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Vi» ßtlihaim WtrhMGOMlMM Rmt8ökatt für äie kwmgkicktm unä ^e^örclm zu Gro^m^ain. Inserate für die am Abend vorher autzugebende Nummn werden bi« stüh S Uhr angenommen und Gebühren für solche von au «wärt«, wenn die« der Linsender nicht ander« bestimmt, durch Post. Nachnahme erhoben. 0 Erscheint»: Dien«tag, Donntt-tag, Sonnabend. Vierteljährige« Abonnement: am Schalter t W.. durch den Boten in- Hau« 1 M. 25 Pf., durch die Post 1 M. 25 Pf., durch die Post stet in« Hau« 1 M. 50 Pf. H Druck und Verlag von Herrmann Starke (PlaSnick L Starke) in Großenhain. Für die Redaction verantwortlich: Herrmann Richard Starjke. Rr. 17. Dienstag, den 8. Februar 1887. 75. Jahrgang. Verordnung, die ^Ernennung -er Wahkommissare zu den bevorstehenden Reichstagswahlen betreffend. Aus Anlaß der durch Kaiserliche Verordnung vom 14. laufenden Monats auf den 21. Februar dieses Jahres festgesetzten Wahlen zum Reichstage hat das Ministerium des Innern für die Wahlkreise des Landes die nachstehend unter O namhaft gemachten Wahl- commissare ernannt. Indem dies unter Bezugnahme auf die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 15. laufenden Monats hierdurch zur Nachachtung bekannt gemacht wird, ist zugleich darauf aufmerksam zu machen, daß die Wahlkreise für die bevorstehenden Wahlen ganz in derselben Zusammensetzung wie früher, und namentlich wie bei den Wahlen im Jahre 1884 verbleiben. Im Uebrigen ist bezüglich der bevorstehenden Wahlen der vorgedachten Ministerial- verordnung, sowie den Vorschriften des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetz- Blatt Seite 145 fg.) und des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetz-Blatt Seite 275 fg.) nachzugehen. Dresden, am 29. Januar 1887. Ministerium des Innern. v. Nostitz«Wallwitz. Paulig. O Zu Commissaren für die Wahlen zum Deutschen Reichstage sind ernannt worden: für den 1. Wahlkreis: der Amtshauptmann Vo« Schliebe« zu Zittau, für den 2. Wahlkreis: der AmtShauptmann Geheime Regierungsrath von Thiel«« zu Löbau, für den 3. Wahlkreis: der AmtShauptmann vr. von Boxberg zu Bautzen, für den 4. Wahlkreis: der Amtshauptmann vo« Metzsch zu Dresden-Neustadt, für den 5. Wahlkreis: der Stadtrath GrabowSky zu Dresden, für den 6. Wahlkreis: der AmtShauptmann vr. Schmidt zu Dresden-Altstadt, für den 7. Wahlkreis: der AmtShauptmann vo« Kirchbach zu Meißen, für den 8. Wahlkreis: der AmtShauptmann Le Maistre zu Pirna, ür den 9. Wahlkreis: der AmtShauptmann vr. Fischer zu Freiberg, ür den 10. Wahlkreis: der AmtShauptmann Wittgenstein zu Döbeln, ür den 11. Wahlkreis: der AmtShauptmann vr. Schnorr vo« Carolsfeld zu Grimma, ür den 12. Wahlkreis: der Stadtrath Hehler zu Leipzig, ür den 13. Wahlkreis: der AmtShauptmann Geheime Regierungsrath vr. Platzman« zu Leipzig, ür den 14. Wahlkreis: der AmtShauptmann vr. Forker»Schnbaner zu Borna, ür den 15. Wahlkreis: der AmtShauptmann Geheime Regierungsrath Schwedler zu Chemnitz, ür den 16. Wahlkreis: der Bürgermeister Stadler zu Chemnitz, ür den 17. Wahlkreis: der AmtShauptmann vr. WSntig zu Glauchau, ür den 18. Wahlkreis: der AmtShauptmann von Bose zu Zwickau, ür den 19. Wahlkreis: der AmtShauptmann Freiherr vo« Wirsing zu Schwarzenberg, für den 20. Wahlkreis: der AmtShauptmann Starke zu Marienberg, für den 2l. Wahlkreis: der AmtShauptmann vr. von Mayer zu Annaberg, für den 22. Wahlkreis: der AmtShauptmann von Polenz zu Auerbach, für den 23. Wahlkreis: der AmtShauptmann Freiherr von Welck zu Plauen. Auf dem den „Großenhainer Consumverein Hoffnung" in Großenhain, eingetragene Genossenschaft, betreffenden Folium 238 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeich neten Königlichen Amtsgerichts ist am heutigen Tage verlautbart worden, daß die Herren Hermann Drescher, August Eduard Küchler und Carl Gottlieb Walther als Vorstands mitglieder ausgeschieden, dafür aber in gleicher Eigenschaft die Herren Adalbert Preisker, Emil Kittner und Wilhelm Müller in Großenhain eingetragen sind. Großenhain, am 5. Februar 1887. Das Königliche Amtgericht. Estler, AR. Hörnig. Bekanntmachung, die keichstagswahl betreffend. Für die auf den 21. Februar 1887 anberaumte Reichdtagswahl sind die Wahlbezirke der Stadt Großenhain in nachstehender Weise eingetheilt und die nachgenannten Wahlvorsteher nebst Stellvertreter, sowie die dabei angegebenen Wahllocale bestimmt worden: ^Wahlbezirk: Meistner Viertel mit Vorstadt, die Hausnummern 1 bis 85, sowie 391 bis 495 umfassend, Wahlvorsteher: Herr Bürgermeister Herrma««, Stellvertreter: „ Stadtrath Na««dorf, 'Wahllokal: Expedition des Standesamtes in der I. Etage des RathhauseS; II. Wahlbezirk: Wildenhainer Viertel mit Vorstadt, die Hausnummern 86 bis 187, sowie 496 bis 560 umfassend, Wahlvorsteher: Herr Stadtrath Prestprich, Stellvertreter: „ „ Kegel, Wahllokal: Vorzimmer des Stadtverordnetensaales in der II. Etage des RathhauseS; 111. Wahlbezirk: Na««dorfer Viertel mit Vorstadt, die Hausnummern 188 bis 291, sowie 561 bis 675 umfassend, Wahlvorsteher: Herr Stadtrath Weber, Stellvertreter: „ „ Zschille, Wahllokal: Das reservirte Parterrezimmer der Rathskellerwirthschaft, links vom Eingänge von der Apothekergasse gelegen; IV. Wahlbezirk: Dresdner Viertel mit Vorstadt, die Hausnummern 292 bis 390, sowie 676 bis 725 umfassend, Wahlvorsteher: Herr Stadtrath Bogel, Stellvertreter: „ „ Kohlase, Wahllokal: Expedition des Herrn Stadtrath Bogel in der I. Etage des RathhauseS. Die Wahlhandlung beginnt am 21. Februar d. I. um 10 Uhr Vormittags und wird desselben Tages um 6 Uhr Nachmittags geschlossen. Ein jeder Stimmberechtigte hat i« demjenigen Wahlbezirke persönlich «Hz«- stimmen, in welchem er zur Zeit der Eintragung in die Wählerliste seine Woh nung gehabt hat, und es hat daher jeder Wähler vor Abgabe seines Stimmzettels seinen Namen und die betreffende Hausnummer anzugeben. Von der Bertheilung gedruckter Stimmzettel wird auch diesmal abgesehen werden, die Wähler werden aber hierbei darauf aufmerksam gemacht, daß nach § 19 des zur Ausführung des Wahlgesetzes für den Reichstag des Norddeutschen Bundes vom 31. Mai 1869 erlassenen Reglements vom 20. Mai 1870 ungültig find: 1. Stimmzettel, welche nicht von weißem Papier oder welche mit einem äußeren Kenn zeichen versehen sind; 2. Stimmzettel, welche keinen oder keinen lesbaren Namen enthalten; 3. Stimmzettel, aus welchen die Person des Gewählten nicht unzweifelhaft zu erkennen ist. 4. Stimmzettel, auf welchen mehr als Ein Name oder der Name einer nicht wählbaren Person verzeichnet ist; 5. Stimmzettel, welche einen Protest oder Vorbehalt enthalten. Auch müssen nach Z 15 des Reglements die Stimmzettel dergestalt zusammengefaltet sein, daß der auf ihnen verzeichnete Name verdeckt ist. Großenhain, am 5. Februar 1887. D xx Stadtrath. Bogel, Stdtr. . Oeffentliche Sitzung -ev Stadtverordneten Mittwoch, den S. Februar 1887, Nachmittags 5 Uhr. Tages-Ordnung: 1) Rechnung über die Stadtgärtnerei. 2) Verbreiterung der Gartenstraße. 3) Bertheilung der Geschäfte, bez. der Schulaufsicht. 4) Beschleußung der Weßnitzer Straße. 5) Erhöhung des Honorars für den Unterricht in weiblichen Hand arbeiten. 6) Vermehrung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung. 7) Abänderung des Anlagenregulativs. Großenhain, am 7. Februar 1887. Keytzelitz, Vorsitzender. Politische Meltschau. Ueber dem ganzen deutschen Reiche liegt jetzt mit bleierner Schwere das Gefühl banger Erwartung, denn die bestehenden freundlichen Beziehungen zwischen den Regierungen Europas können kaum noch eine hinreichende Bürgschaft für den Frieden bieten, wenn gleichzeitig in Frankreich und Rußland die deutsch feindliche Strömung in den Bevölkerungen immer unverkenn barer zu Tage tritt. Die Friedensliebe des greisen Präsidenten der französischen Republik ist sicher eine ungeheuchelte, aber das Ansehen Grevy's wird jetzt vollständig verdunkelt durch die immer blendender werdenden Strahlen der Volksgunst, welche den ehrgeizigen Kriegsminister Boulanger umleuchten. Ohne eigentlich hervorragende Verdienste hat dieser viel geschäftige und keck-prahlerische General durch die auf ihn gesetzten Hoffnungen der Chauvinisten eine Volksthümlichkeit gewonnen, welche ein englischer Staatsmann mit derjenigen verglich, die ehemals der unmäßig vergötterte General Lafayette in Frankreich genoß. Je heftigere Anklagen gegen Boulanger'S Maßnahmen an der Ostgrenze der Republik in Berliner Blättern erhoben wurden, je dringender die französischen Opportunisten und Monarchisten die Beseitigung dieses auch für die gemäßigten Elemente in Frankreich gleich bedrohlichen Ministers verlangten, desto mehr erschien Boulanger den fran zösischen Radicalen und der chauvinistischen Patriotenliga als der unentbehrliche Mann der Zukunft, desto mehr sieht sich derselbe in ein Fahrwasser getrieben, das ihn entweder zur Verbannung oder zur gewaltsamen Erlangung der Dictatur und zum Krieg mit Deutschland führen muß. Aehnlich liegen die Verhältnisse in Rußland, wo die friedlichen Bestrebungen des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, von Giers, fortwährend von dem deutsch-feindlichen Einfluß des pansla- vistischen Führers, Geheimrath Katkow, durchkreuzt werden und die Gefahr nahe genug liegt, daß dieser bedenkliche Einfluß vollständig die Oberhand behält, wenn Deutschland wirklich in ernste Conflicte mit Frankreich gerathen sollte. Gei seiner so furchtbar gespannten Situation erscheint die von dem ver flossenen Reichstag verschuldete Verschleppung der Militärvor lage doppelt bedenklich und die Gefahr, welche aus der den Muth unserer Feinde im Osten und Westen erhöhenden Wiederwahl einer oppositionellen Reichstagsmehrheit dem ge- sammten Vaterlande erwachsen könnte, geradezu unermeßlich. Um eine solche Wiederwahl durchzusetzen, werden die verwerf lichsten Mittel angewendet; man leugnet die doch durch die umfangreichen militärischen Maßnahmen Frankreichs, Rußlands, Oesterreich-Ungarns, Belgiens und der Schweiz klar genug bewiesene Kriegsgefahr und stellt dieselbe als eine nur zu Wahlzwecken ersonnene Schöpfung der officiösen Blätter hin. Schon sah sich der deutsche Reichskanzler gezwungen, öffentlich zu erklären, daß es sich bei dem Septennat in keiner Weise um eine Verlängerung der gesetzlich dreijährigen Dienstzeit des Einzelnen, sondern nur um die Feststellung der Stärke des Gesammtheeres im Frieden für einen siebenjährigen Zeit raum handle, daß eine gegentheilige angebliche Aeußerung des Kaisers unter die leider austretenden böswilligen Entstellungen der Absichten des Kaisers falle. Ebenso ist es eine tendenziöse Erfindung, daß der greise Monarch am Dienstag bei dem Empfang des Präsidiums des preußischen Abgeordnetenhauses den Weltfrieden als gesichert bezeichnete. Ueber die äußere Lage schwieg der Kaiser am Dienstag; bei der Erwähnung der Reichstagsauflösung und der Reminiscenz an den preußi schen Militär - Conflict sagte er aber, damals habe erst ein auswärtiger Krieg den Streit beendet. Da in kurzer Frist eine Wahlproclamation des Kaisers erwartet wird, so steht für den Augenblick die Wahl-Agitation unter dem Eindrücke einer lebhaften Spannung. Daß die Proclamation nicht ohne Wirkung auf die Wähler bleiben würde, darüber giebt man sich auch im oppositionellen Lager keiner Täuschung hin. Wie verlautet, beschloß die Reichsregierung, von dem am 21. d. M. zu wählenden neuen Reichstage zunächst eine vorläufige Bud getbewilligung für drei Monate zu verlangen — jedenfalls das Zweckmäßigste, um den März für die Erledigung der bei