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1977 Bekanntmachung eintS AuSschließungSbescheids und Ler der den 4. April 18K4 dm 11. April 1864 Vormittags 9 Uhr , .. .. Gütepflegung, bei Vermeidung von L Thlr. JndividuMrafe , anderweit allhier zu erscheinen und da möglich einen Verglti«,rücr. der Jnrotulation der Acten Behufs Abfassung eines rechtlichen Erkenntnisses und - den 13. Juni 1884 der Publikation eines LocationSabschieds sich zu gewärtigen. Auswärtige Interessenten haben, bei Vermeidung von 5 Thlr. Jnbividnalstrafe, Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen und Ausländer dieselben mit gerichtlich anerkannter Vollmacht zu versehen. Freiberg, den 12. December 1863. Königlich Sächsisches GerichtSamt im Bezirksgerichte. Meyer. Ettmüller. Jnrotulation der Acten gewärtig zu sein, sodann aber den 4. Mai 1864 zur Gutepflegung, bei Vermeidung von L Thlr. Jndivibualitrase, anderweit allhier zu erscheinen und da möglich einen Vergleich, rück- sichtlich dessen alle diejenigen, welche nicht erscheinen ober sich nicht oder nicht bestimmt erklären, als den Beschlüssen der Mehrheit der Erschienenen beistimmcnd zu achten sind, abzuschließen, endlich den 12. Mai 1864 GerichiSzeit in Person oder durch gehörig leguimirie Beauftragte an hiesiger Gerichtsstelle sich einzufinden, ihre Ansprüche, bei Strafe der Ausschließung von jeder Perception auS der EoncurSmasse und bei Verlust der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, insoweit ' nicht diese RechtSwvblihat gesetzlich anerkannt ist, anzuzeigen und zu bescheinigen, mit dem bestellten Rechtsvertreter, Herrn Advocat Eduard Leonhardt I. hier, ingleichen, da nöthig, wegen vorzugsweiser Befriedigung unter sich, rechtlich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen, hierauf Bekanntmachung. 30. December 18klben«ka1t^non'm^ ^bs. 3 des Handelsgesetzbuchs und Z. 31 der Ausführungsverordnung zu demselben vom Laufe des Labres 1864 für gebracht, daß vom unterzeichneten Gerichtsamte im " ocs wahres 1864 für die wegen der in Artikel 13 des Handelsgesetzbuches angeordneteu Bekauntmacdungeii und die Leipziger Zeitung «d.» wi.d. Schwedler. Nicolai. Bekanntmachung. Es ist wiederholt, namentlich in Vorstadt Nensorge wahrzunehmen gewesen, daß an den mit Ventilen versehenen Wassertrögen die Drücker durch Einklemmen von Steinen oder anderen Gegenständen in eine derartige Stellung gebracht und in solcher belassen worden sind, daß dadurch sämmtliche» Wasser auS dem Reservoir nutzlos abgelaufen ist. Indem wir dieses Ungebührniß, welches zunächst jedenfalls in der Bcquemlichkeitsliebe und Unlust der Wasser holenden Personen, während des Einlassen» des Wassers den Drücker mit der Hand festzuhalten, seinen Grund gehabt haben mag, für die Zukunft unter Hinweisung auf die hierdurch auch in feuerpolizeilicher Hinsicht erwachsenden Nachtheile andnrch ernstlich untersagen, bemerken wir, daß die Polizeiosficianten zur strengsten Aufsichtführung angewiesen worden sind, und daß jede Zuwiderhandlung mit einer Geldbuße von —» 10 Ngr. - - bis 5 Thlr. —- — - oder verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe unnachfichtlich geahndet werden wird. Freiberg, den 16. December 1863. Die Stadtpolizeibehörde. Rößler. Glaser, Act. Dic Weihnachts-Ausstellung bei 1 kelttiltr, WcrSstW Rr. 88, empfiehlt ihr großes Lager in Leder-, Kunst- und Galanterie- waarenrc. zu Festgeschenken paffend, in reichster Answahl zn den billigsten und festen Preisen. ' IliÄr^ 4nilia-, 8eIuM- L Vopir-Iiatv, » „ 7'-, 5,27- u-17- „ MMe eu^Ikebe lWr-Iiutv, ü „ 10 Klaue Varmill-Hittv, a „ 4 «. 2 ffiKN, kvtile <l». L „ 4 u. 2 „ . empfiehlt , « 41 «LllUIUU»!»»