich oft genug hemmend für die Fortschritte der Ver bündeten gegen Napoleon I. gewesen, daß auch mkten im Feldzuge Kaiser Franz den Französin gern die Grenzen von 1792 zuge« standen hätte, um nur Preußen nicht mächtig werden zn lasten, und daß die voreilige Anerkennung der Rheinbundsstaaten durch Oesterreich ein Haupthinderniß für die Herstellung einer bester« Reich-Verfassung gewesen ist, als es der Bundesstaat war. Nach Srkenntniß von Allem, was Oesterreich an Deutschlatch seit 400 Jahren gesündigt, muß es Jedem, der hören und sehe« will, klar sein, daß dieser Staat schon lange kein lebendiges Glied des deutschen Reiches war, mithin eS jetzt auch nur «in Act der Nvthwendigkeit ist, mit siinem Ausschluß vom neuen deutsch« Reiche ein Kleindeutschland hinzustellen, daS in allen seinen Gliedern zusamwerihält und iN dem Alle für Einen und Einer für Alle in Zeiten der Gefahr eintritt. Den Deutschen in Oesterreich Wünsch« wir Ausdauer im Kampfe gegen die ander« Nationalitäten, gegen Gaugrafen und Pfafsin; wir werden stets mit der lebendigsten Theilnahme ihr Geschick verfolgen. Unseren Klerikalen aber zum Trotz, die heuchlerische Thränen über die Vernichtung Großdeutsch lands vergießen, sitzen wir unsere besten Hoffnungen auf ein mächtiges Gedeihen des jetzigen neuen deutschen Reiches. T-geSgeschichte. Berlin, 26. Juli. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 16. Juli, wodurch die 5procentigen Schatzanweisungen deS norddeutsche» Bunde« zwüter Emission im Betrage von 51 Millionen gekündigt werden. Die Einlösung gegen Zahlung deS NennwertheS erfolgt vom 1. Febr. 1872 ab und hört die Verzinsung von diesem Tage äb auf. — Das Kriegsministerium hat angeordnet, daß zur Gewinnung einer summarischen Uebersicht der Seitens der deutschen Staaten im Kriege gegen Frankreich zur Verwendung gekommenen Streit- kräfte an Mannschaft« und Pferden und demnächst zur Ermitte lung der gesammten ÄriegSleistungen für alle Waffen von jedem Commando und jeder Verwaltungsbehörde, jedem Truppentheile und jeder Administration (und zwar die mobilen und inmobilen getrennt) auf vorgeschrieben«» mit erläuternden Bemerkungen ver sehenen Schemas eine Nachweisung zusämmengestellt werden soll, au« welcher die vom 16. Juli v. I. ab bi« einschließlich ultimo Juni d. I. für jeden Monat besonders avzugebende DurchschnittS- verpflegungsstärke an Mannschaften und Pferden ersichtlich ist. Bon allen Formationen, welche inzwischen zur Ablösung gekommen, soll diese Nachweisung von der betreffende« Intendantur ausgestellt werden, welcher die Abwickelung der bezügliche« Formation obsagz Die geforderte Nachweisung soll direct an das allgemeine KnegS- departement eingereicht werden. — In Bema auf die Verpflegung der Armee soll, dem Ver nehmen nach, bii einer künftigen MEmachung nach neuen Grund sätzen auf der Basis der im letzten Kriege gewonnenen Erfahrungen vorgegangen mW hiernach auch aus eine entsprechende vegetabilische Nahrung Mr d«n Soldaten im Felde mchr Bedacht -eno«M» «Ä« ES N nämlich al- gewiß auzunchm«, daß, deMeb«M