Wasser, noch nahe an die daran gelegenen niedrigen Ufer, schaffen oder schaffen lassen. -> . - Sowohl bey Eißfahrtheu, als Wasserflchl-m, muß der Nrelas-Müller den Closter - Mutter, V"d dicftr een Neu-Müller, durch Eilbothen, oder wmn Yn-se nM ^ haben, durch ein oder mehrere blinde Schüße benachrlchtt- gen, wenn er das Wehr ziehet. Jedes Wehr selbst muß bey eintretendcn Fluchen in Zeiten und ehe das Wasser aus dem Ufer tritt, bey Eiß» fahrthen aber in dem Moment, wenn sich das Eiß auf dem Wehrteiche gebrochen hat und sich hebet, durch Weghammg der Satzhölzer gezogen, und vorhero zur Beförderung des Eißbruches, die Mühlgraben in Zeiten durch die Vorsatzer gesperret werden. : ' . ' ' 9 ' Daß solches geschehe, hat jeder Mühlen - Verwalter möglichst fleißige Aufsicht zu führen. IO. Bey eintretenden großen Fluchen oder Eißfahrthen, hat der Raths - Mauermeister die Hohe und Gablentz - Brü cke, und der Raths - Zimmermeister die übrigen Brücken und Stege, auch bas Wehr der Bernsbach, mit genügsa mer, mit Feuerhaacken und resp. Eißstechern versehenen Mannschaft, wozu sich jeder in den nächst gelegenen Häusern wohnende Bürger und Einwohner willig finden lassen soll, zn besetzen und zu beschützen.