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Mi Bekanntmachung. Da« 1.—15. Etck. des Bundes-Gesetzblattes für den Norddeutschen Bund, enthaltend Nr. 602) Allerhöchster Erlaß vom 28. Decbr. 1870, betr. die Aufhebung der Ober-Postdirection in Aüchen und die Vereinigung de» Geschäfts kreise- derselben mit demjenigen der Ober-Postdirection in Cöln; . 803) Bekanntmachung, betr. die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 10 Millionen Thaler. Vom 1. Januar 1671; - 604) Bekanntmachung, Ernennung eine- ausländischen Eonsul- betr.; - , 805) Allerhöchster Erlaß vom 10. Januar 1871, betr. die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 1971600 Thalern; « 606) Bekanntmachung, betr. die Ausgabe fünfjähriger fünfprocentiger Schatzanweisungen «m ferneren Betrage von 51000000 Thaler »der 7500000 Livres Sterling. Vom 6. Januar 1871; , 607) Verordnung, betr. die Wahlen zum Reichstage und die Einberufung desselben. Vom 23. Jan. 1871; . 608) Verordnung, betr. die Einberufung des BundesratHS des Deutschen Reichs. Bom 23. Jan. 1871; . 669) Verordnung wegen Aufhebung der Verordnung vom 18. Juli 1870, betr. die Ausbringung und Wegnahme französischer Handels schiffe. Vom 19. Jan. 1871; - 610) Vertrag, betr. den Beitritt Bayerns zur Verfassung des Deutschen Bundes. Vom 23. November 1870, nebst Schlußprotoeoll von demselben Tage; - 611) Bekanntmachung, betr. die Ausstellung von LegitimationSscheinen zum Gewerbebetrieb im Umherziehen für Ausländer und Angehörige solcher Bundesstaaten, in welchen die Bundes-Gewerbeordnung Gesetzkrast noch nicht erlangt hat. Vom 17. Jan. 1871; - 612) Allerhöchster Erlaß vom 27. Januar 1871, betr. die Erhöhung des aus Grund des Gesetze- vom 21. Juli 1870 durch eist« Anleihe zu beschaffenden Betrages von SO aus 105 Millionen Thaler. - 613) Allerhöchster Erlaß vom 29. Januar 1871, betr. die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 2020900 Thalern; - 614) Verordnung, betr. .die Ausführung des Gesetzes vom 1. Juni 1870 über die Abgaben von der Flößerei. Bom 19. Febr. 1871; - 6 IS) Bekanntmachung, betr. die Ernennung der Bevollmächtigten zum BundeSrathe. Vom 20. Febr. 1871; - 616) Bekanntmachung der Nachträge zum Wahlreglement vom 28. Mai 1870 (BundeSgesetzbl. S. 275). Bom 27. Febr. 1871; , 617) Verordnung, betr. die anderweite Bestimmung des Tages für die Einberufung des Reichstages. Bom 26. Febr. 1871; - 618) Verordnung, betr. die Aufhebung der Ausfuhr- und Durchfuhr-Verbote. Vom 4. März 1871; - 619) Bekanntmachung, betr. die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 4247S00 Thalern. Vom 28. Jan. 1871; - 620) Bekanntmachung, betr. die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 5000000 Thalern. Vom 18. März 1871; » 621) Bekanntmachung, betr. die Ernennung eines Bevollmächtigten zum BundeSrathe. Vom 26. März 1871; « 622) Bekanntmachung, Ertheilung des Exequatur an einen ausländischen Konsul betr.; - 623) Allerhöchster Erlaß vom 20. März 1871, betr. die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 6500000 Thlr.; - 624) Verordnung, betr. die Aufhebung des Kriegszustandes in den Bezirken des achten, eilsten, zehnten, neunten, zweiten und ersten Armee« corp«. Vom 27. März 1871; - 625) Bekanntmachung, Ertheilung des Exequatur an einen portugiesischen Viceconsul betr.; - 626) Bekanntmachung des fünften Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissen« schaftliche Qualifikation zum einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt find. Vom 28. März 1871; - 627) Bekanntmachung, betr. diejenigen Gymnasien, welche hinsichtlich ihrer vom Unterrichte in der griechischen Sprache di-penfirten Schüler zu den im tz 154 Nr. 2e der Milttär-Ersatzinstruction vom 26. März 1868 bezeichneten Lehranstalten gehören. Bom 28. März 1871; find bei uns eingegangen und liegen zu Jedermann« Einsicht in unserer RathSexpedition au». Freiberg, am 10. April 1871. DerStadtrath. - Clautz, B. Bekanntmachung. Bon den auf Borstendorfer Forstreviere aufbereiteten Hölzern sollen Donnerstag den 4. Mai 1871 von Vormittags 9 Uhr an im KleeS'schen Gasthofe zu Borstendorf 147 Klaftern weiche «/Zellige Scheite, in Abth. 15, 16, 20, 1960 Stück Weiche Klötzer von 7—23 Zoll oberer Stärke, 5 und 6 Ellen lang, in Abth. 13, 15—17, 20—22, 24—80, 33, 34, 36—40 2100 „ „ Stämme von 5—12'/, Zoll Mittenmeffer, in Abth. 9—13, 24, 26, 27, 32, einzeln und parthienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an Herrn Oberförster Mechler in Borstendorf zu wende« , odm.iuch ohne Weiteres in die genannten Waldabtheilungen zu begeben. Zschopau und Augustusburg, den 21. April 1871. Königliches Forstverwattungsamt. rieeli Saokfise. Bekanntmachung. Infolge stattgefundener Ergänzungswahl für den Grubenvorstand der Gewerkschaft kriearivl» August zu keivkensu besteht derselbe von nun an au- dem Unterzeichneten, al- Vorsitzenden, Herrn Stadtrath, Kaufmann Richter, al- Stellvertreter de- Vorsitzenden und Herrn Stadtrath Sachtze, allerseits in Freiberg, sowie Herrn Kaufmann Oskar Schramm in Dresden, al- Ersatzmann. Freiberg, den 25. April 1871. Vvl- «nidvnvitslsnä kür „kpisäi-iok August ru Nsiokonsu." vernimrü Krüger, Vorsitzender. wtW88tr. W MbMIiiMM V. ( . k. kMlM) M7.