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Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. Vierteljähriges Abonnement: am Schalter 1 M., durch den Boten ins Haus l M. 25 Pf., durch die Post 1 M. 25 Pf,, durch die Post frei in- HauS 1 M. 50 Pf. 0 GrOnlWM Inserate für die am Abend vorher aus^ugebende Nummer werden bis früh 9 Uhr angenommen und Gebühren für solche von auswärts, wenn dies der Einsender nicht anders bestimmt, durch Post- Nachnahme erhoben. WMmMMnMM AmtUatt für die königlichen und städtischen Behörden zu Großenhain Druck und Verlag von Herrmann Starke (Plasnick L Starke) in Großenhain. Für die Redaction verantwortlich: Herrmann Richard Star Nr. 30.Donnerstag, den 10. MSrz 1887.75. Jahrgang. «MM»» Wegen -es Bußtags wolle man Inserate für -ie nächste Sonnaben-snummee gefälligst spätestens bis heute, Donnerstag, Abends 7 Uhr einsenden. DL« LxpvULtloi». Auf Anordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Dresden wird nachfolgende, von derselben erlassene Geueralverorduuug an sämmtliche Polizeiobrigkeiten und die Herren Bezirksärzte des Dresdner Regierungsbezirkes. Vic rechtzeitige Entfernung der Neichen ans -cm Ster-chanse betreffen-. Bei Verhandlungen einer Plenarversammlung des Königlichen Landes-Medicinal- Collegium ist auf die in manchen Gegenden des Landes, namentlich auf dem platten Lande herrschende Sitte, die Leichen, in Sonderheit zur Ermöglichung eines solenneren Begräbnisses an den auf den Todestag nächstfolgenden Sonn- oder Festtagen, überlang in dem Sterbehause zurückzuhalten, hingewiesen worden. In dessen Folge hat das Königliche Ministerium des Innern aus den sich geltend machenden, sehr bedeutsamen Rücksichten auf die öffentliche Gesundheitspflege angeordnet, daß bei Vermeidung einer Geldbuße bis zu 100 Mark für jeden einzelnen Contra- ventionsfall alle Leichen, an welchen deutliche Zeichen von FLulniß wahrnehmbar sind, nicht über den vierten Tag (viermal 24 Stunden) von der Stunde des eingetretenen Todes an im Sterbehause belassen werden dürfen, sondern aus dem letzteren spätestens mit Ablauf der gedachten Zeitfrist entfernt werden müssen, um entweder beerdigt, oder den Todtenhallen übergeben zu werden. Die Polizeiobrigkeiten — soviel die Stadt Dresden betrifft, der Stadtrath — wollen für den Abdruck dieser Generalverordnung in ihren Amtsblättern besorgt sein. Dresden, den 8. November 1877. hierdurch in Erinnerung gebracht. GroZenhain, am 8. März 1887. Die Königliche Amtshauptmannschaft. 548L. Von Weiffenbach. H. Bekanntmachung. Künftigen Sonnabend den 12. dieses Monats von früh 8 Uhr an wird auf dem Artillerie-Schießplatze bei Zeithain mit Feldgeschützen «eLart geschossen werden. Während der Dauer des Schießens sind im Umkreise des Schießplatzes Sicherheitsposten aufgestellt, deren Weisungen unbedingt Folge zu leisten ist. Unter Hinweis auf die unter dem 15. Juni vorigen Jahres — 0 815 — in Nr. 71 des Großenhainer Amtsblattes bekannt gegebenen Sicherheitsbestimmungen für das Schießen der Artillerie wird solches mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Betreten des gesperrten Schießplatzes und der betreffenden Wege während des Schießens mit Geldstrafe bis zu 60 Mark belegt werden wird. Die Ortsbehörden der umliegenden Gemeinden werden hiermit angewiesen, die Ein wohnerschaft der letzteren im Wege der vorgeschriebenen Bekanntmachung auf diese Ver öffentlichung noch besonders aufmerksam zu machen. o 305. Königliche Amtshauptmannschast Großenhain, am 8. März 1887. von Weifsenbach. Tn. Zwangsversteigerung Die im Grundbuche auf den Namen August Adolf Hausmannes, Windmüllers in Schönborn, eingetragenen Grundstücke, als: 1) Wohnhaus mit Scheune, holländischer Windmühle und Garten mit Feld, Folium 37 des Grundbuchs, Nr. 31 des Brandcatasters und Nr. 369, 299 des (neuen) Flurbuchs für Schönborn, einschließlich des treibenden Zeugs in der Mühle geschätzt auf 13,090 Mk. — Pf., 2) Wiese, Folium 31 des Grundbuchs und Nr. 242, 353 des (neuen) Flurbuchs für Schönborn, geschätzt auf 800 M. — Pf., 3) Feld, Folium 43 des Grundbuchs und Nr. 361 des (neuen) Flurbuchs für Schön born, geschätzt auf 864 M. — Pf., 4) Feld und Wiese, Folium 49 des Grundbuchs und Nr. 246, 349 des (neuen) Flurbuchs für Schönborn, geschätzt auf 2450 M. — Pf., sollen an hiesiger Amtsgerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und ist der 18. März 1887 Vormittags 10 Uhr als Versteigernngstermin, sowie der 31. März 1887 Vormittags 10 Uhr als Termin zu Verkündung des Bertheiluugsplaus anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverhält nisses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Großenhain, am 20. Januar 1887. Königliches Amtsgericht. Scheuffler. Hch. Bekanntmachung. Zu dem revidirten Statut der hiesigen städtischen Sparkasse ist unter Zustimmung des Stadtverordneten-Collegiums ein Nachtrag aufgestellt worden, welcher die Bestimmung enthält, daß Spareinlagen von dem auf die Einzahlung folgenden 11. resp. 21. Tage des laufenden oder vom 1. Tage des nächsten Monats ab bis zu dem der Auszahlung vorausgehenden 1. resp. 11. oder 21. Tage des laufenden Monats verzinst werden. 'Nachdem dieser Nachtrag vom Königlichen Ministerium des Innern bestätigt worden, wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß ein Druckexemplar des Nachtrags, der am 1. Juli 1887 in Kraft tritt, im Locale der Sparkasse ausgelegt ist. Großenhain, am 5. März 1887. Der Stadtrath. H errm an«. Fohlen Versteigerung. Nächsten Sonnabend, den 12. März 1887, Vormittags 11 Uhr soll von dem unterzeichneten Regiments 1 Fohlen Lm Alter von 7 Wochen vor dem rothen Hause allhier öffentlich meistbietend versteigert werden. Großenhain, am 8. März 1887. Königl. 1. Husaren-Regiment Nr. 18. Sir Vorgänge in Bulgarien. Nachdem die bulgarische Krisis sich in letzter Zeit in einer Art Versumpfung befunden, ist sie aus diesem Stadium plötz lich wieder herausgetreten und erscheint von Neuem als der gefährliche Angelpunkt, um den sich nun schon seit Jahr und Tag die europäische Politik dreht. Dies hat sich auch wieder bei den Militäraufftänden in Rustschuk und Silistria gezeigt, denn aus ihnen geht hervor, daß in Bulgarien eine mächtige Partei fortwährend daran arbeitet, der gegenwärtigen Regent schaft mit allen Mitteln den Boden unter den Füßen weg zuziehen. Die merkwürdigen Commentare, mit denen die russische Regierungspresse diese Vorgänge begleitete, weisen zur Genüge darauf hin, wo man die eigentlichen Arrangeure jener militärischen Jnsurrectionen zu suchen hat, die für das Bulgarien der Regentschaft nachgerade zu einer stehenden Erscheinung geworden sind, und es kann doch schwerlich als ein beruhigendes Moment bezeichnet werden, wenn man die officiösen Petersburger Blätter offen für die meuterischen Offiziere und Führer des jüngsten Aufstandes Partei er greifen sieht. Diese Parteinahme erscheint um so bedenklicher, als inzwischen an den Hauptschuldigen mit überraschender Schnelle das sie zum Tode verurtheilende kriegsgerichtliche Urtheil vollzogen worden ist. Am Sonnabend hatte das in Rustschuk zusammengetretene Kriegsgericht neun der am Auf stande Betheiligten, lauter Offiziere, zum Tode, fünf Civil- personen zu 15 Jahren und einen Offizier zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt und schon am nächsten Morgen wurden acht der ersteren erschossen. Den neunten, Capitän Bellmann, übergab man, da er russischer Unterthan ist und als solcher unter deutschem Schutze in Bulgarien steht, dem deutschen Generalconsul in Rustschuk. Die Raschheit dieser Justificirung tritt um so bemerkenS- werther hervor, als die fremden Consuln in Rustschuk einen Eollectivschritt zum Aufschub der Vollstreckung des Urtheils gethan haben sollten, mit der Motivirung, den Verurtheilten Zeit zu lassen, sich mit einem Gnadengesuche nach Sofia zu wenden. Man durfte erwarten, daß der gemeinschaftliche Schritt der Vertreter der Mächte von Erfolg sein werde, schon deshalb, weil auch das Todesurtheil gegen die Theil nehmer an den früheren Militärputschen seitens der Regent schaft niemals zur Vollstreckung gelangte; außerdem mußte derselben aber auch daran gelegen sein, den Wünschen der Mächte nach Aufschub der Execution entgegenzukommen. Es scheint indessen, als ob man in Sofia entschlossen gewesen sei, unter allen Umständen einmal ein Exempel zu statuiren und sich nicht durch diplomatische Rücksichten beirren zu lassen, anders wäre die überaus summarische Processirung der Hin gerichteten Offiziere gar nicht zu erklären. Gewiß wird man es erklärlich finden, daß der bulgarischen Regierung gegenüber diesen ewigen Putschen und Revolutiönchen einmal der Faden der Geduld gerissen ist, aber ob es politisch klug war, die betreffenden Offiziere füsiliren zu lassen, und zwar ohne Auf schub, ist eine andere Frage. Es ist wenigstens nicht unwahr scheinlich, daß die russische Diplomatie die Rustschuker Execution als einen willkommenen Vorwand benutzt, nunmehr der verhaßten Regentschaft offener und ernstlicher zu Leibe zu gehen, als bisher, denn Rußland hat von den mit den Waffen in der Hand ergriffenen Offizieren sieben als russische Unterthanen reclamiren lassen, von denen aber zwei zu den am Sonntag in Rustschuk erschossenen Offizieren gehörten. Seitens der bulgarischen Regierung sind diese Reclamationen mit dem Bemerken als unbegründet zurückgewiesen worden, daß die betreffenden Offiziere sämmtliche bulgarische Staats angehörige seien und dies auch im Verhör zugegeben hätten. In Petersburg wird man sich mit diesem Bescheid schwer lich begnügen und darum steht eben zu befürchten, daß man russischerseits das blutige Drama von Rustschuk zum Aus gangspunkte neuer und stärkerer Machinationen gegen die bulgarische Regierung machen wird. Letztere will nun zwar bezüglich der übrigen, wegen Theilnahme an dem Aufstande verurtheilten Militär- und Eivilpersonen Gnade üben, aber hiermit dürfte in Petersburg kein Eindruck mehr erzielt werden und die Hinrichtungen in Rustschuk, so gerechtfertigt sie auch an und für sich erscheinen, sind nur geeignet, die Spannung zwischen Petersburg und Sofia in bedenklicher Weise zu er schüttern. Uebrigens wird auch von Verhaftungen in Burgas und Philippopel berichtet und in Sofia selbst soll sogar die Miliz wegen ihrer verdächtigen Haltung entwaffnet worden sein. Der Rubel scheint eben in Bulgarien ewig auf Reisen zu sein. Lagesnachrichtrn. Deutsches Reich. Se. Majestät der Kaiser empfing am Nachmittag des 6. März das Präsidium des Reichstags und erklärte hierbei, er habe sich schwer entschlossen, den letzten Reichstag aufzulösen; er sei jedoch dazu genöthigt gewesen, weil trotz der von ihm befohlenen Darlegung hinsichtlich der Ueberlegenheit der Nachbarstaaten die Opposition die Militär-