Vorbemerkungen. 1. Die Volksbibliothek wurde am 1. Juli 1892 von Herrn Schul direktor F. W. Hähnel gegründet und ist Eigentum der po litischen Gemeinde Thalheim. 2. Die Bibliothek befindet sich in einem Zimmer des Schulgebäudes und ist an bestimmten Stunden eines durch die Ortszeitung bekannt gemachten Wochentages geöffnet. 8. An Lesegeld ist für jedes Buch zu entrichten: 1. Woche --- 2 Pfennige 2. „ 4 „ : Summa: 6 Pfennige. 8. „ — l> „ : „ 12 „ re. sodaß sich also das Lesegeld wöchentlich um 2 Pfennige erhöht. Eine angefangene Woche gilt voll. 4. Bei der Entleihung von Büchern, die möglichst persönlich er folgen möchte, ist der mit eigenhändiger Namensunterschrift (bei Schulkindern des Familienoberhauptes) versehene Katalog als Legitimation vorzulegeu. Die unterschriebene Person wird als Entleiher eingetragen. — Bücherentleihung durch andere Personen (auch die eigenen Kinder) kann nur auf Grund schrift licher Bestellung unter Angabe mehrerer Bücher zur Auswahl erfolgen. 5. Auf den Namen einer Person wird stets nur ein Band ver liehen. — Schulkinder erhalten für sich nur Bücher aus der Abteilung „Iugeudschriften". 6. Die entliehenen Bücher sind auf jede Weise zu schonen (Blei stiftstriche, Ecken einschlagen — verboten). Etwaige Beschä digungen sind bei der Rückgabe anzuzeigen. — Weiterverleihung ist nicht gestattet. 7. Für verlorene oder durch Beschädigung unbrauchbar gewordene Bücher ist vom eingetragenen Entleiher die zur Neuanschaffung nötige Summe zu bezahlen. 8. Nichtbeachtung der vorstehenden Bestimmungen hat den Ver lust des Entleihungsrechts zur Folge. Thalheim, den 1. Oktober 1914. Der Bibliotheksausschutz. Gem.-Ältester O. Ebert, Schuldirektor Perl, Vorsitzender. Bibliothekar. Unterschrift des Inhabers 1 bez. Familienoberhauptes /