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Zugleich weit verbreitet in den Städten Pe«ig, L««zena«, Lichtetrftein»Eall«berg und in den Ortschaften der nachstehenden StandasamtSbezirke: Altstadt-Waldenburg, BrLunsdorf, Callenberg, St. Cgidien, Ehrenhain, Frohnsdorf, Fallen, Grumbach, Kaufungen, Langenchursdorf, Langenleuba-Niederhai», Lmge»- lenba-Oberhain, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. E., Reichenbach, Remse, RochSburg, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. 235. Sonnabend, den 8. Oktober 1W4. Wttternugsbericht, ausgenommen am 7. Oktober, Nachm. 3 Uhr. Barometerstand 750 moa reduziert auf den Meeresspiegel. Lhermometerstand -f- 12 6. (Morgens 8 Uhr -f- 10,i* O. Tiefste Nachttemperatur -f- 9,,* 6.) Kenchtigke^ts lehalt der Luft nach Lambrechts Polhmeter 57*/». Taupunkt -l- 4° 6. Windrichtung: Eüdwest. Niederschlagsmenge in den letzten 24 Stunden bis frith 7 Uhr: 3,« mw Taber Gitlerungsaussichten für den 8. Oktober: Unbeständig. 'Waldenburg, 7. Oktober 1904. In der Lippe'schcn Erbschaflssache hatte sich der Bundes rat durch seinen Beschluß vom 5. Januar 1899 für zu ständig erklärt, jedoch »zur Zeit" noch keinen hinreichenden Anlaß zur Erledigung V»S Streitfalls gesunden und sich darum begnügt, die Regelung der Regenlschaftsfrage einem Schieds gericht zu unterbreiten. Tiefes, aus hervorragenden Juristen unter Vorsitz des Königs Albert von Sachsen bestehend, hat damals den jetzt verstorbenen Grasen Ernst zur Lippe-Biester- seld als zur Regentschaft berufen erklärt und dieser hat da rauf hin bis jetzt die Regierung geführt. Nach schlichtem Menscheuverstanve liegt nun allerdings in dem Spruch des Schiedsgerichts auch die Folgerung, daß nach dem Ableben des Grafen Ernst dessen erbberechtigter Sohn zur Regent- Ichaft berufen ist. Indessen, die Schaumburger Linie hat »egen diese Folgerung protestiert, sie behauptet, der Spruch beziehe sich nur auf die Person des Grafen Ernst allein und sei durch dessen Ableben erledigt, und so wird der Bundes rat sich also dock wieder mit der Frage befassen müssen. Allerdings, sein Beschluß von 1899, wonach er sich aus Artikel 76 Absatz 1 der Reichsverfassung für zuständig er- klärt hat, wird sich nicht aufrecht erhalten lasten. ES heißt da: »Streitigkeiten zwischen verschiedenen Bundesstaaten, sofern dieselben nicht privatrechtlichcr Natur und daher von den kompetenten Gerichtsbehörden zu entscheiden sind, werden auf Anrufen des einen Teils von dem Bundesrat erledigt." Aber ein Streit zwischen Bundesstaaten ist dieser Erbfolge streit nicht, wenn auch die Bückeburger Regierung die Sache ihres Fürsten führt, es handelt sich blos um den Streit -Weier fürstlicher Linien, und dabei steht dem Bundesrat die Entscheidung nicht zu. Wohl aber bietet sich ein AnSweg durch den Vorschlag der Lippe'schcn Regierung, die Sache im Wege der Reichsgesetzgebung einem unparteiischen Ge richtshof zu übertragen. Bundesrat und Reichstag gemein sam werden ohne Schwierigkeit einen Gerichtshof bestimmen können, der die Angelegenheit in das Fahrwasser bringt, in das sie gehört. Insofern ist also die Rechtslage in der Tat nicht geklärt, Und das kaiserliche Telegramm an den Grafen Leopold von Lippe-Biesterfeld nimmt einen ganz korrekten Standpunkt ein. Trotzdem wird man nur bedauern können, daß ein solches Telegramm ohne ministerielle Gegenzeichnung abgesandt wurde. Ter Telegrammstyl hat den Vorzug der Kürze, aber den Nachteil, daß die kurzen, gedrungenen Sätze zuweilen ver schiedener Auslegung fähig sind. So ist denn auch aus jenem Telegramm wieder manches herauSgelesen worden, was andere nicht darin finden und auch nicht darin finden wollen. Gerade von einer Sache wie dieser, bei der nur die objek- iive Rechtslage sprechen darf, sollte alles fern gehalten wer den, was als Einmischung subjektiver Empfindungen gedeutet werden kann. Die Rede des Lippe'schcn Ministers im Land- wse zu Detmold, so wenig berechtigt ihre Uebertreibungen 6ud, zeigt, welche Folgerungen an solche Kundgebungen ge knüpft werden können. Man erinnert sich dabei an so mancherlei, was in dieser Cache schon geschehen ist und was besser unterblieben wäre, und unwillkürlich denkt man an die „ministeriellen Bekleidungs stücke", die Fürst BiSmarck als unbedingt notwendig für die Monarchie erklärte. Fürst Bismarck besaß ein feines Ver ständnis für die „Imponderabilien" in der Politik und handelte darnach. Wir wünschten, daß Graf Bülow diesem Beispiel folgte und BiSmarckS Grundsatz bei allen Gelegen heiten zur Geltung brächte. Es ist ein Ruhm unsrrS Volkes, daß sein Rechtsgefühl hoch entwickelt ist; Recht muß Recht dieiben, ist nicht umsonst ein zu allen Zeiten von ihm hoch- »ehaltener Spruch gewesen. Eben deshalb ist es aber in solchen Fragen sehr feinfühlig und darum sollte alles unter bleiben, was irgendwie Argwohn wecken kann. Wir sehen Schwierigkeiten genug in den innern Zuständen deS ReichS entstehen; die Feinde der Monarchie sind eifrig an der Arbeit, ihre Giftsaat auszustreuen; da sollte man sich doch sorgsam hüten vor jeder Maßregel und jeder Aeußerung, die der Mißdeutung unterliegen könnte. Ob der Bückeburger oder der Biesterfelder Thronanwärter schließlich in Detmold als erbberechtigter Fürst herrscht, darauf kommt für das Reich freilich wenig an; ob aber durch die Behandlung der Streitfrage der monarchische Gedanke in breiten Schichten der Bevölkerung wiederum geschädigt worden ist oder nicht, darauf kommt sehr viel an. Der russisch-japanische Krieg. Die furchtbaren Kämpfe vor Port Arthur in den Tagen vom 19. bis zum 23. September, die in der ganzen Kriegs geschichte nicht ihresgleichen haben dürften, haben zum Fall der Festung so wenig geführt wie zur Vernichtung der java nischen BclagerungSarmee. Allerdings sind die Verluste der Japaner erschreckend groß. Darf man vielleicht auch die russischen Angaben, daß die Sturmangriffe dem Feinde wenigstens 10,000 Mann an Toten und Verwundeten ge kostet Haden, als übertrieben ansehcn, so muß man doch mit der Tatsache sehr schwerer Verluste rechnen. Das ergibt sich u. a. auch aus dem Umstande, daß die Japaner wiederholt um einen nochmaligen Waffenstillstand zur Beerdigung ihrer Toten baten, daß dieses Ersuchen vom General Stössel aber abgelehnt wurde. Bei den Sturmangriffen gelang es den Japanern, die Wasserleitung von Port Arthur zu zerstören. Gleichwohl leidet die Besatzung keinen Wassermangel, da un verzüglich Ersatz beschafft werden konnte. Der schlimmste von allen Stürmen war der auf den Hohen Berg. Dort hatten die Japaner Deckungen besetzt und Maschinengewehre hinaufgeschafft. General Stöffel schickte Freiwillige vor, die Explosivbomben mit den Händen unter die Deckungen schleu derten. Die Wirkung der Explosion war eine entsetzliche. Diejenigen Japaner, die nicht in Stücke zerrissen wurden, ergriffen von panikartigem Schrecken erfaßt die Flucht. Seit jenem Kampfe herrscht vor Port Arthur verhältnismäßige -Stille, obwohl das Bombardement fortgesetzt wird. In Port Arthur wütet der Typhus, unter der Belage- rungsarmce die Beriberi-Krankheit. Ter durchdringende Ver wesungsgeruch der zu Haufen um Port Arthur liegenden japanischen Leichen ist unerträglich. Japan beabsichtigt seine Flotte um 20 Kriegsschiffe zu vermehren, von denen einige in San Francisco bestellt worden sind. General Gripenberg, der Befehlshaber der zu bildenden zweiten russischen Armee, reist Ende dieses MonatS nach dem Kriegsschauplätze ab. Er ist in die Pläne des Oberbefehls habers Kuropalkin eingeweiht und erzählte, daß dieser bald zum Angriff vorgehen werde. General Welitschko, der die Befestigungen von Liaujang und Tieling hergestellt hat, und der aus unbekannten Gründen plötzlich in Petersburg ein- grtroffen ist, erwartet gleichfalls ein offensives Vorgehen KuropatkinS. Welitschko schreibt die Niederlage bei Liaujang lediglich einem unglücklichen Zufall zu und erklärt, daß die gegenwärtig, strategische Lage der Russen vorzüglich sei. Di» Japaner hätten bei Liaujang 30,000 Mann an Toten und Verwundeten verloren und müßten sich daher einstweilen auf die Defensive beschränken. Für die Russen, die nur 3000 Tote und 13,000 Verwundete hatten, sei es gleichgültig, ob sie bei Mulden oder bei Tieling die Offensive ergriffen. Ein Winterfeldzug sei wahrscheinlich. Japanischerseits erwartet man in kürzester Zeit gleichfalls eine große Schlacht, wobei jedoch nicht die Russen, sondern die Japaner die Angreifer fein würden. Im Hauptquartier der Marschalls Oyama hält man auch an der Ueberzeugung fest, daß die Russen bei Mulden nur den Vormarsch der Japaner aufzuhalten beabsichtigten, im übrigen aber ent schlossen seien, sich ihnen erst bei Tieling, das sie zu ihrem Hauplstützpunkt gemacht haben, entgegenzustellen. Bei Tieling haben die Russen die stärksten Befestigungen angelegt. Psltttjche NanvfHsa. Deutsches Reich. Der Kaiser traf mit Gefolge, von Rominten kommend, am Donnerstag um 11 Uhr in Danzig ein und begab sich zunächst zu Wagen, eskortiert von zwei Zügen Husaren, nach der nahezu vollendeten, im Renaissancestil erbauten Reichs- bank. Nack der Besichtigung fuhr der Kaiser zur Eröffnung der Technischen Hochschule. Auf dem ersten Teil der Fest straße bildeten Truppen Spalier. Vor der Hochschule erwies die I. Kompagnie des Pionier-Bataillons Nr. 17 auS Thorn die militärischen Ehrenbezeigungen. Unter dem Portal empfingen den Kaiser der Rektor, der Oberpräsident, die anwesenden Minister und der Erbauer der Hochschule, Professor Carsten. Durch daS blumengeschmückte Treppen haus wurde der Kaiser zur Aula geführt, nahm unter dem Baldachin Aufstellung und verlas bedeckten Hauptes die Eröffnung-red«, in welcher er es für eine seiner vornehmsten Pflichten hinstellt, für die Verbreitung und Vertiefung der technischen Wissenschaften einzutreten und auf Vermehrung der technischen Hochschulen hinzuwirken. Er habe ihnen des halb die gleiche hohe Stellung, wie sie die Universitäten be haupten, eingrräumt und ihnen das Recht verliehen, akademische Grade zu verleihen. Die Anstalt solle dazu dienen, den Geist des industriellen Fortschritts zu beleben und sich mit Fragen zu beschäftigen, die aus den besonderen Verhältnissen ihres heimischen Gebietes sich ergeben. Noch der Rede deS Kaisers hielt Kultusminister Or. Studt eine längere Rede. Der Redner sprach dem Kaiser seinen ehrfurchts vollen Dank der Unterrichtsverwaltung für die tat kräftige Förderung deS Hochschulprojektes und die Teilnahme an der Eröffnungsfeier auS. Er gab sodann einen Rück blick auf die unvergänglichen Verdienste der Hohenzollern um die Wissenschaften in den preußischen Landen. Nachdem der Redner dargelegt hatte, was Kaiser Wilhelm II. für die Förderung der Wissenschaften getan, hob er hervor, was insbesondere die technischen Wissenschaften und die technischen Hochschulen dem Kaiser zu verdanken haben. Freudig werde heute die Neugründung der Danziger Technischen Hochschule in einer zukunftsreichen Lage am Meere begrüßt. Gerade jetzt seien 25 Jahre vergangen, seitdem die Stadt Danzig den ersten deutschen Kaiser in ihren Mauern begrüßen konnte, und auch 'diese Erinnerung möge ein gutes Vorzeichen sein für das Blühen und Gedeihen der neuen Technischen Hoch schule. Der Minister verlas sodann die vom Kaiser ver liehenen Ordensauszeichnungen und die von ihm erteilten Gnadenbcweise. Hervorgehoben sei, daß dem Ministerial direktor Or. Althoff das Prädikat »Exzellenz", dem Oberpräsidenten Delbrück ein Bildnis, dem Oberbürger meister Ehlers eine Photographie des Kaisers verliehen worden sind. Ler Minister schloß mit dem Wunsche, daß die Hochschule sich allezeit alS eine hervorragende Lehr- und Pflanzstätte der technischen Wissenschaft bewähren möge zum Wohle der östlichen Landesteile und zum Ruhme des ge samten Vaterlandes. Nachdem der Kaiser die Hochschule verlassen hatte, begab er sich gegen 1 Uhr, geleitet von Generalleutnant v. Mackensen, durch die festlich geschmückte Hauptstraße in Langfuhr nach dem Offizierskasino der Leib- husarenbrigave. Im Kaisersaal wurde alsdann das Früh stück eingenommen, worauf der Monarch um */,3 Uhr vom Bahnhose Langfuhr mittelst Sonderzugs nach Hubertusstock abreiste. Professor Slaby-Charlottenburg geleitete den Mon- archen dorthin. Zu den offiziösen Versuchen, das Telgramm des Kaisers an den Grafregenten in Lippe abzuschwächen, bemerkt die »Tägl. Rundschau": Wird die Lippesche LandeSgesetz- gebung als maßgebend für die faktische Ausübung der Regent schaft angesehen, dann hat Graf Leopold Anspruch auf alle Rechte, welch, ihm in der Eigenschaft als Regent eine- BundeSstaateS zustehen. Unter solchen Umständen ist es nicht wunderbar, wenn daS lippesche Staatsministerium daS Tele-