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Fortsetzung von Seite 6 Sekretär des Bundesvorstandes des FDGB, stellt hierzu fest, daß in die Arbeitskultur nicht nur die Ver hältnisse am Arbeitsplatz, also auch Ordnung und Sauberkeit, soziale Einrichtungen, ferner gründliche Informationen, geistiger Austausch usw. eingehen, sondern daß Arbeits kultur das Verhalten gegenüber den Mitarbeitern, Fragen des gesamten Arbeitsklimas, die Achtung der Vorschläge und Meinungen der Kollegen sowie gebildete Umgangs formen beinhaltet. Für unsere Einrichtung gehört auch das Ver hältnis Arzt-Schwester-Patient dazu. In den Kultur- und Bildungs plänen muß der Arbeitskultur un bedingt mehr Beachtung gewidmet werden. Jedenfalls erschließt sich hier ein weites Wirkungsfeld künf tiger Gewerkschaftsarbeit. Sinnvolle gemeinsame Frei zeitgestaltung Als ein weiterer wichtiger Faktor in der Kulturarbeit ist die sinnvolle gemeinsame Freizeitgestaltung zu betrachten. Die Freizeit kann nur als wirklicher Gewinn für die Ge sellschaft angesehen werden, wenn sie nicht nur ein passives Sich- Erholen ist, sondern der Per sönlichkeit dient und die Ent wicklung des Menschen und seiner Fähigkeiten fördert. Wir sind in Dresden in der glücklichen Lage, diesbezüglich sowohl für Kunst erlebnisse als auch zur Entspannung und aktiven Erholung sehr gute Voraussetzungen zu haben. Die hohen Zahlen der Konzert- und Theateranrechte an unserer Ein richtung, die hohen Besucher aktivitäten zur VII. Kunstausstellung, die auch in den geschilderten Berichten der AGLs und den Kultur- und Bildungsplänen zum Ausdruck kommen, geben hierfür ein beredtes Zeugnis. Die gewerkschaftliche Ar beit hat hier teilweise bei der Ausprägung kultureller Bedürfnisse einen nicht unbedeutenden Anteil, wobei aber auch die Aktivitäten unserer Kulturabteilung hervorge hoben werden sollen. Literatur, Malerei, Musik und andere Kunst gattungen sind in der Lage, den Menschen emotionell zu formen. Es gibt manche Menschen, die von der wissenschaftlich begründeten Wahr heit manchmal nicht so sehr wie von einem guten Kunstwerk berührt werden. Der Mensch kann auch auf diese Weise im Sinne des Sozialis mus beeinflußt werden. Eine weitere Möglichkeit, auf die wir in den vergangenen Jahren größten Wert gelegt haben, ist die enge Verbindung zwischen Werk tätigen, also künstlerischen Laien, und Berufskünstlern. Nach wie vor ist diese Forderung in den zentralen Dokumenten enthalten. Die Akade mie bietet zahlreiche Beispiele und Aktivitäten hierfür, sowohl durch Künstler-Patienten an mehreren Kli niken als auch z. B. durch unsere Beziehungen zur Dresdner Phil harmonie und zur Hochschule für Musik. Leider sind wir nach an fänglichen Aktivitäten in der künst lerischen Selbstbetätigung nicht mehr vorangekommen. Die vor einigen Jahren bestehenden Zirkel haben entweder ihre Tätigkeit ein gestellt oder sind auf einen sehr kleinen Mitarbeiterkreis beschränkt. Die AGLs müssen sich anläßlich der Vollversammlung auch zu diesem Problem Gedanken machen. Welche Rolle spielt der Kul turobmann? Noch einige Worte zu den Kul turfunktionären der AGLs bzw. zu den Kulturobleuten. Sie sollten neben den Vertrauensleuten die am unmittelbarsten mit den Gewerk schaftsmitgliedern verbundenen Funktionäre der Gewerkschaft sein. Ihre Aufgabe ist keinesfalls von untergeordneter Bedeutung; im Ge genteil: Sie kennen die Probleme ihres Kollektivs, insbesondere auch die kulturellen Bedürfnisse, am besten. Es ist also in jeder AGL die Frage zu stellen, welche Rolle der Kulturobmann in der Gewerkschafts gruppe spielt. Die AGLs müssen die Kulturobleute besser als bisher unterstützen, und besonders auch von seifen der Kulturkommission der HGL müssen diesbezüglich noch stärkere Aktivitäten entwickelt wer den. Eine weitere wichtige Frage, die auf der Vertrauensleutevollver sammlung zur Diskussion stehen wird, ist das Verhältnis der Hoch schullehrer der Medizinischen Akademie zu den Studenten in geistig-kultureller Hinsicht, wobei auch der FDJ-Studentenklub mit angesprochen ist. Die Hochschulgewerkschaftslei tung ist der Überzeugung, daß die Vertrauensleutevollversammlung am 18. April dazu beitragen wird, daß wir im geistig-kulturellen Leben an unserer Einrichtung Anregungen und vor allem konkrete Verbes serungen erreichen werden. Füs Meeses Hüb Rationalisatotes In der Ausgabe Nr. 3 vom 7. Februar und in der Ausgabe Nr. 4 vom 21. Februar veröffentlichten wir, geschrieben von der Neuererbrigade der Stomatologischen Klinik, eine Übersicht über die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen für die Neuerer und Rationalisatoren an unserer Akademie. Heute bringen wir den dritten und letzten Teil dieser Übersicht. 6 . Vergütung für Neuerungen, Aufwandserstattu ng • Die Vergütung wird auf der Grundlage des Nutzens für die Gesellschaft be rechnet, festgesetzt oder vereinbart, der während des ersten Benutzungsjahres im Arbeitsprozeß entsteht. (§30/3 u. 4) • Den Neuerern werden auch die ihnen entstandenen Aufwendungen in Geld erstattet, sofern diese in Neuerer vereinbarungen anerkannt oder bei Neuerervorschlägen zu deren Benutzung führten. Zu den erstattungsfähigen Auf wendungen gehören Arbeitszeit und Material, die während der Realisierung, aber außerhalb der gesetzlichen Arbeits zeit angefallen sind und nachgewiesen werden können. Der Zeitaufwand für schöpferische Lösungen von Problemen wird nicht erstattet. Die Aufwands erstattung ist innerhalb von zwei Monaten nach Nutzungsbeginn zu zah len. (§§7/1 und 8/2 sowie 3 der 1. DB) • Volkswirtschaftlich besonders wert volle Neuererleistungen dürfen bis zum dreifachen des errechneten Vergütungs betrages vergütet werden. (§6 der 1. DB) • Ist der Nutzen, der im I.Jahr der Benutzung einer Neuererleistung (Neuerervereinbarung, Neuerervorschlag oder Erfindung) entsteht, in Geld meßbar, errechenbar oder schätzbar, so wird die Vergütung nach den Tabellen (Anlage 1 und 2 zur NVO) berechnet. (§30/4) • Aufwendungen, die bei der Be arbeitung von Neuerervorschlägen ge leistet werden, werden nur bei Benutzung des Vorschlages vom erstbenutzenden Betrieb erstattet. (§7/2 der 1. DB) • Aufwendungen, die bei der Be arbeitung von Neuerervereinbarungen entstanden sind, werden von dem Betrieb erstattet, der Vertragspartner ist, sofern die vereinbarte Neuererleistung an genommen wurde. (§17/1 NVOund§7/3 der 1. DB) Der zu erstattende Aufwand ist innerhalb von zwei Monaten nach Nutzungsbeginn zu zahlen. (§8/2 und 3 der 1. DB) • Eine Vorvergütung bis zu 500 Mark für eine vereinbarte Neuererleistung (§13/2 NVO) oder für einen Neuerer vorschlag ist bei Benutzungsbeginn, spätestens innerhalb von zwei Monaten voll auszuzahlen. (§4/2 und 8/1 der 1. DB) • Übersteigt die zu erwartende Ver gütung 500 Mark, so ist 1/10 der zu erwartenden Vergütung, mindestens aber der Betrag von 500 Mark bei Benutzungsbeginn als Vorvergütung zu zahlen. Der Rest ist nach Beendigung des ersten Benutzungsjahres innerhalb von zwei Monaten zahlbar. (§§ 4/2 und 8/1 der 1. DB) • Erfüllte Neuerervereinbarungen ge mäß §13/2 der NVO bedingen einen Vergütungszuschlag von 20 Prozent der normalen Vergütung (§12/1 der 1. DB) • Erfüllte Neuerervereinbarungen ge mäß §13/1 und 3 der NVO werden mit maximal 50 Prozent der für die auf gewendete Arbeitszeit zu erstattenden Aufwendungen vergütet. (§12/3 der 1. DB) Neuerwer bungen der Zentralbibliothek Auswahl Langhans, Kurt: Kernwaf fenradiometrie und Kern- waffendetonometrie. Grund lagen, Methoden, Geräte und Einrichtungen zur feld mäßigen Kernstrahlungs- messg. u. f. d. meßtechn. Ermittlg. d. Kernwaffendeto nationsparameter. - Berlin Dt. Militärverl. 1970. 478 S., 13 gef. Taf. Beil. (72-217) Lau, Wilhelm u. Günter Jänicke: Funkgeräte kleiner Leistung und Empfänger. Ber lin: Dt. Militärverl. 1969.143 S. 9 gef. Tab. Beil. (72-415) Lehrbuch der terrestrischen Navigation. Im Kollektiv ge schrieben v. Hans-Dietrich Birr. Dt. Militärverl. 1963, 2 Bde. (72-94) Lehrmaterial für die Aus bildung der Sanitätseinheiten des DRK. 2. überarb. Aufl. - Berlin: Volk und Gesundheit 1968. 173 S. m. Abb. (70-292,2) Lenin: Über Krieg, Armee und Militärwissenschaft. (Werke, Ausz., dt.) Eine Ausw. aus Lenins Schriften in 2 Bdn.Bd. 1,2, Halbbd.1.2. - Berlin: Dt. Militärverl. 1959-61, 3 Bde. 1. (2. Auf.) 1961.2, 1. 2. 1959 (68-1194) Militärlexikon. (Red. Koll.: G. Arltu. a.) Berlin: Dt. Militärverl. 1971. 573 S. 79 Abb. (71-1287) Militärpharmazie und Mi litärmedizintechnik. Von e. Autorenkollektiv unter Ltg. v. Kurt König. Mit 40 Bildern u. 14 Tab. - Berlin: Dt. Militär verl. 1971. 246 S.: Handbuch für Militärmedizin. (71-999) Militärtopographie. Lehr buch f. Offiziere. (Autorenkol lektiv: Hans-Ludwig Ewert u. a.). Mit 128 Bildern im Text, mit Tab. Anh. u. Kt. Anh. 2., überarb. u. erw. Aufl. - Berlin: Dt. Militärverl. 1962. 340 S. (68-1209) Das moderne Militärwesen. Dieses Buch wurde v. einem Autorenkollektiv verf. - Ber lin: Dt. Militärverl. 1968.487 S. (68-1205) „Akademie-Echo“ Seite 7