Volltext Seite (XML)
Freiberger Anzeiger d« bi« Nachmittag« r Uhr für die nächst« erscheinende Nummer angenommen. Tageblatt. PrN« viettchährig SV «gr. Jvfrrat« werden di« gespaltene Zeile »»« deren Raum mit L PI berechnet. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der König!. Gerichtsämter un- der Stadträthe zu Freiberg, Sayda und Brand. 260. Sonntag, den 8. November 1863. Bekanntmachung. Seiten des unterzeichneten Königlichen Gerichtsamts soll den 17. Deeember d. IS. das dem Hufschmiedemeister Karl JuliuS Heyn vier zugehörige Hausgrundstück Nr. 25 des alten und 23 des neuen BrandverficheruugS« Katasters, Abtheilung k, Fol. 20 des Grund, und Hypothekcnbuche« für die vormalige KreiSamtS-Jn. und Borstadt Freiberg, welche» am 25. September 1863 ohne Berückfichtigung der Oblasten auf 3034 Thaler gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert «erden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger GerichtSstclle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Freiberg, am 1. October 1863. Königlich Sächsischer Gerichtsamt im BezirsSgericht. Meyer. Warneck. Aus einer unverschlossenen Parterre-Wohnstube in Oberschöna sind in der Nacht vom 31. vorigen- zu« 1. diese« Monat gestohlen worden: 1 ., ein schwarzgrüner, mit übersponncnen schwarzen Knöpfen versehener und mit Borde eingefaßter Tuchrock, im sLeib mit gemustertem schwarzen Cainlot und in den Aermeln mit rother Seide gefüttert, 2 ., ein Paar rindsledernr, genagelte Halbstiesel, mit Absatzeisen, 3 ., ein Paar braune Pantoffeln von Saffian, - 4 ., ein Paar neue schwarze Tuchschuhe mit weißem Molton gefüttert, 5 ., ein Frauenrock von weiß« und blangestreiftem Kattun, 6 ., ein dergleichen von blauem Kattun mit weißen Punkte» und 7 ., ein alter Kapot von graumelirtem Halbtuch, gefüttert mit schwarz, und weißgemustertem Barchent. Zu Ermittelung des Diebes und Wiedererlangung keS Gestohlenen wird dies hiermit bekannt gemacht. Freiberg, am 4. November 1863. König!. GerichtSawt. Schwedler. Irmisch. Diebstahl. In Oberschaar find am 29. vor. Mon. in der Nacht gestohlen worden: bei einem Mn hleudcfitzer: ein Milchsetatuch von weißer Leinewand mit rothen Rändchen, eine Frauenschürze von blauer Leinewand, ein kattunenes Kinderröckchen, ein Quarksack von Mittelleinewand, zwei Scheuerhader; bei einem GartennahrungSbefitzer: eine eiserne Schaufel mit Stiel von Weidenholz, ein GraSkorb mit zwei Tragbändern und bei einem Tagelöhner: eine Handsäge, sowie ein Beil. Behuf» Wiedererlangung dieser Gegenstände und insbesondere auch zu Ermittelung der Thäterschaft wird die» hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Freiberg, am 4. November 1863. König l. Gerichtsamt. Schwedler. Irmisch. Bekanntmachung. Nach einer anher ergangenen Miltheilung des Königlichen GcrichtSamteS Oederan haben in dem Dorfe Gahlenz am 30. vorige» und 3. dieses Monats zwei der Tollwut h verdächtige Hunde gelödtet werden müssen und hat sich bei der Section des einen auch dir Toüwuth herausgestellt. Es werden daher alle Besitzer von Hunden in den Ortschaften Ober, und Niederlangenau, sowie Oberreichenbach, welche, al- nächste Nachbarorte, die getödteten Hunde möglicherweise berührt haben, oder wohin später der Tollwuth verdächtige Hunde entweichen könnten, zu Verhütung etwaiger Unglücksfälle hierdurch aufgesordert, bis auf Weiteres ihre Hunde entweder an Ketten zu legen oder mit der Vorschrift entsprechenden Maulkörben zu versehen. Die Ortsgerichte in den gedachten Ortschaften aber werden hierdurch angewiesen, daß gegenwärtiger Anordnung genau nach« gegangen werde, Obficht zu führen und Zuwiderhandlungen Ungesäumt zur Anzeige zu bringen. Brand, am 6. November 1863. Das Königliche G<richt-amt. Gabriel. Wlchr.