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. Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festtagen. . Beiträge sind erwünscht und werden eventuell honorirt. Annahme von Inseraten sür die nächster scheinende Nummer bis Mittags 12 Uhr des vorhergehenden Tages. und Waldenburger Anzeiger. Der Abonnementspreis beträgt vierteljähr lich 1 Mk. 50 Pf. Alle Postanstalten, dis Expedition und die Colporteure dieses Blattes nehmen Be stellungen an. Einzelne Nummern 8 Pf. Inserate pro Zeile 10 Pf., unter Eingesandt 20 Pf. Amtsblatt für den Stadtrath zu Waldenburg. 173. Sonnabend, den 30. Juli 1881. Bekanntmachung. Das nachstehende zum Abdruck gebrachte Regulativ, das Einwohner- < und Fremdenwesen zu Waldenburg betreffend, vom LS. dieses j Monats, wird nach Gehör und unter Zustimmung der Stadtverordneten hier , mit der ferneren Bestimmung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß es mit j dem 30. Juli 1881 in Kraft tritt. Waloenburg, den 26. Juli 1881. j DerStadtrath. k Cunrady. » Regulativ, ' das Einwohner- und Fremdenwesen betreffend. s 8 i- Jede im Stadtbezirke Waldenburg Wohnung nehmende Person, mit Ausnahme der activen Militärpersonen, ist verpflichtet, binnen 8 Tagen l vom erfolgten Anzuge 1 ., ihre Wohnung l und, dafern sie nicht selbstständig sind, binnen 3 Tagen 2., das Verhältniß, in welchem sie hier lebt (ob als Commis, Gewerbs gehilfe, Arbeiter, Schüler, Lehrling, Dienstbote u. s. w.), an Polizei expeditionsstelle zu melden und über ihre Ortsangehörigkeit, sowie dar über sich auszuweisen, daß nicht gegen sie ein Ausweisungsgrund nach tz 3 des Freizügigkeitsgesetzes vorliegt. Familienglieder, welche sich durch eigene Thätigkeit nähren, unterliegen, wenn sie 18 Jahre alt sind, derselben Anmeldepflicht. 8 3. Die erfolgte Anmeldung wird bescheinigt, durch Ausstellung eines Woh- NUttgs- und Conditionsanmeldescheins resp. durch Eintrag in das Gesindezeug nißbuch. — Es ist für letzteren sowie für jeden Anmeldeschein eine Gebühr von 25 Pfg. zu entrichten, von welcher nur Schüler und Lehrlinge befreit sind. 8 4. Jede Veränderung 1. der Wohnung, 2. des Erwerbs-, Arbeits- oder Dienstverhältnisses (H 1) der unter 1 und 2 bezeichneten Personen ist ebenfalls binnen der ß 1 gesetzten Fristen an Psiizeiexpeditionsstelle anzuzeigen, wogegen uck 1 ein mit 25 Pfg. zu bezahlender Anmeldeschein ausgestellt wird, während uck 2 eine Umschreibung auf dem beizubringenden Anmeldeschein gegen 25 Pfg. Gebühr und der Eintrag in das Gesindezeugnißbuch nach § 14 der Verordnung vom 10. Januar 1835 erfolgt. 8 5. Die Anmeldescheine und Gesindezeugnißbücher sind binnen 24 Stunden nach der Ausstellung oder Umschreibung oder dem Einträge den Hausbesitzern oder deren Vertretern, den Principalen, Arbeitgebern, Dienstherrschaften zu übergeben, von denen sie aufzubewahren sind bis nach Lösung des Contract- verhältnisses. 8 6. Die H 5 genannten Personen sind dafür verantwortlich, daß die Anmeldung beziehendlich Abmeldung rechtzeitig erfolgt. 8 7. Wenn sie am 9. Tage nach erfolgtem Einzuge, Arbeits- oder Dienstan tritt oder Beginn des Contractverhältnisses überhaupt noch nicht im Besitze der Anmeldescheine oder Gesindezeugnißbücher gekommen sind, so haben sie, um sich gegen die § 9 geordnete Strafe zu schützen, Anzeige davon an Polizeiexpedi tionsstelle zu machen. 8 8- Binnen 3 Tagen nach Lösung des ContraelverlMniffes haben sie dies an Polizeiexpeditionsstelle anzuzeigen. 8 9. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieses Regulativs werden mit Geldstrafe bis zu 20 Mk., im Zahlungsunvermögensfall mit entsprechen der Haftstrafe geahndet. Waldenburg, den 19. Juli 1881. Der Stadtrath. Cunrady. Die Grundsteuer auf den 2. diesjährigen Termin ist den 1. August dieses Jahres zu bezahlen. Stadtsteuer-Einnahme Waldenburg, am 29. Juli 1881. *Waldenburg, 29. Juli 1881. Politische Rundschau. Deutsches Reich. Unser Kaiser erfreut sich, wie die „Prov.-Corr." schreibt, des vortrefflichsten Wohlbefindens und setzt er seine Kur mit günstigem Erfolg fort. Die Vorträge des Militär- und des Civilkabinets, sowie des in der Begleitung Sr. Majestät befindlichen Vertreters des Auswärtigen Amtes nimmt der Kaiser regel mäßig entgegen. Ueber den Tag der Abreise von Gastein sind feste Bestimmungen noch nicht getroffen: ebenso ist es noch nicht entschieden, ob sofort, wie es anfänglich in Aussicht genommen war, die Rück kehr nach Berlin erfolgen, oder ob der Kaiser sich zunächst noch auf einige Zeit wieder nach Koblenz begeben wird. General-Feldmarschall Graf v. Moltke traf am 24. d. M., abends, in Ratibor ein, empfing am 25. einen Besuch des Herzogs von Ratibor und setzte sodann die Reise nach Gastein fort. König KalakauaI. von Hawai trifft am 1. August zum Besuch in Berlin ein. Die Sachverständigen-Commission der Berliner Börse beschloß: Die Nolen der Oesterr.-Ungar. Nationalbank mit Ueberdruck oder Stempelung in czechischer Sprache sind hier nicht lieferbar, weil ihre Umlaufsfähigkeil in einem Theile der Oesterr.-Ungar. Monarchie beeinträchtigt ist. Die „Post" hat den „Ulk" verklagt, weil sie auf einer Illustration dieses Witzblattes als „Schmeiß fliege" dargestellt ist. Berliner Blätter schreiben: Ein „großer Finan zier," der ehemals ein solches Vertrauen seitens des leitenden Staatsmannes genoß, daß er als Rathgeber bei den diplomatischen Verhand lungen im letzten deutsch-französischen Kriege, soweit sich diese Verhandlungen auf größere finan zielle Transactionen erstreckten, herängezogen wurde, scheint in neuerer Zeit an d?m ihm auch seitens der übrigen maßgebenden Kreise ge, benkten Vertrauen starke Einbuße erlitten zu haben. Man übersieht ihn, man übergeht ihn, man veMlt sich ihm und den sonstigen Repräsentanten seines Aaüses. gegen über sehr zurückhaltend und zugeknöpft. Sollte man schlimme Erfahrungen mit ihm gemacht haben? Fast will es so scheinen. Vielleicht hat man ihm aber auch zuviel zugemuthet, wenn man von ihm erwar tete, daß er gewisse vertrauliche Angaben über Eisen bahnankäufe u. s. w. nicht in rücksichtsloser Weise durch Speculationen an der Börse ausbeulen werde! Man glaubte es mit einem vornehmen Finanzier zu thun zu haben. Man versah sich, man hatte einen der waghalsigsten und großartigsten Börsenspekulan ten vor sich. Nun scheint man aber dem Bock nicht länger das Amt des Gärtners belassen zu wollen! Eine am 24. d. Mts. in Karlsruhe abgehaltene, von circa 180 Personen besuchte Versammlung von Vertrauensmännern der nationalen und liberalen Partei Badens nahm nach der „Bad. Landesztg." einstimmig ein die Ziele und die Stellung der Partei zu den Aufgaben des Reichs und des Landes darlegendes Programm an. Das Programm erklärt, die Vereinigung aller frei sinnigen Elemente zum Schutze der Errungenschaften der letzten Jahrzehnte zu erstreben. „Ein das Ge wonnene in Frage stellender überstürzender Fort schritt oder das Streben nach parlamentarischer Allgewalt liegt außerhalb unserer Ziele. — Dem Reichskanzler bewahren wir die hohe Achtung für seine Person und die stete Dankbarkeit für seine unvergleichlichen Verdienste um die deutsche Nation. Unsere Unterstützung wird ihm nie fehlen, wo die Befestigung der Einheit nach Innen oder die Wah rung der nationalen Interessen nach Außen in Frage stehen. Die reactionären Parteien, auch wenn sie sich auf das Einverständniß des Reichs kanzlers berufen sollten und könnten, den rein par- ticularistischen Bestrebungen, der Vertretung eigen nütziger Interessen und dem auf gleicher oder ähn licher Grundlage kämpfenden Ultramontanismus kann die nationale und liberale Partei nur gegne risch gegenüber stehen, und sie ist der Ueberzeugung, daß eine wahrhaft nationale Politik auf die Dauer auch seitens der Reichsregierung nur in der Los sagung von der Bundesgenossenschaft mit den Ver tretern dieser Richtung zu führen ist." Im Wei teren wird die Bildung eines verantwortlichen Reichsministeriums als ein nationales Ziel bezeich net, eine Verlängerung der Budgetperiode ver worfen, weise Sparsamkeit im Heerwesen, jedoch ohne Schwächung der Heeresstärke, empfohlen. In Be treff der Finanzfragen heißt es: „Die Selbststän digkeit der Reichsfinanzen und das Gleichgewicht in Einnahmen und Ausgaben ist ein gemeinschaftliches Ziel der Neichsregierung und unserer Partei . . . Das finanzielle Gleichgewicht verlangt Durchsichtig keit der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben. Projecte, welche dieser Durchsichtigkeit entbehren, insbesondere solche, welche eine zur Zeit unberechen bare Steigerung der Ausgaben zur Folge haben müssen, sind mit der Herstellung und Erhaltung dieses Gleichgewichts unvereinbar." In Betreff der Zollfrage wird bemerkt, daß es sür Schutzzoll oder Freihandel keinen absoluten Standpunkt für politische Parteien gebe, vielmehr werde den individuellen Verhältnissen Rechnung zu tragen sein. In der Monopolsrage, die zu lebhaften Debatten Veranlas sung gab, fand folgender Passus Annahme: „Die Uebernahme wichtiger und blühender Industrien in dem Staats- und Reichsbetrieb ist nur unter ganz besonderen Verhältnissen, im Interesse des Staats wohles, zulässig, in der Form des Monopols, ledig-