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iirs -Freiwillige Subhayation. - Erbtheilungshalber soll Seiten des unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte«, da« zum Nachlasse weiland Friedrich WlhSM Göpfert's in Zethau gehörige Gut, Fol. 138 des Grund- und Hypoihetenbucheö Nr. 107 de» BrqndverstcherungScatüster« nnd Nr. 241a, 241b, 573 und 574 des Flurbuches für genannten Ort, an zusammen 8 Acker 75 IDRuthen, mit 108,33 Steuereinheiten belyt, welche» lokälgerichtlich 1888 Thlr. 29 Ngr. gewürdert worden ist, - . -I den 1. Juli 1867 an Ort und Stelle, und zwar in der Fischer'schen Restauration daselbst öffentlich an den Meistbietenden verkauft werd«. Erstehungslustige werden daher hiermit geladen, in diesem Termine Vormittag» 11 Uh« im bezeichneten Lokal« sich einzuflnAH über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszuweisen und der Versteigerung gewärtig zu sein. - Eine nähere Beschreibung des zu verkaufenden Gute« und die Berkaufsbedingungen enthalten die in der Fischer'schen RchmteiKo» zu Zethau und au hiesiger Königlicher Gerichtsamtsstelle auvhängenden Anschläge. Sahda, am 13. Juni 1867. Königliche» GertchtSamt. Franz. C. Timmel, Ger-Ach . - — —— B ekanntmachnng. E» werden - ' a) die sämmtlichen im Jahre 1847 geborenen Mannschaften, und beziehendlich diejenigen au» früheren Altersklassen, welche ihrer Militärpflicht noch nicht Genüge geleistet haben, b) die bei der vorigen Aushebung wegen zeitlicher Untauglichkeit, in Gemäßheit tz. 35 Abs. 2 des Gesetze« vom 24. Dec. IsK Zurückgestellten, , , c) die nach tz. 10a und b de« vorgedachten Gesetzes zurückgestellten Familienernährer, ,i a) die nach tz. 10c und . , v) die nach ß. 11 desselben Gesetzes zurückgestellten Mannschaften, insofern sie im Saydaer Gerichtsamtsbezirke aufhältlich sind, unter Hinweis auf die in 76, 77 des gedachten Gesetze« euthaltweii Bestimmungen hierdurch aufgefordert, sich den 1. August laufenden Jahres behuf« der Erfüllung ihrer Militärpflicht bei der Lokalbehörde (een OrtSgerichten) ihres Aufenthaltsortes zur Aufzeichnung entweder per sönlich anzumelden, oder, im Behinderungsfalle, durch Beauftragte anmelden zu lassen. > I Hierbei wird bemerkt, daß die in ihren, Geburtsorte nicht aufhältlichen Militärpflichtigen sich mit Geburtsscheinen, auf chM die Personbeschreibung von der Behörde de« betreffenden Geburtsortes vorher ausgefüllt worden sein muß, die im AuSlande geboxenmi, Mannschaften dagegen sich mit den erforderlichen Taufzeugnissen zu versehen und solche bei der Anmeldung an die OrtSgerichtw abzugeben haben. Sayda, den 18. Juni 1867. Das Königliche GertchtSamt. I. A.: Arnold, Assessor. i . Auf Antrag de« Königlichen Garnisoncommandos hier wird da« Betreten der der Garnison zu Exereier- und Schutz- Übungen pachtweise überlassenen Plätze während der Hebungen allen dabei Unoetheiligten Polizeiwegen bei Vermeidung einer Geld strafe dis zu 5 Thlrn. oder verhältnißmätziger Gefängmßstrafe andurch streng untersagt. >-, Freiberg, am 26. Juni 1867. Die Stadtpolizeibehörbe. Rößler. Holz Auction. Im Gasthofe zu Grilleuburg sollen den 11. Juli 1867 von Vormittags 9 Uhr an folgende auf Grillenburger Revier aufbereitete Hölzer, und zwar: Brennscheite, harte Rollen, weiche V. - ferner 2 2'/, in den hohen Buchen, der Kerbe, dem . Hirschgeweih, wandelbare gute wandelbare güte waübelbäre güte wandelbare Kegelplan, den Mistschlägen, der GeheegS- wiese, dem Brandhvlze, Zweihübel und Klingenberger Rande, , d«N 1S, Juli 1867 ebendaselbst von Vormittags 9 Uhr an: °/. - 5'>'4 Klaftern . .4'/, - 143-/. - 50-/.' - 1'/« - - -348«/. - 53'/. - harte Stämme von 6 und 7'/, Zoll Mittendurchmesser,) am Markgrafenstein, Hirschgeweih weiche - - 5 bis 21'/, - - s und Kegelplan, harte Klötzer von 7 bis 14 Zoll oberem Durchmesser,) an den hohen Buchen, dem Mark weiche - - 8 - 23 - - - s ' - ingleichen desselben Tages von Nachmittags 2 Uhr an: -/.eilige gute ) r 2 1953 14 - 136 weiche - - 8 - 23 -- - - s grafenstein und Hirschgeweih, 2'/, Schock 1 bis 4zollige fichtene Stangen, an den Mistschlägen, und 9 Klaftern -/.eilige fichtene Nutzscheite, am Hirschgeweih, 2 Klafterst güte harte » j < - weiche Brennstöcke, hohen Buchen der Kerbe und Gehey«. - Wandelbare weiche f , tvlese, und , i 2031 Schock weiches Reißig, am Hirschgeweih, Kegelplan, den Mistschlägen, der Gehergßwiese ünd dein Brandhdlje einzeln und partieenweise an die Meistbietenden versteigert werden, jedoch nur gegen sofortige Laäre Bezahlung öbÄc üenügeübe CautionSbestellung mit Genehmigung des Königlichen Finanz-Ministeriums. Wer vie zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich dcn S. oder deü 1V. Juli, früh 8 Ühr, bei d«r Äevierv«-. waltung zu meiden. - . , Königliches F orstve^waltunäS a nit Tharandt, den 24. Juni 1867. v. Cotta. Kreyßig.