Volltext Seite (XML)
Anzeiger, Anseraten-B etblatt zum El b e b l a t t. Ämtsülatl für die Königlichen Gerichtsämter und Stadträthe zu Riesa und Strehla' 42. Freitag, »e« LI. »cto»«, 1858. ' -- — Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschast zu Meißen, die diesjährige Recrutirung betr. Die Messung und körperliche Untersuchung der im Jahre 1839 gebornen und demnach in diesem Jahre militärpflichtigen-, ingleiche» die Wiederge« üellung der wegen zeitlicher Untauglichkeit zurück- gsflellt gewesenen Mannschaft, soweit sich dieselbe innerhalb des hiesigen amt-hauptmannschaftlichen Bezirks aufhält und angemeidet hat, soll an fol genden-Tage» und Orten vorgenommen werden, und zwar: am 5. und 6. December 1859 aus den Ortschaften des Königlichen GerichtöamkeS Großenhain, aus dem Rathhause zu Großenhains am 7. December 1859 aus der Stadt Großenhain und den rechts der Elbe gelegenen Ortschaften de« Königl. Gerichts amtes Riesa, ebenfalls ans dem Rathhaüse zu Großenhain, am 9. und 10. December 1859 aus den Ortschaften des Königl. Gerichtsamtes Meißen, in dem Gasthause zum Hirsch in Meißen, am 12. December 1859 auS den Ortschaften de» Königl. GerichtSamteS Lommatzsch, ebenfalls in dem Gasthause zum Hirsch in Meißen, am 13. December 1859 au« den Städten Lommatzsch und Riesa, auch den linkö der Elbe gelegenen Ortschaften des Königl. Gerichtsamtes Riesa, gleichfalls in dem Gasthause zum Hirsch in Meißen, am 14. December 1859 aus der Stadt Meißen, gleichfalls in dem Gasthause zum Hirsch in Meißen, und am 16. und 17. December 1859 au» den Ortschaften des Königl. Gericht-amte- Roffen, auch aus den Städten Nossen und Siebenlrhn, im Gasthofe zum Deutschen HanS in Nossen. Meißen, am 13. Octobeb 1859. Unter ausdrücklicher Hinweisung auf die, im Gesetz über Erfüllung der Militärpflicht vom 1. September vorigen JayreS 105 und 106, für unterlassene Gestellung angedrobte» Strafen, wird solche« hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, mit dem Bemerken, daß «egen TageS und Stunde der Gestellung der einzelnen Ortschaften besondere Verfügung an die betreffenden OrtSobrigkeiten ergangen ist. Zugleich werden diese Mannschaften darauf auf« merksam gemacht, daß Diejenigen, welche au» ei« .nein gesetzlichen Gründe auf Befreiung vom Mili« -tärdienste Anspruch zu haben glauben, die die»fall- -stgen Anbringrn, Reclamativnen, Nachweisungen und Zeugnisse entweder sofbrt btt deir periouLche» Gestellung, zu übergeben, oder bi» zu dem auf den 20. December 1859, anberaumten Reclamationstermine, welcher im Gasthause zum Hirsch in Meißen, von Vormit« tag» 8 bis Punkt 12 Uhr, abgehalten werden wird, einzurcichen haben, eine Berücksichtigung der nach Ablauf dieses Termin- ciugeheuden Anbringen aber schlechterdings nicht stattfinden kann. Die etwai gen Reclamanten haben sich an diesem Tage vor der Königlichen RecrntirnngScoMmisfion, Behuf« ihrer Bescheidung, bis Mittag« 12 Uhr, an nur gedachter Stelle unfehlbar persönlich zu fistiren. Wer übrigens von der Stellvertretung Gebrauch machen will, hat die», unter gleichzeitiger Erlegung der gesetzlichen Einstandssumme von Hrri Hundert Thalern, entweder sofort bei der Gestellung, oder längstens bi« zum 27. December 1859, bei Verlust diese« Rechte«, bei der Königlichen Re« crutirungScommifston, beziehendlich bei der König lichen AmtShauptmannschaft, zu erklären. Die mit Dienstreservepflicht Zurückgestellten an» den Alter«c'.assen 18?-^ und 18^4 haben sich au- delweit, bei sonst zu gewartenden gesetzlichen Nach theilen, zum Zwecke der Controleführung, vorschrift mässig astzumÄ-en, find aber vog der persönlichen Wiehergestellung befreit. Königliche Amtshauptmannschaft.